Quelle Nummer 422

Rubrik 07 : POLITIK   Unterrubrik 07.03 : TAGESPOLITIK

BERATUNG DER MINISTERIALBUEROKRATIE
HANNES FRIEDERICH
STAATLICHE VERWALTUNG UND WISSENSCHAFT
DIE WISSENSCHAFTLICHE BERATUNG DER POLITIK AUS DER
SICHT DER MINISTERIALBUEROKRATIE
EUROPAEISCHE VERLAGSANSTALT, FRANKFURT 1970, S. 434-


001  Gemischte Zusammensetzung der Gremien. Schließlich
002  wird von einer kleinen Gruppe von Befragten eine Verbesserung der
003  Beratung darin gesehen, daß nach Möglichkeit die Beiräte nicht
004  allein von Wissenschaftlern besetzt werden, sondern auch Vertreter
005  der Praxis - d.h. Experten der Interessenverbände und
006  anderer Organisationen - hinzugezogen werden, wie es in der
007  Mehrheit der beratenden Gremien ohnehin schon der Fall ist:
008  Bei Beiräten ist eine gute Mischung aus Wissenschaftlern und
009  Praktikern sinnvoll. Das verhindert, daß im luftleeren Raum
010  operiert wird. Man kann erreichen, daß der Wissenschaftler sieht,
011  was in der Praxis durchgeht und ob die Verbände mitmachen, daß
012  ein Kompromiß zwischen theoretisch Wünschenswertem und praktisch
013  Möglichem zustande kommt. Für die Verwaltung wird diese
014  Regelung als Vorteil empfunden, weil die Gesichtspunkte der
015  Praktikabiltät, der Realisierbarkeit und des Kompromisses schon
016  in die Beratungsarbeit selbst einbezogen wären, sie müssen also
017  nicht erst hinterher auf die wissenschaftlichen Empfehlungen
018  angewandt werden. Insgesamt werden mit den Reformvorstellungen,
019  die auf die gegenwärtige Organisation der Beratung bezogen sind,
020  vor allem zwei Ziele verfolgt: einmal die Verringerung der
021  Distanz zwischen Wissenschaft und Verwaltung, die durch eine enge
022  Kommunikation erreicht werden soll; zum anderen die Verstärkung
023  der Effizienz, die durch einen Einsatz der Wissenschaft im Sinne
024  der Zielvorstellungen der Bürokratie erstrebt wird.
025  REFORMVORSTELLUNGEN IN GESTALT VON
026  ÜBER DIE GEGENWÄRTIGE ORGANISATION
027  DER BERATUNG HINAUSGEHENDEN
028  VERÄNDERUpnGEN. Während von den meisten Befragten
029  Reformvorstellungen im Rahmen der bestehenden Organisation der
030  Beratung geäußert werden, ist es nur eine relativ kleine Gruppe,
031  die weitergehende Reformen fordert. Diese zeichnen sich dadurch
032  aus, daß in die Organisation der Beziehungen von Wissenschaft
033  und politischer Administration neue Elemente eingeführt werden,
034  die der wissenschaftlichen Beratung - allerdings in veränderter
035  Form - eine stärkere Position schaffen und zum Teil auch
036  Rückwirkungen auf das bisherige System der Vorbereitung
037  politischer Planungen und Entscheidungen haben könnten. Freilich
038  unterscheiden sich die einzelnen Vorschläge dabei in Grad und
039  Ausmaß. Der erste zielt auf die Verringerung der Distanz von
040  Wissenschaftlern und Politikern, indem die Politiker nicht mehr
041  nur einen mittelbaren Kontakt zu den Beratern über die
042  Ministerialverwaltung haben sollen, sondern eine direkte Beziehung
043  zwischen beiden Gruppen vorgeschlagen wird. Wichtig sei es, bei
044  den Politikern für die Zusammenarbeit mit der Wissenschaft und
045  für wissenschaftliche Analysen größeres Interesse zu erwecken.
046  Daher wird von einigen Befragten vorgeschlagen, die Politiker an
047  der Arbeit der Beratungsgremien teilnehmen zu lassen,
048  Wissenschaftler häufiger als bisher vor Bundestagsausschüssen
049  anzuhören und für regelmäßige Zusammentreffen zwischen beiden
050  Gruppen zu sorgen. Eine wesentlich stärkere Veränderung stellt
051  allerdings der Vorschlag dar, bei wichtigen Fragen statt der
052  bisher ehrenamtlich tätigen Wissenschaftler hauptamtliche Berater
053  mit zeitlich begrenzten Beratungsverträgen einzusetzen. Vorbild
054  dafür sind das in den Vereinigten Staaten praktizierte Modell des
055  " Council of Economic Advisers to the President " und die
056  Beratergruppen um den amerikanischen Präsidenten Kennedy, die
057  während ihrer Tätigkeit als Berater keine anderen wichtigen Lehr
058  verpflichtungen und Forschungsverpflichtungen hatten.
059  Damit hätten sie mehr Zeit und könnten ihre Arbeitskraft ganz in
060  den Dienst der Regierung stellen. Weder die Institution des
061  Beirats noch der Sachverständigenrat sind das optimale, besser
062  wäre eine Konstruktion wie in den USA, wo der Präsident sich
063  das Gremium bestellen kann, wie den Council of Economic Advisers
064  to the President. Ein solches System, wie es Kennedy errichtet
065  hat, würde ich außerordentlich begrüßen. Dort waren die
066  Wissenschaftler als Berater hauptamtlich tätig. Die Professoren
067  hier bei uns haben aber gar keine Zeit für die Beratung. Sie
068  kommen mal gelegentlich für einen Tag hierher und sagen dann irgend
069  etwas. Eine wissenschaftliche Beratung ist meines Erachtens nur
070  dann lohnend, wenn die Wissenschaftler mehr oder weniger ständig
071  zur Beratung zur Verfügung stehen. Die Verringerung der
072  Distanz von Wissenschaft und Politik, wie sie hier angestrebt
073  wird, birgt den Vorteil, daß die wissenschaftlichen Berater zwar
074  näher an den Prozeß der politischen Entscheidungen herangeführt,
075  aber doch auch dessen Zielsetzungen in ihrer Meinungsbildung
076  angeglichen werden, indem sie mit der Entscheidung, sich als
077  hauptamtliche Berater für die Dienste der Regierung zu
078  verpflichten, auch eine Vorentscheidung über ihre eigenen
079  Werthaltungen und das damit verbundene politische Engagement
080  getroffen haben. Sie sind damit eher disponiert, die allgemeinen
081  politischen Prämissen, mit denen sie ihr Auftraggeber
082  konfrontiert, als Daten und Untersuchungsrahmen zu akzeptieren und
083  ein größeres Verständnis für die Arbeitsbedingungen des
084  politischen Raumes zu entwickeln - d.h. die
085  Voraussetzungen für die adäquaten Verhaltensweisen, wie sie oben
086  ausführlich geschildert wurden, wären damit gegeben. Eine solche
087  Kooperation mit den beratenden Wissenschaftlern stellt bereits
088  tendenziell die Hereinnahme des wissenschaftlichen Sachverstandes
089  in die Organisation der Entscheidungsvorbereitung dar; den
090  Beratern wurde in stärkerem Maße die Mitbeteiligung an den
091  Funktionen der politischen Administration eingeräumt, wobei diese
092  allerdings durch die quasi-organisatorische Integration der
093  außenstehenden Experten in die Regierungsorganisation weitgehend
094  kompensiert würde. Wissenschaftliche Beratung wird in dieser
095  vorgestellten Form umgewandelt in eine Stabsstelle der politischen
096  Instanzen, in der von außen kommende Experten temporär
097  hauptamtlich tätig sind. Ihre Einflußchancen wachsen durch die
098  Nähe zu den politischen Entscheidungen, dafür ist aber ihr Maß
099  an Unabhängigkeit geringer, bis sie wieder in ihre früheren
100  Arbeitsbereiche in Lehre und Forschung zurückkehren. Von
101  einigen Befragten werden Einrichtungen wie die englischen " Royal
102  Commissions " empfohlen, die zur Behandlung von Grundsatzfragen
103  berufen werden sollen: Ich würde sagen, daß man in
104  Deutschland noch mehr praktizieren sollte, was die Engländer tun:
105  wenn ein Problem auf den Nägeln brennt, dann berufen sie eine
106  Royal Commission. Die bearbeiten ein Votum, z.B. zum
107  Thema Fürsorge für psychisch Kranke. Sie prüfen die
108  Situation und machen Vorschläge zur Vorbereitung für künftige
109  Maßnahmen. Aus der Arbeit der Royal Commission zur Lage der
110  psychisch Kranken ist der Mental Health Act geworden, der das
111  ganze psychiatrische Krankenhauswesen auf eine neue Basis gestellt
112  hat. Mit solchen Institutionen würden der wissenschaftlichen
113  Beratung mehr Funktionen eingeräumt werden, als es bisher der
114  Fall ist, da diese nicht nur die Funktion der Untersuchung
115  wahrnähmen, sondern auch die der Entscheidungsvorbereitung und
116  Planung in dem Sinne, daß sie das Recht hätten, über die
117  Aufgabe der " Enquˆte " hinauszugehen und eigene
118  Konzeptionen und Entscheidungsempfehlungen zu erarbeiten und
119  vorzuschlagen. Daß diese Form der Kommission ein stärkeres
120  Maß an Einfluß hätte, wird auch aus der Tatsache deutlich,
121  daß ihre Empfehlungen veröffentlicht würden und durch das
122  Prestigegewicht, wie es z.B. den Royal Commissions
123  zukommt, einen wichtigen Stellenwert in der Öffentlichkeit
124  einnehmen würden. Aber gerade diese Aspekte verweisen auch auf
125  die Widerstände einer möglichen Realisierung. Sie sind die
126  zentralen Gefahrenpunkte der wissenschaftlichen Beratung, wie sie
127  von der Mehrheit der Beamten gesehen wurden, wobei die Abwehr auf
128  seiten der Politiker wahrscheinlich nicht geringer sein dürfte.
129  In einem weiteren Vorschlag werden einige schon bestehende
130  Ansätze in der Zusammenarbeit von Wissenschaft und Politik
131  erweitert, indem spezielle Auftragsforschungsinstitute und " non
132  -profit organizations " errichtet werden sollen. Diese sollen
133  für die Bedürfnisse der Ministerien arbeiten, insbesondere
134  Untersuchungen zu solchen Fragen durchführen, die von den
135  Universitätsinstituten nicht bearbeitet werden, systematische
136  Informationen sammeln, die für die Arbeit der
137  Ministerialverwaltung notwendig sind und z.T. auch
138  Projektforschung betreiben, bei der mit Geheimmaterial der
139  Regierung gearbeitet werden muß. Die folgenden
140  Interviewäußerungen vermitteln ein anschauliches Bild von den
141  Motiven, die für die Einrichtung solcher Forschungsinstitute
142  angeführt werden: Ein gestuftes System für die Beratung
143  von Politik und Verwaltung von ganz nahen Beziehungen bis zu
144  weiteren und loseren Kontakten halte ich für notwendig. Die erste
145  Stufe wären vom Staat eingerichtete Forschungsinstitute und non
146  -profit organizations, die aber vordringlich die Aufgabe haben,
147  die Verwaltung zu beraten und die vor allem - das ist sehr wichtig
148  - die Sprache der Verwaltung sprechen. Wir bauen in (...) gerade
149  so eine Studiengruppe auf, die zwar mit vielen Schwierigkeiten zu
150  kämpfen hat, auch hier im Hause, und die vielleicht noch nicht
151  die ideale Konstruktion hat, aber ich habe die Hoffnung noch nicht
152  aufgegeben, daß doch noch einmal etwas daraus wird. Diese Art
153  von Beratung wäre der engste Kontakt, der denkbar ist, da die
154  Ministerien keine eigenen wissenschaftlichen Stäbe im Hause haben
155  können und auf die wissenschaftliche Außenkapazität angewiesen
156  sind. - Die zweite Stufe wären Forschungsaufträge an
157  Institute. Mittler dafür sollten ad-hoc-Gremien,
158  wissenschaftliche Gesellschaften und ähnliche Einrichtungen sein
159  - da sollte man sich nicht genau festlegen, eventuell kann man
160  auch über die Kommissionen der DFG gehen. Das System muß
161  abgestuft sein und die bestehenden Strukturen ausnutzen. Ich weiß
162  nicht, ob " Beratung " die richtige Denkkategorie ist. Ich
163  erwarte drei Dinge: daß die Forschung in den Universitäten und
164  in anderen Stellen außerhalb der Administration 1.sich mit
165  Themenstellungen befaßt, die nahe an die politische Problematik
166  gehen, wobei ich die Fragen der Methodologie ganz kategorisch in
167  die zweite Linie verweisen will. Aus der Ferne zum Problem denkt
168  man zu sehr über die Methoden nach, aber die reinen Methodiker
169  führen nicht zu echtem Fortschritt; das Denken über Prozeduren
170  reicht nicht aus. 2.Daß die Forschung, um dahin zu gelangen,
171  sich nicht scheuen darf, in einen lebendigen Austausch mit der
172  Politik zu treten, d.h. in einen regen Kontakt mit
173  Politikern und Beamten. 3.daß sie möglicherweise die
174  notwendige Diffusheit einer Grundlagenforschung, die von den
175  Forschungsinteressen der Professoren ausgeht, in ihrer möglichen
176  Antinomie zur politischen Relevanz der Ergebnisse bedenkt, daß
177  sie die Bedeutung der Antinomie erkennt, also die Realitäten des
178  politisch-administrativen Raumes sieht, die Frage der
179  Finanzen und der notwendigen Gegebenheiten, die es auch im
180  Problembewußtsein von Forschungen zu berücksichtigen gilt. Wie
181  kann man die Antinomie zwischen diffuser Forschung und
182  Wirklichkeit überwinden? Das geht nicht an den Universitäten,
183  die belastet sind durch Lehrerfordernisse, die man nicht mit
184  vertraulichen Materialien arbeiten lassen kann, mit denen sie kaum
185  umgehen können. Der Unterschied zwischen dem Verfassungsrechtler
186  und dem Politikwissenschaftler zeigt das: Der
187  Verfassungsrechtler hat sein Material, der muß die Spruch
188  gebungspraxis und Gesetzgebungspraxis ständig berücksichtigen
189  und verfolgen, der Politikwissenschaftler hat nicht sein wichtiges
190  Material, da Entscheidungen selbst nicht aus den Akten mehr
191  richtig rekonstruierbar sind und die Akten hat er schon gar nicht.
192  Beim Herausnehmen aus den Universitäten besteht die Gefahr des
193  Verlustes der Unabhängigkeit der Forschung. Man muß also
194  dafür Zwischenformen finden, die nahe genug an der Politik sind,
195  ohne daß sie jedoch den Verlust der wissenschaftlichen Freiheit
196  zur Folge haben. Es müssen Stellen sein, die von Regierung und
197  Universität unabhängig sind, die nicht Durchgangsstellen für
198  wartende Doktoranden und Habilitanden werden dürfen, d.h.
199  man muß sie auch attraktiv genug gestalten, ihnen ein Prestige
200  einräumen, eine gute Bezahlung gewähren, die Austauschbarkeit
201  nach beiden Seiten - zur Regierung und zur Universität -,
202  die Zirkulation erleichtern, wie das z.B. in der RAND
203  Corporation der Fall ist. Das ist schwer in Deutschland, da die
204  Wissenschaft schwer zu ändern ist. Es fängt bei den Mitteln an,
205  geht über die Frage der Unabhängigkeit der
206  Bundesforschungsinstitute, wo der Bund die Mittel gibt, aber die
207  akademische Freiheit gewährleistet ist und dennoch die Gefahr der
208  Bürokratisierung durch die Haushaltsregelungen gegeben ist.
209  Administrative Bedingungen sind oft schwer und einengend, das gilt
210  es zu beseitigen. Ich würde aber diese Zwischenform für die
211  beste Beratung oder bessere Zusammenarbeit mit der Wissenschaft
212  halten, wo ein reales Problembewußtsein entsteht, das nicht
213  politikfern ist, wo die Möglichkeit von Auftragsforschung bei
214  akademischer Forschungsfreiheit gegeben ist und wo die Möglichkeit
215  besteht, daß man auch mit Geheimmaterial der Politik arbeiten
216  kann. In Ansätzen ist eine solche Form der Zusammenarbeit
217  bei einigen Ressorts schon vorhanden: das Wirtschaftsministerium
218  unterstützt Wirtschaftsforschungsinstitute mit einem festen Etat,
219  die dafür kontinuierliche Arbeiten für seine Bedürfnisse
220  durchführen; das Landwirtschaftsministerium und
221  Gesundheitsministerium haben Bundesforschungsanstalten, in denen
222  ressortspezifische Auftragsforschung betrieben wird. Die
223  Vorschläge gehen jedoch über diese Einrichtungen noch hinaus;
224  sie orientieren sich an dem amerikanischen Modell der " non-
225  profit organization ", für die die " RAND Corporation " das
226  bekannteste Beispiel ist. Auch in dieser Richtung gibt es einige
227  Ansätze: in der Nähe von München ist ein Institut
228  " Wissenschaft und Politik " errichtet worden, das von der
229  Regierung unterhalten wird, Forschungen für einzelne Ressorts
230  durchführen, aber organisatorisch selbständig sein soll. Der
231  Vorschlag, besondere Forschungsinstitute für die Zwecke der
232  Regierung zu errichten, ohne daß diese direkt in den
233  Regierungsapparat eingegliedert werden, bedeutet eine
234  Intensivierung in den Beziehungen von Wissenschaft und Politik.
235  Aber diese Beziehungen würden einen veränderten Charakter haben,
236  weil eine regierungsnahe Zweckforschung entstehen würde, die das
237  Wissenschaftssystem durch einen ganz neuen Sektor erweitert. Der
238  Vorteil für die Regierung besteht vor allem darin, daß man
239  unabhängiger von den bisherigen Forschungsinstitutionen mit ihren
240  spezifischen Interessen und Strukturen wäre, daß man die
241  Auftragsbedingungen und Funktionsbestimmungen in stärkerem Maße
242  allein festlegen und damit auch über die Forschungsergebnisse
243  freier verfügen könnte, und daß man schließlich
244  Forschungsstäbe zur Verfügung hätte, die durch kontinuierlichen
245  Kontakt mit den politischen-administrativen Instanzen die
246  Zielvorstellungen und Gegebenheiten der Politik in ihrer Arbeit
247  stärker berücksichtigen würden, d.h. daß die in diesen
248  Instituten tätigen Wissenschaftler die für die Beratungsarbeit
249  geforderten Verhaltensweisen ohne weiteres entwickeln würden. In
250  diesem Sinne würden diese Zweckforschungsinstitute vornehmlich
251  einen instrumentellen Charakter haben, der den Interessen der
252  Regierung und Verwaltung entspräche. Schließlich wird zum
253  Zwecke der besseren Einsetzung und Verwertung der Wissenschaft
254  vorgeschlagen, Planungsstäbe in den Ressorts und im Kanzleramt
255  einzurichten, die auch zuständig für die wissenschaftliche
256  Beratung sein sollten. Sie sollen nicht nur für eine bessere
257  Koordinierung sorgen, sondern auch im Kontext der Vorbereitung
258  politischer Konzeptionen und Entscheidungen die Problemstellungen
259  erarbeiten, die man für die Hilfe der Wissenschaft braucht.

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