Quelle Nummer 357
Rubrik 09 : WIRTSCHAFT Unterrubrik 09.13 : UEBRIGE
DAG
DER ANGESTELLTE, 24.JG., APRIL 1971, O.O., S.1-
(VERSCHIEDENES: BETRIEBSVERFASSUNG, TARIFAUTONOMIE,
ZULAGEN)
001 ARGUMENTE WÄGEN NICHT ZÄHLEN.
002 Anhörung der Sachverständigen zum Betriebsverfassungsgesetz ist
003 gelaufen. 20 Stunden lang sahen sich die Abgeordneten des
004 Deutschen Bundestages - Ausschuß für Arbeit und
005 Sozialordnung - den Argumenten von interessierten Organisationen
006 und von annähernd 40 sonstigen Sachverständigen, darunter mehrere
007 DAG-Betriebsratsmitglieder aus der Bundesrepublik und aus
008 Berlin, ausgesetzt. Die DAG begründete ausführlich ihre
009 Forderungen und wies nach, daß es ohne Zustimmung der
010 Angestellten keine befriedigende Betriebsverfassung geben könne.
011 Die Abgeordneten wurden von der DAG gut bedient. Neben ihren
012 eigenen Forderungen legte die DAG einen " integrierten
013 Gesetzentwurf " vor, der die jeweils besten Formulierungen des
014 Regierungsentwurfs und des Oppositionsentwurfs enthielt, und
015 überall dort, wo beide Entwürfe unzulänglich sind, eigene
016 DAG-Vorschläge anbietet. Außerdem wurde den Abgeordneten
017 eine vergleichende Übersicht übergeben, die alle wichtigen
018 Vorschläge jeweils nebeneinanderstellt. Diese Arbeitshilfen
019 sollen es den Abgeordneten ermöglichen, nicht nur ein neues,
020 sondern vor allem ein gutes Gesetz zu machen. Die Hauptpunkte der
021 Kritik der DAG bezogen sich auf das fehlende aktive und
022 passive Wahlrecht der leitenden und der wissenschaftlichen
023 Angestellten das in beiden Entwürfen, besonders aber im
024 Regierungsentwurf unzulänglich vorgesehene Gruppenrecht
025 die mangelhaften Rechte der Gewerkschaften im Betrieb
026 das fehlende Zustimmungsrecht des Betriebsrats bei Kündigungen
027 die zu schwach formulierten Mitbestimmungsrechte des
028 Betriebsrats bei Betriebsänderungen den unzulänglichen
029 Kündigungsschutz für langjährige Betriebsratsmitglieder.
030 Stark verteidigt wurde von der DAG die Einführung von
031 Grundrechten des einzelnen Arbeitnehmers einschließlich eines
032 wirksamen Beschwerderechts und die zentrale Stellung der
033 Einigungsstelle. Hier gab es harte Kontroversen mit der
034 Arbeitgeberseite, die versuchte, die Einigungsstelle als
035 Instrument der " Zwangsschlichtung " zu verdächtigen, letztlich
036 nur deshalb, weil man dort jede wirksame Mitbestimmung für einen
037 unzulässigen Eingriff in das " geheiligte " Direktionsrecht
038 hält. Das neue Betriebsverfassungsrecht muß nun in zügigen
039 Beratungen sobald wie möglich verabschiedet werden. Wenn die
040 Argumente - so hoffen wir - nicht gezählt, sondern gewogen
041 werden, müßten viele Forderungen der DAG erfüllt werden.
042 nun ist der Ball " neue Betriebsverfassung " in Bonn erst
043 einmal gespielt. Der Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung des
044 Deutschen Bundestages hat sich die Argumente der Betroffenen -
045 unter ihnen gut placiert die DAG - angehört. Jetzt geht es in
046 die internen Beratungen. Sie dürfen, sie können nicht allein in
047 Bonn stattfinden. Paralell zur Meinungsbildung an Hand der
048 Entwürfe, Unterlagen, Eingaben und Stellungnahmen muß die
049 Meinungsbildung der Abgeordneten " vor Ort " - in ihren
050 Wahlkreisen also - unterstützt werden. Es gilt jetzt, die
051 Argumente und den Willen der Deutschen Angestellten-
052 Gewerkschaft hierbei zum Zuge kommen zu lassen. Dazu ist es
053 notwendig, die Aktivitäten, die unsere DAG in den letzten
054 Jahren mit beträchtlichem Erfolg entfaltet hat, noch einmal zu
055 beweisen. Es gilt die letzte große Anstrengung, den Endspurt,
056 um diesen Gesetzentwurf auch in der letzten Phase seines
057 Entstehens weitgehend nach den Ansprüchen der Angestellten zu
058 formen. Der Bundestag steht dabei unter erheblichem Zeitdruck.
059 Das sogenannte " Vorschaltgesetz " hat festgelegt, daß die
060 nächsten Betriebsratswahlen in der Zeit vom 1.März bis 31.
061 Mai 1972 stattfinden. Acht Wochen vor diesem Zeitpunkt muß
062 nach neuem Recht das Wahlausschreiben erlassen werden. Dazu wird
063 eine Wahlordnung benötigt, die die Bundesregierung mit
064 Zustimmung des Bundesrats nach der Verabschiedung des Gesetzes
065 erlassen muß. Rechnet man allein dafür nur vier Wochen (das ist
066 knapp!), so würde man schon bei einer Rückrechnung vom 1.
067 März an bei Anfang Dezember ankommen. Wenigstens zwei bis drei
068 Monate muß jedoch den Helfern der Betriebsräte, den
069 Gewerkschaften, Zeit gelassen werden, Gesetzestexte
070 und Wahlordnungstexte zu drucken, zu verteilen, zu erläutern,
071 kurzum die Schulungsarbeit und Informationsarbeit zu
072 leisten, die unbedingt erforderlich ist, um einen reibungslosen
073 Wahlablauf zu sichern. Und den künftigen Betriebsräten und
074 Wahlvorstandsmitgliedern muß ebenfalls ein wenig Zeit gelassen
075 werden, um sich in das System des neuen Gesetzes, vor allem in
076 die neuen Wahlrechtsbestimmungen, einzuarbeiten. Das aber
077 bedeutet, daß das neue Gesetz unbedingt noch vor Beginn der
078 parlamentarischen Sommerpause wenigstens vom Deutschen Bundestag
079 verabschiedet werden muß. Ende September könnte dann die
080 Bundesratsentscheidung fallen. Das alles wird sehr knapp werden
081 - aber es ginge gerade noch! Was man indes zum Thema Termine
082 zur Zeit in Bonn hört, stimmt nicht hoffnungsvoll: Bis Ende
083 Dezember soll es dauern, bis das Gesetz verkündet wird, und das
084 ist eindeutig zu spät. Es kommt also für die Abgeordneten des
085 Deutschen Bundestages nicht nur darauf an, gut, sondern auch
086 sehr zügig zu arbeiten. Geschieht dies, so wird es möglich
087 sein, das Gesetz im Bundestag bis zum 30.Juni dieses Jahres
088 - das sind vom Beginn der Ausschußberatungen an gerechnet vier
089 Monate! - noch unter Dach und Fach zu haben. Von
090 Mitbestimmung keine Spur. DAG zum Arbeitgeberentwurf
091 eines Betriebsverfassungsgesetzes. Scharfe Kritik übte die
092 DAG an dem Mitte Februar veröffentlichten Arbeitgeberentwurf
093 für ein Betriebsverfassungsgesetz. Der stellvertretende DAG
094 -Vorsitzende Günter Apel sagte vor Fachsekretären unserer
095 Organisation: " Dieser Entwurf enthält keine Spur von
096 Mitbestimmung, die über das geltende Recht hinausgeht. Man
097 glaubt offenbar bei den Arbeitgebern, die Betriebsräte mit
098 einigen zusätzlichen Beratungsrechten und
099 Informationsrechten abspeisen zu können. " Auch das Einwirkungs
100 recht und Beschwerderecht der Arbeitnehmer sei
101 unzulänglich. Die Ablehnung einer neutralen Einigungsstelle
102 durch die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände
103 bedeute, daß in allen Konfliktfällen der Wille des Arbeitgebers
104 gelten solle. " Das ist nichts anderes als der alte " Herr-
105 im-Hause-Standpunkt ". Damit bleibt der
106 Arbeitgeberentwurf weit hinter den Entwürfen von Regierung und
107 Opposition zurück. " Daß die leitenden Angestellten
108 zwangsweise aus der Betriebsverfassung ausgeklammert und ihnen
109 weiterhin das aktive und passive Wahlrecht zum Betriebsrat
110 vorenthalten werden solle, runde das Bild ab. Zu den
111 Wahlvorschriften sagte Apel eine sorgfältige Prüfung des
112 Entwurfs zu. Hier seien Ansatzpunkte gegeben, über die man sich
113 möglicherweise einigen könne. TARIFAUTONOMIE -
114 nicht nur ein Wort. Die jüngste Sitzung der " Konzertierten
115 Aktion " Anfang März hat mit der Erörterung der
116 wirtschaftlichen Lage und des Jahreswirtschaftsberichts der
117 Bundesregierung wieder einmal deutlich gemacht, wie schwer es
118 offensichtlich auch für prominente Regierungsvertreter ist, sich
119 bei einem ihnen vom Gesetz auferlegten Auftrag an den Rahmen eines
120 solchen Gesetzes zu halten. Das Stabilitätsgesetz aus dem Jahre
121 1967 sieht als konjunkturpolitisches Instrument der Bundesregierung
122 unter anderem vor, daß bei Gefährdung des wirtschaftlichen
123 Gleichgewichts die Bundesregierung Orientierungsdaten für ein
124 gleichzeitig aufeinander abgestimmtes Verhalten (Konzertierte
125 Aktion) der Gebietskörperschaften, Gewerkschaften und
126 Unternehmensverbände zur Verfügung stellt. Diese
127 Orientierungsdaten sollen insbesondere eine Darstellung der
128 gesamtwirtschaftlichen Zusammenhänge im Hinblick auf die gegebene
129 Situation enthalten. So weit - so gut. Leider haben die
130 Erfahrungen gezeigt, daß solchen Orientierungsdaten auch von
131 denjenigen, die sie zur Verfügung stellen, eine sehr
132 unterschiedliche Bedeutung beigemessen wird. Unbestritten ist,
133 daß in einer marktwirtschaftlichen Ordnung beispielsweise ein
134 Orientierungsdatum über die Preisentwicklung eine Annahme bei
135 einer bestimmten wirtschaftlichen Konstellation darstellt, mehr
136 aber auch nicht, und daß die Entwicklung der Gewinne von einer
137 Vielzahl von Faktoren, mit Sicherheit aber nicht von einem
138 Orientierungsdatum allein abhängig ist. Völlig anders werden
139 Orientierungsdaten über die Einkommensentwicklung der
140 Arbeitnehmer gewertet. Ihnen wird mehr oder weniger ein
141 obligatorischer Charakter unterstellt, der diese Angabe zu einer
142 Lohnleitlinie der Bundesregierung umzufunktionieren versucht.
143 Daran ändert auch nichts, daß der Bundeswirtschaftsminister
144 immer wieder betont, niemals Lohnleitlinien vorgelegt zu haben.
145 Was soll man von dem Lippenbekenntnis des
146 Bundeswirtschaftsministers zur Tarifautonomie halten, wenn er
147 gleichzeitig in der Öffentlichkeit nicht davor zurückschreckt,
148 die Wiederherstellung der Stabilität von der Einhaltung des
149 Orientierungsdatums für die Lohnentwicklung und
150 Gehaltsentwicklung abhängig zu machen. In einer
151 marktwirtschaftlichen Ordnung ist die Tarifautonomie ein
152 unantastbares Recht. Die DAG nimmt für sich in Anspruch, die
153 Preisstabilität ebenso ernst zu nehmen wie Bundesregierung oder
154 Bundesbank. Sie hat sich in ihrer Politik, und das gilt nicht
155 zuletzt für die Tarifpolitik, seit eh und je auch an den
156 gesamtwirtschaftlichen Erfordernissen orientiert und dabei auch die
157 von der Bundesregierung zur Verfügung gestellten
158 Orientierungsdaten mit berücksichtigt. Jeder Versuch, uns
159 tarifpolitisch über die Orientierungsdaten an die Leine zu legen,
160 wird allerdings auf unseren schärfsten Widerstand stoßen.
161 BfA testet Versicherten-Scheckhefte. Vom 1.Januar
162 1973 an soll nach den Planungen des Bundesarbeitsministeriums jeder
163 Rentenversicherte zur Bescheinigung seiner Verdienste besondere
164 Scheckhefte bekommen. Sie enthalten mehrere Versicherungskarten,
165 die vom Arbeitgeber mindestens jährlich auszufüllen und dem
166 Versicherungsträger zu übersenden sind. Dadurch soll mit Hilfe
167 der elektronischen Datenverarbeitung eine kurzfristige Erfassung
168 der Versicherten und der von ihnen geleisteten Beiträge
169 ermöglicht werden. Wie Vertreter der Bundesversicherungsanstalt
170 für Angestellte (BfA) in Berlin auf einer Pressekonferenz mit
171 Bundesarbeitsminister Walter Arendt mitteilten, soll das neue
172 Verfahren in einem großen Test in Berlin erprobt werden, bevor
173 es im gesamten Bundesgebiet eingeführt wird. Die Berliner
174 Arbeitgeber sind deshalb gebeten worden, die Versicherungskarten
175 ihrer Angestellten und Arbeiter den Versicherungsträgern zu
176 übersenden. Daraufhin werden dann Versicherungsnummern vergeben
177 und den Versicherten die Scheckhefte zugesandt. Der
178 Bundesarbeitsminister kündigte auf der Pressekonferenz an, daß
179 noch im Laufe dieser Legislaturperiode - bis 1973 - ein erster
180 Schritt zur Verwirklichung der flexiblen Altersgrenze in der
181 Rentenversicherung verwirklicht werden könne. Es sei geplant,
182 daß noch in diesem Jahr ein Gesetzentwurf vorgelegt werde.
183 Zunächst sei daran gedacht, allen Versicherten das Recht
184 einzuräumen, vom 63.Lebensjahr an Altersruhegeld zu beziehen.
185 (dpa) BfA ruft Versicherte der Jahrgänge 1909 und 1910
186 auf. Die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte
187 vergibt seit 1964 an ihre Versicherten Versicherungsnummern.
188 Zuerst wurden durch diese Aktion lediglich die Berufsanfänger
189 erfaßt. Seit dem 1.8.1970 erhalten alle Versicherten beim
190 Umtausch ihrer Versicherungskarte ebenfalls eine
191 Versicherungsnummer. Diese Versicherungsnummer ist die
192 Voraussetzung dafür, daß die spätere Rente elektronisch
193 berechnet werden kann. Bis Ende Januar 1971 konnten nahezu drei
194 Millionen Versicherte eine solche Versicherungsnummer erhalten.
195 Um für die rentennahen Jahrgänge möglichst bald eine
196 Speicherung aller für die Rente wichtigen Daten vornehmen zu
197 können, sind am 1.September vergangenen Jahres die
198 Versicherten des Jahrgangs 1908 aufgerufen worden, sich bei der
199 BfA zu melden. Diesem Aufruf sind bisher rund 60 000
200 Versicherte gefolgt. Nachdem die Vergabe der Versicherungsnummer
201 des Jahrgangs 1908 im wesentlichen abgeschlossen ist und mit der
202 Speicherung der Daten dieser Versicherten begonnen wurde, können
203 jetzt die Angaben weiterer Jahrgänge aufgerufen, erfaßt und
204 damit gespeichert werden. Nunmehr werden die Versicherten der
205 Jahrgänge 1909 und 1910 gebeten, sich bei der
206 Bundesversicherungsanstalt für Angestellte, 1 Berlin 31,
207 Ruhrstraße 2, unter dem Kennwort " Jahrgang 1909 oder 1910 "
208 zu melden. Die Versicherten dieser Jahrgänge werden
209 aufgerufen, der BfA ihre letzte Versicherungskarte oder - für
210 den Fall, daß eine solche nicht vorhanden ist - die letzte
211 Aufrechnungsbescheinigung im Original einzusenden. Blei
212 in unserer Luft bis 1976?. Der Beilage " Der Techniker "
213 entnehmen wir die folgende Nachricht zum Thema Umweltschutz
214 (" Der Angestellte " 2/71). Sie wird wohl alle Leser der
215 DAG-Zeitschrift interessieren. Die Redaktion Die
216 Bundesregierung hat im Dezember einen Gesetzentwurf beschlossen,
217 der dem Bundesrat und dem Bundestag zugeleitet worden ist und der
218 das Ziel hat, die Luftverunreinigung durch Benzin zu verhindern.
219 Leider hat es ganz offensichtlich die Lobby der
220 Kraftstoffindustrie verstanden, ihre Interessen durchzusetzen:
221 Erst ab Januar 1972 darf nämlich der Gehalt an Bleiverbindungen
222 nicht mehr als o,4 Gramm je Liter betragen, und erst ab 1.
223 Januar 1976 darf er o,15 Gramm im Liter nicht übersteigen.
224 Bis Silvester 1975 dürfen wir uns also mit unseren Autoabgasen
225 gegenseitig weiter über das zulässige Maß hinaus mit Blei
226 vergiften. Die zuständigen Ausschüsse des Bundesrates haben
227 inzwischen eine Vorverlegung des Termins auf den 1.Januar 1974
228 gefordert. Damit haben sich die Ausschüsse erfreulicherweise
229 nicht begnügt. Sie haben vielemhr eine Prüfung der Frage
230 verlangt, ob nicht schon in dem jetzt geplanten Gesetzentwurf ein
231 Termin für ein Verbot jeglicher Bleizusätze (USA: 1975!)
232 festgelegt werden kann. Sie wollen ferner die Beimischung auch
233 anderer gesundheitsschädlicher Zusätze mit diesem gleichen Gesetz
234 beschränkt wissen. Schließlich drängen die zuständigen
235 Bundestagsausschüsse auf eine Änderung der Kraftfahrzeugsteuer
236 dergestalt, daß Grundlage für die Berechnung nicht mehr der
237 Hubraum sein soll. Das hat bisher die Entwicklung kleiner
238 Verbrennungsräume gefördert. Diese Motoren sind für den
239 Einbau von Abgasbeseitigern schlechter geeignet als Motoren mit
240 größerem Hubraum. Für bessere Luft können Autofahrer
241 jetzt schon etwas tun. 54 % aller Personenwagen geben mit
242 ihren Auspuffgasen zuviel gesundheitsschädliches Kohlenmonoxyd
243 (CO) in die Luft. Dies ergab eine Zwischenbilanz des ersten
244 großen ADAC-Abgastests in München. Häufig genügte
245 schon eine geringe Änderung der Vergasereinstellung, um den CO
246 -Anteil im Abgas unter 4,5 Prozent - den gesetzlich noch
247 zulässigen Höchstsatz - zu drücken. Vor dem Test hatten die
248 Wagen teilweise mehr als zehn Prozent CO im Abgas. Man muß
249 aber nicht immer gleich in die Werkstatt fahren oder am Vergaser
250 basteln. Jeder Autofahrer kann schon durch eine vernünftige
251 Fahrweise mithelfen, die zunehmende Luftverschmutzung zu bremsen.
252 Der ADAC rät deshalb, den Motor nicht im Stand
253 warmlaufen zu lassen, die Starthilfe (Choke) nach dem
254 Start so früh wie möglich zurückschieben, die
255 Drehzahl in den unteren Gängen gering zu halten, beim
256 Halten vor der Ampel nicht mit dem Gaspedal zu spielen,
257 bei längerem Halten den Motor abzustellen. Wer so fährt,
258 kann vermeiden, daß unnötig viel Abgas mit vielen Schadstoffen
259 produziert wird. Beim nächsten Kundendienst sollte man außerdem
260 seine Werkstatt beauftragen, Vergaser bzw. Einspritzanlage,
261 Kraftstoffsystem, Zündanlage, Luftfilter, Schmiersystem und
262 Kurbelgehäuse-Entlüftung zu überprüfen und, falls nötig,
263 zu reparieren. Zulagen für den Bundesbereich.
264 Angestellte des Bundes haben nunmehr wie Länderangestellte
265 und Gemeinde-Angestellte einen tariflichen Anspruch auf
266 Zulagen. Das ist das Ergebnis einer im Bundesinnenministerium in
267 Bonn am 15.März 1971 abschließend durchgeführten
268 Tarifverhandlung. Entsprechend den Vorschriften des Ersten
269 Besoldungsvereinheitlichungsgesetzes und
270 Neuregelungsgesetzes (1.BesVNG) werden die allgemeinen
271 Zulagen für " sonstige Dienste " nach einem Stufenplan zum 1.
272 Mai 1971 und zum 1.Juli 1972 gezahlt. Ordnung
273 hineinbringen. Es begann damit, daß die Länder ihren Beamten
274 neben der Durchführung struktureller Maßnahmen auch Zulagen
275 gewährten. Fatal war dabei, daß hierbei bevorstehende
276 Parlamentswahlen oft Pate gestanden haben. Man ließ sich immer
277 gern dann drängen, wenn man das Votum der öffentlich
278 Bediensteten zur Sicherung eines bestimmten Wahlerfolges brauchte.
279 Mit solchen Gefälligkeiten soll nun Schluß gemacht werden.
280 Das 1.BesVNG gibt hierfür Ansätze. In unserem Fall,
281 der Zahlung einer allgemeinen Zulage, ist nach amtlicher
282 Darstellung von einer " Harmonisierung des Zulagenproblems " die
283 Rede. Sie ist ein Teil der vom Bundesgesetzgeber angestrebten
284 Besoldungsreform. Im Angestelltenbereich bedeutet die allgemeine
285 Zulage, die sich auf die Vergütungsgruppen 10 bis 2a/6
286 erstreckt, den teilweisen Abbau der Bewertungs-Unordnung und
287 eines Nachholbedarfs in der Vergütung. Die allgemeine Zulage
288 ist gesamtversorgungsfähig. Die Nichtberücksichtigung der
289 Angestellten der Vergütungsgruppen 1 b und 1 a folgert daraus,
290 daß sich der Tarifvertrag für Angestellte an den
291 besoldungsrechtlichen Vorschriften für Bundesbeamte ausrichtet.
292 Beamte der BesGr A 14 und A 15 erhalten keine allgemeine Zulage.
293 Zulage nach Stufenplan. Die Zulagen betragen: in den
294 Vergütungsgruppen 10 bis 9a ab 1.5.1971 bis 30.6.
295 1972 20 DM ab 1.7.1972 4040 DM 8 bis 5b
296 (Meister) ab 1.5.1971 bis 30.6.1972 34 DM ab 1.
297 7.1972 67 DM 5a/b (ohne Meister) bis 2a/b ab 1.
298 5.1971 bis 30.6.1972 50 DM ab 1.7.1972 100
299 DM Die Zulage wird nur für Zeiträume gewährt, für die
300 dem Angestellten Vergütung, Urlaubsvergütung oder
301 Krankenbezüge zustehen. Konkurrenzregelungen. Die
302 allgemeine Zulage wird nicht gewährt an Angestellte, die Zulagen
303 nach folgenden Tarifverträgen beziehungsweise BAT-
304 Vorschriften erhalten: Tarifvertrag über Zulagen an
305 Angestellte in der Steuerverwaltung und in der Zollverwaltung vom
306 8.7.1970; Tarifvertrag über Zulagen an technische
307 Angestellte vom 8.7.1970; Tarifvertrag über Zulagen
308 an Angestellte im Programmierdienst vom 8.7.1970;
309 Angestellte im Flugverkehrskontrolldienst - Fußnote 2 zu
310 Unterabschn. 1 des Teils 3 Abschn. C der Anlage 1 a zum
311 BAT - (an die Stelle von bisher 62 DM tritt ab 1.1.
312 1971 der Betrag von 145 DM); Angestellte im
313 Flugverkehrskontrolldienst - Fußnote 1 zu Abschn. 1 des
314 Teils 3 Abschn. F der Anlage 1 a zum BAT - (an die
315 Stelle von bisher 62 DM tritt ab 1.1.1971 der Betrag von
316 145 DM); Auf die allgemeine Zulage werden angerechnet:
317 Zulagen für Angestellte in den
318 Kernforschungseinrichtungen (Nr. 5 a und Nr. 6 Abs. 3
319 SR 2 0); Leistungszulagen an Angestellte im Schreib
320 dienst und Fernschreibdienst; Leistungszulagen an
321 Angestellte im Fernmeldebetriebsdienst im Bereich des
322 Bundesministers der Verteidigung; Leistungszulagen an
323 Angestellte im Chiffrierdienst des Auswärtigen Amtes;
324 Außertarifliche Zulagen (zum Beispiel an Locherinnen).
325 Die Anrechnung von Leistungszulagen war nicht zu verhindern. Es
326 gibt kein überzeugendes Argument, das die Anrechnung von Zulagen,
327 die ihre Grundlage in einer anerkanntermaßen zu erbringenden
328 besonderen Leistung haben, rechtfertigt. Hierauf ist von uns
329 mehrfach und nachdrücklich in den Tarifverhandlungen mit Bund,
330 Ländern und Gemeinden immer wieder hingewiesen worden.
331 Vielleicht kann man zu einer grundsätzlich anderen
332 Betrachtungsweise über Leistungszulagen kommen, wenn es gelingt,
333 besondere Leistungen durch eine entsprechend höherwertige
334 Eingruppierung abzudingen. Die DAG erwartet, daß die Zulagen
335 in absehbarer Zeit in die Vergütungstabellen eingearbeitet werden.
336 Allgemeine Zulagen sind nur Notbehelfe. Einheitliche
337 Besoldung in Bund und Ländern?. Vom 1.Januar 1973
338 an soll es eine einheitliche Besoldung für die Beamten des Bundes
339 und der Länder geben. Das sieht ein Stufenplan vor, der als
340 Ergebnis der Beratungen einer interfraktionellen Arbeitsgruppe
341 " Besoldungskonzept " inzwischen vom Deutschen Bundestag
342 verabschiedet worden ist. Zusammen mit der Einfügung eines
343 Artikels 74a in das Grundgesetz, der dem Bund die konkurrierende
344 Gesetzgebung im Besoldungsrecht und Versorgungsrecht
345 einräumt, stellen diese Bemühungen einen ersten Schritt auf dem
346 Wege zu einem einheitlichen Besoldungssystem dar. Die
347 Bundesgruppe Beamte in der DAG hat im Zuge der Entwicklung
348 dieser Maßnahmen eine Reihe von Forderungen erhoben, die ihre
349 Bestätigung in verschiedenen Einzelregelungen finden. Gleichwohl
350 bleibt festzustellen, daß viele vordringliche Aufgaben bisher noch
351 nicht ihre Lösung gefunden haben. Mit dem nunmehr beschlossenen
352 Ersten Besoldungsvereinheitlichungsgesetz und
353 Neuregelungsgesetz (1.Bes. VNG) werden in erster Linie
354 folgende Probleme neu geregelt: (s. Bundestagsdrucksache 6
355 /1885) " Anpassung der Beamtenbezüge und
356 Versorgungsbezüge ab 1.Januar 1971: Erhöhung der
357 Grundgehälter und des Ortszuschlages um 7 Prozent, generelle
358 Erhöhung des Ortszuschlages um einheitlich 27 DM, Einbeziehung
359 der Versorgungsempfänger in diese Maßnahmen, Anhebung der
360 Bemessungsgrundlagen für die Mindestversorgungsbezüge,
361 Halbierung des Unterschiedes im Ortszuschlag zwischen den
362 Ortsklassen A und S zum 1.Januar 1972 und Wegfall der
363 Ortsklasse A zum 1.Januar 1973. Wegfall der im Gesetz
364 über vermögenswirksame Leistungen für Bundesbeamte enthaltenen
365 Einkommensgrenzen von 1000 DM. Harmonisierung des
366 Zulagenproblems: Stufenplan für den Bundesbereich zum 1.
367 Mai 1971 und zum 1.Juli 1972, Ruhegehaltfähigkeit der
368 Zulagen und damit Einbeziehung der Versorgungsempfänger,
369 Harmonisierung sonstiger Zulagen, u. a. für den
370 technischen gehobenen und mittleren Dienst, Programmierer,
371 Rechtspfleger, Beamte der Steuerverwaltung, der Zollverwaltung
372 und Polizeivollzugsbeamte.
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