Quelle Nummer 428

Rubrik 03 : PHILOSOPHIE   Unterrubrik 03.00 : PHILOSOPHIE

ARISTOLELES / SYLLOGISTIK
W. ALBRECHT/A. HANISCH
ARISTOTELES' ASSERTORISCHE SYLLOGISTIK
DUNCKER UND HUMBLOT BERLIN 1970, S. 25-


001  Die Beweisverfahren. Von den je 16 in jeder der
002  drei Figuren, also insgesamt 48 möglichen Prämissenkombinationen
003  hat Aristoteles in den Kapiteln A 4-6 auf dem oben angegebenen
004  Wege 34 als unbrauchbar ausgeschieden. Jede der restlichen 14
005  Prämissenkombinationen liefert einen gültigen Syllogismus. Aber
006  nur für 10 Syllogismen führt Aristoteles einen
007  Gültigkeitsbeweis. Die Gültigkeit der verbleibenden 4
008  Syllogismen, die ausnahmslos der 1.Figur angehören und auch
009  die einzigen gültigen Modi dieser Figur darstellen, braucht
010  seiner Meinung nach nicht bewiesen zu werden, weil sie offen zutage
011  liegt. Jedenfalls setzt er sie in der Regel beim Beweis der
012  Gültigkeit jener 10 eines Beweises bedürftigen Syllogismen
013  voraus. Das Verhältnis der Syllogismen, deren Gültigkeit
014  bewiesen werden muß, zu den Syllogismen, die das nicht nötig
015  haben, glaubt Aristoteles des näheren noch so bestimmen zu sollen,
016  daß er letztere als " vollkommene " und erstere als
017  " unvollkommene ", aber der Vervollkommnung fähige Syllogismen
018  bezeichnet. Das heißt doch, daß die unvollkommenen Syllogismen
019  als gültige Modi ausgewiesen werden können, wenn es gelingt, sie
020  vollkommen zu machen, sie - wie es im Text heißt - zu
021  " vervollkommnen " bzw. zu " vollenden ". Das heißt weiterhin,
022  daß jeder von ihnen zu diesem Behufe, da es ja nur jene vier
023  vollkommenen Syllogismen gibt, in einen dieser vier vollkommenen
024  Syllogismen muß verwandelt werden können. Daß der
025  Gültigkeitsbeweis der unvollkommenen Syllogismen stets so
026  verlaufen müßte, behauptet Aristoteles nicht; er erwähnt
027  vielmehr selbst eine Beweisart, die keinen vollkommenen
028  Syllogismus herstellt. Doch auf die sog. Ekthesisbeweise, die
029  einige Modi als gültig auszuweisen erlauben, dies aber nicht
030  dadurch erreichen, daß sie aus ihnen vollkommene Modi herstellen,
031  werden wir im Kapitel 4 ausführlich eingehen. Hier beschäftigen
032  wir uns ausschließlich mit den Gültigkeitsbeweisen, die
033  Aristoteles als Vervollkommnungen bezeichnet und von denen er in
034  dem die Behandlung der assertorischen Syllogistik abschließenden
035  Kapitel A 7 behauptet, daß sie stets anwendbar seien (" Man
036  sieht aber auch, daß alle unvollkommenen Syllogismen durch die
037  erste Figur vollendet werden " - 29 a 30-31). Beweise der
038  genannten Art werden von Aristoteles auch als Reduktionen
039  verstanden und bezeichnet, insofern sie ja in der Tat die
040  Gültigkeit der unvollkommenen Syllogismen auf diejenige der
041  vollkommenen Modi " zurückzuführen " erlauben. Er kennt zwei
042  verschiedene Reduktionsverfahren, nämlich den Beweis durch
043  Prämissenkonversion und den indirekten Beweis (reductio ad
044  impossibile). Beide stimmen, so verschieden sie im übrigen auch
045  sein mögen, in einem wesentlichen Punkte überein: sie bedienen
046  sich nur solcher Hilfsmittel, die mehr oder weniger versteckt in
047  den zu reduzierenden Modi selbst enthalten sind. Zumindest
048  behauptet Aristoteles dies, wenn er den unvollkommenen Syllogismus
049  als einen solchen definiert, der, damit seine Notwendigkeit
050  einleuchtet, " noch eines oder mehrerer bedarf, das zwar wegen der
051  gegebenen Begriffe notwendig, aber in den Prämissen nicht
052  ausdrücklich angenommen ist " (24 b 25-26). Wenn der
053  Beweis der Gültigkeit eines unvollkommenen Syllogismus, soll er
054  dessen Vervollkommnung bewirken können, auf eine Reduktion
055  hinauslaufen muß, wenn andererseits jeder Modus, auf den
056  reduziert wird, der 1.Figur angehört und jeder Modus, der
057  reduziert werden soll, der 2.oder 3.Figur angehört, dann
058  liegt es nahe, den Gültigkeitsbeweis eines Modus als die
059  Feststellung der Möglichkeit zu verstehen, die Anordnung der in
060  ihm enthaltenen Begriffe so zu verändern, wie es der 1.Figur
061  entspricht. Die Anordnung der Begriffe der Unterprämisse eines
062  Modus der 2.Figur stimmt aber nun mit derjenigen der Begriffe
063  der Unterprämisse eines Modus der 1.Figur überein, die
064  Anordnung der Begriffe der Oberprämisse eines Modus der 3.
065  Figur dagegen mit derjenigen der Begriffe der Oberprämisse eines
066  Modus der 1.Figur. Es wird sich also darum handeln, bei
067  einem Modus der 2.Figur die Anordnung der Begriffe seiner
068  Oberprämisse, bei einem Modus der 3.Figur die Anordnung der
069  Begriffe seiner Unterprämisse so zu verändern, wie es die 1.
070  Figur verlangt: (Abb.) (Die eingeklammerten Buchstaben sind die
071  von Aristoteles in der Formulierung der Modi der drei Figuren
072  verwendeten, die übrigen bezeichnen, in allen Figuren
073  übereinstimmend, Oberbegriff = Prädikat der Konklusion,
074  Mittelbegriff und Unterbegriff = Subjekt der Konklusion). Da
075  wir bereits wissen, daß solche Veränderungen durch Konversion
076  bewirkt werden, Art und Möglichkeit einer Konversion aber davon
077  abhängen, wie die Begriffe einer Aussage (prämisse)
078  aufeinander bezogen werden, können wir auf Anhieb sagen, daß ein
079  Beweis durch Prämissenkonversion stets dann möglich sein wird,
080  wenn der fragliche Modus der 2.Figur (bzw. 3. Figur)
081  eine Oberprämisse (bzw. Unterprämisse) besitzt, deren
082  Konversion eine Aussage ergibt, die als Oberprämisse (bzw.
083  Unterprämisse) eines Modus der 1.Figur auftritt, eine
084  Unterprämisse (bzw. Oberprämisse) besitzt, die hinsichtlich
085  ihrer Qualität und Quantität mit der Unterprämisse (bzw.
086  Oberprämisse) des gleichen Modus der 1.Figur übereinstimmt.
087  Von den Modi der 2.Figur erfüllen Cesare und Festino,
088  von den Modi der 3.Figur Darapti, Datisi, Felapton und
089  Ferison diese Voraussetzungen. Die durchgängig mit der
090  Konversion jeweils einer einzigen Prämisse zu bestreitenden
091  Beweise ihrer Gültigkeit lassen sich schematisch so wiedergeben:
092  (Abb.) Daß bei den Modi Cesare und Festino der 2.Figur zur
093  Herstellung der ihnen entsprechenden Modi Celarent und Ferio der
094  1.Figur jeweils die erste Prämisse konvertiert werden muß,
095  drückt sich in ihren Merkworten darin aus, daß dem diese erste
096  Prämisse bezeichnenden Vokal ein s folgt; das s bedeutet
097  überdies, daß die Konversion keine Veränderung der Quantität
098  verlangt, d.h. eine conversio simplex ist. Bei den Modi
099  Datisi und Ferio der 3.Figur folgt das s dem die zweite
100  Prämisse bezeichnenden Vokal. Wie bei ihnen, so muß zur
101  Herstellung der jeweils entsprechenden Modi der 1.Figur auch
102  bei den Modi Darapti und Felapton die zweite Prämisse
103  konvertiert werden, nur daß im Falle dieser beiden Modi die
104  Konversion eine Veränderung der Quantität verlangt, d.h.
105  eine conversio per accidens sein muß, die durch den
106  Konsonanten p bezeichnet wird. Wie wir wissen, läßt sich die
107  Konversion (conversio simplex) der e-Aussage und i
108  -Aussage rückgängig machen, die Konversion (conversio per
109  accidens) der a-Aussage dagegen nicht. Obwohl dieser
110  Unterschied für die Beurteilung des Wertes der angegebenen
111  Reduktionen erhebliche Konsequenzen hat, ist Aristoteles über
112  ihn mit Stillschweigen hinweggegangen. Immerhin können nur die
113  sich der conversio simplex bedienenden Reduktionen ohne weiteres als
114  Gültigkeitsbeweise der entsprechenden Modi anerkannt werden.
115  Denn wenn wir wissen wollen, ob aus der Gültigkeit eines
116  vollkommenen Modus V diejenige eines unvollkommenen Modus U folgt,
117  dann genügt es nicht zu wissen, daß sich V aus U herstellen
118  läßt; vielmehr muß sich auch U als aus V herstellbar erweisen
119  lassen, was nur möglich ist, wenn jede Reduktion von U auf V
120  durch eine conversio simplex erfolgte. Aus den vorgeführten
121  Reduktionen der Modi Darapti und Felapton folgt also noch nicht
122  ihre Gültigkeit, wenn man nicht weitere Voraussetzungen macht,
123  was bei Aristoteles aber eben nicht geschieht. Auf die
124  Konsequenzen, die sich daraus für die Textinterpretation ergeben,
125  gehen wir im 3.Kapitel ein. Der Übersicht über die
126  gültigen Syllogismen auf S. 14 entnehmen wir, daß die
127  Reduktion je eines Modus der 2.und 3.Figur, d.h.
128  der Modi Camestres und Disamis, außer einer
129  Prämissenkonversion eine Konversion der Konklusion zu verlangen
130  scheint. Was es damit auf sich hat, wird deutlich, wenn wir
131  folgende Überlegung anstellen: die allgemeine Kennzeichnung der
132  1.Figur besagte, daß ihre Modi eine allgemeine Oberprämisse
133  und eine bejahende Unterprämisse besitzen. Da überdies in ihr
134  Modi mit bejahender Oberprämisse und partikulärer Unterprämisse
135  bzw. mit verneinender Oberprämisse und partikulärer
136  Unterprämisse vorkommen, muß es möglich sein, diejenigen Modi
137  der 2.und 3.Figur, die eine allgemeine Unterprämisse und
138  eine bejahende Oberprämisse besitzen, durch Vertauschung der
139  Prämissen (und eine Prämissenkonversion) in Modi der 1.
140  Figur zu verwandeln. Die Modi Camestres, Darapti und Disamis
141  erfüllen diese Voraussetzung. Für Darapti würde eine
142  Reduktion dieser Art nichts einbringen, weil der Modus der 1.
143  Figur, der sich aus ihm in der Tat herstellen läßt, eine
144  Rückverwandlung ebensowenig wie oben zuläßt. Für Camestres
145  und Disamis dagegen kann auf diesem Wege ein einwandfreier
146  Gültigkeitsbeweis geführt werden: (Abb.) Aus den Beweischemata
147  geht hervor, daß die in den Merkworten durch das zweite s
148  angedeutete Konversion nicht mit der Konklusion des zu
149  reduzierenden Modus, sondern mit der Konklusion des Modus
150  vorgenommen werden muß, auf den reduziert wird. Was die in den
151  Merkworten durch das m angedeutete Prämissenvertauschung anlangt,
152  so unterliegt sie keinen logisch irgendwie bedeutsamen Bedingungen.
153  Aristoteles jedenfalls hatte nicht die geringsten Skrupel, bei der
154  Formulierung der auf ihre Brauchbarkeit hin zu prüfenden
155  Prämissenpaare die Prämissenreihenfolge beliebig zu verändern,
156  wenn nur die Funktion der Begriffe in den Prämissen und in der
157  Konklusion hinreichend deutlich markiert werden konnte. Zu
158  letzterem Zwecke aber reichten die jeweils verwendeten Buchstaben
159  völlig aus. Daß in vorliegendem Falle der Oberbegriff (bzw.
160  Unterbegriff) des zu reduzierenden Modus U in dem Modus V, auf
161  den er reduziert werden soll, die Funktion des Unterbegriffs (bzw.
162  Oberbegriffs) zu übernehmen hat, geht aus der Stellung der
163  Begriffe in der Konklusion des Modus V eindeutig hervor. Dieser
164  Funktionswechsel der Begriffe weist uns auf eine für die
165  Interpretation wiederum konsequenzenreiche Besonderheit der soeben
166  vorgeführten Beweisart hin, die Aristoteles freilich nur
167  beiläufig erwähnt, vielmehr als Besonderheit überhaupt nicht
168  kenntlich macht. Während die Reduktionen, die mittels einer
169  einzigen Prämissenkonversion bewerkstelligt werden können, den
170  jeweiligen unvollkommenen Modus in einen vollkommenen mit gleichem
171  Oberbegriff und gleichem Unterbegriff verwandeln, haben
172  wir es hier wie gesagt mit der Reduktion eines unvollkommenen Modus
173  U auf einen vollkommenen Modus V zu tun, dessen Oberbegriff
174  (bzw. Unterbegriff) der Unterbegriff (bzw. Oberbegriff)
175  von U ist. Der Brauchbarkeit der Reduktion als eines
176  Gültigkeitsbeweises tut das gewiß keinen Abbruch; es stellt
177  sich nur die Frage, was eigentlich reduziert wird: die
178  Gültigkeit von U auf die von V oder - was dem ursprünglichen
179  Sinn der Reduktion bzw. Vervollkommnung sicherlich besser
180  entspräche - jener Syllogismus U selbst auf den Syllogismus V?
181  Die gleiche Frage wirft der indirekte Beweis (die reductio ad
182  impossibile) auf, dem wir uns nun zuwenden wollen. Da keiner der
183  vollkommenen Modi eine o-Aussage als Prämisse enthält, wird
184  sich auch kein unvollkommener Modus mit einer o-Prämisse auf
185  den bisher erörterten Wegen reduzieren lassen. Baroco und
186  Bocardo sind aber in unserer Tabelle auf s. 22 als gültige
187  Modi aufgeführt. Sie kommen, wie es A 7 heißt, " durch das
188  Unmögliche zustande ". Ihre Beweise werden hier gleichwohl
189  wenigstens insofern als Reduktionen verstanden, als, " wenn das
190  Falsche gesetzt wird, der Syllogismus durch die erste Figur
191  erfolgt " (29a 31-32 u. 35-36). Worauf es beim
192  indirekten Beweis ankommt, ist in diesen Formulierungen bereits
193  angedeutet: das Falsche setzen, heißt (nach der Beschreibung,
194  die Aristoteles von den indirekten Beweisen der Modi Baroco[
195  27 a 36-b 1 ], Bocardo[ 28 b 17-20 ]und Darapti
196  [29 a 36-39 ]gibt) annehmen, die Konklusion sei falsch,
197  ihre Negation bzw. ihr kontradiktorischer Gegensatz also wahr.
198  Diese Annahme, die selbst die für alle Prämissen
199  vorgeschriebene Form besitzt, soll nun etwas zur Folge haben, was
200  mit wenigstens einer der unverändert festgehaltenen Prämissen des
201  zu beweisenden Modus " unmöglich " zusammen bestehen kann. Zur
202  Folge aber wird sie nur etwas haben können, wenn sie sich mit der
203  zur Feststellung dieser " Unmöglichkeit " nicht beanspruchten
204  Prämisse jenes Modus zu einem Prämissenpaar eines Syllogismus,
205  dessen Gültigkeit vorausgesetzt werden darf, also eines
206  Syllogismus der 1.Figur verbindet. Einfacher ausgedrückt:
207  wenn man eine Prämisse eines Syllogismus mit dem
208  kontradiktorischen Gegensatz seiner Konklusion so kombiniert, daß
209  ein Syllogismus in der 1.Figur möglich wird, und wenn man
210  fernerhin feststellt, daß die Konklusion dieses letzten
211  Syllogismus mit der nicht benutzten Prämisse des ersten
212  unverträglich ist, dann darf als erwiesen gelten, daß dieser
213  erste Syllogismus gültig ist. Übrigens braucht sich jene
214  Unverträglichkeit nicht unbedingt in einem kontradiktorischen
215  Gegensatz der verglichenen Aussagen zu äußern; ihr konträrer
216  Gegensatz würde für den genannten Zweck genügen, da, wie wir
217  wissen, zwei Aussagen, die zueinander in konträrem Gegensatz
218  stehen, nicht zugleich wahr sein können. Die fraglose
219  Gültigkeit der Modi der 1.Figur wird, wie für das direkte,
220  so auch für das indirekte Beweisverfahren vorausgesetzt. Damit
221  aber diese Voraussetzung für den genannten Zweck auch ausgenutzt
222  werden kann, muß es hier wie dort möglich sein, die erste Figur
223  " herzustellen ", dort aus den Prämissen des Modus, dessen
224  Gültigkeit bewiesen werden soll, hier aus einer seiner Prämissen
225  und der Negation seiner Konklusion. In A 7 stellt Aristoteles
226  kategorisch fest: " Auf beide Weisen ergibt sich aber die erste
227  Figur " (29 a 32-33). Und in der Tat belehrt uns die
228  allgemeine Charakteristik der drei Figuren auf S. 23
229  dahingehend, daß die für den indirekten Beweis der Gültigkeit
230  aller unvollkommenen Modi jeweils benötigten Modi der 1.Figur
231  auf die genannte Weise hergestellt werden können. Denn in der 2.
232  Figur sind sämtliche Konklusionen verneinende Aussagen,
233  ihr kontradiktorischer Gegensatz mithin bejahende Aussagen (wie
234  sämtliche Unterprämissen der Modi der 1.Figur!);
235  sämtliche Oberprämissen aber allgemeine Aussagen (wie sämtliche
236  Oberprämissen der Modi der 1.Figur!); überdies ist
237  jedesmal das Subjekt der Oberprämisse Prädikat der Konklusion
238  bzw. ihres kontradiktorischen Gegensatzes, so daß bei der
239  Kombination der Oberprämisse mit der Negation der Konklusion
240  sich eine Begriffsanordnung ergibt, die genau der der 1.Figur
241  entspricht. Analog sind in der 3.Figur sämtliche
242  Konklusionen partikuläre Aussagen, ihr kontradiktorischer
243  Gegensatz mithin allgemeine Aussagen (wie sämtliche
244  Oberprämissen der Modi der 1.Figur!); sämtliche
245  Unterprämissen bejahende Aussagen (wie sämtliche
246  Unterprämissen der Modi der 1.Figur!); überdies ist
247  jedesmal das Subjekt der Konklusion bzw. ihres
248  kontradiktorischen Gegensatzes Prädikat der Unterprämisse, so
249  daß sich bei der Kombination der Negation der Konklusion mit der
250  Unterprämisse eine Begriffsanordnung ergibt, die genau der der 1.
251  Figur entspricht. Aristoteles hat den indirekten Beweis nur
252  für die Modi Baroco, Bocardo und Darapti tatsächlich geführt
253  und die Möglichkeit, ihn zu führen, für Camestres, Felapton
254  und Datisi erwähnt. Es läßt sich aber die Gültigkeit
255  sämtlicher unvollkommenen Modi indirekt beweisen. Diese Beweise
256  können schematisch wie folgt gekennzeichnet werden: (Abb.) Bei den
257  indirekten Beweisen sowohl der Modi der 2.Figur als auch der
258  Modi der 3.Figur wird jeder Modus der 1.Figur mindestens
259  einmal als Voraussetzung in Anspruch genommen. Dieser Umstand
260  läßt vermuten, daß alle Modi der 1.Figur sowohl bei
261  vorausgesetzter Gültigkeit der Modi der 2.als auch bei
262  vorausgesetzter Gültigkeit der Modi der 3.Figur indirekt als
263  gültig ausgewiesen werden können. Unsere Aufstellung bestätigt
264  diese Vermutung: wir brauchen die aufgeführten Beweise nur
265  gleichsam von rechts nach links zu lesen. Überlegungen der Art,
266  wie wir sie im Anschluß an die allgemeine Figurencharakteristik
267  angestellt haben, würden uns auch darüber belehren, daß die
268  Modi der 2.bzw. 3.Figur bei vorausgesetzter Gültigkeit
269  der Modi der 3.bzw. 2.Figur indirekt bewiesen werden
270  können.

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