Quelle Nummer 247

Rubrik 13 : GESCHICHTE   Unterrubrik 13.04 : ALLGEMEINE

ADEL
RUDOLF VIERHAUS (HRSG.)
DER ADEL VOR DER REVOLUTION
ZUR SOZIALEN UND POLITISCHEN FUNKTION DES ADELS IM
VORREVOLUTIONAERENM EUROPA
EINGELEITET UND HERAUSGEGEBEN VON RUDOLF VIERHAUS
VANDENHOECK UND RUPRECHT, GOETTINGEN 1971, S.5-


001  Einleitung. Zu den wichtigen Aufgaben moderner
002  Geschichtswissenschaft gehören komparatistische und
003  interdisziplinäre Forschungen. Vergleichende Arbeit: das meint
004  nicht nur die additive Behandlung von geschichtlichen Strukturen
005  und Prozessen in verschiedenen Ländern und Zeiten, sondern die
006  Thematisierung ihrer Gleichartigkeit und ihrer Unterschiedlichkeit
007  nach Zeit und Raum, um auf diese Weise zur vertieften Erkenntnis
008  von Besonderheit und Allgemeinheit, Kontinuität und
009  Diskontinuität zu gelangen. Interdisziplinäre Arbeit: das
010  heißt nicht Nebeneinanderstellen von Untersuchungen verschiedener
011  Fachvertreter zu demselben Problemkomplex, sondern die
012  historiologische Integration in die erklärende Analyse vergangener
013  Wirklichkeit. Für beides gibt es bislang erst wenige, modernen
014  Anforderungen genügende Ansätze - eher in der amerikanischen,
015  englischen und französischen als in der deutschen
016  Geschichtsforschung, und wiederum in Deutschland eher in der
017  landesgeschichtlichen und mediaevistischen Forschung als in
018  derjenigen, die sich mit der neueren und neuesten Geschichte
019  befaßt. Es fehlen dazu noch weithin die theoretischen Grundlagen,
020  erst recht die Erfahrungen. Die hier zusammengefaßten
021  Beiträge beruhen auf Referaten, die bei der 28.Versammlung
022  deutscher Historiker Anfang April 1970 in Köln im Rahmen der
023  Sektion " Vergleichende Sozialgeschichte und
024  Verfassungsgeschichte " gehalten wurden und beträchtliches
025  Interesse fanden. Weder mit ihren damaligen Vorträgen noch mit
026  ihren jetzigen Aufsätzen beanspruchen die Verfasser (und der
027  Herausgeber), die vorhin angedeuteten Aufgaben lösen oder auch
028  nur ein Modell für ihre Lösung bieten zu wollen. Vielmehr
029  wollen sie an einem Beispiel, das - wie sie meinen - sich
030  besonders gut für vergleichende Untersuchungen eignet, und an
031  einem Problemkomplex, der - wie sie meinen - von besonderer
032  historischer Relevanz ist, demonstrieren, in welcher Richtung man
033  - wie sie meinen - arbeiten muß, um jenen Aufgaben gerecht zu
034  werden. Vollständigkeit wurde weder geographisch noch sachlich
035  angestrebt. Immerhin sind mit dem englischen, dem französischen,
036  dem deutschen und dem polnischen Adel so unterschiedliche
037  historische Ausprägungen des Adels angesprochen worden - und
038  zwar unter der Voraussetzung von struktureller Gemeinsamkeit, die
039  als " europäisch " verstanden ist -, daß die Gefahr zufällig
040  Auswahl wohl als vermieden, dagegen wenigstens in Ansätzen eine
041  Typologie des europäischen Adels als erreicht gelten kann.
042  Ebenso sind wesentliche Probleme in der Überlagerungszone
043  sozialer, rechtlicher und politischer Strukturen behandelt worden,
044  ohne daß allerdings eine detaillierte vorherige Abstimmung
045  stattgefunden hätte. So haftet diesem Versuch einer
046  vergleichenden Betrachtung als solchem - auch in methodischer
047  Hinsicht - zweifellos der Charakter der Unvollständigkeit und
048  Vorläufigkeit an. Diese einleitenden Bemerkungen wollen
049  weniger die thematische Koordination der einzelnen Beiträge
050  verstärken als vielmehr einige Voraussetzungen benennen und eine
051  Dimensionen der gemeinsamen Problematik andeuten.
052  Sozialgeschichte und Verfassungsgeschichte (hier verstanden als
053  Geschichte der " öffentlichen Institutionen ") haben es mit
054  langfristigen Prozessen zu tun. Zu ihnen gehört - konstitutiv
055  für die Ausbildung der modernen " industriellen " Gesellschaft
056  - die Transformation des Adels vom Herrschaftsstand zum
057  Geburtsstand und zum Funktionsstand und zu seiner
058  Einbeziehung in den Trend rechtlicher, politischer und sozialer
059  Egalität, oder anders gesagt: der Abbau aristokratischer
060  Elemente im Prozeß fortschreitender Demokratisierung. Wenn
061  dieser Wandel im ganzen auf Kosten des Adels gegangen ist, so hat
062  dieser sich doch nicht bloß abwehrend und re-agierend verhalten.
063  Ebenso wichtig wie sein Widerstand, insgesamt aber unbekannter,
064  sind seine vielfältige Anpassung an sich wandelnde Verhältnisse
065  und sein Bemühen um die Erhaltung seines Besitzstandes, seiner
066  sozialen Position und seines politischen Einflusses, deren
067  Erfolge keineswegs nur solcne der Verteidung waren, sondern auch
068  - mit erheblichen Unterschieden in den einzelnen Ländern - auf
069  Leistungen in der lokalen, regionalen und zentralen Verwaltung und
070  im militärischen Dienst und auf wirtschaftlicher Macht beruhten.
071  Auch im 19.Jahrhundert noch war der Adel, gemessen an seiner
072  Zahl, keine ökonomische quantit‚ n‚gligeable! Vor
073  dem " Zeitalter der demokratischen Revolution " (R. R.
074  Palmer) hatte der Adel auf dem Kontinent, aber auch in England,
075  eine dominierende Stellung. Die für das soziale Gefüge
076  charakteristische Verbindung von adeligem Grundbesitz und lokalen
077  Herrschaftsfunktionen bildete den Kern des gesamten Gefüges der
078  agrarisch-ständischen Gesellschaft. Wenn diese auch, zumal
079  in England, längst partiell in starke Bewegung geraten war und
080  von der bürgerlichen Kritik in Frage gestellt wurde, so zeigen
081  doch die Dauer, die Schwierigkeiten und die Begleiterscheinungen
082  ihrer Umwandlung, wie stark die Kräfte noch waren, gegen die
083  sich Reform und Revolution richteten. Ihre Stärke oder
084  Schwäche aber ist von entscheidender Bedeutung gewesen für die
085  Weise, in der sich der soziale Transformationsprozeß in den
086  einzelnen Ländern vollzogen hat, aus dem die " moderne "
087  demokratische Gesellschaft hervorgegangen ist. Deshalb muß bei
088  den Strukturen der älteren bäuerlich-aristokratischen Welt
089  angesetzt werden, wenn man die Schnelligkeit, die Verzögerungen,
090  die Phasenverschiebungen der " Modernisierung " erkennen und
091  erklären will. Das zu tun war nicht die Intention der
092  Autoren der hier versammelten Beiträge; ihnen ging es vielmehr
093  darum, die Bedeutung des Adels in der sozialen und politischen
094  Wirklichkeit eines jeweils bestimmten europäischen Landes
095  vornehmlich im 18.Jahrhundert zu zeigen. Wenn sie dabei in
096  unterschiedlicher Weise vorgehen, so sind ihre Beiträge doch als
097  Antworten auf eine gemeinsame und übergreifende Frage abgefaßt.
098  Wenn sie einerseits durchgehende Elemente beschreiben,
099  andererseits erhebliche Unterschiede kenntlich machen, so
100  entspricht das der geschichtlichen Realität Europas, die sich nur
101  einer zur gleichen Zeit auf übergreifende Strukturen und Prozesse
102  und auf regionale Besonderheiten gerichteten Analyse erschließt.
103  Sie erst vermag das zeitliche Gefälle vom Westen zum Osten, die
104  größere Starrheit des sozialen Gefüges auf dem Kontinent, die
105  unterschiedliche soziale Bewertung von Bodenbesitz und
106  Handelskapital, die Stärke oder Schwäche des städtischen
107  Bürgertums als politischer Stand, die Verschiedenheit in der
108  Zusammensetzung, Kompetenz und Macht ständischer Vertretungen
109  und landesherrlich-staatlicher Behörden nicht nur festzustellen,
110  sondern auch zu erklären. Dazu wollen die nachstehenden
111  Aufsätze unter einer bestimmten Fragestellung einen Beitrag
112  liefern. Und zwar nicht mit der Absicht, Abschließendes zu
113  sagen, sondern Ergebnisse zur Diskussion zu stellen und überdies
114  an einem Beispiel die Fruchtbarkeit vergleichender sozial
115  geschichtlicher und verfassungsgeschichtlicher Forschung zu
116  demonstrieren. Der englische Adel im 18.Jahrhundert.
117  Die englische Verfassung des 18.Jahrhundert wurde von den
118  Zeitgenossen als ein Balancesystem begriffen, innerhalb dessen
119  sich die relativ autonomen Verfassungsinstitutionen wechselseitig
120  einschränkten und kontrollierten. Dem Oberhaus kam (nach
121  Blackstone) dabei vornehmlich eine Vermittlerrolle zwischen
122  König und Unterhaus zu. Es war der ausgleichende Ballast des
123  Staatsschiffes (Burke). Als oberster Gerichtshof war es
124  Hüter der Verfassung geblieben, aber sonst, wie Burke 1793
125  bemerkte, " der schwächste Teil der Verfassung " geworden. In
126  der Tat war die große Zeit des Oberhauses als politischer
127  Institution vorüber, die in den Rededuellen zwischen dem Whig
128  -Führer Lord Shaftesbury und dem " Trimmer " Lord Halifax
129  während der " Exclusion-Crisis " (1680), in der
130  Glorreichen Revolution (1688/89) und im Kampf gegen die
131  Anmaßungen des Unterhauses während der Kent-Petition (1701)
132  ihre Höhepunkte hatte. Seit Walpole (1721-1742) überwog
133  die vornehmlich einschränkende und temperierende Funktion des
134  Oberhauses als Körperschaft, die Blackstone und Burke im Auge
135  hatten. Das traf jedoch nicht die Rolle der einzelnen Peers, die
136  zusammengenommen eine Föderation von großen Familienhäuptern und
137  Familienstämmen darstellten und zur effektiv herrschenden Klasse
138  im England des 18.Jahrhunderts geworden waren, deren
139  Bedeutung erst nach 1783 allmählich zurückging. Eine Elite
140  einflußreicher Landlords hatte sich nach oben abgeschichtet, die
141  im Bunde mit der Krone die hohe Politik machte. Der königliche
142  Hof war immer noch das Zentrum der aktuellen Politik, schon auf
143  Grund der begrenzten Dauer der parlamentarischen Sessionen.
144  Neben der Verfassung gab es ein Netzwerk von persönlichen und
145  verwandtschaftlichen Beziehungen, von Interessen,
146  Partnerschaften, Ansprüchen und Abhängigkeiten, ein System
147  des " Influence ", dessen Management ein integraler Teil des
148  politischen Entscheidungsprozesses war. Formell hatte die
149  Nobilität außerhalb des Oberhauses keine Vorrechte; aber sie
150  hatte Macht - im Gegensatz zu Frankreich -, wo die
151  Aristokratie Vorrechte, aber keine Macht besaß (Tocqueville).
152  Es erhebt sich die Frage, wieso es zu dieser erstaunlichen
153  Gewichtsverlagerung der gesellschaftlichen Kräfte kommen konnte.
154  Es sei vorausgeschickt, daß die alten Stände sich schon im
155  Mittelalter nicht mehr mit der Gliederung der englischen
156  Gesellschaft im ganzen deckten, besonders als die Entfaltung einer
157  Marktgesellschaft, die Vergeldlichung des Feudalwesens und
158  schließlich auch die Selbstvernichtung des Hochadels in den
159  Rosenkriegen die gesellschaftlichen Verhältnisse verflüssigten.
160  Diese Verflüssigung vollendete sich in dem Jahrhundert von 1540
161  bis 1640, als der größte Landtransfer seit der normannischen
162  Eroberung und die außerordentliche politische und wirtschaftliche
163  Dynamik dieser Epoche eine Mobilität des sozialen Gefüges
164  hervorriefen, die schließlich in der Englischen Revolution 1640
165  -1660 alle Schichten in Bewegung brachte. Maßgebend wurde im
166  16.Jahrhundert der Unterschied zwischen dem unabhängigen
167  Gentleman und dem arbeitsabhängigen Nicht-Gentleman, ein
168  Unterschied, der auch im 17.Jahrhundert wichtiger genommen
169  wurde als der Unterschied zwischen einem Baronet als nominell
170  oberstem Glied der Gentry und einem Baron als unterstem Glied der
171  Lordschaft. Country Gentleman bedeutete im 18.Jahrhundert
172  sogar mehr als der Titel Knight oder Baronet, die ja auch den
173  Aldermen und Recorders verliehen werden konnten. Die
174  althergebrachte Fixierung der sozialen Ränge nach Jahreseinkommen
175  war durch die Geldentwertung des 16.Jahrhunderts unsicherer
176  geworden; sie diente noch dazu, etwa die Masters der 12 Londoner
177  Kampanien mit des Squires auf Grund eines Jahresäquivalents von
178  10 *tj und die Liverymen mit den Gentlemen auf Grund eines
179  Jahresäquivalents von 5 *tj gleichzusetzen, während der Yeoman
180  mit 3 *tj und der Parson mit 2 *tj Jahresertrag unter dem Status
181  des Gentleman lagen. Die Rangstufen der freien Berufe ließen
182  sich damit überhaupt nicht bestimmen. Der Einstieg neuer
183  Schichten in Gentry und Nobilität, das Absinken von Adel nach
184  unten, die labile Stellung der zahlreicher gewordenen Freiberufe
185  zwischen den Gruppen, die Mobilität auf dem Bodenmarkt usf.
186  addierten sich zu einer Dynamik, der erst nach der Restauration
187  1660 eine stabilere Sozialstruktur folgte, die kaum noch von den
188  mittelalterlichen Ständen her zu verstehen war und sich zunehmend
189  am Landbesitz orientierte, der mehr bedeutete als die Herkunft,
190  wenn er auch im Laufe der Zeit des Vehikel wurde, das die
191  Identität der Familien und damit die hohe Geburt wieder
192  begründete. Die allgemeine gesellschaftliche Entwicklung im
193  ausgehenden 17.Jahrhundert ist durch das Absinken vieler
194  lohnabhängiger Schichten in den Pauperismus und die Vermehrung
195  der Oberklasse gekennzeichnet, also durch eine Polarisierung von
196  Arm und Reich, womit sich der Kreis der öffentlich tätigen
197  Personen in den Country Courts, den Juries, den Vestries usf.
198  einengte. Für unsere Perspektive ist die Vermehrung der
199  Oberklasse bemerkenswert. Die weltlichen Peers im Oberhaus
200  vermehrten sich von 60 am Ende des 16.Jahrhunderts auf 160 am
201  Anfang des 18.Jahrhunderts. Das Erbprinzip hatte sich bei
202  ihnen schon früh durchgesetzt, da das Recht der Krone zur
203  Zurückhaltung der Writs (Einladungsschreiben zum Oberhaus) im
204  16.Jahrhundert praktisch erloschen war; d. h. -
205  einmal ernannt - betrachteten sich die Lords als Peers aus
206  eigenem Recht. Im 18.Jahrhundert (bis 1780) stieg ihre
207  Zahl nicht mehr wesentlich (auf 182) an; außerdem wurden die
208  meist wegen des aussterbens von Familien neu ernannten Peers
209  durchweg aus den renommierten Familien genommen. Nur aus den
210  Reihen der Lawyers kamen noch einige homines novi hinzu. Die
211  Zahl der Ritter (baronets und knights) stieg im 17.
212  Jahrhundert von 500 auf 1400 und der Squires (lesser gentry,
213  esquires, gentlemen) von 500 auf 15000 9 Dies hing mit dem
214  Einstieg gutsituierter Schichten in die Gentry zusammen. So
215  waren etwa zwei Drittel der Grundherren von Warwickshire im Jahre
216  1682 kaufmännischen Ursprungs. Diese zahlenmäßige Zunahme von
217  Gentry und Squirearchie bedeutete eine Ausdehnung der oberen
218  politisch aktiven Schicht: Während Anfang des 16.
219  Jahrhunderts nur in jedem zehnten Dorf ein Landlord residierte,
220  war dies am Ende des 17.Jahrhunderts in fast jeder
221  Dorfgemeinde der Fall. Das für die Integrität des
222  Landbesitzes notwendige Prinzip der Primogenitur bei den
223  Landlords bedeutete für die nachgeborenen Söhne eine ständige
224  soziale Abwärtsbewegung in andere Berufe hinein, die erst im 18.
225  Jahrhundert durch die Ämterpatronage eingeschränkt wurde.
226  Die Kluft zu anderen Schichten und Berufen blieb aber stets
227  überbrückbar - im Gegensatz zu Frankreich, wo die
228  Aufwärtsbewegung mit Exklusivität nach unten verbunden war. Die
229  Abnahme der Geburten in der Magnatenklasse und der Drang zur
230  Güterabrundung führten dazu, daß mehr als die Hälfte der
231  Lords (2 (math.Op.) 3) unterhalb heirateten, besonders in die
232  Squirearchie hinein. Daraus ergab sich eine größere
233  Homogenität der Oberklasse, der allerdings im 18.Jahrhundert
234  eine deutliche Abschichtung der ersten Familien nach oben folgte.
235  Diese Abschichtung hing mit der ausschlaggebenden Bedeutung des
236  Landbesitzes zusammen, der die Grundbedingung für den sozialen
237  Rang war. Nicht Amt und öffentliches Verdienst oder
238  erfolgreiche Tätigkeit im Unterhaus, auch nicht Geburt allein
239  qualifizierten für eine Peerage im Oberhaus, sondern der große
240  Estate galt als die ausschlaggebende Voraussetzung. Das Ende des
241  Landmarkts im 18.Jahrhundert mußte eine relavtive
242  Exklusivität der Grundbesitzerschicht nach sich ziehen. Eine
243  städtische Nobilität wie in Holland gab es ohnehin in England
244  nicht. Der Grund für die Qualifikation des Adels am Landbesitz
245  lag darin, daß der Adel keine persönlichen Privilegien hatte und
246  erst der Landbesitz ihm Rechte einbrachte. Die grundherrlichen
247  Feudallasten waren 1646 und 1656 gefallen und auch der von den
248  Tudorkönigen eingerichtete Court of Wards für die unmittelbaren
249  Krongutinhaber war 1661 endgültig abgeschafft worden. Die
250  niederen Pflichten und Lasten blieben jedoch bestehen. Den
251  Landtransfer hatte schon das Statue of Wills von 1540 wesentlich
252  erleichtert. Die feudalrechtliche Grundherrschaft blieb nur nach
253  unten hin intakt. Großer Landbesitz qualifizierte zu
254  öffentlichen Führungsfunktionen in Gemeinde und Grafschaft; er
255  umschloß das Recht zur Präsentation von lokalen Amtsträgern,
256  sei es der Pfarrer, der Geschworenen, der Steuerkollektoren,
257  der Churchwardens, Surveyors, Overseers, Constables usf..
258  Die Grundherren waren die designierten Amtsträger der
259  Grafschaft, vom Lord Lieutenant und High Sheriff bis zu den
260  Justices of Peace und Commissioners of Taxes. Ihnen wuchsen im
261  18.Jahrhundert in Wassernutzung, Wegeplanung,
262  Bewirtschaftung, Marktverhalten, Viehzucht usf. Aufgaben zu,
263  in denen die älteren Organismen der Hofverfassung und der
264  Hundertschaft noch nachwirkten, die nun aber von den
265  Pfarrgemeinden getragen wurden. Diese Lokalverwaltung war
266  effektiv, im scharfen Gegensatz zum organisatorischen Wirrwarr in
267  den Städten.

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