Quelle Nummer 357

Rubrik 09 : WIRTSCHAFT   Unterrubrik 09.13 : UEBRIGE

DAG
DER ANGESTELLTE, 24.JG., APRIL 1971, O.O., S.1-
(VERSCHIEDENES: BETRIEBSVERFASSUNG, TARIFAUTONOMIE,
ZULAGEN)


001  ARGUMENTE WÄGEN NICHT ZÄHLEN.
002  Anhörung der Sachverständigen zum Betriebsverfassungsgesetz ist
003  gelaufen. 20 Stunden lang sahen sich die Abgeordneten des
004  Deutschen Bundestages - Ausschuß für Arbeit und
005  Sozialordnung - den Argumenten von interessierten Organisationen
006  und von annähernd 40 sonstigen Sachverständigen, darunter mehrere
007  DAG-Betriebsratsmitglieder aus der Bundesrepublik und aus
008  Berlin, ausgesetzt. Die DAG begründete ausführlich ihre
009  Forderungen und wies nach, daß es ohne Zustimmung der
010  Angestellten keine befriedigende Betriebsverfassung geben könne.
011  Die Abgeordneten wurden von der DAG gut bedient. Neben ihren
012  eigenen Forderungen legte die DAG einen " integrierten
013  Gesetzentwurf " vor, der die jeweils besten Formulierungen des
014  Regierungsentwurfs und des Oppositionsentwurfs enthielt, und
015  überall dort, wo beide Entwürfe unzulänglich sind, eigene
016  DAG-Vorschläge anbietet. Außerdem wurde den Abgeordneten
017  eine vergleichende Übersicht übergeben, die alle wichtigen
018  Vorschläge jeweils nebeneinanderstellt. Diese Arbeitshilfen
019  sollen es den Abgeordneten ermöglichen, nicht nur ein neues,
020  sondern vor allem ein gutes Gesetz zu machen. Die Hauptpunkte der
021  Kritik der DAG bezogen sich auf das fehlende aktive und
022  passive Wahlrecht der leitenden und der wissenschaftlichen
023  Angestellten das in beiden Entwürfen, besonders aber im
024  Regierungsentwurf unzulänglich vorgesehene Gruppenrecht
025  die mangelhaften Rechte der Gewerkschaften im Betrieb
026  das fehlende Zustimmungsrecht des Betriebsrats bei Kündigungen
027  die zu schwach formulierten Mitbestimmungsrechte des
028  Betriebsrats bei Betriebsänderungen den unzulänglichen
029  Kündigungsschutz für langjährige Betriebsratsmitglieder.
030  Stark verteidigt wurde von der DAG die Einführung von
031  Grundrechten des einzelnen Arbeitnehmers einschließlich eines
032  wirksamen Beschwerderechts und die zentrale Stellung der
033  Einigungsstelle. Hier gab es harte Kontroversen mit der
034  Arbeitgeberseite, die versuchte, die Einigungsstelle als
035  Instrument der " Zwangsschlichtung " zu verdächtigen, letztlich
036  nur deshalb, weil man dort jede wirksame Mitbestimmung für einen
037  unzulässigen Eingriff in das " geheiligte " Direktionsrecht
038  hält. Das neue Betriebsverfassungsrecht muß nun in zügigen
039  Beratungen sobald wie möglich verabschiedet werden. Wenn die
040  Argumente - so hoffen wir - nicht gezählt, sondern gewogen
041  werden, müßten viele Forderungen der DAG erfüllt werden.
042  nun ist der Ball " neue Betriebsverfassung " in Bonn erst
043  einmal gespielt. Der Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung des
044  Deutschen Bundestages hat sich die Argumente der Betroffenen -
045  unter ihnen gut placiert die DAG - angehört. Jetzt geht es in
046  die internen Beratungen. Sie dürfen, sie können nicht allein in
047  Bonn stattfinden. Paralell zur Meinungsbildung an Hand der
048  Entwürfe, Unterlagen, Eingaben und Stellungnahmen muß die
049  Meinungsbildung der Abgeordneten " vor Ort " - in ihren
050  Wahlkreisen also - unterstützt werden. Es gilt jetzt, die
051  Argumente und den Willen der Deutschen Angestellten-
052  Gewerkschaft hierbei zum Zuge kommen zu lassen. Dazu ist es
053  notwendig, die Aktivitäten, die unsere DAG in den letzten
054  Jahren mit beträchtlichem Erfolg entfaltet hat, noch einmal zu
055  beweisen. Es gilt die letzte große Anstrengung, den Endspurt,
056  um diesen Gesetzentwurf auch in der letzten Phase seines
057  Entstehens weitgehend nach den Ansprüchen der Angestellten zu
058  formen. Der Bundestag steht dabei unter erheblichem Zeitdruck.
059  Das sogenannte " Vorschaltgesetz " hat festgelegt, daß die
060  nächsten Betriebsratswahlen in der Zeit vom 1.März bis 31.
061  Mai 1972 stattfinden. Acht Wochen vor diesem Zeitpunkt muß
062  nach neuem Recht das Wahlausschreiben erlassen werden. Dazu wird
063  eine Wahlordnung benötigt, die die Bundesregierung mit
064  Zustimmung des Bundesrats nach der Verabschiedung des Gesetzes
065  erlassen muß. Rechnet man allein dafür nur vier Wochen (das ist
066  knapp!), so würde man schon bei einer Rückrechnung vom 1.
067  März an bei Anfang Dezember ankommen. Wenigstens zwei bis drei
068  Monate muß jedoch den Helfern der Betriebsräte, den
069  Gewerkschaften, Zeit gelassen werden, Gesetzestexte
070  und Wahlordnungstexte zu drucken, zu verteilen, zu erläutern,
071  kurzum die Schulungsarbeit und Informationsarbeit zu
072  leisten, die unbedingt erforderlich ist, um einen reibungslosen
073  Wahlablauf zu sichern. Und den künftigen Betriebsräten und
074  Wahlvorstandsmitgliedern muß ebenfalls ein wenig Zeit gelassen
075  werden, um sich in das System des neuen Gesetzes, vor allem in
076  die neuen Wahlrechtsbestimmungen, einzuarbeiten. Das aber
077  bedeutet, daß das neue Gesetz unbedingt noch vor Beginn der
078  parlamentarischen Sommerpause wenigstens vom Deutschen Bundestag
079  verabschiedet werden muß. Ende September könnte dann die
080  Bundesratsentscheidung fallen. Das alles wird sehr knapp werden
081  - aber es ginge gerade noch! Was man indes zum Thema Termine
082  zur Zeit in Bonn hört, stimmt nicht hoffnungsvoll: Bis Ende
083  Dezember soll es dauern, bis das Gesetz verkündet wird, und das
084  ist eindeutig zu spät. Es kommt also für die Abgeordneten des
085  Deutschen Bundestages nicht nur darauf an, gut, sondern auch
086  sehr zügig zu arbeiten. Geschieht dies, so wird es möglich
087  sein, das Gesetz im Bundestag bis zum 30.Juni dieses Jahres
088  - das sind vom Beginn der Ausschußberatungen an gerechnet vier
089  Monate! - noch unter Dach und Fach zu haben. Von
090  Mitbestimmung keine Spur. DAG zum Arbeitgeberentwurf
091  eines Betriebsverfassungsgesetzes. Scharfe Kritik übte die
092  DAG an dem Mitte Februar veröffentlichten Arbeitgeberentwurf
093  für ein Betriebsverfassungsgesetz. Der stellvertretende DAG
094  -Vorsitzende Günter Apel sagte vor Fachsekretären unserer
095  Organisation: " Dieser Entwurf enthält keine Spur von
096  Mitbestimmung, die über das geltende Recht hinausgeht. Man
097  glaubt offenbar bei den Arbeitgebern, die Betriebsräte mit
098  einigen zusätzlichen Beratungsrechten und
099  Informationsrechten abspeisen zu können. " Auch das Einwirkungs
100  recht und Beschwerderecht der Arbeitnehmer sei
101  unzulänglich. Die Ablehnung einer neutralen Einigungsstelle
102  durch die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände
103  bedeute, daß in allen Konfliktfällen der Wille des Arbeitgebers
104  gelten solle. " Das ist nichts anderes als der alte " Herr-
105  im-Hause-Standpunkt ". Damit bleibt der
106  Arbeitgeberentwurf weit hinter den Entwürfen von Regierung und
107  Opposition zurück. " Daß die leitenden Angestellten
108  zwangsweise aus der Betriebsverfassung ausgeklammert und ihnen
109  weiterhin das aktive und passive Wahlrecht zum Betriebsrat
110  vorenthalten werden solle, runde das Bild ab. Zu den
111  Wahlvorschriften sagte Apel eine sorgfältige Prüfung des
112  Entwurfs zu. Hier seien Ansatzpunkte gegeben, über die man sich
113  möglicherweise einigen könne. TARIFAUTONOMIE -
114  nicht nur ein Wort. Die jüngste Sitzung der " Konzertierten
115  Aktion " Anfang März hat mit der Erörterung der
116  wirtschaftlichen Lage und des Jahreswirtschaftsberichts der
117  Bundesregierung wieder einmal deutlich gemacht, wie schwer es
118  offensichtlich auch für prominente Regierungsvertreter ist, sich
119  bei einem ihnen vom Gesetz auferlegten Auftrag an den Rahmen eines
120  solchen Gesetzes zu halten. Das Stabilitätsgesetz aus dem Jahre
121  1967 sieht als konjunkturpolitisches Instrument der Bundesregierung
122  unter anderem vor, daß bei Gefährdung des wirtschaftlichen
123  Gleichgewichts die Bundesregierung Orientierungsdaten für ein
124  gleichzeitig aufeinander abgestimmtes Verhalten (Konzertierte
125  Aktion) der Gebietskörperschaften, Gewerkschaften und
126  Unternehmensverbände zur Verfügung stellt. Diese
127  Orientierungsdaten sollen insbesondere eine Darstellung der
128  gesamtwirtschaftlichen Zusammenhänge im Hinblick auf die gegebene
129  Situation enthalten. So weit - so gut. Leider haben die
130  Erfahrungen gezeigt, daß solchen Orientierungsdaten auch von
131  denjenigen, die sie zur Verfügung stellen, eine sehr
132  unterschiedliche Bedeutung beigemessen wird. Unbestritten ist,
133  daß in einer marktwirtschaftlichen Ordnung beispielsweise ein
134  Orientierungsdatum über die Preisentwicklung eine Annahme bei
135  einer bestimmten wirtschaftlichen Konstellation darstellt, mehr
136  aber auch nicht, und daß die Entwicklung der Gewinne von einer
137  Vielzahl von Faktoren, mit Sicherheit aber nicht von einem
138  Orientierungsdatum allein abhängig ist. Völlig anders werden
139  Orientierungsdaten über die Einkommensentwicklung der
140  Arbeitnehmer gewertet. Ihnen wird mehr oder weniger ein
141  obligatorischer Charakter unterstellt, der diese Angabe zu einer
142  Lohnleitlinie der Bundesregierung umzufunktionieren versucht.
143  Daran ändert auch nichts, daß der Bundeswirtschaftsminister
144  immer wieder betont, niemals Lohnleitlinien vorgelegt zu haben.
145  Was soll man von dem Lippenbekenntnis des
146  Bundeswirtschaftsministers zur Tarifautonomie halten, wenn er
147  gleichzeitig in der Öffentlichkeit nicht davor zurückschreckt,
148  die Wiederherstellung der Stabilität von der Einhaltung des
149  Orientierungsdatums für die Lohnentwicklung und
150  Gehaltsentwicklung abhängig zu machen. In einer
151  marktwirtschaftlichen Ordnung ist die Tarifautonomie ein
152  unantastbares Recht. Die DAG nimmt für sich in Anspruch, die
153  Preisstabilität ebenso ernst zu nehmen wie Bundesregierung oder
154  Bundesbank. Sie hat sich in ihrer Politik, und das gilt nicht
155  zuletzt für die Tarifpolitik, seit eh und je auch an den
156  gesamtwirtschaftlichen Erfordernissen orientiert und dabei auch die
157  von der Bundesregierung zur Verfügung gestellten
158  Orientierungsdaten mit berücksichtigt. Jeder Versuch, uns
159  tarifpolitisch über die Orientierungsdaten an die Leine zu legen,
160  wird allerdings auf unseren schärfsten Widerstand stoßen.
161  BfA testet Versicherten-Scheckhefte. Vom 1.Januar
162  1973 an soll nach den Planungen des Bundesarbeitsministeriums jeder
163  Rentenversicherte zur Bescheinigung seiner Verdienste besondere
164  Scheckhefte bekommen. Sie enthalten mehrere Versicherungskarten,
165  die vom Arbeitgeber mindestens jährlich auszufüllen und dem
166  Versicherungsträger zu übersenden sind. Dadurch soll mit Hilfe
167  der elektronischen Datenverarbeitung eine kurzfristige Erfassung
168  der Versicherten und der von ihnen geleisteten Beiträge
169  ermöglicht werden. Wie Vertreter der Bundesversicherungsanstalt
170  für Angestellte (BfA) in Berlin auf einer Pressekonferenz mit
171  Bundesarbeitsminister Walter Arendt mitteilten, soll das neue
172  Verfahren in einem großen Test in Berlin erprobt werden, bevor
173  es im gesamten Bundesgebiet eingeführt wird. Die Berliner
174  Arbeitgeber sind deshalb gebeten worden, die Versicherungskarten
175  ihrer Angestellten und Arbeiter den Versicherungsträgern zu
176  übersenden. Daraufhin werden dann Versicherungsnummern vergeben
177  und den Versicherten die Scheckhefte zugesandt. Der
178  Bundesarbeitsminister kündigte auf der Pressekonferenz an, daß
179  noch im Laufe dieser Legislaturperiode - bis 1973 - ein erster
180  Schritt zur Verwirklichung der flexiblen Altersgrenze in der
181  Rentenversicherung verwirklicht werden könne. Es sei geplant,
182  daß noch in diesem Jahr ein Gesetzentwurf vorgelegt werde.
183  Zunächst sei daran gedacht, allen Versicherten das Recht
184  einzuräumen, vom 63.Lebensjahr an Altersruhegeld zu beziehen.
185  (dpa) BfA ruft Versicherte der Jahrgänge 1909 und 1910
186  auf. Die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte
187  vergibt seit 1964 an ihre Versicherten Versicherungsnummern.
188  Zuerst wurden durch diese Aktion lediglich die Berufsanfänger
189  erfaßt. Seit dem 1.8.1970 erhalten alle Versicherten beim
190  Umtausch ihrer Versicherungskarte ebenfalls eine
191  Versicherungsnummer. Diese Versicherungsnummer ist die
192  Voraussetzung dafür, daß die spätere Rente elektronisch
193  berechnet werden kann. Bis Ende Januar 1971 konnten nahezu drei
194  Millionen Versicherte eine solche Versicherungsnummer erhalten.
195  Um für die rentennahen Jahrgänge möglichst bald eine
196  Speicherung aller für die Rente wichtigen Daten vornehmen zu
197  können, sind am 1.September vergangenen Jahres die
198  Versicherten des Jahrgangs 1908 aufgerufen worden, sich bei der
199  BfA zu melden. Diesem Aufruf sind bisher rund 60 000
200  Versicherte gefolgt. Nachdem die Vergabe der Versicherungsnummer
201  des Jahrgangs 1908 im wesentlichen abgeschlossen ist und mit der
202  Speicherung der Daten dieser Versicherten begonnen wurde, können
203  jetzt die Angaben weiterer Jahrgänge aufgerufen, erfaßt und
204  damit gespeichert werden. Nunmehr werden die Versicherten der
205  Jahrgänge 1909 und 1910 gebeten, sich bei der
206  Bundesversicherungsanstalt für Angestellte, 1 Berlin 31,
207  Ruhrstraße 2, unter dem Kennwort " Jahrgang 1909 oder 1910 "
208  zu melden. Die Versicherten dieser Jahrgänge werden
209  aufgerufen, der BfA ihre letzte Versicherungskarte oder - für
210  den Fall, daß eine solche nicht vorhanden ist - die letzte
211  Aufrechnungsbescheinigung im Original einzusenden. Blei
212  in unserer Luft bis 1976?. Der Beilage " Der Techniker "
213  entnehmen wir die folgende Nachricht zum Thema Umweltschutz
214  (" Der Angestellte " 2/71). Sie wird wohl alle Leser der
215  DAG-Zeitschrift interessieren. Die Redaktion Die
216  Bundesregierung hat im Dezember einen Gesetzentwurf beschlossen,
217  der dem Bundesrat und dem Bundestag zugeleitet worden ist und der
218  das Ziel hat, die Luftverunreinigung durch Benzin zu verhindern.
219  Leider hat es ganz offensichtlich die Lobby der
220  Kraftstoffindustrie verstanden, ihre Interessen durchzusetzen:
221  Erst ab Januar 1972 darf nämlich der Gehalt an Bleiverbindungen
222  nicht mehr als o,4 Gramm je Liter betragen, und erst ab 1.
223  Januar 1976 darf er o,15 Gramm im Liter nicht übersteigen.
224  Bis Silvester 1975 dürfen wir uns also mit unseren Autoabgasen
225  gegenseitig weiter über das zulässige Maß hinaus mit Blei
226  vergiften. Die zuständigen Ausschüsse des Bundesrates haben
227  inzwischen eine Vorverlegung des Termins auf den 1.Januar 1974
228  gefordert. Damit haben sich die Ausschüsse erfreulicherweise
229  nicht begnügt. Sie haben vielemhr eine Prüfung der Frage
230  verlangt, ob nicht schon in dem jetzt geplanten Gesetzentwurf ein
231  Termin für ein Verbot jeglicher Bleizusätze (USA: 1975!)
232  festgelegt werden kann. Sie wollen ferner die Beimischung auch
233  anderer gesundheitsschädlicher Zusätze mit diesem gleichen Gesetz
234  beschränkt wissen. Schließlich drängen die zuständigen
235  Bundestagsausschüsse auf eine Änderung der Kraftfahrzeugsteuer
236  dergestalt, daß Grundlage für die Berechnung nicht mehr der
237  Hubraum sein soll. Das hat bisher die Entwicklung kleiner
238  Verbrennungsräume gefördert. Diese Motoren sind für den
239  Einbau von Abgasbeseitigern schlechter geeignet als Motoren mit
240  größerem Hubraum. Für bessere Luft können Autofahrer
241  jetzt schon etwas tun. 54 % aller Personenwagen geben mit
242  ihren Auspuffgasen zuviel gesundheitsschädliches Kohlenmonoxyd
243  (CO) in die Luft. Dies ergab eine Zwischenbilanz des ersten
244  großen ADAC-Abgastests in München. Häufig genügte
245  schon eine geringe Änderung der Vergasereinstellung, um den CO
246  -Anteil im Abgas unter 4,5 Prozent - den gesetzlich noch
247  zulässigen Höchstsatz - zu drücken. Vor dem Test hatten die
248  Wagen teilweise mehr als zehn Prozent CO im Abgas. Man muß
249  aber nicht immer gleich in die Werkstatt fahren oder am Vergaser
250  basteln. Jeder Autofahrer kann schon durch eine vernünftige
251  Fahrweise mithelfen, die zunehmende Luftverschmutzung zu bremsen.
252  Der ADAC rät deshalb, den Motor nicht im Stand
253  warmlaufen zu lassen, die Starthilfe (Choke) nach dem
254  Start so früh wie möglich zurückschieben, die
255  Drehzahl in den unteren Gängen gering zu halten, beim
256  Halten vor der Ampel nicht mit dem Gaspedal zu spielen,
257  bei längerem Halten den Motor abzustellen. Wer so fährt,
258  kann vermeiden, daß unnötig viel Abgas mit vielen Schadstoffen
259  produziert wird. Beim nächsten Kundendienst sollte man außerdem
260  seine Werkstatt beauftragen, Vergaser bzw. Einspritzanlage,
261  Kraftstoffsystem, Zündanlage, Luftfilter, Schmiersystem und
262  Kurbelgehäuse-Entlüftung zu überprüfen und, falls nötig,
263  zu reparieren. Zulagen für den Bundesbereich.
264  Angestellte des Bundes haben nunmehr wie Länderangestellte
265  und Gemeinde-Angestellte einen tariflichen Anspruch auf
266  Zulagen. Das ist das Ergebnis einer im Bundesinnenministerium in
267  Bonn am 15.März 1971 abschließend durchgeführten
268  Tarifverhandlung. Entsprechend den Vorschriften des Ersten
269  Besoldungsvereinheitlichungsgesetzes und
270  Neuregelungsgesetzes (1.BesVNG) werden die allgemeinen
271  Zulagen für " sonstige Dienste " nach einem Stufenplan zum 1.
272  Mai 1971 und zum 1.Juli 1972 gezahlt. Ordnung
273  hineinbringen. Es begann damit, daß die Länder ihren Beamten
274  neben der Durchführung struktureller Maßnahmen auch Zulagen
275  gewährten. Fatal war dabei, daß hierbei bevorstehende
276  Parlamentswahlen oft Pate gestanden haben. Man ließ sich immer
277  gern dann drängen, wenn man das Votum der öffentlich
278  Bediensteten zur Sicherung eines bestimmten Wahlerfolges brauchte.
279  Mit solchen Gefälligkeiten soll nun Schluß gemacht werden.
280  Das 1.BesVNG gibt hierfür Ansätze. In unserem Fall,
281  der Zahlung einer allgemeinen Zulage, ist nach amtlicher
282  Darstellung von einer " Harmonisierung des Zulagenproblems " die
283  Rede. Sie ist ein Teil der vom Bundesgesetzgeber angestrebten
284  Besoldungsreform. Im Angestelltenbereich bedeutet die allgemeine
285  Zulage, die sich auf die Vergütungsgruppen 10 bis 2a/6
286  erstreckt, den teilweisen Abbau der Bewertungs-Unordnung und
287  eines Nachholbedarfs in der Vergütung. Die allgemeine Zulage
288  ist gesamtversorgungsfähig. Die Nichtberücksichtigung der
289  Angestellten der Vergütungsgruppen 1 b und 1 a folgert daraus,
290  daß sich der Tarifvertrag für Angestellte an den
291  besoldungsrechtlichen Vorschriften für Bundesbeamte ausrichtet.
292  Beamte der BesGr A 14 und A 15 erhalten keine allgemeine Zulage.
293  Zulage nach Stufenplan. Die Zulagen betragen: in den
294  Vergütungsgruppen 10 bis 9a ab 1.5.1971 bis 30.6.
295  1972 20 DM ab 1.7.1972 4040 DM 8 bis 5b
296  (Meister) ab 1.5.1971 bis 30.6.1972 34 DM ab 1.
297  7.1972 67 DM 5a/b (ohne Meister) bis 2a/b ab 1.
298  5.1971 bis 30.6.1972 50 DM ab 1.7.1972 100
299  DM Die Zulage wird nur für Zeiträume gewährt, für die
300  dem Angestellten Vergütung, Urlaubsvergütung oder
301  Krankenbezüge zustehen. Konkurrenzregelungen. Die
302  allgemeine Zulage wird nicht gewährt an Angestellte, die Zulagen
303  nach folgenden Tarifverträgen beziehungsweise BAT-
304  Vorschriften erhalten: Tarifvertrag über Zulagen an
305  Angestellte in der Steuerverwaltung und in der Zollverwaltung vom
306  8.7.1970; Tarifvertrag über Zulagen an technische
307  Angestellte vom 8.7.1970; Tarifvertrag über Zulagen
308  an Angestellte im Programmierdienst vom 8.7.1970;
309  Angestellte im Flugverkehrskontrolldienst - Fußnote 2 zu
310  Unterabschn. 1 des Teils 3 Abschn. C der Anlage 1 a zum
311  BAT - (an die Stelle von bisher 62 DM tritt ab 1.1.
312  1971 der Betrag von 145 DM); Angestellte im
313  Flugverkehrskontrolldienst - Fußnote 1 zu Abschn. 1 des
314  Teils 3 Abschn. F der Anlage 1 a zum BAT - (an die
315  Stelle von bisher 62 DM tritt ab 1.1.1971 der Betrag von
316  145 DM); Auf die allgemeine Zulage werden angerechnet:
317  Zulagen für Angestellte in den
318  Kernforschungseinrichtungen (Nr. 5 a und Nr. 6 Abs. 3
319  SR 2 0); Leistungszulagen an Angestellte im Schreib
320  dienst und Fernschreibdienst; Leistungszulagen an
321  Angestellte im Fernmeldebetriebsdienst im Bereich des
322  Bundesministers der Verteidigung; Leistungszulagen an
323  Angestellte im Chiffrierdienst des Auswärtigen Amtes;
324  Außertarifliche Zulagen (zum Beispiel an Locherinnen).
325  Die Anrechnung von Leistungszulagen war nicht zu verhindern. Es
326  gibt kein überzeugendes Argument, das die Anrechnung von Zulagen,
327  die ihre Grundlage in einer anerkanntermaßen zu erbringenden
328  besonderen Leistung haben, rechtfertigt. Hierauf ist von uns
329  mehrfach und nachdrücklich in den Tarifverhandlungen mit Bund,
330  Ländern und Gemeinden immer wieder hingewiesen worden.
331  Vielleicht kann man zu einer grundsätzlich anderen
332  Betrachtungsweise über Leistungszulagen kommen, wenn es gelingt,
333  besondere Leistungen durch eine entsprechend höherwertige
334  Eingruppierung abzudingen. Die DAG erwartet, daß die Zulagen
335  in absehbarer Zeit in die Vergütungstabellen eingearbeitet werden.
336  Allgemeine Zulagen sind nur Notbehelfe. Einheitliche
337  Besoldung in Bund und Ländern?. Vom 1.Januar 1973
338  an soll es eine einheitliche Besoldung für die Beamten des Bundes
339  und der Länder geben. Das sieht ein Stufenplan vor, der als
340  Ergebnis der Beratungen einer interfraktionellen Arbeitsgruppe
341  " Besoldungskonzept " inzwischen vom Deutschen Bundestag
342  verabschiedet worden ist. Zusammen mit der Einfügung eines
343  Artikels 74a in das Grundgesetz, der dem Bund die konkurrierende
344  Gesetzgebung im Besoldungsrecht und Versorgungsrecht
345  einräumt, stellen diese Bemühungen einen ersten Schritt auf dem
346  Wege zu einem einheitlichen Besoldungssystem dar. Die
347  Bundesgruppe Beamte in der DAG hat im Zuge der Entwicklung
348  dieser Maßnahmen eine Reihe von Forderungen erhoben, die ihre
349  Bestätigung in verschiedenen Einzelregelungen finden. Gleichwohl
350  bleibt festzustellen, daß viele vordringliche Aufgaben bisher noch
351  nicht ihre Lösung gefunden haben. Mit dem nunmehr beschlossenen
352  Ersten Besoldungsvereinheitlichungsgesetz und
353  Neuregelungsgesetz (1.Bes. VNG) werden in erster Linie
354  folgende Probleme neu geregelt: (s. Bundestagsdrucksache 6
355  /1885) " Anpassung der Beamtenbezüge und
356  Versorgungsbezüge ab 1.Januar 1971: Erhöhung der
357  Grundgehälter und des Ortszuschlages um 7 Prozent, generelle
358  Erhöhung des Ortszuschlages um einheitlich 27 DM, Einbeziehung
359  der Versorgungsempfänger in diese Maßnahmen, Anhebung der
360  Bemessungsgrundlagen für die Mindestversorgungsbezüge,
361  Halbierung des Unterschiedes im Ortszuschlag zwischen den
362  Ortsklassen A und S zum 1.Januar 1972 und Wegfall der
363  Ortsklasse A zum 1.Januar 1973. Wegfall der im Gesetz
364  über vermögenswirksame Leistungen für Bundesbeamte enthaltenen
365  Einkommensgrenzen von 1000 DM. Harmonisierung des
366  Zulagenproblems: Stufenplan für den Bundesbereich zum 1.
367  Mai 1971 und zum 1.Juli 1972, Ruhegehaltfähigkeit der
368  Zulagen und damit Einbeziehung der Versorgungsempfänger,
369  Harmonisierung sonstiger Zulagen, u. a. für den
370  technischen gehobenen und mittleren Dienst, Programmierer,
371  Rechtspfleger, Beamte der Steuerverwaltung, der Zollverwaltung
372  und Polizeivollzugsbeamte.

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