Quelle Nummer 343

Rubrik 07 : POLITIK   Unterrubrik 07.02 : TAGESPOLITIK

REGIERUNGSERKLAERUNG
HEINZ KUEHN
REGIERUNGSERKLAERUNG
MINISTERPRAESIDENT HEINZ KUEHN VOR DEM LANDTAG
NORDRHEIN-WESTFALEN AM 28.7.1970
S. 3-
HERAUSGEGEBEN UND GESTALTET VOM PRESSE- UND INFORMA-
TIONSAMT DER LANDESREGIERUNG NORDRHEIN-WESTFALEN


001  Der am 14.Juli 1970 gewählte Landtag von Nordrhein-
002  Westfalen versammelte sich am 27.Juli 1970 zu seiner
003  konstituierenden Sitzung und eröffnete damit die 7.
004  Legislaturperiode des Landesparlaments. Am 28.Juli 1970
005  wurde Heinz Kühn (SPD) als Ministerpräsident wiedergewählt.
006  Anschließend erfolgte die Vereidigung der neuen Landesregierung.
007  Ministerpräsident Kühn gab in der gleichen Sitzung die
008  nachfolgende Regierungserklärung ab. Herr Präsident! Meine
009  Damen und Herren! Mehrfach und eindeutig haben die
010  Sozialdemokraten und Freien Demokraten vor der Landtagswahl vom
011  14.Juni 1970 ihren Willen bekundet, das am 8.Dezember
012  1966 geschlossene Regierungsbündnis auch in der nun beginnenden
013  Legislaturperiode fortzusetzen, falls die Wahlentscheidung der
014  Bürger unseres Landes diese Koalition ermögliche. Mit der
015  heute durch die Mehrheit dieses Hohen Hauses vollzogenen
016  Entscheidung erfüllen SPD und FDP ihre öffentlich dargelegte
017  Absichtserklärung. Zwei Gründe sind es insbesondere, die die
018  Koalitionspartner zur Fortführung ihres Bündnisses in einer
019  SPD/FDP-Landesregierung bewogen haben: Die
020  gemeinsamen Erfolge in der Landespolitik. Die von der SPD und
021  FDP gebildete Landesregierung hat unser Land in den dreieinhalb
022  Regierungsjahren aus einer besonders bedrückenden wirtschaftlichen
023  Rezession herauszuführen vermocht und trotz dieser Belastung eine
024  Fülle von Reformen begonnen, die vollendet werden müssen.
025  Die gemeinsame Mitverantwortung für die Bundesrepublik. Die von
026  SPD und FDP gebildete Regierungskoalition unseres Landes hat
027  nach der Bundestagswahl im vorigen Jahr die Zusammenarbeit
028  derselben politischen Kräfte in der Bundespolitik angebahnt. Die
029  Bundesregierung Brandt/Scheel muß in der Lage bleiben, ihre
030  Reformpolitik fortzuführen. Darum sind die Sozialdemokraten und
031  Freien Demokraten Nordrhein-Westfalens übereingekommen, die
032  Politik der Bundesregierung in ihren Kernbereichen entschlossen zu
033  unterstützen. Entscheidend für die Fortsetzung der
034  bisherigen Koalition in diesem Lande ist die Übereinstimmung in
035  den Grundsätzen der Landespolitik. Bei der Verwirklichung der
036  in meiner Regierungserklärung vom 13.Dezember 1966 zum
037  Ausdruck gebrachten gemeinsamen Zielsetzungen hat sich die
038  sozialliberale Zusammenarbeit bewährt. Die in jener
039  Regierungserklärung aufgestellten politischen Grundforderungen
040  haben ihre Bestätigung gefunden. Bei der gemeinsamen Erarbeitung
041  des Nordrhein-Westfalen-Programms 1975 hat sich die
042  Übereinstimmung zwischen Sozialdemokraten und Freien Demokraten
043  bestätigt. Damit waren die Voraussetzungen für die rasche
044  Einigung der beiden Koalitionspartner für die Erneuerung ihrer
045  Zusammenarbeit gegeben. Zusammenarbeit von Bund und Ländern
046  Die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen werden
047  die in der Regierungserklärung der Bundesregierung vom 28.
048  Oktober 1969 dargelegten Zielsetzungen fördern und keine
049  Maßnahmen zulassen, die diese gefährden können. Dabei hat die
050  Landesregierung die entscheidenden und mit dem Wort
051  " Finanzreform " nur unzulänglich umschriebenen Veränderungen ins
052  Auge zu fassen, die sich in den letzten drei Jahren im
053  verfassungspolitischen und verfassungsrechtlichen Verhältnis von
054  Bund und Ländern ergeben haben. Die Schaffung der
055  Gemeinschaftsaufgaben, die Koordinierung der Bildungspolitik,
056  die Schaffung neuer Bundeskompetenzen und nicht zuletzt die
057  Neuordnung der finanzverfassungsrechtlichen Beziehungen zwischen
058  Bund und Ländern machen es erforderlich, auch die praktische
059  Zusammenarbeit von Bund und Ländern neu zu überdenken und neue
060  Kooperationsformen und Kooperations methoden zu entwickeln.
061  Fünf Bundesländer schaffen. Die Landesregierung strebt
062  eine den heutigen gesellschaftspolitischen und
063  strukturpolitischen Erfordernissen entsprechende Fortentwicklung
064  der bundesstaatlichen Ordnung an und wird alle darauf gerichteten
065  Bemühungen fördern. Die Neuordnung der Ländergebiete nach
066  Art. 29 GG ist eine entscheidende Voraussetzung für eine
067  leistungsfähigere bundesstaatliche Ordnung. Wenn darauf
068  gerichtete Schritte nicht alsbald in Gang kommen, wird die
069  Landesregierung im Bundesrat eine auf die Schaffung von fünf
070  Bundesländern zielende Initiative ergreifen. Die
071  Zuständigkeiten des Bundes für die Aufgaben, die besser durch
072  bundeseinheitliche Regelung zu erfüllen sind, müssen verstärkt
073  werden. Insbesondere wird die Landesregierung eine Verstärkung
074  der Gesetzgebungskompetenz des Bundes im Bildungswesen, im
075  Besoldungsrecht, für den Umweltschutz und für Fragen der
076  inneren Sicherheit unterstützen. Nordrhein-Westfalen-
077  Programm 1975: Arbeitsgrundlage der Landesregierung. Das von
078  der letzten Landesregierung beschlossene Nordrhein-Westfalen
079  -Programm 1975 nimmt zu allen für die strukturelle Entwicklung
080  des Landes bedeutenden Fragen Stellung, zu denen in dieser
081  Legislaturperiode Maßnahmen vorgesehen sind. Die
082  Koalitionsparteien haben die Zielsetzungen des Nordrhein-
083  Westfalen-Programms 1975 gebilligt. Es ist daher die
084  erklärte Arbeitsgrundlage dieser neuen Landesregierung. Die
085  einzelnen Realisierungsschritte erfordern noch eine Fülle von
086  Detailentscheidungen; ihnen wird eine sorgfältige Prüfung und
087  Konkretisierung voraufgehen. Da das Nordrhein-Westfalen-
088  Programm 1975 kein starrer Plan ist, entsteht während der
089  Durchführung Raum für Ergänzungen und Änderungen. Damit
090  wird zugleich die selbstverständlich notwendige Anpassung an den
091  fortschreitenden Entwicklungsstand und Erkenntnisstand
092  vollzogen. Eine große Anzahl von Maßnahmen des Nordrhein-
093  Westfalen-Programms 1975 untersteht der Entscheidung dieses
094  Hohen Hauses, so alle haushaltsabhängigen und die zu ihrer
095  Verwirklichung Gesetze erfordernden Maßnahmen. Hier kann und
096  will das Programm nur eine Entscheidungshilfe im Rahmen der
097  Haushaltsberatungen und Gesetzesberatungen sein.
098  Chancengleichheit durch soziales Bildungssystem. Bildung und
099  Ausbildung haben in unserer Zeit eine entscheidende
100  gesellschaftspolitische Bedeutung. Die Landesregierung und die
101  sie tragenden Koalitionsparteien messen daher der Bildungspolitik
102  in ihren regierungsmaßnahmen Priorität bei. Die Landesregierung
103  wird die begonnene Schulreform zielstrebig fortsetzen. Es leitet
104  sie die Überzeugung, daß ein soziales Bildungssystem
105  Chancengleichheit verwirklichen muß, indem es jedem die seinen
106  Neigungen und Fähigkeiten entsprechende Ausbildung ermöglicht.
107  Die bildungspolitische Konzeption der Landesregierung steht im
108  Einklang mit den für die Bundesrepublik entwickelten Planungen.
109  Nordrhein-Westfalen wird auf das notwendige Maß einer
110  bundeseinheitlichen Gestaltung des Bildungswesens hinwirken.
111  Weitere Reform des Schulwesens. Die Mitwirkung von Lehrern,
112  Eltern und Schülern an der Schulreform sowie deren
113  Zusammenwirken in der Schule sind zu sichern. Die Schulaufsicht
114  soll vereinheitlicht werden. In der Grundschule werden neue
115  Richtlinien nach ihrer Erprobung allgemein eingeführt. Aus den
116  Versuchen mit Vorklassen wird sich ergeben, ob eine Vorverlegung
117  der Schulpflicht dem Kind förderlich ist. Für die Hauptstufe,
118  d. h. das 5.bis 10.Schuljahr, werden die Lehrpläne
119  so gestaltet, daß in Hauptschule, Realschule und Gymnasium
120  gleiche Abschlüsse dieser Stufe erreicht werden können. Für
121  das 11.bis 13.Schuljahr werden Kollegs eingerichtet, in
122  denen Absolventen der Hauptstufe bei differenziertem
123  Bildungsangebot auf Studium und Beruf vorbereitet werden. Die
124  Landesregierung wird die Durchführung von Gesamtschulmodellen
125  nachdrücklich fördern. Im Prinzip der Gesamtschule sind die
126  Bestrebungen zusammengefaßt, die sich auf die Erneuerung des
127  Schulwesens richten. Progressive Berufsausbildung.
128  Berufliche und studienbezoge Bildungsgänge sind von gleicher
129  gesellschaftlicher Bedeutung. Die Landesregierung betrachtet
130  deshalb die gesamte berufliche Ausbildung als öffentliche Aufgabe
131  und Verpflichtung. Es muß dem Auszubildenden ermöglicht werden,
132  sich bewußt mit seiner Umwelt auseinanderzusetzen und den
133  wachsenden Anforderungen im Berufsleben zu entsprechen. Dazu sind
134  auch die Bemühungen, in der Hauptstufe aller Schulformen die
135  jungen Menschen zur Wirtschaftswelt und Arbeitswelt
136  hinzuführen, fortzusetzen und zu verstärken. Im Zusammenwirken
137  mit Sozialpartnern und Wirtschaft wird die Landesregierung darauf
138  hinwirken, die Wirksamkeit der Berufsausbildung zu verbessern und
139  den schulischen und betrieblichen Anteil neu festzulegen. Die
140  berufliche Erstausbildung wird verbessert und fortentwickelt durch
141  die Einrichtung weiterer Angebotsklassen des
142  Berufsgrundschuljahres und die Neuordnung der nachfolgenden
143  beruflichen Fachbildung. Das Berufsschulwesen wird den
144  Anforderungen der siebziger Jahre nach beruflicher Beweglichkeit
145  und qualifizierter Leistung des einzelnen angepaßt werden. Dabei
146  werden sachliche Erwägungen bestimmen, wie weit die Fachbildung
147  für den jeweiligen Beruf in schulorientierter oder
148  betriebsorientierter Form durchgeführt werden kann.
149  Verkürzung der Ausbildungsdauer. Die Einrichtung
150  überbetrieblicher Lehrstätten wird die Landesregierung
151  nachdrücklich unterstützen. Die Landesregierung wird sich bei
152  einer derart gestalteten gestuften beruflichen Ausbildung für eine
153  Verkürzung der Ausbildungsdauer einsetzen. Sie wird die
154  Fachschulen und Fachoberschulen weiter ausbauen. Ausbau des
155  Sonderschulwesens. Die Sorge für das behinderte Kind ist eine
156  besondere soziale Verpflichtung. Die Landesregierung wird deshalb
157  das Sonderschulwesen weiter ausbauen. In den sozialen
158  Einrichtungen ist jedes behinderte Kind so zu fördern, wie das
159  nach dem Stand der Wissenschaft möglich ist. Der zügige
160  Fortgang der Schulreform hängt nicht zuletzt vom Schulbau ab.
161  Die Aufwendungen für den Schulbau, der nach den Erfordernissen
162  der Schulreform gestaltet wird, sollen noch weiter erhöht werden.
163  Lehrermangel beseitigen Programmierter Unterricht. Zur
164  Beseitung des Lehrermangels wird die Landesregierung um eine
165  weitere Steigerung der Studentenzahl für das Lehramt bemüht sein.
166  Die Lehrerbildung wird neu geordnet. Es werden stufenbezogene
167  Lehrämter geschaffen. Dadurch wird ein Ausgleich in der
168  Bedarfsdeckung zwischen den Schulformen ermöglicht. Schulreform
169  bedingt eine systematische Lehrerfortbildung.
170  Fernstudienlehrgänge und Studien im Rahmen eines
171  Medienverbundsystems werden hier neben die bisherigen Studienformen
172  treten. Die Landesregierung wird neue Wege gehen, um die
173  Wirksamkeit des Unterrichts zu steigern. Der programmierte
174  Unterricht wird weiter ausgebaut, das Medienangebot verstärkt.
175  Das Hochschulwesen und seine Reform. Auch im
176  Hochschulwesen wird die Landesregierung ihre während der
177  abgelaufenen Legislaturperiode begonnene Arbeit konsequent
178  fortsetzen. Sie wird bei ihrer Hochschulplanung von dem Nordrhein
179  -Westfalen-Proramm 1975 ausgehen. Die Landesregierung
180  wird ihre Politik ausrichten an dem steilen Anwachsen der
181  Studentenzahlen, das von der Landesregierung als ein Erfolg der
182  Bildungswerbung begrüßt wird, zugleich aber zu einem Raschen
183  Ausbau der Hochschulen zwingt. Sofortprogramm. Die mit
184  dem Sofortprogramm und seinen Schnellbaumaßnahmen gegen den
185  Numerus clausus ergriffene Initiative wird in den Anmeldungen zum
186  ersten gemeinsamen Rahmenplan zwischen Bund und Ländern nach dem
187  Hochschulbauförderungsgesetz fortgesetzt und erweitert. Mehr
188  Studienplätze müssen vor allem in der Medizin, der Zahnmedizin,
189  in der Naturwissenschaft und in den Lehramtsfächern geschaffen
190  werden. Im Zusammenhang mit der Kapazitätsausweitung sieht das
191  Regierungsprogramm die Errichtung neuer Universitäten und
192  Fachhochschulen vor. Dabei strebt die Landesregierung die
193  Bildung von Gesamthochschulen an. Übereinstimmung mit der
194  Bundesregierung. Die Landesregierung stimmt in dieser
195  Zielvorstellung mit der Bundesregierung überein. Sie wird
196  prüfen, ob die Stufe der Kooperation, die sich in der Regel bei
197  dem Zusammenschluß bestehender Einrichtungen zunächst anbieten
198  wird, bei geeigneten Neugründungsvorhaben übersprungen werden
199  kann. In allen Hochschulen des Landes werden die Studiengänge
200  umgeordnet, das Lehrangebot zwischen mehr praxisbezogenen und mehr
201  forschungsbezogenen Studiengängen aufeinander abgestimmt, die
202  Übergänge zwischen den einzelnen Studiengängen erleichtert und
203  dadurch die Hochschulen stärker als bisher für begabte junge
204  Menschen aus allen Schichten der Bevölkerung geöffnet.
205  Forschung und Lehre. Die Landesregierung wird der Forschung
206  ihren Platz in den Hochschulen sichern. Forschung und Lehre
207  stehen in permanenter Interdependenz zueinander und müssen einander
208  befruchten. Die Landesregierung wird dazu beitragen, das
209  Forschungspotential auch außerhalb der Hochschulen zu verstärken.
210  Dabei ist die in der Praxis bewährte Verbindung zu den
211  Hochschulen weiterhin zu pflegen. Wirtschaftliches Wachstum
212  durch wissenschaftlichen Fortschritt Die Akademie der
213  Wissenschaften und das Landesamt für Forschung werden dabei von
214  besonderer Bedeutung sein. Wirtschaftliches Wachstum und die
215  Verbesserung der Lebensbedingungen sind unmittelbar vom
216  wissenschaftlichen Fortschritt abhängig. Die Landesregierung
217  wird sich deshalb um eine ausreichende Finanzierung der
218  Grundlagenforschung, vor allem auf Gebieten, für die ein
219  besonderes Landesinteresse besteht, bemühen. Sie wird Forschung
220  vor allem da fördern, wo es darum geht, in dem ständigen Wandel
221  unserer Gesellschaft humanere Ziele zu setzen und bessere
222  Bedingungen und Einrichtungen für die Erfüllung des menschlichen
223  Daseins zu schaffen. Dabei wird sie unter Beachtung der
224  besonderen Belange des Landes und seiner Entwicklung ihre
225  Aufmerksamkeit den neuen Technologien und Fragen der
226  Umwelthygiene widmen. Zur Neuordnung im Hochschulbereich wird
227  die Landesregierung die mit der Verabschiedung des
228  Hochschulgesetzes im März dieses Jahres eingeleitete Entwicklung
229  fortführen. Neben den Errichtungsgesetzen für die neuen
230  Hochschulen wird dazu nach aufmerksamen Gesprächen mit den
231  beteiligten und betroffenen Gruppen innerhalb der Hochschulen die
232  Neuordnung der Personalstruktur gehören. Die Reform in den
233  Hochschulen muß in erster Linie von den Hochschulen selbst
234  getragen werden. Das vom Landtag verabschiedete Hochschulgesetz
235  gibt den Hochschulen den notwendigen Rückhalt, diese Aufgabe im
236  Rahmen ihrer Selbstverwaltung, zugleich aber auch in
237  Zusammenarbeit mit den übrigen Hochschulen des Landes und mit der
238  Landesregierung zu lösen. Neuordnung der Personalstruktur im
239  Hochschulbereich. Eine entscheidende Voraussetzung dafür wird
240  die sachbezogene und verantwortungsbewußte Zusammenarbeit aller
241  Hochschulangehörigen sein. Die Landesregierung weiß freilich,
242  daß die Gründe und Ursachen der weltweiten Unruhe unter der
243  jungen Generation insbesondere an den Hochschulen vielfältig sind.
244  Sie ist entschlossen, sich den Fragenden zu stellen und mit
245  ihnen nach Antworten zu suchen. Sie wird ermuntern und helfen, wo
246  Reformen nötig sind und wo sachgerechte Vorschläge gemacht werden.
247  Sie wird aber allen denen widerstreben und widerstehen, die in
248  Unbehagen Freiheit von Forschung, Lehre und Studium
249  schrittweise zu reduzieren oder abzuschaffen. Die Hochschule darf
250  angesichts der Herausforderungen unserer Zeit keine Stätte der
251  konservierenden Unbeweglichkeit, aber auch keine Stätte
252  revolutionsutopischer Gewaltübung sein, sondern sie muß
253  gesellschaftspolitisch ein Ort konsequenten, undogmatisch offenen
254  Denkens und Forschens für die notwendigen Reformen unserer Zeit
255  sein. Erwachsenenbildung in das Bildungswesen integrieren.
256  Die Erwachsenenbildung gilt es angesichts der wachsenden
257  Herausforderung der modernen Industriegesellschaft und aus der
258  Erkenntnis, daß Bildung und Ausbildung in einer solchen
259  gesellschaftlichen Entwicklung ein Prozeß lebenslangen Lernens
260  ist, auszubauen und in das gesamte Bildungswesen zu integrieren.
261  Die Landesregierung wird die Erforschung der zukünftigen
262  Berufsstruktur fördern und die Arbeitnehmer über die
263  Zukunftschancen der verschiedenen Berufe informieren. Die
264  Möglichkeiten der Fortbildung und Umschulung werden wesentlich
265  verbessert werden, denn auch bei Vollbeschäftigung erfordert der
266  strukturelle Wandel Arbeitsplatzwechsel in hoher Zahl. Da das in
267  allen Landesteilen geschehen wird, werden regionale Fortbildungs
268  einrichtungen und Umschulungseinrichtungen geschaffen
269  werden. Für die beruflich schwer vermittelbaren älteren
270  Arbeitnehmer sollen besondere Betriebe und Werkstätten gefördert
271  werden. Staatsbürgerliche Bildung. Der
272  Staatsbürgerlichen Bildung wird die Landesregierung besondere
273  Aufmerksamkeit entgegenbringen. Sie wird mit ihren eigenen
274  Anstrengungen insbesondere auch die Bildungseinrichtungen der
275  demokratischen Kräfte unserer pluralistischen Gesellschaft
276  unterstützen, die die Demokratie als eine Gesellschaft mündiger
277  Staatsbürger verstehen. Verstärkte Förderung des Sports
278  Der Breitensport und der Leistungssport, in dessen
279  Förderung unser Land eine Spitzenstellung einnimmt, wird von der
280  Landesregierung verstärkt unterstützt werden. In enger
281  Zusammenarbeit mit dem Landessportbund und dessen Verbänden wird
282  sie Organisation und Methode der Sportförderung fortentwickeln
283  und den Sportstättenbau intensivieren. Die körperliche
284  Ausbildung der Jugend ist eine lebenswichtige Ergänzung geistiger
285  Bildung. Der Schulsport aller Schulformen wird darum ausgebaut
286  und die Förderung junger Talente auf der Grundlage des
287  " Förderungsplans Leistungssport " fortgesetzt.

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