Quelle Nummer 336
Rubrik 08 : GESELLSCHAFT Unterrubrik 08.21 : ARBEIT
ARBEITSSCHUTZ
ARBEITSSCHUTZ IM BUERO
(BROSCHUERE) HERAUSGEBER: DGB, BUNDESVORSTAND
ABTEILUNG ANGESTELLTE, O.O.,O.J.,1971, S.11
001 Ein umfassendes Arbeitsschutzgesetz muß her. Wer
002 heute Arbeitsschutz sagt, meint vielerlei. Es gibt sicherlich nur
003 wenige Fachleute, die alle entsprechenden Bestimmungen im Kopf
004 oder auch nur in ihrem Aktenschrank haben. Wir finden solche
005 Bestimmungen in der Gewerbeordnung, im Bürgerlichen Gesetzbuch,
006 in Einzelgesetzen über besondere Berufsgruppen, in den
007 gesetzlichen Bestimmungen über die Beschäftigung von Frauen,
008 von Jugendlichen und von Schwerbeschädigten, in den Bestimmungen
009 über den Unfallschutz, im Gesetz über technische Arbeitsmittel
010 und (...) und (...) und (...). Jedermann weiß, daß die
011 Unübersichtlichkeit der Rechtslage die beste Voraussetzung dafür
012 ist, Gesetze zu umgehen, " zu verbiegen ", aber auch zu brechen.
013 Schon in der Dreigroschenoper von Bert Brecht verhöhnt der
014 Räuber Mackie Messer die hilflose Obrigkeit, die an ihren
015 Gesetzen erstickt, mit der Sentenz: " Denn ein Haifisch ist
016 kein Haifisch, wenn man " s ihm nicht beweisen kann." Zu
017 beweisen, daß jemand gegen die verschiedenen, sich dort
018 überschneidenden, dort Lücken aufweisenden und dort auf völlig
019 andere Zeitumstände zugeschnittenen Gesetze verstoßen hat, ist
020 ähnlich schwierig wie die Sache mit dem Haifisch bei Mackie
021 Messer. Die Forderung nach einem umfassenden und einheitlich
022 geregelten Gesundheitsschutz und Arbeitsschutz ist
023 deshalb mehr als begründet. Die Regierung der sozial-
024 liberalen Koalition steht dieser Aufgabe aufgeschlossen gegenüber.
025 Bundesarbeitsminister Walter Arendt hat zugesagt, daß an einem
026 solchen Gesetzesvorhaben zügig gearbeitet wird. Und auch die
027 Entscheidung, das Bundesinstitut für Arbeitsschutz in eine
028 Bundesanstalt für Unfallforschung und Arbeitsschutz auszubauen
029 und seine Kompetenzen erheblich zu erweitern, deutet in diese
030 Richtung. Hier wird sichtbar, daß die Forderung der
031 Gewerkschaften nicht auf taube Ohren stößt. Daß ein solches
032 umfassendes und einheitliches Recht notwendig ist, ergibt sich auch
033 daraus, daß heute die Arbeitnehmer, wenn es zum Schwure kommt,
034 keinen unmittelbaren Erfüllungsanspruch hinsichtlich der
035 Arbeitsschutzbedingungen gegenüber dem Arbeitgeber haben.
036 Vielmehr beinhaltet der Arbeitsschutz - und da schauen wieder
037 Stehpult und Pickelhaube zwischen den Zeilen der meist älteren
038 Gesetze durch - eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung des
039 Arbeitgebers gegenüber dem Staat. Nur unter ganz bestimmten
040 Umständen, wenn eine Verletzung bestehender Bestimmungen konkret
041 nachweislich vorliegt, kann ein Arbeitnehmer die Arbeit verweigern
042 und für die ausgefallene Zeit Schadenersatz verlangen. Aber wer
043 hat schon einen kleinen Rechtsanwalt im Ohr, der ihm an der
044 richtigen Stelle einflüstert, daß dieser Fall schon oder noch
045 nicht gegeben ist? Oder ein anderer Gesichtspunkt, den der
046 Bundesarbeitsminister Walter Arendt in diesem Zusammenhang
047 herausstellte: " Es ist traurig, aber wahr, daß es im
048 betrieblichen Alltag an der ausreichenden Zahl von
049 Sicherheitsingenieuren, Sicherheitsmeistern,
050 Sicherheitsbeauftragten und Werksärzten fehlt. Ich verhehle
051 nicht, daß mich die Erfahrungen der Vergangenheit lehren, das
052 Prinzip der Freiwilligkeit für ein leistungsfähiges
053 Sicherheitssystem am Arbeitsplatz mit Vorbehalt zu betrachten.
054 Rund heraus gesagt: Wir kommen auf der Basis der Freiwilligkeit
055 nicht sehr viel weiter. Arbeitssicherheit mit einer so geringen
056 Zahl von Fachleuten zu betreiben heißt, das Meer mit
057 Fingerhüten ausschöpfen zu wollen. " Diese Einschätzung
058 der Wirklichkeit ist treffend. Die Angestellten leiden unter den
059 geschilderten Umständen oft noch mehr als die in der Produktion
060 unmittelbar Tätigen, weil in dem zersplitterten Recht ihre
061 Belange am wenigsten Berücksichtigung fanden. Im einzelnen
062 können folgende Schritte eingeleitet werden, die der 8.
063 Ordentliche Bundeskongreß des DGB in diesem Zusammenhang
064 genannt hat: Ein Sicherheitsorganisationsgesetz; Ein
065 Rahmengesetz für die arbeitsmedizinische Betreuung der
066 Arbeitnehmer (Werkärztegesetz); Eine moderne
067 Arbeitsschutzgesetzgebung unter Berücksichtigung der veränderten
068 Arbeitsverfahren und Arbeits bedingungen.
069 Natürlich muß - bis es soweit ist - auch auf allen anderen
070 Ebenen an der Verbesserung der Bedingungen gearbeitet werden.
071 Aber treffend hat ein Fachmann den Arbeitsschutz mit einer Treppe
072 verglichen, die man von oben nach unten putzen muß, um einen
073 nachhaltigen Effekt zu erreichen. Macht man sie unten sauber und
074 liegt auf den oberen Stufen noch Dreck, werden alle Bemühungen
075 umsonst sein. Die einheitlichen, umfassenden und klaren Gesetze
076 müssen also, koste es, was es wolle, durchgesetzt werden.
077 Mehr Rechte für die Arbeitsschutzbehörden.. Wo kein
078 Kläger - da kein Richter. Die staatliche Gewerbeaufsicht,
079 einer der Eckpfeiler der Betriebsüberwachung, ist so dünn
080 besetzt, daß sie selbst bei rollendem Tageinsatz und
081 Nachteinsatz nur einen Bruchteil der ihr anvertrauten Unternehmen
082 im Blickfeld behalten kann. Und weil die Angestellten und
083 Beamten der Gewerbeaufsicht durch ihre geringe Zahl nicht in der
084 Lage sind, arbeitsteilig an ihre Aufgaben heranzugehen, muß
085 jeder von ihnen für unzählige Gewerbegruppen und
086 Berufsgruppen " kompetent " sein. Es gibt Fälle, daß ein
087 einzelner Beamter für 76 verschiedene Gruppen die Bestimmungen
088 des Arbeitsschutzes kennen und überwachen soll. Daß solche
089 Beamte maßlos überfordert sind und kaum etwas erreichen, ist
090 nicht ihre Schuld. Hier versündigen sich die Verantwortlichen
091 sowohl an den Beauftragten der Gewerbeaufsicht wie an den
092 Arbeitnehmern, die auf den Schutz dieser Leute angewiesen sind.
093 Die Gewerkschaften verlangen deshalb, daß die Gewerbeaufsicht
094 fachlich gegliedert wird, wobei natürlich artverwandte Gruppen
095 zusammengefaßt werden sollen. Aber diese Gliederung muß sinnvoll
096 bleiben. Etwa die Zusammenstellung von Bäckereiüberwachung und
097 Schwermaschinenbau wäre Unfug. Genauso wie die Überwachung des
098 Hochbauwesens und des Bürobetriebs in einer Hand. Eben weil die
099 Angestelltenberufe, und hier wieder die vielfältigen Büroberufe,
100 ganz besondere Probleme haben, müssen sie bei einer solchen
101 Gliederung berücksichtigt werden. Ebenso muß das Netz der
102 technischen Aufsichtsbeamten der Berufsgenossenschaften verstärkt
103 werden. Und hier ergeben sich besonders günstige Möglichkeiten
104 der unmittelbaren Zusammenarbeit zwischen Aufsicht, Betriebs
105 vertretungen und Personalvertretungen. Schon das alte
106 Betriebsverfassungsgesetz von 1952 sah vor, daß die
107 Betriebsvertretungen die Aufsichtsbeamten " durch Anregung,
108 Beratung und Auskunft " in der Ausübung ihrer Tätigkeit
109 unterstützen konnten. Das neue Betriebsverfassungsgesetz, dessen
110 Entwurf zur Zeit im Bundestag beraten wird, sieht in
111 Übereinstimmung mit den DGB-Vorschlägen einen Ausbau
112 dieser Bestimmungen vor. Betriebsvertretungen, die diese Rechte
113 nicht wahrnehmen, vergeben eine Möglichkeit, im Interesse der
114 Kolleginnen und Kollegen tätig zu werden. Dies ist dank der
115 Beratung durch die Gewerkschaften auch nur in wenigen Fällen
116 versäumt worden. Schlimmer sieht es allerdings in einer
117 erheblichen Zahl von Kleinbetrieben und Mittelbetrieben
118 aus, in denen es keine Betriebsvertretungen gibt und entsprechende
119 Rechte deshalb nicht wahrgenommen werden können. In größeren
120 Betrieben besteht nicht selten die Gefahr, daß sich die Aufsicht
121 auf die Produktionsabteilungen konzentriert, wo erfahrungsgemäß
122 ein häufigeres Unfallgeschehen zu beobachten ist. Dabei wird oft
123 übersehen, daß in den Verwaltungsabteilungen durch unsachgemäße
124 Arbeitsplätze häufig Schädigungen eintreten, die erst nach
125 längerer Zeit sichtbar werden und schließlich zu unheilbaren
126 Folgen führen. Diese " unblutigen Unfälle in Raten ", wie
127 ein Aufsichtsbeamter einer Berufsgenossenschaft solche
128 Schädigungen nannte, sind für den einzelnen Betroffenen wie für
129 die Versicherungen oder die Volkswirtschaft insgesamt nicht weniger
130 folgenschwer wie das Unfallgeschehen in der Produktionsabteilung.
131 Nur wird es häufig nicht beachtet, " verdrängt ", übergangen.
132 Aus diesen Gründen ist es gerade für die Angestellten wichtig,
133 daß die Gewerbeaufsicht und die Aufsicht durch die
134 Berufsgenossenschaft ausgebaut und spzialisiert werden. Gerade der
135 Arbeitsschutz für die Angestellten bedarf eines hohen Grades an
136 Spezialisierung, weil die Gefährdung diffiziler, schwerer
137 erkennbar, aber dennoch ebenso groß wie anderswo ist.
138 Unfälle und Berufskrankheiten - kein unabwendbares Schicksal.
139 Aufgabe des Arbeitsschutzes für Angestellte - und hier
140 meinen wir vor allem die Büroangestellten - ist es, alle
141 unzumutbaren Belastungen, Gesundheitsgefährdungen und Unfälle
142 abzuwehren, das heißt also, es durch Vorbeugen erst gar nicht
143 dorthin kommen zu lassen. Dies fängt bei ganz einfachen Dingen an.
144 Büromöbel, Maschinen, Geräte - Arbeitsausrüstung
145 oder Mordwerkzeug?. Die Ausstattung der Angestellten-
146 Arbeitsplätze kann von zweierlei Seiten her Gefahren bringen.
147 Die eine ist die, daß Büromöbel, Maschinen und Geräte
148 gestellt werden, die den Unfallverhütungsvorschriften
149 widersprechen. Die andere ist die, daß sie zwar diesen
150 Vorschriften entsprechen, aber dennoch so konstruiert sind, um in
151 längerer oder kürzerer Zeit gesundheitliche Folgen durch
152 einseitige Belastung und Überanstrengung, Haltungsschäden oder
153 sonstige Beeinträchtigungen, zu zeitigen. Was die eine Seite
154 betrifft, so ist Abhilfe auch heute bei entsprechendem Einsatz
155 ohne weiteres möglich. Bürgerliches Gesetzbuch und
156 Handelsgesetzbuch enthalten Generalklauseln, das Gesetz über
157 technische Arbeitsmittel aus dem Jahre 1968 hat zusätzliche und
158 konkretere Schutzbestimmungen geschaffen. Schlechter ist die
159 heutige Situation, was die andere Seite betrifft. Eben die
160 Definition dessen, was einseitig belastet, überanstrengt,
161 Haltungsschäden erzeugt. Auch hier gibt es wissenschaftliche
162 Erkenntnisse, auch hier gibt es bereits etliche - wenn auch
163 keineswegs ausreichende - Vorschriften, aber wenn wir das ganze
164 Gebiet als eine Landkarte betrachten, werden wir feststellen,
165 daß die weißen Flächen noch überwiegen. Es gibt heute schon
166 Ärzte, die ihren Patienten bestimmte Bürostühle "
167 verschreiben ", weil sie in ihrem Betrieb unzureichendes,
168 schädliches Mobiliar haben. Natürlich bezahlt keine
169 Krankenkasse den Bürostuhl, sondern die Hoffnung des Arztes ist
170 es, den Verantwortlichen im Betrieb dazu zu bewegen,
171 vernünftiges und gesundheitsförderndes Mobiliar anzuschaffen. Im
172 Gegensatz zum Apotheker, der ein ärztliches Rezept erfüllen
173 muß, ist allerdings der Chef im Büro nicht an dieses Rezept
174 gebunden. Fortschrittlichen Betrieben und Verwaltungen braucht
175 man keine solchen Rezepte zu verpassen, weil sie selbst darauf
176 achten und im Wettbewerb um die Erhaltung einer leistungsstarken
177 und betriebsverbundenen Angestelltenschaft auch die Sicherheit und
178 Gesundheit des Arbeitsplatzes bewußt einsetzen. Aber wieviele
179 Angestellte haben die Chance, in solche Betriebe zu kommen, und
180 wieviele Angestellte sind auf Betriebe angewiesen, die diesen
181 Fragen wenig oder keine Beachtung schenken? Nein, auch hier
182 kann und darf man nicht auf das Einpendeln warten. Jedes Jahr,
183 das ohne umfassende Regelung ins Land geht, bringt uns mehr
184 Angestellte, die Gesundheitsschäden haben, die Frühinvaliden
185 werden. Zuviel Lärm, schlechtes Licht, zuwenig Luft..
186 Nehmen wir ein Großraumbüro. Da wird geschrieben, telefoniert,
187 Material herangebracht und weggebracht. Auskünfte
188 werden erteilt und Anweisungen gegeben. Auf einigen Tischen
189 stehen kleinere Rechenautomaten und Buchungsautomaten.
190 Wieviel Lärm als Dauerbelastung ist zulässig, ohne die
191 Gesundheit zu beeinträchtigen? Welche Maßnahmen sind
192 verbindlich vorzuschreiben, um die Lärmbelästigung zu reduzieren?
193 Was kann zusätzlich getan werden? Zugegeben, wir stehen erst
194 am Anfang der Erforschung dieses Gebietes. Nur wissen wir eins:
195 Der permanente Lärm - auch oder gerade der Bürolärm, bei
196 dem Sachbearbeiter, Kontoristen und Buchhalter beiderlei
197 Geschlechts, dazu Phonotypistinnen und andere Kräfte arbeiten
198 und sich konzentrieren müssen - zerrt am Nervensystem. Die
199 Zahl derer, die ihre Arbeitsfähigkeit vorzeitig einbüßen,
200 wächst auch in diesen Gruppen rapide. Gegenmittel sind vorhanden,
201 aber bindende Vorschriften fehlen weitgehend. Büromaschinen,
202 die fast geräuschlos arbeiten, sind fast auf allen Gebieten des
203 Büromaschinenbaus entwickelt worden. Man könnte sie als Norm
204 vorschreiben. Schallschluckende Bodenbeläge, Decken
205 verkleidungen und Wandverkleidungen gibt es mit teilweise
206 unerwartet großer Wirksamkeit. Niemand muß sie indes bis heute
207 zwingend einbauen. Gliederungen von Großbüros, mit dem Effekt,
208 gewisse Lärmquellen zu dezentralisieren oder zu isolieren, sind
209 möglich. All das kann und muß zu verbindlichen Regelungen
210 führen. Oder das Licht. Natürlich geht nichts über
211 Tageslicht. Aber je größer der Raum, desto notwendiger das
212 Kunstlicht - auch am Tage. Und auch hier weiß die Medizin
213 längst, was zuviel oder zuwenig und deshalb schädlich ist. Die
214 Praktiker entwickelten Systeme, die garantieren können, daß der
215 Lichteinfall so ist, um jeden Fleck des Arbeitsplatzes
216 auszuleuchten und das Entstehen störender Schatten auszuschalten.
217 Technisch überhaupt kein Problem. Nur: Wer wendet das an?
218 Wo sind die Vorschriften, die bindend und ohne Schlupflöcher
219 sind? Wo die entsprechend ausgestatteten Aufsichtsbehörden, um
220 Verstößen auf die Spur zu kommen? Oder schließlich die
221 Temperatur im Raum und der Sauerstoffgehalt der Luft. Wieviel
222 Atemluft braucht der Angestellte? Wie oft muß sie erneuert
223 werden? Wo fangen Gefahren für die Gesundheit an? Auch hier:
224 Keinerlei technische Problematik. Die Wissenschaft hat die
225 optimalen und die gerade noch zureichenden Werte ermittelt.
226 Moderne Großraumbüros haben Automatik-Klimaanlagen, die
227 für gleichmäßige Temperierung und Sauerstoffzufuhr sorgen.
228 Alles machbar. Alles relativ einfach. Nur auch hier: Wer
229 wendet das alles an (selbst dort, wo man noch in " konventionellen
230 " Räumen sitzt), wo sind die verbindlichen Vorschriften,
231 bindend und ohne Schlupfloch, wo die potenten Aufsichtsbehörden?
232 Hier stellen sich die konkreten Aufgaben, die gelöst
233 werden müssen. Einmal durch den Gesetzgeber (denken wir an die
234 Treppe, die von oben geputzt werden muß!), zum anderen durch
235 die Arbeit an der Basis, im Betrieb, in der Wahrnehmung der
236 Rechte, die es schon gibt oder die zur Zeit erkämpft werden.
237 Arbeitsplatz im Keller.. Dagegen gibt es zwar
238 Arbeitsstättenrichtlinien, aber werden sie eingehalten? Sind
239 sie in der Definition, was Keller ist und was nicht, so eindeutig?
240 Gibt es nicht Chefs, die wie weiland ein Mächtiger verkünden: "
241 Was Keller ist, bestimme ich! "? Nein, so unbedeutend
242 diese Frage scheinen mag, ist sie nicht. Platzmangel, "
243 Sparsamkeit " bestimmter Arbeitgeber oder auch nur
244 organisatorisches Unvermögen führen immer wieder - im wahrsten
245 Sinne des Wortes - in den Keller. Und das, obwohl man weiß,
246 daß von den Luftverhältnissen, Licht
247 verhältnissen und Feuchtigkeitsverhältnissen her die meisten
248 unterirdischen Räume als Arbeitsplätze ungeeignet sind, die
249 Krankheitsanfälligkeit der Beschäftigten erhöhen und
250 schließlich auch psychische Belastungen mit sich bringen. Der
251 Ausdruck von den Kellerkindern entstand ursprünglich nicht als
252 Beschreibung einer bestimmten Kindergruppe, sondern als
253 Beschreibung einer sozialen Schicht. *th Kontrolle ist besser!.
254 Wenn der DGB schließlich die generelle Überwachung der
255 Arbeitsräume und deren Ausstattung mit Geräten und Material
256 verlangt, um die Einhaltung der heute schon bestehenden und in
257 nächster Zeit noch durchzusetzenden Bestimmungen sicherzustellen,
258 dann hat das gute Gründe. Appelle an die Einsicht haben sich in
259 den letzten 25 Jahren als eine stumpfe Waffe gegenüber manchem
260 Arbeitgeber gezeigt. Die Ausstattung der Kontrollinstanzen war
261 in der Vergangenheit so schwach, daß mancher Betrieb jahrelang
262 keinen Aufsichtsbeamten sah. In vielen Fällen war auch die
263 Kontrolle gerade der Bereiche, in denen die Angestellten tätig
264 sind, besonders schwach, weil für diese Sachfragen und
265 Fachfragen nicht genügend erfahrene Aufsichtskräfte aufgeboten
266 werden konnten.
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