Kant: AA I, Gedanken von der wahren ... , Seite 157 |
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| 01 | es folgt: daß sie ihre Fähigkeit, lebendige Kräfte bei immer größern | ||||||
| 02 | Graden Geschwindigkeit aus sich hervorzubringen, nur bis auf ein gewisses | ||||||
| 03 | endliches Ziel erstrecken werde, das ist, daß der Körper nicht | ||||||
| 04 | ins unendliche bei allen Graden Geschwindigkeit die Kraft mit derselben | ||||||
| 05 | in sich lebendig machen und folglich derselben unendliche und | ||||||
| 06 | unverminderte Fortdauer in freier Bewegung leisten könne, sondern | ||||||
| 07 | daß dieses Vermögen des Körpers allemal nur bis auf eine gewisse | ||||||
| 08 | Größe der Geschwindigkeit gelte, so daß in allen höhern Graden über | ||||||
| 09 | dieselbe das Vermögen des Körpers weiter nicht zureicht, die derselben | ||||||
| 10 | gemäße Vivification zu vollführen und eine so große Kraft aus sich | ||||||
| 11 | hervorzubringen. | ||||||
| 12 | § 135. |
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| 13 | Hieraus fließt: daß, wenn dieser Grad bestimmt ist, | Was in | |||||
| 14 | der Körper, wenn ihn eine äußerliche Ursache mit größerer | Ansehung der | |||||
| 15 | Geschwindigkeit antreibt, zwar derselben nachgeben und | freien Bewegung | |||||
| 16 | so lange, als der Antrieb von draußen dauert, diese Geschwindigkeit | hieraus | |||||
| 17 | der Bewegung annehmen werde, allein, so bald | erfolge. | |||||
| 18 | jene abläßt, auch sofort denjenigen Grad von selber verlieren müsse, | ||||||
| 19 | der über die bestimmte Maße ist, und nur denjenigen übrig behalten | ||||||
| 20 | und frei und unvermindert fortsetzen werde, welchen der Körper nach | ||||||
| 21 | dem Maße seiner Naturkraft in sich lebendig zu machen vermögend ist. | ||||||
| 22 | Ferner ergiebt sich hieraus: daß es möglich und auch | Der Körper | |||||
| 23 | wahrscheinlich sei, daß unter der großen Mannigfaltigkeit | Fähigkeit in | |||||
| 24 | der Körper der Natur dieser ihre Naturkraft in verschiedenen | Ansehung | |||||
| 25 | Körpern von verschiedener Größe sein werde, | dessen ist verschieden. | |||||
| 26 | folglich daß einer von denselben eine gewisse Geschwindigkeit | ||||||
| 27 | frei fortzusetzen vermögend sei, wozu doch des andern Naturkraft | ||||||
| 28 | nicht zulangt. | ||||||
| 29 | Es sind also zwei Grenzen, darin die Größe derjenigen | Summa. | |||||
| 30 | Geschwindigkeit eingeschlossen ist, bei welcher die Lebendigwerdung | ||||||
| 31 | der Kraft eines gewissen Körpers bestehen kann, die eine, | ||||||
| 32 | unter welcher, die andere, über welcher die Lebendigwerdung und freie | ||||||
| 33 | Bewegung nicht mehr kann erhalten werden. | ||||||
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