Quelle Nummer 492

Rubrik 15 : GEOGRAPHIE   Unterrubrik 15.22 : GEOGRAPHIE

BALLUNGSGEBIETE
...KONZEPT DER STADTREGIONEN
ZUM KONZEPT DER STADTREGIONEN, FORSCHUNGSBERICHTE
DES AUSSCHUSSES "RAUM UND BEVOELKERUNG" DER AKADE-
MIE FUER RAUMFORSCHUNG UND LANDESPLANUNG. BD. 59
RAUM UND BEVOELKERUNG 10.
HANNOVER 1970 15-


001  Zum Begriff und zur Nutzanwendung der Stadtregionen.
002  Die Stadtregionen und die Großregionen in der
003  Raumordnung. Schon aus unseren einleitenden Bemerkungen geht
004  hervor, daß es sich darum handelte, eine Methode zu entwickeln,
005  mit deren Hilfe man Agglomerationsräume erfassen kann, d.h.
006  großräumige Siedlungsgebilde, die ihrer Natur nach
007  städtischen Charakters sind. SCHOTT definiert eine
008  Agglomeration sehr eindeutig als das Gebiet einer " politischen
009  Großstadtgemeinde nebst der von dieser in ihrer sozialen und
010  Bevölkerungsstruktur entscheidend beeinflußten Umgebung ". Mit
011  dieser Begriffsabgrenzung wird eine viel diskutierte Frage geklärt,
012  nämlich das Verhältnis der " Stadtregionen " zu den
013  großräumigen " Regionen ", die das gesamte Bundesgebiet
014  lückenlos erfassen und keine " weißen Flecke " zurücklassen
015  sollen, wie das bei der Abgrenzung von Stadtregionen zwangsläufig
016  der Fall sein muß. Da die Stadtregionen - wie gesagt -
017  Agglomerationsräume erfassen sollen, können sie auch nur dort
018  abgegrenzt und nachgewiesen werden, wo durch eine entsprechend
019  starke Konzentration von Wohnungen und Arbeitsstätten auf einem
020  engen, wenn auch nicht immer unbedingt kleinen Raum entsprechende
021  Verdichtungen (gemäß der Bedeutung des Wortes Agglomeration)
022  entstanden sind; die übrigen Räume des Bundesgebietes sind eben
023  im wesentlichen agglomerationsfrei und scheiden daher auch für die
024  Agglomerationsforschung zumindest im engeren Sinne ihrer Bedeutung
025  aus. Man wird daher auch diese agglomerationsfreien Räume nicht
026  nach der gleichen Methode, nach den gleichen Merkmalen und
027  Schwellenwerten abgrenzen, wie das bei den Stadtregionen der Fall
028  gewesen ist, weil eben die strukturellen und siedlungsmäßigen
029  Bedingungen hier anders sind als in den Ballungsgebieten.
030  Andererseits versteht es sich von selbst, daß die Stadtregionen
031  in einer einmal kommenden, umfassenden Regionalgliederung des
032  Bundesgebietes selbstverständlich mit eingeschlossen werden müssen,
033  da sie ja zweifellos die Gravitationskerne einer jeden
034  Raumgliederung bilden. Die Stadtregionen und die
035  regionalen Planungsräume. Bei der Erörterung über eine
036  Revision des Stadtregionsbegriffes muß man als zweites bedenken,
037  daß die Stadtregionen ihrem Wesen nach der vergleichenden
038  Agglomerationsforschung dienen. Diese Aufgabenstellung erfordert
039  zwingend eine Abgrenzung und Untergliederung der verschiedenartigen
040  Agglomerationsräume nach gleichen Kriterien und
041  Schwellenwerten. Für die Zwecke der ortsbezogenen
042  Stadtforschung, der Stadtplanung insbesondere und der
043  Regionalplanung, werden die Stadtregionen in ihrer Abgrenzung und
044  inneren Gliederung nicht immer den jeweils unterschiedlichen
045  Bedürfnissen und Wünschen entsprechen können, weil eben diese
046  von den örtlichen Verhältnissen, z.T. auch politischen
047  Gegebenheiten und Zielvorstellungen, bedingt werden und damit den
048  Umfang und die Gliederung des Planungsraumes bestimmen. Hier
049  müssen die örtlichen Charakteristika herausgearbeitet werden,
050  denn sie sind maßgeblich für die einzelnen Planungsvorhaben.
051  Andererseits wird es aber zweifellos möglich sein, mit Hilfe der
052  Stadtregionen auch die Entwicklungen des eigenen Planungsraumes
053  mit denen anderer zu vergleichen, da ja zumindest die wichtigsten
054  Teile der Stadtregionen und des Regionalplanungsraumes sich decken
055  müssen, wenn die Abgrenzung dieser Gebiete überhaupt sinnvoll
056  und richtig vorgenommen worden ist. Zusammenfassend kann hier
057  festgestellt werden, daß es wohl an der Zeit ist, zu erkennen,
058  daß das Konzept und das Ergebnis der Abgrenzung von Räumen
059  letzten Endes von der Aufgabenstellung und der Kompetenz der in
060  diesen Räumen tätigen Institutionen abhängig sein müssen. Die
061  Aufgaben der übergeordneten Raumordnung und Landesplanung werden
062  von den Bundesbehörden oder Landesbehörden wahrgenommen.
063  Eine der wesentlichen Aufgaben besteht hier bei der
064  Herbeiführung eines optimalen Ausgleiches zwischen unterschiedlich
065  strukturierten Teilräumen. Zu diesem Zweck wird zweifellos der
066  gesamte Planungsraum, d.h. der Zuständigkeitsbereich der
067  Bundesbehörden oder Landesbehörden, lückenlos in
068  Planungsräume oder auch " Regionen " unterteilt werden müssen,
069  wobei als Richtschnur hierfür gesamtpolitische, d.h.
070  überregionale, Gesichtspunkte maßgeblich sein werden. Innerhalb
071  einer Gliederung des Gesamtraumes nach solchen übergeordneten
072  Gesichtspunkten wird man aber auf Gebiete größeren oder kleineren
073  Umfanges und Gewichtes stoßen, die sich unter dem Einfluß der
074  verschiedenartigsten Gestaltungskräfte in unterschiedlicher Weise
075  herausgebildet haben. Gerade deswegen werfen sie aber auch eine
076  Reihe von örtlich begrenzten Sonderproblemen auf, die auch nur
077  auf einer entsprechend begrenzten regionalen Ebene gelöst werden
078  können. Zu solchen Gebieten gehören u.a. die
079  Agglomerationsräume, zu deren wissenschaftlicher Erforschung das
080  Instrument der Stadtregionen entwickelt worden ist. Daß dieses
081  Prinzip der regional begrenzten Schwerpunktsorientierung bei der
082  Raumgliederung nicht nur für die wissenschaftliche Forschung,
083  sondern auch für die Planungspraxis von Bedeutung ist, beweist
084  die Tatsache, daß alle bisher entstandenen regionalen
085  Planungsgemeinschaften und sonstige ähnliche Zusammenschlüsse auf
086  einen regional begrenzten Bereich bezogen sind. Sie werden in
087  ihrem Umfange von der Reichweite des jeweiligen räumlichen
088  Sachzusammenhanges bestimmt, und die Sachzusammenhänge bestimmen
089  auch in einer entscheidenden Weise die Aufgaben und Zielsetzungen
090  dieser Planungsgemeinschaften. Aus diesem Grunde wird es zwischen
091  diesen Regionalplanungsverbänden auch keinen " lückenlosen "
092  Zusammenhang geben, denn es fehlt hierfür in der Regel sowohl der
093  sachliche als auch der räumliche Zusammenhang; dies wird aus
094  einer Karte über die Verbreitung der Planungsgemeinschaften im
095  Bundesgebiet sehr deutlich. Und auch aus dem gleichen Grunde
096  werden die gleichen Phänomene in unterschiedlich strukturierten
097  Räumen verschiedene Erscheinungsformen und Probleme aufweisen.
098  So ist es einfach methodisch verfehlt, zu versuchen, " zentrale
099  Orte " in ländlichen Gebieten nach den gleichen Kriterien und
100  Maßzahlen zu bestimmen, wie etwa in suburbanen Bereichen oder gar
101  innerhalb einer größeren Stadt, wo es ja ebenfalls ein
102  hierarchisches System einer zentralörtlichen Gliederung gibt;
103  das haben die Untersuchungen sowohl in den
104  Regionalplanungsverbänden als auch in der Stadtforschung bereits
105  bewiesen. Zur Methodenkritik an dem Modell der
106  Stadtregionen. Die Grundkonzeption der Stadtregionen
107  Das für die Raumforschung insgesamt am meisten interessierende
108  Faktum, nämlich das Ungleichgewicht des Raumes, kommt in keiner
109  anderen Beziehung stärker zum Ausdruck als in dem Gegensatz von
110  Konzentration und Dispersion von Wohnungen und Arbeitsstätten.
111  Infolge ihrer wohl zwangsläufigen Konzentration sind die
112  Ballungen und Agglomerationen überhaupt erst entstanden, und man
113  wird ihnen auch - bei allen Bemühungen um eine möglichst
114  optimale Ordnung innerhalb und zwischen den Agglomerationen - den
115  Charakter eines grundlegenden Gliederungsprinzips der räumlichen
116  Ordnung nicht absprechen können. So empfahl auch bereits
117  SCHOTT in seinem 1912 erschienenen Buch über die
118  großstädtischen Agglomerationen des Deutschen Reiches als
119  Abgrenzungsmerkmal " das Vordringen der städtischen Bau
120  weise und Wohnweise sowie die Beziehung zwischen Arbeits
121  ort und Wohnort ". Bei der kritischen Auseinandersetzung mit
122  dem Begriff der Stadtregionen wurde vor allem darauf hingewiesen,
123  daß vier weitere wesentliche " Faktoren des menschlichen Daseins ",
124  nämlich " Bildung, Erholung, Versorgung und Verkehr ",
125  nicht genügend bei der Abgrenzung berücksichtigt worden seien.
126  Nun, die Verbindung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bestimmt
127  im entscheidenden Maße das Verkehrsgeschehen: Etwa 80 % des
128  gesamten Personenverkehrs vollzieht sich in den sog.
129  " Nahbereichen ", und daher kann man wohl feststellen, daß mit den
130  Kriterien " Wohnung " und " Arbeit " auch für die
131  Verkehrsbeziehungen die maßgeblichen Kriterien mit eingeschlossen
132  und fast völlig abgedeckt worden sind. Von den sonst noch
133  genannten Faktoren richten sich - oder sollten sich nach
134  Möglichkeit richten - die " Bildung " und die " Versorgung "
135  in ihrer räumlichen Verteilung im Prinzip entsprechend der
136  Bevölkerung, so daß sie ihre Schwerpunkte in der Regel
137  ebenfalls in den Bevölkerungskonzentrationen der Agglomerationen
138  finden müssen. Lediglich die " Erholung " greift z.T.
139  räumlich weit über diese hinaus und bezieht insbesondere die
140  dünner besiedelten Gebiete mit ein. Aber auch selbst die
141  Wochenendlandschaft und Erholungslandschaft befindet sich
142  in der Regel noch im Nahbereich der Großagglomerationen und wird
143  von hier aus - vor allem von den Gravitationskernen her -
144  zumindest frequentiert, und es verbleibt somit eigentlich nur noch
145  der Urlaubsverkehr. Dessen Gebiete lassen sich aber nur
146  geographisch abgrenzen, d.h. nach den besonderen
147  Gegebenheiten der jeweiligen Urlaubslandschaft, und können sich
148  wohl kaum einer bestimmten Region zuordnen lassen, jedenfalls nicht
149  im Hinblick auf die dort erholungsuchenden Menschen, selbst wenn
150  man gelegentlich feststellen sollte, daß etwa der Bayerische Wald
151  z.Z. vorzugsweise von Berlinern aufgesucht wird usw..
152  Mit den Grundelementen " Wohnung " und " Arbeitsstätte "
153  sind daher die entscheidenden Faktoren der Raumgliederung
154  schlechthin in jedem Falle für die großen Agglomerationen erfaßt
155  und wurden - in Anlehnung auch an die vor allem in den USA,
156  Kanada und einigen anderen Ländern praktizierten Methoden - der
157  Abgrenzung der Stadtregionen in Deutschland zugrunde gelegt.
158  Gemäß diesem Konzept wurden die Stadtregionen in folgender
159  Weise definiert: Zum Agglomerationsraum einer Stadtregion wird
160  derjenige Umlandbereich gerechnet, dessen Einwohner überwiegend
161  städtische, d.h. nichtlandwirtschaftliche Berufe ausüben
162  und von denen der überwiegende oder zumindest ein erheblicher Teil
163  seine Existenzgrundlage in den Arbeitsstätten der Kernstadt hat.
164  Nach einer nunmehr fast 10jährigen Erfahrung mit der Abgrenzung
165  der Stadtregionen und ebenso zahlreichen Forschungserfahrungen
166  besteht keine Veranlassung, diese sozioökonomische
167  Grundkonzeption der Stadtregionen völlig zu verlassen. Ganz
168  abgesehen davon erweist sich jede Gliederung von Räumen als
169  methodisch um so schwieriger, je zahlreicher und je
170  unterschiedlicher die verwendeten Kriterien werden, da hierdurch
171  die Individualitäten zwar besser erfaßt werden, die
172  Vergleichbarkeit aber im gleichen Maße schwindet. Zweifellos
173  haben sich aber gewisse Wünsche bezüglich der Überprüfung
174  dieser Konzeption ergeben, und sie beziehen sich vor allem auf die
175  Abgrenzungsmerkmale, die Schwellenwerte, das innere
176  Gliederungsprinzip der Regionen. Zur Frage der
177  Schwellenwerte. Bei der Überprüfung der Schwellenwerte
178  geht es vor allem darum, diese an die inzwischen eingetretenen
179  Änderungen in den Strukturverhältnissen anzupassen. Dieser
180  Forderung zu entsprechen fällt zweifellos am leichtesten und
181  bedeutet praktisch überhaupt keine Korrektur, sondern nur eine
182  Aktualisierung des Stadtregionsmodells. Der
183  Auspendleranteil. Zunächst handelt es sich um den Wunsch nach
184  einer Anhebung des untersten Schwellenwertes für den
185  Auspendleranteil, der zur Eingliederung einer Gemeinde in die
186  Stadtregion führt. Ausgehend von dem durchschnittlichen
187  Auspendleranteil im Jahre 1950 wurde seinerzeit dieser
188  Pendleranteil auf 20 % festgelegt. Inzwischen ist nach den
189  Ergebnissen der Volkszählung und Berufszählung von
190  1961 der durchschnittliche Auspendleranteil auf 24 % der
191  Erwerbspersonen am Wohnort angestiegen, so daß es nicht nur
192  möglich, sondern auch sinnvoll erscheint, diesen
193  Durchschnittswert als Ausgangspunkt für eine Revision des
194  Schwellenwertes zu benutzen und die Mindesthöhe des
195  Auspendleranteils auf 25 % der Erwerbspersonen anzusetzen.
196  Die Agrarquote. Schwieriger ist die Entscheidung über die
197  Änderung des Anteils der nichtlandwirtschaftlichen
198  Erwerbspersonen als Kennzeichen der Erwerbsstruktur. Es ist
199  allgemein bekannt und bedarf keiner besonderen Erörterung, daß
200  gerade der Anteil der landwirtschaftlichen Erwerbspersonen laufend
201  zurückgegangen ist und auch weiterhin mit einem Rückgang gerechnet
202  werden muß, etwa in Richtung auf die FOURASTIschen
203  Überlegungen hin. Des weiteren muß auch zugegeben werden, daß
204  zwischen der agrarischen und der städtischen Bevölkerung die
205  Unterschiede in Lebensform und soziologischem Verhalten sich
206  weitgehend abgebaut haben. Auf der anderen Seite darf aber nicht
207  verkannt werden, daß die agrarische Tätigkeit nach wie vor
208  flächenproduktiv bleiben muß, sich daher niemals wirklich
209  verdichten und die landwirtschaftliche Bevölkerung sich auch nicht
210  im wesentlichen Maße agglomerieren kann. Zum anderen kann man
211  nicht ableugnen, daß auch weiterhin noch recht tiefgreifende
212  Unterschiede in Lebensform und Lebensweise festzustellen sind,
213  wenn in einem bestimmten Gebiet die eine oder andere
214  Bevölkerungsschicht dominiert. Man wird daher für " städtische "
215  und " ländliche " Gebiete wohl kaum ein anderes Merkmal
216  finden, das in einer so weitreichenden und treffenden Weise die
217  Unterschiede zwischen Siedlungsformen, Wirtschafts
218  formen und Gesellschaftsformen widerspiegelt, wie eben das
219  Kennzeichen der überwiegend landwirtschaftlichen oder
220  nichtlandwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit. Daß dem Rückgang
221  der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit insgesamt Rechnung
222  getragen werden muß, versteht sich von selbst, und es wird sich
223  daher empfehlen, die Obergrenze für die Zuordnung einer Gemeinde
224  zu einer Stadtregion von bisher 65 auf 50 % der Erwerbstätigen
225  (also auf eine " Sinnschwelle ") herabzusetzen. Eine weitere
226  Senkung der Erwerbsquote, etwa an den Gesamtdurchschnitt der
227  Bundesrepublik von 8,3 %, erscheint wenig sinnvoll, denn
228  er wird im Bundesdurchschnitt sehr stark von der hohen Zahl der in
229  großen Städten konzentrierten nichtlandwirtschaftlichen
230  Bevölkerung herabgedrückt, die aber für die Struktur der
231  Außenzonen der Agglomerationen durchaus nicht kennzeichnend sein
232  kann. Das geht u.a. aus der Tatsache hervor, daß der
233  Agraranteil in den Randzonen der Stadtregionen von 1961 immerhin
234  noch 21 % beträgt und auch in den regionsfreien Gemeinden 14,
235  9 % ausmacht. Ein wesentliches Anliegen der
236  Stadtregionsabgrenzung besteht ja gerade darin, den
237  Überschneidungsraum zwischen dem Agglomerationsgebiet und dem
238  eigentlichen flachen Lande mit in den Griff zu bekommen, und diese
239  Aufgabe könnte man nicht erfüllen, wenn man die Erwerbsstruktur
240  nur nach den etwa für die Kerne maßgeblichen Agraranteilen
241  zwischen 0,9 und 8,9 - also etwa mit einem Schwellenwert
242  von weniger als 10 % - kennzeichnen würde. Zur
243  Frage der Abgrenzungsmerkmale. Sehr viel wichtiger erscheint
244  die Diskussion um die Abgrenzungskriterien. Zur Frage
245  der Weiterverwendung der Agrarquote haben wir bereits Stellung
246  genommen. Die andere Frage bezieht sich darauf, ob man nicht bei
247  der Abgrenzung der Stadtregionen den Gedanken des
248  " Verdichtungsraumes " in irgendeiner Weise mit in das Konzept
249  einbeziehen könnte. Diesem Gedanken wurde bereits beim
250  ursprünglichen Konzept in gewisser Weise Rechnung getragen,
251  indem für die Abgrenzung des " Ergänzungsgebietes " eine
252  Einwohnerdichte von 500 Einwohnern je qkm und auch für die
253  Abgrenzung der Verstädterten Zone - zumindest als Richtwert
254  - von 200 Einwohnern je qkm verlangt wurde; allerdings wurde von
255  diesem Richtwert tatsächlich kaum Gebrauch gemacht. Der Wunsch
256  nach einer Ergänzung des Stadtregionsmodells in dieser Richtung
257  erscheint aber in jeder Weise als sinnvoll und berechtigt. Man
258  sollte daher für die Untergliederung der Stadtregionen -
259  beginnend bereits bei der Verstädterten Zone - ein
260  Verdichtungsmerkmal einführen, wodurch der wirklich verstädterte
261  Raum innerhalb des großen Agglomerationsraumes ausgegliedert
262  werden könnte. Die dann verbleibende Randzone würde tatsächlich
263  im wesentlichen nur noch als ein auslaufendes Verflechtungsgebiet
264  mit einer gewissen gewerblichen Orientierung am Rande eines
265  großstädtischen Agglomerationsraumes in Erscheinung treten. Mit
266  zunehmender Annäherung an den Agglomerationskern müßten dann
267  immer höhere Dichtewerte verlangt werden, so daß hier auch der
268  tatsächliche Bebauungscharakter der einzelnen Zonen sich deutlich
269  unterscheidet. In Anlehnung an die vorgenannte Definition von
270  SCHOTT könnte auch daran gedacht werden, evtl. den
271  Gebäudecharakter der einzelnen Zonen mit zu berücksichtigen.
272  Dieses ist im ursprünglichen Konzept der Stadtregionen geschehen,
273  indem dort noch eine zonenweise Unterscheidung von Bauernhäusern,
274  Einfamilienhäusern und Mehrfamilienhäusern verwendet
275  worden ist. Eingehendere Untersuchungen, insbesondere auf der
276  Grundlage der Gebäudezählung und Wohnungszählung von
277  1961, haben aber gezeigt, daß das moderne Bauernhaus nicht mehr
278  nach dem Baustil, sondern eigentlich nur noch nach der Funktion
279  erfaßt werden kann. Es erweist sich aber zunächst als so
280  schwierig, daß mit der bisherigen Untergliederung der
281  Gebäudearten keine wirklich brauchbaren Kriterien für die
282  Abgrenzung der Stadtregionen gegenüber dem Umland gefunden werden
283  können. Die jetzt vorliegende Auswertung der Gebäudezählung
284  von 1961 nach Stadtregionen zeigt aber, daß für die
285  Untergliederung der Stadtregionen nach Zonen offensichtlich
286  wertvolle Hinweise aus diesem Material gewonnen werden können.
287  Dieses gilt insbesondere bezüglich der Verbreitung von Ein
288  familienhäusern und Zweifamilienhäusern bzw. des
289  Mehrfamilienhauses, der Zahl der Wohnungen je Gebäude, des
290  Anteiles der " Neubauwohnungen " (nach 1949) usw.; leider
291  ist das erfaßte Merkmal der Geschoßzahl der Wohngebäude nicht
292  aufbereitet worden, denn auch aus diesem Datum hätte man
293  vermutlich einige bemerkenswerte Charakteristika für die
294  Bebauungsart der einzelnen Zonen der Stadtregionen erarbeiten
295  können.

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