Quelle Nummer 334

Rubrik 08 : GESELLSCHAFT   Unterrubrik 08.21 : ARBEIT

WOHNGELD
ANONYMUS
DAS NEUE WOHNGELD
HERAUSGEBER: PRESSE- UND INFORMATIONSAMT DER
BUNDESREGIERUNG, BONN 1970
DRUCK: DRUCKHAUS NEUE PRESSE GMBH, COBURG
S. 1- (OHNE SEITENZAEHLUNG)


001  Das neue Wohngeld. Jahr für Jahr fördern
002  Bund und Länder den Bau neuer Wohnungen und Eigenheime. Mit
003  dem Wohngeld leisten sie darüber hinaus einen entscheidenden
004  gesellschaftspolitischen Beitrag, diese neu gebauten, aber auch
005  die Wohnungen des Bestandes zu Bedingungen zur Verfügung zu
006  stellen, die für den Mieter - und dasselbe gilt für den
007  Eigentümer einer Wohnung oder eines Eigenheimes - nach seinen
008  Familienverhältnissen und Einkommensverhältnissen
009  tragbar sind. Der Staat gewährleistet damit dem Wohnungsinhaber
010  die wirtschaftliche Sicherheit im Besitz seiner Wohnung.
011  Wohngeld ist deshalb als fester Bestandteil staatlicher
012  Wohnungspolitik zu verstehen. In dieser grundsätzlichen
013  Zielsetzung hat sich das Wohngeldgesetz in den vergangenen fünf
014  Jahren bewährt. Gleichwohl mußte es den seit 1965 veränderten
015  Verhältnissen angepaßt werden. Das Zweite Wohngeldgesetz, das
016  am 1.Januar 1971 in Kraft tritt und dem die Bundesregierung im
017  Programm der inneren Reformen eine ganz zentrale Bedeutung
018  beimißt, bringt wesentliche Verbesserungen der materiellen
019  Leistungen und erweitert den Kreis der Wohngeldberechtigten. Im
020  Jahre 1971 werden mehr als 1 Million Haushalte rund 1,3
021  Milliarden DM Wohngeld erhalten. Darüber hinaus ist das
022  bislang außerordentlich komplizierte Gesetz in seiner neuen
023  Fassung so gestaltet worden, daß es überschaubar, leichter
024  anzuwenden und allgemein verständlich ist. Ein Gesetz, das wie
025  kaum ein anderes für den Bürger gemacht ist, muß auch vom
026  Bürger gelesen und verstanden werden können. Aus den Tabellen,
027  die Bestandteil des Gesetzes sind, kann jetzt jeder selbst die
028  Höhe seines Wohngeldes ablesen. Diese kleine Fibel soll Sie
029  informieren, wie, wo und wieviel Wohngeld Sie vom Staat bekommen
030  können. Denn nur derjenige ist in der Lage, ein Recht in
031  Anspruch zu nehmen, der auch um sein Recht weiß. Möge die
032  Broschüre dazu beitragen, das ständig wachsende Vertrauen in das
033  Wohngeld weiter zu festigen. Warum gibt es Wohngeld?.
034  (Sigle) Jeder Mensch benötigt heute eine angemessene Wohnung, die
035  nach Größe und Ausstattung modernen Lebensverhältnissen
036  entspricht. Für viele wäre dies jedoch nur unter großen
037  finanziellen Opfern zu erreichen oder überhaupt unmöglich. Damit
038  sich jedoch alle Einwohner der Bundesrepublik einschließlich
039  Berlin (West) eine angemessene Wohnung erlauben können, ist
040  das Wohngeld geschaffen worden. Das Wohngeldgesetz aus dem Jahre
041  1965 hat durch ein System von Mietzuschüssen und
042  Lastenzuschüssen die Voraussetzung dafür geschaffen, daß auch
043  einkommenschwache Wohnungsinhaber die Kosten für iher Wohnung
044  tragen können. Das erste Wohngeldgesetz hat jedoch zu zahlreichen
045  Härtefällen und verwaltungsmäßigen Schwierigkeiten geführt.
046  Die bisherige Einkommensgrenze von monatlich 750 -l DM für den
047  Alleinstehenden hat sich als zu niedrig erwiesen, um die
048  sozialpolitischen Zielsetzungen des Wohngeldes verwirklichen zu
049  können. Es war daher erforderlich, die bisherigen Vorschriften
050  den seit 1965 veränderten Verhältnissen anzupassen und sie so zu
051  gestalten, daß sie allgemein verständlich und einfach
052  anzuwenden sind. Das Wohngeld nach dem neuen
053  Wohngeldgesetz wird sich unter bestimmten Voraussetzungen
054  gegenüber dem alten Rechtszustand erhöhen. Mehr Menschen
055  werden Wohngeld erhalten. Am 1.Januar 1971 werden an die
056  Stelle des bisherigen Wohngeldgesetzes die neuen gesetzlichen
057  Regelungen treten. Die Bundesregierung wird zusammen mit den
058  Landesregierungen die erforderlichen Umstellungsmaßnahmen so
059  treffen, daß die Bewilligungsstellen so früh wie möglich die
060  erhöhten Beträge auszahlen können. Trotzdem kann die
061  Umstellung einige Monate dauern. Erhalten Sie bereits Wohngeld
062  oder wurde über Ihren Antrag bis zur Verkündung des neuen
063  Gesetzes entschieden, wird für den im Bewilligungsbescheid
064  angegebenen Zeitraum nach dem bisherigen Wohngeldgesetz verfahren.
065  Haben Sie im Jahre 1970 einen Wohngeldantrag gestellt und wird
066  darüber erst nach der Verkündung des neuen Gesetzes entschieden,
067  so wird das Wohngeld bis zum 31.12.1970 nach dem alten
068  Wohngeldgesetz, ab 1.1.1971 nach den Vorschriften des
069  neuen Wohngeldgesetzes bewilligt. Was ist Wohngeld?. (Sigle)
070  Wohngeld ist ein verlorener Zuschuß zu den Aufwendungen für
071  Wohnraum. Auf Wohngeld hat jeder Wohnrauminhaber unter
072  bestimmten Voraussetzungen einen Rechtsanspruch. Wohngeld
073  ist kein Almosen! Wohngeld gibt es für ganze Wohnungen, aber
074  auch für ein einzelnes Zimmer. Der Wohnraum kann in einem Alt
075  bau oder Neubau liegen; er kann öffentlich gefördert,
076  steuerbegünstigt oder frei finanziert worden sein. Wohngeld
077  erhalten Sie in der Form des Mietzuschusses oder
078  Lastenzuschusses.. Wer erhält Wohngeld?. (Sigle)
079  Wohngeld als Mietzuschuß erhält: Der Mieter einer
080  Wohnung oder eines Zimmers. (Sigle) Der Inhaber einer
081  Genossenschaftswohnung oder einer Stiftswohnung. (Sigle)
082  Der Bewohner eines Wohnheimes. (Sigle) Der Inhaber eines
083  mietähnlichen Dauerwohnrechts. (Sigle) Der Eigentümer eines
084  Mehrfamilienhauses oder eines Gewerbebetriebes, wenn er in diesem
085  Hause wohnt. (Sigle) Der Eigentümer eines Einfamilienhauses
086  bzw. Zweifamilienhauses, das neben Wohnraum in einem
087  Umfang Geschäftsräume enthält, daß nicht mehr von einem
088  Eigenheim gesprochen werden kann, wenn er in diesem Hause wohnt.
089  (Sigle) Der Inhaber einer landwirtschaftlichen Vollerwerbsstelle,
090  deren Wohnteil nicht vom Wirtschaftsteil getrennt ist.
091  Wer erhält Wohngeld?. Wohngeld als Lastenzuschuß
092  erhält: Der Eigentümer (Sigle) eines Eigenheimes, (Sigle) einer
093  Eigentumswohnung, (Sigle) einer Kleinsiedlung, (Sigle) einer
094  landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstelle, wenn er darin wohnt und
095  die Belastung dafür aufbringt. Ihr Anspruch auf
096  Wohngeld kann nicht vererbt, übertragen, verpfändet oder
097  gepfändet werden.. Dem Eigentümer stehen der
098  Erbbauberechtigte und derjenige gleich, der Anspruch auf
099  Übereignung des Gebäudes oder der Wohnung oder auf Übertragung
100  oder Einräumung des Erbbaurechts hat. Ferner gibt es
101  Lastenzuschuß für den Inhaber eines eigentumsähnlichen
102  Dauerwohnrechts oder für denjenigen, der Anspruch auf Bestellung
103  oder Übertragung eines solchen Rechtes hat; auch er muß
104  selbstverständlich in der Wohnung wohnen und die Belastung dafür
105  aufbringen. Für eine landwirtschaftliche Vollerwerbsstelle gibt
106  es Lastenzuschuß, wenn Wohnteil und Wirtschaftsteil
107  voneinander getrennt sind und für den Wohnteil eine Wohngeld-
108  Lastenberechnung aufgestellt werden kann. Antragberechtigt ist
109  jeweils der Haushaltungsvorstand.. (Sigle) Ein Antrag auf
110  Wohngeld hat dagegen in der Regel keine Aussicht auf Erfolg,
111  wenn (Sigle) den Familienmitgliedern, die dieselbe Wohnung bewohnen,
112  zugemutet werden kann, die gesamten Wohnkosten selbst zu tragen.
113  (Sigle) die Familienmitglieder, die dieselbe Wohnung bewohnen,
114  infolge eigenen schweren Verschuldens außerstande sind, die
115  Aufwendungen für die Wohnung selbst zu tragen. (Sigle) ein zum
116  Haushalt rechnendes Familienmitglied in dem Jahr, in dem der
117  Wohngeldantrag gestellt wird, ein so großes Vermögen hat, daß
118  die Familie nicht auf Wohngeld angewiesen ist. (Sigle) für die
119  wirtschaftliche Sicherung des Wohnraums aus öffentlichen Kassen
120  andere Leistungen gewährt werden, die mit dem Wohngeld
121  vergleichbar sind. (Sigle) für mehrere Wohnungen Miete zu bezahlen
122  oder Belastung aufzubringen ist und für eine dieser Wohnungen
123  bereits Wohngeld oder eine vergleichbare Leistung gewährt wird.
124  (Sigle) Wohnraum, der nur vorübergehend von einem Familienmitglied
125  bewohnt wird, das lediglich vorübergehend vom Familienhaushalt
126  abwesend ist. Wer gehört zur Familie?. Zu den
127  Familienmitgliedern rechnen außer dem Antragberechtigten
128  selbst sein Ehegatte, seine Eltern und seine Kinder (auch
129  Adoptivkinder, Pflegekinder und Stiefkinder
130  sowie nichteheliche Kinder). Außerdem gehören dazu Geschwister,
131  Onkel, Tante, Schwiegereltern, Schwager und Schwägerin.
132  Das Gesetz nennt darüber hinaus eine weitere Anzahl von
133  Angehörigen, die ebenfalls als Familienmitglieder berücksichtigt
134  werden können. Voraussetzung ist jedoch, daß die
135  Familienangehörigen mit dem Antragberechtigten einen gemeinsamen
136  Hausstand führen. Welches Einkommen ist maßgebend?.
137  (Sigle) Wohngeld wird nur gewährt, wenn das maßgebende Einkommen
138  eine nach der Familiengröße gestaffelte Grenze nicht übersteigt.
139  Sie liegt bei DM 800 -l monatlich für den Alleinstehenden
140  und erhöht sich für das zweite und jedes weitere zum Haushalt
141  rechnende Familienmitglied um je DM 200 -l monatlich.
142  Maßgebend für Ihr Wohngeld ist nicht die Summe auf dem Lohn
143  streifen oder Gehaltsstreifen oder der ausgezahlte
144  Rentenbetrag, sondern das sogenannte Familieneinkommen.
145  Das ist nach dem Gesetz der Gesamtbetrag der Jahreseinkommen,
146  die von allen zum Haushalt rechnenden Familienmitgliedern jährlich
147  in Geld oder Geldeswert erzielt werden, abzüglich bestimmter
148  Beträge. Abziehen können Sie z. B.: die
149  Werbungskosten oder Betriebsausgaben, gewisse steuerfreie und
150  nicht zur Deckung des Lebensunterhalts bestimmte Leistungen (z.B.
151  aus Anlaß von Krankheitsfällen, Geburts
152  fällen und Todesfällen), vermögenswirksame Leistungen
153  in einem bestimmten Umfange (624-DM-Gesetz),
154  Kinderfreibeträge in Höhe des gesetzlichen Kindergeldes (für
155  das zweite Kind DM 25 -l, für das dritte und vierte Kind je
156  DM 60 -l, für das fünfte und jedes weitere Kind je DM 70
157  -l), Freibeträge für bestimmte Personengruppen (z.B.
158  Schwerbehinderte, Tuberkulosekranke, Vertriebene), einen
159  Pauschbetrag von 20 vom Hundert (zur Abgeltung allgemeiner
160  Aufwendungen, z. B. Steuern und Versicherungsbeiträge).
161  Dagegen sind Sonderausgaben und außergewöhnliche
162  Belastungen im Sinne des Einkommensteuerrechts nicht abzugsfähig.
163  Der Verbleibende Betrag ist ihr Familieneinkommen. (Abb.)
164  Welche Miete oder Belastung ist für Sie maßgebend?.
165  (Sigle) Miete ist das Entgelt für die Gebrauchsüberlassung
166  von Wohnraum auf Grund von Mietverträgen, Untermietverträgen
167  oder ähnlichen Nutzungsvereinbarungen. Miete für Wohnraum, der
168  ausschließlich gewerblich oder beruflich benutzt wird oder einem
169  anderen entgeltlich oder unentgeltlich zum Gebrauch überlassen ist,
170  ist nicht zuschußfähig. Zur Miete gehören auch Umlagen,
171  Zuschläge und Vergütungen, z. B.: Kosten des
172  Wasserverbrauchs, Kosten der Abwässerbeseitigung
173  und Müllbeseitigung, Kosten der Treppenreinigung und
174  Treppen beleuchtung, auch wenn sie nicht direkt an den
175  Vermieter, sondern an einen Dritten (z. B. die Gemeinde)
176  gezahlt werden. Zur Miete gehören dagegen nicht:
177  Kosten des Betriebs zentraler Heizungs
178  versorgungsanlagen und Warmwasserversorgungsanlagen, zentraler
179  Brennstoffversorgungsanlagen sowie die vergleichbaren Kosten für
180  die Fernheizung. Untermietzuschläge des Mieters an
181  den Vermieter. Zuschläge für die Benutzung von
182  Wohnraum zu anderen als Wohnzwecken. Vergütungen
183  für die Überlassung von Möbeln, Kühlschränken und
184  Waschmaschinen mit Ausnahme von Vergütungen für die
185  Überlassung von Einbaumöbeln, soweit sie üblich sind.
186  Sind Sie Bewohner eines Wohnheims, kann die Ermittlung der
187  Miete schwierig sein, wenn für das Wohnen und andere
188  Leistungen erheblichen Umfangs (z. B. Verpflegung) ein
189  Gesamtentgelt entrichtet wird. Ist der auf das Wohnen
190  allein entfallende Anteil nicht feststellbar, werden bei
191  Altenwohnheimen 30 vom Hundert und bei den übrigen Wohnheimen 25
192  vom Hundert des Gesamtentgeltes als Miete angesehen. Bewohnen
193  Sie eine Wohnung in Ihrem eigenen Mehrfamilienhaus oder
194  vergleichbaren Wohnraum (z. B. in einem Geschäftshaus),
195  wird anstelle einer Miete der Mietwert des Wohnraums
196  zugrundegelegt. Das ist der Betrag, der der Miete für
197  vergleichbaren Wohnraum entspricht. Von Belastung spricht
198  man bei Eigenheimen, Eigentumswohnungen und den anderen
199  Eigentumsformen. Unter Belastung versteht man die Aufwendungen
200  für den Kapitaldienst und für die Bewirtschaftung
201  des Eigentums. Sie ist in einer besonderen Wohngeld-
202  Lastenberechnung zu ermitteln. Darin darf die Belastung aus
203  dem Kapitaldienst (Zinsen, Tilgung usw.) in einem
204  bestimmten Umfang regelmäßig nur für solche Fremdmittel
205  ausgewiesen werden, die dem Bau, der Verbesserung oder dem
206  Erwerb des Eigentums gedient haben. Instandhaltungskosten,
207  Betriebskosten und Verwaltungskosten (Aufwendungen für die
208  Bewirtschaftung) sind ebenfalls nur in einem bestimmten Umfang
209  auszuweisen. Ebenso wie bei der Ermittlung der Miete werden in
210  der Wohngeld-Lastenberechnung die Aufwendungen nicht
211  berücksichtigt, die auf Wohnraum entfallen, der ausschließlich
212  gewerblich oder beruflich benutzt wird oder der einem anderen
213  vermietet oder sonst zum Gebrauch überlassen ist. Wie hoch
214  darf Ihre Miete oder Belastung sein?. (Sigle) Um zu vermeiden,
215  daß Wohngeld auch für unangemessen hohe Wohnkosten gewährt
216  werden muß, ist Ihre Miete (Mietwert) oder Ihre Belastung
217  nur bis zu bestimmten Höchstbeträgen zuschußfähig.
218  Diese Höchstbeträge können Sie aus der Tabelle auf der
219  nächsten Seite ablesen. Höchstbeträge für Miete und
220  Belastung.. Bei der Gewährung des Wohngeldes wird die Miete
221  oder Belastung nicht berücksichtigt, soweit sie folgende
222  Monatsbeiträge übersteigt. (Abb.) Sonderfall 1:.
223  Rechnet zum Haushalt ein Familienmitglied, dessen schwere
224  körperliche, geistige oder seelische Behinderung oder
225  Dauererkrankung einen besonderen Wohnbedarf begründet, so gilt
226  der für den nächstgrößeren Haushalt maßgebende Höchstbetrag.
227  Sonderfall 2:. Ist ein Familienmitglied innerhalb
228  eines Bewilligungszeitraumes gestorben, so ist der Tod im
229  laufenden Bewilligungszeitraum und in den darauffolgenden zwei
230  Jahren ohne Einfluß auf den Höchstbetrag. Das gilt auch dann,
231  wenn ein Familienmitglied innerhalb von sechs Monaten vor Beginn
232  des Bewilligungszeitraumes gestorben ist. Beispiele:.
233  (Sigle) Ein Alleinstehender wohnt in einer Wohnung mit Sammelheizung
234  und Bad, die 1966 bezugsfertig geworden ist, und zahlt eine
235  monatliche Miete von DM 160. Die Wohnung liegt in einer Stadt
236  mit 700000 Einwohnern. Monatliche Miete 160 -l DM.
237  Höchstbetrag für die Miete 180 -l DM. Bei der
238  Wohngeldgewährung wird eine Miete berücksichtigt von 160 -l
239  DM. (Sigle) Die Miete beträgt für die gleiche Wohnung im selben
240  Ort 180 -l DM im Monat. Zu zahlende Miete 180 -l DM.
241  Höchstbetrag für die Miete 180 -l DM. Bei der
242  Wohngeldgewährung wird eine Miete berücksichtigt von 180 -l
243  DM. (Sigle) Die Miete beträgt für die gleiche Wohnung im selben
244  Ort 200 -l DM im Monat. Zu zahlende Miete 200 -l DM.
245  Höchstbetrag für die Miete 180 -l DM. Bei der
246  Wohngeldgewährung wird eine Miete berücksichtigt von 180 -l
247  DM. Wie hoch ist Ihr Wohngeld?. (Sigle) Zunächst einmal:
248  Ein Teil der Aufwendungen für den Wohnraum muß von dem
249  Antragsteller und den zum Haushalt rechnenden Familienmitgliedern
250  selbst getragen werden. Die Höhe Ihres Wohngeldes ist
251  abhängig von (Sigle) der Größe der Familie, (Sigle) der Höhe
252  des maßgebenden Einkommens, (Sigle) der Höhe der zuschußfähigen
253  Wohnkosten. Auf diesen Merkmalen bauen die Tabellen 1 bis 8
254  auf, aus denen Sie ihr Wohngeld ablesen können. Die Nummern
255  der Tabellen entsprechen der Familiengröße, z. B. gilt
256  Tabelle 1 für einen Alleinstehenden, Tabelle 4 für eine
257  vierköpfige Familie. Tabelle 8 ist jedoch nicht nur für einen
258  aus acht Familienmitgliedern bestehenden Haushalt, sondern auch
259  für noch größere Familien maßgebend. In den Wohngeld-
260  Tabellen sind die Werte für das maßgebende Einkommen bis zur
261  jeweiligen Einkommensgrenze in der Vorspalte ausgewiesen; die
262  Werte für die zuschußfähigen Wohnkosten sind im Tabellenkopf
263  angegeben (Erklärungen zu den Wohngeld-Tabellen finden Sie
264  auf der ersten Seite des Tabellenanhangs.) Wie, wann und wo
265  beantragen Sie Wohngeld?. (Sigle) Wenn Sie Wohngeld
266  beanspruchen, müssen Sie einen Antrag stellen. Das ist gar
267  nicht kompliziert. Die örtlich zuständigen Verwaltungsbehörden
268  (Gemeindeverwaltung, Stadtverwaltung, Amts
269  verwaltung oder Kreisverwaltung) halten für Sie
270  Vordrucke bereit und sind Ihnen bei der Ausfüllung behilflich.
271  Scheuen Sie sich nicht, Ihre Behörde aufzusuchen! Im
272  Regelfall wird der Antrag auf Wohngeld im Laufe des Monats
273  gestellt, von dessen Beginn an der Zuschuß begehrt wird. Von
274  dieser Regel gibt es jedoch zwei Ausnahmen:

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