Quelle Nummer 336

Rubrik 08 : GESELLSCHAFT   Unterrubrik 08.21 : ARBEIT

ARBEITSSCHUTZ
ARBEITSSCHUTZ IM BUERO
(BROSCHUERE) HERAUSGEBER: DGB, BUNDESVORSTAND
ABTEILUNG ANGESTELLTE, O.O.,O.J.,1971, S.11


001  Ein umfassendes Arbeitsschutzgesetz muß her. Wer
002  heute Arbeitsschutz sagt, meint vielerlei. Es gibt sicherlich nur
003  wenige Fachleute, die alle entsprechenden Bestimmungen im Kopf
004  oder auch nur in ihrem Aktenschrank haben. Wir finden solche
005  Bestimmungen in der Gewerbeordnung, im Bürgerlichen Gesetzbuch,
006  in Einzelgesetzen über besondere Berufsgruppen, in den
007  gesetzlichen Bestimmungen über die Beschäftigung von Frauen,
008  von Jugendlichen und von Schwerbeschädigten, in den Bestimmungen
009  über den Unfallschutz, im Gesetz über technische Arbeitsmittel
010  und (...) und (...) und (...). Jedermann weiß, daß die
011  Unübersichtlichkeit der Rechtslage die beste Voraussetzung dafür
012  ist, Gesetze zu umgehen, " zu verbiegen ", aber auch zu brechen.
013  Schon in der Dreigroschenoper von Bert Brecht verhöhnt der
014  Räuber Mackie Messer die hilflose Obrigkeit, die an ihren
015  Gesetzen erstickt, mit der Sentenz: " Denn ein Haifisch ist
016  kein Haifisch, wenn man " s ihm nicht beweisen kann." Zu
017  beweisen, daß jemand gegen die verschiedenen, sich dort
018  überschneidenden, dort Lücken aufweisenden und dort auf völlig
019  andere Zeitumstände zugeschnittenen Gesetze verstoßen hat, ist
020  ähnlich schwierig wie die Sache mit dem Haifisch bei Mackie
021  Messer. Die Forderung nach einem umfassenden und einheitlich
022  geregelten Gesundheitsschutz und Arbeitsschutz ist
023  deshalb mehr als begründet. Die Regierung der sozial-
024  liberalen Koalition steht dieser Aufgabe aufgeschlossen gegenüber.
025  Bundesarbeitsminister Walter Arendt hat zugesagt, daß an einem
026  solchen Gesetzesvorhaben zügig gearbeitet wird. Und auch die
027  Entscheidung, das Bundesinstitut für Arbeitsschutz in eine
028  Bundesanstalt für Unfallforschung und Arbeitsschutz auszubauen
029  und seine Kompetenzen erheblich zu erweitern, deutet in diese
030  Richtung. Hier wird sichtbar, daß die Forderung der
031  Gewerkschaften nicht auf taube Ohren stößt. Daß ein solches
032  umfassendes und einheitliches Recht notwendig ist, ergibt sich auch
033  daraus, daß heute die Arbeitnehmer, wenn es zum Schwure kommt,
034  keinen unmittelbaren Erfüllungsanspruch hinsichtlich der
035  Arbeitsschutzbedingungen gegenüber dem Arbeitgeber haben.
036  Vielmehr beinhaltet der Arbeitsschutz - und da schauen wieder
037  Stehpult und Pickelhaube zwischen den Zeilen der meist älteren
038  Gesetze durch - eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung des
039  Arbeitgebers gegenüber dem Staat. Nur unter ganz bestimmten
040  Umständen, wenn eine Verletzung bestehender Bestimmungen konkret
041  nachweislich vorliegt, kann ein Arbeitnehmer die Arbeit verweigern
042  und für die ausgefallene Zeit Schadenersatz verlangen. Aber wer
043  hat schon einen kleinen Rechtsanwalt im Ohr, der ihm an der
044  richtigen Stelle einflüstert, daß dieser Fall schon oder noch
045  nicht gegeben ist? Oder ein anderer Gesichtspunkt, den der
046  Bundesarbeitsminister Walter Arendt in diesem Zusammenhang
047  herausstellte: " Es ist traurig, aber wahr, daß es im
048  betrieblichen Alltag an der ausreichenden Zahl von
049  Sicherheitsingenieuren, Sicherheitsmeistern,
050  Sicherheitsbeauftragten und Werksärzten fehlt. Ich verhehle
051  nicht, daß mich die Erfahrungen der Vergangenheit lehren, das
052  Prinzip der Freiwilligkeit für ein leistungsfähiges
053  Sicherheitssystem am Arbeitsplatz mit Vorbehalt zu betrachten.
054  Rund heraus gesagt: Wir kommen auf der Basis der Freiwilligkeit
055  nicht sehr viel weiter. Arbeitssicherheit mit einer so geringen
056  Zahl von Fachleuten zu betreiben heißt, das Meer mit
057  Fingerhüten ausschöpfen zu wollen. " Diese Einschätzung
058  der Wirklichkeit ist treffend. Die Angestellten leiden unter den
059  geschilderten Umständen oft noch mehr als die in der Produktion
060  unmittelbar Tätigen, weil in dem zersplitterten Recht ihre
061  Belange am wenigsten Berücksichtigung fanden. Im einzelnen
062  können folgende Schritte eingeleitet werden, die der 8.
063  Ordentliche Bundeskongreß des DGB in diesem Zusammenhang
064  genannt hat: Ein Sicherheitsorganisationsgesetz; Ein
065  Rahmengesetz für die arbeitsmedizinische Betreuung der
066  Arbeitnehmer (Werkärztegesetz); Eine moderne
067  Arbeitsschutzgesetzgebung unter Berücksichtigung der veränderten
068  Arbeitsverfahren und Arbeits bedingungen.
069  Natürlich muß - bis es soweit ist - auch auf allen anderen
070  Ebenen an der Verbesserung der Bedingungen gearbeitet werden.
071  Aber treffend hat ein Fachmann den Arbeitsschutz mit einer Treppe
072  verglichen, die man von oben nach unten putzen muß, um einen
073  nachhaltigen Effekt zu erreichen. Macht man sie unten sauber und
074  liegt auf den oberen Stufen noch Dreck, werden alle Bemühungen
075  umsonst sein. Die einheitlichen, umfassenden und klaren Gesetze
076  müssen also, koste es, was es wolle, durchgesetzt werden.
077  Mehr Rechte für die Arbeitsschutzbehörden.. Wo kein
078  Kläger - da kein Richter. Die staatliche Gewerbeaufsicht,
079  einer der Eckpfeiler der Betriebsüberwachung, ist so dünn
080  besetzt, daß sie selbst bei rollendem Tageinsatz und
081  Nachteinsatz nur einen Bruchteil der ihr anvertrauten Unternehmen
082  im Blickfeld behalten kann. Und weil die Angestellten und
083  Beamten der Gewerbeaufsicht durch ihre geringe Zahl nicht in der
084  Lage sind, arbeitsteilig an ihre Aufgaben heranzugehen, muß
085  jeder von ihnen für unzählige Gewerbegruppen und
086  Berufsgruppen " kompetent " sein. Es gibt Fälle, daß ein
087  einzelner Beamter für 76 verschiedene Gruppen die Bestimmungen
088  des Arbeitsschutzes kennen und überwachen soll. Daß solche
089  Beamte maßlos überfordert sind und kaum etwas erreichen, ist
090  nicht ihre Schuld. Hier versündigen sich die Verantwortlichen
091  sowohl an den Beauftragten der Gewerbeaufsicht wie an den
092  Arbeitnehmern, die auf den Schutz dieser Leute angewiesen sind.
093  Die Gewerkschaften verlangen deshalb, daß die Gewerbeaufsicht
094  fachlich gegliedert wird, wobei natürlich artverwandte Gruppen
095  zusammengefaßt werden sollen. Aber diese Gliederung muß sinnvoll
096  bleiben. Etwa die Zusammenstellung von Bäckereiüberwachung und
097  Schwermaschinenbau wäre Unfug. Genauso wie die Überwachung des
098  Hochbauwesens und des Bürobetriebs in einer Hand. Eben weil die
099  Angestelltenberufe, und hier wieder die vielfältigen Büroberufe,
100  ganz besondere Probleme haben, müssen sie bei einer solchen
101  Gliederung berücksichtigt werden. Ebenso muß das Netz der
102  technischen Aufsichtsbeamten der Berufsgenossenschaften verstärkt
103  werden. Und hier ergeben sich besonders günstige Möglichkeiten
104  der unmittelbaren Zusammenarbeit zwischen Aufsicht, Betriebs
105  vertretungen und Personalvertretungen. Schon das alte
106  Betriebsverfassungsgesetz von 1952 sah vor, daß die
107  Betriebsvertretungen die Aufsichtsbeamten " durch Anregung,
108  Beratung und Auskunft " in der Ausübung ihrer Tätigkeit
109  unterstützen konnten. Das neue Betriebsverfassungsgesetz, dessen
110  Entwurf zur Zeit im Bundestag beraten wird, sieht in
111  Übereinstimmung mit den DGB-Vorschlägen einen Ausbau
112  dieser Bestimmungen vor. Betriebsvertretungen, die diese Rechte
113  nicht wahrnehmen, vergeben eine Möglichkeit, im Interesse der
114  Kolleginnen und Kollegen tätig zu werden. Dies ist dank der
115  Beratung durch die Gewerkschaften auch nur in wenigen Fällen
116  versäumt worden. Schlimmer sieht es allerdings in einer
117  erheblichen Zahl von Kleinbetrieben und Mittelbetrieben
118  aus, in denen es keine Betriebsvertretungen gibt und entsprechende
119  Rechte deshalb nicht wahrgenommen werden können. In größeren
120  Betrieben besteht nicht selten die Gefahr, daß sich die Aufsicht
121  auf die Produktionsabteilungen konzentriert, wo erfahrungsgemäß
122  ein häufigeres Unfallgeschehen zu beobachten ist. Dabei wird oft
123  übersehen, daß in den Verwaltungsabteilungen durch unsachgemäße
124  Arbeitsplätze häufig Schädigungen eintreten, die erst nach
125  längerer Zeit sichtbar werden und schließlich zu unheilbaren
126  Folgen führen. Diese " unblutigen Unfälle in Raten ", wie
127  ein Aufsichtsbeamter einer Berufsgenossenschaft solche
128  Schädigungen nannte, sind für den einzelnen Betroffenen wie für
129  die Versicherungen oder die Volkswirtschaft insgesamt nicht weniger
130  folgenschwer wie das Unfallgeschehen in der Produktionsabteilung.
131  Nur wird es häufig nicht beachtet, " verdrängt ", übergangen.
132  Aus diesen Gründen ist es gerade für die Angestellten wichtig,
133  daß die Gewerbeaufsicht und die Aufsicht durch die
134  Berufsgenossenschaft ausgebaut und spzialisiert werden. Gerade der
135  Arbeitsschutz für die Angestellten bedarf eines hohen Grades an
136  Spezialisierung, weil die Gefährdung diffiziler, schwerer
137  erkennbar, aber dennoch ebenso groß wie anderswo ist.
138  Unfälle und Berufskrankheiten - kein unabwendbares Schicksal.
139  Aufgabe des Arbeitsschutzes für Angestellte - und hier
140  meinen wir vor allem die Büroangestellten - ist es, alle
141  unzumutbaren Belastungen, Gesundheitsgefährdungen und Unfälle
142  abzuwehren, das heißt also, es durch Vorbeugen erst gar nicht
143  dorthin kommen zu lassen. Dies fängt bei ganz einfachen Dingen an.
144  Büromöbel, Maschinen, Geräte - Arbeitsausrüstung
145  oder Mordwerkzeug?. Die Ausstattung der Angestellten-
146  Arbeitsplätze kann von zweierlei Seiten her Gefahren bringen.
147  Die eine ist die, daß Büromöbel, Maschinen und Geräte
148  gestellt werden, die den Unfallverhütungsvorschriften
149  widersprechen. Die andere ist die, daß sie zwar diesen
150  Vorschriften entsprechen, aber dennoch so konstruiert sind, um in
151  längerer oder kürzerer Zeit gesundheitliche Folgen durch
152  einseitige Belastung und Überanstrengung, Haltungsschäden oder
153  sonstige Beeinträchtigungen, zu zeitigen. Was die eine Seite
154  betrifft, so ist Abhilfe auch heute bei entsprechendem Einsatz
155  ohne weiteres möglich. Bürgerliches Gesetzbuch und
156  Handelsgesetzbuch enthalten Generalklauseln, das Gesetz über
157  technische Arbeitsmittel aus dem Jahre 1968 hat zusätzliche und
158  konkretere Schutzbestimmungen geschaffen. Schlechter ist die
159  heutige Situation, was die andere Seite betrifft. Eben die
160  Definition dessen, was einseitig belastet, überanstrengt,
161  Haltungsschäden erzeugt. Auch hier gibt es wissenschaftliche
162  Erkenntnisse, auch hier gibt es bereits etliche - wenn auch
163  keineswegs ausreichende - Vorschriften, aber wenn wir das ganze
164  Gebiet als eine Landkarte betrachten, werden wir feststellen,
165  daß die weißen Flächen noch überwiegen. Es gibt heute schon
166  Ärzte, die ihren Patienten bestimmte Bürostühle "
167  verschreiben ", weil sie in ihrem Betrieb unzureichendes,
168  schädliches Mobiliar haben. Natürlich bezahlt keine
169  Krankenkasse den Bürostuhl, sondern die Hoffnung des Arztes ist
170  es, den Verantwortlichen im Betrieb dazu zu bewegen,
171  vernünftiges und gesundheitsförderndes Mobiliar anzuschaffen. Im
172  Gegensatz zum Apotheker, der ein ärztliches Rezept erfüllen
173  muß, ist allerdings der Chef im Büro nicht an dieses Rezept
174  gebunden. Fortschrittlichen Betrieben und Verwaltungen braucht
175  man keine solchen Rezepte zu verpassen, weil sie selbst darauf
176  achten und im Wettbewerb um die Erhaltung einer leistungsstarken
177  und betriebsverbundenen Angestelltenschaft auch die Sicherheit und
178  Gesundheit des Arbeitsplatzes bewußt einsetzen. Aber wieviele
179  Angestellte haben die Chance, in solche Betriebe zu kommen, und
180  wieviele Angestellte sind auf Betriebe angewiesen, die diesen
181  Fragen wenig oder keine Beachtung schenken? Nein, auch hier
182  kann und darf man nicht auf das Einpendeln warten. Jedes Jahr,
183  das ohne umfassende Regelung ins Land geht, bringt uns mehr
184  Angestellte, die Gesundheitsschäden haben, die Frühinvaliden
185  werden. Zuviel Lärm, schlechtes Licht, zuwenig Luft..
186  Nehmen wir ein Großraumbüro. Da wird geschrieben, telefoniert,
187  Material herangebracht und weggebracht. Auskünfte
188  werden erteilt und Anweisungen gegeben. Auf einigen Tischen
189  stehen kleinere Rechenautomaten und Buchungsautomaten.
190  Wieviel Lärm als Dauerbelastung ist zulässig, ohne die
191  Gesundheit zu beeinträchtigen? Welche Maßnahmen sind
192  verbindlich vorzuschreiben, um die Lärmbelästigung zu reduzieren?
193  Was kann zusätzlich getan werden? Zugegeben, wir stehen erst
194  am Anfang der Erforschung dieses Gebietes. Nur wissen wir eins:
195  Der permanente Lärm - auch oder gerade der Bürolärm, bei
196  dem Sachbearbeiter, Kontoristen und Buchhalter beiderlei
197  Geschlechts, dazu Phonotypistinnen und andere Kräfte arbeiten
198  und sich konzentrieren müssen - zerrt am Nervensystem. Die
199  Zahl derer, die ihre Arbeitsfähigkeit vorzeitig einbüßen,
200  wächst auch in diesen Gruppen rapide. Gegenmittel sind vorhanden,
201  aber bindende Vorschriften fehlen weitgehend. Büromaschinen,
202  die fast geräuschlos arbeiten, sind fast auf allen Gebieten des
203  Büromaschinenbaus entwickelt worden. Man könnte sie als Norm
204  vorschreiben. Schallschluckende Bodenbeläge, Decken
205  verkleidungen und Wandverkleidungen gibt es mit teilweise
206  unerwartet großer Wirksamkeit. Niemand muß sie indes bis heute
207  zwingend einbauen. Gliederungen von Großbüros, mit dem Effekt,
208  gewisse Lärmquellen zu dezentralisieren oder zu isolieren, sind
209  möglich. All das kann und muß zu verbindlichen Regelungen
210  führen. Oder das Licht. Natürlich geht nichts über
211  Tageslicht. Aber je größer der Raum, desto notwendiger das
212  Kunstlicht - auch am Tage. Und auch hier weiß die Medizin
213  längst, was zuviel oder zuwenig und deshalb schädlich ist. Die
214  Praktiker entwickelten Systeme, die garantieren können, daß der
215  Lichteinfall so ist, um jeden Fleck des Arbeitsplatzes
216  auszuleuchten und das Entstehen störender Schatten auszuschalten.
217  Technisch überhaupt kein Problem. Nur: Wer wendet das an?
218  Wo sind die Vorschriften, die bindend und ohne Schlupflöcher
219  sind? Wo die entsprechend ausgestatteten Aufsichtsbehörden, um
220  Verstößen auf die Spur zu kommen? Oder schließlich die
221  Temperatur im Raum und der Sauerstoffgehalt der Luft. Wieviel
222  Atemluft braucht der Angestellte? Wie oft muß sie erneuert
223  werden? Wo fangen Gefahren für die Gesundheit an? Auch hier:
224  Keinerlei technische Problematik. Die Wissenschaft hat die
225  optimalen und die gerade noch zureichenden Werte ermittelt.
226  Moderne Großraumbüros haben Automatik-Klimaanlagen, die
227  für gleichmäßige Temperierung und Sauerstoffzufuhr sorgen.
228  Alles machbar. Alles relativ einfach. Nur auch hier: Wer
229  wendet das alles an (selbst dort, wo man noch in " konventionellen
230  " Räumen sitzt), wo sind die verbindlichen Vorschriften,
231  bindend und ohne Schlupfloch, wo die potenten Aufsichtsbehörden?
232  Hier stellen sich die konkreten Aufgaben, die gelöst
233  werden müssen. Einmal durch den Gesetzgeber (denken wir an die
234  Treppe, die von oben geputzt werden muß!), zum anderen durch
235  die Arbeit an der Basis, im Betrieb, in der Wahrnehmung der
236  Rechte, die es schon gibt oder die zur Zeit erkämpft werden.
237  Arbeitsplatz im Keller.. Dagegen gibt es zwar
238  Arbeitsstättenrichtlinien, aber werden sie eingehalten? Sind
239  sie in der Definition, was Keller ist und was nicht, so eindeutig?
240  Gibt es nicht Chefs, die wie weiland ein Mächtiger verkünden: "
241  Was Keller ist, bestimme ich! "? Nein, so unbedeutend
242  diese Frage scheinen mag, ist sie nicht. Platzmangel, "
243  Sparsamkeit " bestimmter Arbeitgeber oder auch nur
244  organisatorisches Unvermögen führen immer wieder - im wahrsten
245  Sinne des Wortes - in den Keller. Und das, obwohl man weiß,
246  daß von den Luftverhältnissen, Licht
247  verhältnissen und Feuchtigkeitsverhältnissen her die meisten
248  unterirdischen Räume als Arbeitsplätze ungeeignet sind, die
249  Krankheitsanfälligkeit der Beschäftigten erhöhen und
250  schließlich auch psychische Belastungen mit sich bringen. Der
251  Ausdruck von den Kellerkindern entstand ursprünglich nicht als
252  Beschreibung einer bestimmten Kindergruppe, sondern als
253  Beschreibung einer sozialen Schicht. *th Kontrolle ist besser!.
254  Wenn der DGB schließlich die generelle Überwachung der
255  Arbeitsräume und deren Ausstattung mit Geräten und Material
256  verlangt, um die Einhaltung der heute schon bestehenden und in
257  nächster Zeit noch durchzusetzenden Bestimmungen sicherzustellen,
258  dann hat das gute Gründe. Appelle an die Einsicht haben sich in
259  den letzten 25 Jahren als eine stumpfe Waffe gegenüber manchem
260  Arbeitgeber gezeigt. Die Ausstattung der Kontrollinstanzen war
261  in der Vergangenheit so schwach, daß mancher Betrieb jahrelang
262  keinen Aufsichtsbeamten sah. In vielen Fällen war auch die
263  Kontrolle gerade der Bereiche, in denen die Angestellten tätig
264  sind, besonders schwach, weil für diese Sachfragen und
265  Fachfragen nicht genügend erfahrene Aufsichtskräfte aufgeboten
266  werden konnten.

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