Quelle Nummer 241

Rubrik 27 : MATHEMATIK   Unterrubrik 27.02 : FACHWISSENSCHAFTLICH

STATISTIK
GERHARD CHRISTMANN
STATISTISCHE VERFAHREN
EINE EINFUEHRUNG IN THEORIE UND ANWENDUNG
VERLAG FUER UNTERNEHMENSFUEHRUNG DR. MAX GEHLEN
BADEN-BADEN UND BAD HOMBURG VOR DER HOEHE 1971, 1971


001  Statistische Hypothesenprüfung. Die Aufgabe der
002  statistischen Hypothesenprüfung kann vereinfacht darin gesehen
003  werden, Entscheidungen über bestimmte Eigenschaften von
004  Grundgesamtheiten herbeizuführen, von denen lediglich
005  Stichprobenergebnisse vorliegen. Ein solcher Fall statistischer
006  Entscheidung ist z. B. gegeben, wenn auf Grund einer auf
007  Stichprobenbasis durchgeführten Marktuntersuchung entschieden
008  werden soll, ob der Bekanntheitsgrad oder Marktanteil eines
009  bestimmten Artikels gegenüber einen früheren Zeitpunkt oder
010  gegenüber einem Konkurrenzprodukt konstant geblieben, gesunken
011  oder gestiegen ist. Statistische Fragestellung. Da
012  jede Entscheidung einer Alternative und eines Kriteriums bedarf,
013  wird der zu überprüfende Stichprobenparameter zunächst einem
014  gleichsam als Maßgröße oder Normgröße hypothetisch
015  vorgegebenem Parameter der Grundgesamtheit gegenübergestellt.
016  Über die zwischen dem Stichprobenparameter und dem vorgegebenen
017  Wert der Grundgesamtheit bestehende Beziehung wird alsdann eine
018  der Fragestellung entsprechende Hypothese aufgestellt. Die
019  Entscheidung über Beibehaltung oder Ablehnung der Hypothese wird
020  mit Hilfe einer statistischen Prüfgröße (Test) gefällt, die
021  die Abweichung zwischen dem beobachteten Stichprobenparameter und
022  dem hypothetischen Wert der Grundgesamtheit mißt und als Ergebnis
023  die Wahrscheinlichkeit des Auftretens der festgestellten Differenz
024  wiedergibt. Da mit wachsendem Abstand zwischen Stichprobenwert
025  und hypothetischem Wert der Grundgesamtheit die Wahrscheinlichkeit
026  geringer wird, daß die Stichprobe der vorgegebenen
027  Grundgesamtheit entstammt, muß der Unterschied ab einer vorher
028  festzulegenden Grenze als " wesentlich " oder " signifikant "
029  bezeichnet werden, d. h., es kann auf Grund des
030  Stichprobenergebnisses nicht behauptet werden, daß die zu
031  untersuchende Grundgesamtheit den hypothetisch vorgegebenen
032  Paramerer besitzt. Geringe Unterschiede, die eine höhere
033  Wahrscheinlichkeit dafür besitzen, daß die Stichprobe der
034  Hypothetischen Grundgesamtheit entstammt, werden, soweit sie die
035  vorher festgelegte Grenze nicht überschreiten, als " zufällig "
036  bezeichnet. Die Entscheidung für " zufällige " oder
037  " wesentliche " Abweichung ist dann zugleich jene für die
038  Beibehaltung oder Ablehnung der aufgestellten Hypothese.
039  Nullhypothese und Alternativhypothese. Die
040  Herbeiführung einer statistischen Entscheidung setzt die
041  Formulierung einer Hypothese voraus, in der bestimmte, jeweils
042  mit der vorliegenden Fragestellung verbundene Eigenschaften der zu
043  überprüfenden Grundgesamtheit festgelegt werden. Die Hypothese,
044  daß die zwischen dem hypothetisch festgelegten Wert der
045  Grundgesamtheit und dem empirisch festgestellten Stichprobenwert
046  bestehende Differenz lediglich auf die Zufallseinflüsse des
047  Stichprobenverfahrens zurückzuführen sei, wird als Nullhypothese
048  bezeichnet und durch das Symbol (Formel) wiedergegeben. Durch die
049  Hypothese (Formel) wird demnach unterstellt, daß der Mittelwert der zu
050  überprüfenden Grundgesamtheit den Wert (Formel) besitzt und die
051  Abweichung eines beobachteten Stichprobenmittelwertes (Formel) vom
052  vorgegebenen Wert (Formel) nur zufällig ist. Die Alternativhypothese,
053  symbolisch mit (Formel) bezeichnet, lautet in diesem Fall (Formel) und
054  beinhaltet als gegenteilige Aussage zu (Formel), daß die Abweichung
055  des Stichprobenmittelwertes (Formel) vom hypothetischen Wert (Formel) nicht
056  mehr Zufallseinflüssen zuzurechnen ist, oder anders ausgedrückt,
057  daß die Stichprobe nicht der Grundgesamtheit mit dem Mittelwert
058  (Formel) entstammen kann, bzw., daß auf Grund des
059  Stichprobenergebnisses nicht angenommen werden kann, daß der
060  Mittelwert der Grundgesamtheit den Wert (Formel) besitzt. Muß auf
061  Grund des Ergebnisses des statistischen Prüfverfahrens (Formel)
062  verworfen werden, so ist (Formel) anzunehmen. Einseitige und
063  zweiseitige Fragestellung. Wird der Hypothese (Formel) die
064  Alternativhypothese (Formel) gegenübergestellt, so wird damit
065  gleichzeitig zum Ausdruck gebracht, daß als Fragestellung
066  lediglich die absolute Abweichung des Stichprobenmittelwertes vom
067  vorgegebenen Wert der Grundgesamtheit interessiert. In häufigen
068  Fällen kann jedoch gerade die positive oder die negative
069  Abweichung des Stichprobenmittelwertes von besonderer Bedeutung
070  sein. Für diese sog. einseitige Fragestellung kann die
071  Alternativhypothese (Formel) entweder in (Formel) oder in (Formel) aufgespalten
072  werden. Behauptet z. B. ein Hersteller, daß der
073  Ausschußanteil seiner Produktion höchstens 10 % betrage, so
074  hätte es wenig Sinn, diese Behauptung anhand der Hypothese (Formel)
075  gegenüber (Formel) zu überprüfen, da in diesem Fall nur die positiven
076  Abweichungen (Formel) von Bedeutung sind. Die Hypothesen dieser
077  einseitigen Fragestellung müssen demnach (Formel) und (Formel) lauten. Auf
078  die Besonderheiten der einseitigen Fragestellung hinsichtlich des
079  Signifikanzniveaus sei später eingegangen. Fehler erster
080  und zweiter Art - Signifikationsniveau. Auf Grund der
081  wahrscheinlichkeitstheoretischen Grundlage der gesamten
082  Stichprobentheorie kann auch die Ablehnung bzw. Beibehaltung
083  einer Hypothese stets nur eine auf Wahrscheinlichkeiten basierende
084  Entscheidung sein. Wie bereits angedeutet, beruhen die zur
085  Entscheidung verfügbaren statistischen Prüfverfahren auf einem
086  Vergleich des beobachteten Stichprobenwertes mit dem vorgegebenen
087  Wert der Grundgesamtheit, wobei als Ergebnis zunächst die
088  Wahrscheinlichkeit des Auftretens der bestehenden Differenz
089  anfällt. Die Wahrscheinlichkeiten für das Auftreten bestimmter
090  Differenzen zwischen dem hypothetisch vorgegebenen Wert (Formel) der
091  Grundgesamtheit und einem ermittelten Stichprobenmittelwert lassen
092  sich berechnen. Wie aus nachstehender Graphik ersichtlich, sind
093  beispielsweise Abweichungen zwischen beiden Werten bis zu einem
094  Betrage von (Formel) bei 95 % aller Entnahmen eines Elementes (Formel)
095  zu erwarten, während nur in 5 % größere Abweichungen
096  anfallen werden. Soll nun über eine aufgestellte Hypothese (Formel)
097  eine Entscheidung getroffen werden, für Richtigkeit eine
098  Wahrscheinlichkeit von beispielsweise 95 % verlangt wird, so
099  ist zunächst der entsprechende (Formel)-Wert von 1,96 als sog.
100  kritischer Wert festzulegen. Durch den kritischen (Formel)-
101  Wert werden zugleich alle jene Differenzen zwischen
102  Stichprobenwert und hypothetischem Wert der Grundgesamtheit als
103  zufällige Abweichungen festgelegt, die in 95 % aller
104  möglichen Stichproben anfallen werden. Unterschreitet die mit
105  Hilfe des angewandten statistischen Prüfverfahrens errechnete
106  Wahrscheinlichkeit den kritischen (Formel)-Wert von 1,96, so
107  kann, da die festgestellte Abweichung geringer ist als jene
108  größtmögliche, die auf Grund des kritischen (Formel)-Wertes noch
109  als zufällig gelten kann, die Hypothese (Formel) nicht verworfen werden.
110  Ist dagegen der empirisch ermittelte (Formel)-Wert größer als
111  der vorgegebene kritische (Formel)-Wert, so ist die vorhandene
112  Abweichung größer als in 95 % aller möglichen Stichproben
113  erwartet werden kann und die Hypothese (Formel) muß zugunsten der
114  Hypothese (Formel) verworfen werden. Die Wahrscheinlichkeit für das
115  Zutreffen der Hypothese (Formel) ist in diesem Fall geringer als die
116  geforderte Wahrscheinlichkeit von 95 % also zu gering, um (Formel)
117  weiterhin als plausibel aufrecht erhalten zu können. Der Bereich
118  innerhalb der durch den kritischen (Formel)-Wert gesetzten Grenzen
119  wird als Annahmebereich, der außerhalb liegende Bereich als
120  kritischer Bereich oder Ablehnungsbereich für (Formel) bezeichnet.
121  Die Wahrscheinlichkeit, daß eine Hypothese (Formel) abgelehnt wird,
122  obwohl sie in Wirklichkeit richtig ist, wird als sog.
123  Irrtumswahrscheinlichkeit bezeichnet und durch das Symbol (Formel)
124  wiedergegeben. Der Fehler, (Formel) fälschlicherweise zu verwerfen,
125  wird als Fehler erster Art oder (Formel)-Fehler bezeichnet. In
126  obigem Fall beträgt das Risiko, einen Fehler erster Art zu
127  begehen, (Formel). Durch Festsetzung des Signifikationsniveaus ((Formel)
128  -Wert) kann die Irrtumswahrscheinlichkeit je nach der
129  Bedeutung der Fragestellung variiert werden. Wird die
130  Nullhypothese angenommen, obwohl sie in Wirklichkeit falsch ist,
131  so liegt ein Fehler zweiter Art oder (Formel)-Fehler vor. Der
132  Fehler zweiter Art ist von verschiedenen Faktoren abhängig und in
133  der Regel unbekannt. Wie ersichtlich, nimmt das Risiko, einen
134  Fehler zweiter Art zu begehen, mit geringerwerdendem
135  Sicherheitsgrad ab. Dadurch nimmt jedoch zwangsläufig das Risiko
136  eines Fehlers erster Art zu. Ein Ausweg aus diesem Dilemma
137  bietet zunächst die Vergrößerung der Stichprobenumfanges. In
138  der Praxis gestaltet sich diese Problem insoweit leichter, als es
139  bei den meisten Fragestellungen lediglich einen der beiden Fehler
140  zu vermeiden gilt. Soll beispielsweise die Frage entschieden
141  werden, ob ein neu entwickeltes Produkt (Formel) in einer bestimmten
142  Eigenschaft besser ist als das herkömmliche Produkt (Formel), wobei
143  bejahendenfalls größere Investitionen durchzuführen wären, und
144  wird hierüber die Hypothese (Formel) aufgestellt, so ist ein Fehler
145  erster Art auf Grund seiner kostspieligen Konsequenzen auf alle
146  Fälle zu vermeiden. Deshalb wird ein sehr hohes
147  Signifikanzniveau (eine sehr geringe Irrtumswahrscheinlichkeit)
148  festzulegen sein. Der Fixierung des Signifikanzniveaus kommt
149  somit im Hinblick auf beide möglichen Fehlerarten größte
150  Bedeutung zu. Die ökonomische Praxis legt ihren Fragestellungen
151  in der Regel eine Irrtumswahrscheinlichkeit von (Formel) oder von (Formel)
152  zugrunde, was bei einem zweiseitigen Test (Formel)-Werten von 1,
153  96 und 2,00 entspricht. Bei einseitiger Fragestellung
154  entspricht dagegen einer Irrtumswahrscheinlichkeit von (Formel) ein (Formel)
155  -Wert von 1,65 bzw. einem (Formel)-Wert von 2,00
156  eine Irrtumswahrscheinlichkeit von (Formel), da als Ablehnungsbereich
157  nur eine der beiden schraffierten Flächen der obigen graphischen
158  Darstellung in Betracht kommt. Abschließend sei noch vermerkt,
159  daß die Nicht-Ablehnung einer Nullhypothese keinesfalls deren
160  Richtigkeit zu beweisen braucht, da es jederzeit möglich ist,
161  daß ein höherer Stichprobenumfang einen wesentlichen Unterschied
162  aufzeigt. Von der Beweisführung her gesehen, wird die Hypothese
163  (Formel) dehalb in der Hoffnung aufgestellt, sie nach korrekter
164  statistischer Überprüfung verwerfen zu können.
165  Überprüfung eines Stichprobenmittelwertes. Wird einer
166  Grundgesamtheit mit unbekannten Parametern eine Stichprobe
167  entnommen, so können sich hieran u. a. folgende Fragen
168  anschließen: die allgemeine Fragestellung, innerhalb welcher
169  Grenzen der wahre Mittelwert (Formel) der Grundgesamtheit unter
170  Zugrundelegung einer bestimmten Irrtumswahrscheinlichkeit zu
171  erwarten ist und die speziellere Fragestellung, ob die
172  Stichprobe unter Zugrundelegung einer bestimmten
173  Irrtumswahrscheinlichkeit einer Grundgesamtheit mit dem
174  arithmetischen Mittel (Formel) entstammen kann, dessen unbekannter
175  numerischer Wert zuvor hypothetisch festgelgt wurde. Die erste
176  Frage ist Gegenstand des Repräsentationsschlusses und bereits
177  behandelt. Die zweite Frage betrifft das Gebiet der statistischen
178  Hypothesenprüfung. Zu ihrer Lösung wird zunächst die
179  Hypothese (Formel) aufgestellt, daß die Stichprobe mit dem Mittelwert
180  (Formel) einer Grundgesamtheit mit dem vorgegebenen Mittelwert (Formel)
181  entnommen wurde. Die Überprüfung dieser Hypothese kann dadurch
182  erfolgen, daß unter Zugrundelegung einer angemessenen
183  Irrtumswahrscheinlichkeit (Formel) mit Hilfe des Inklusionsschlusses
184  (Formel) der Vertrauensbereich für die der hypothetischen
185  Grundgesamtheit zu entnehmenden Stichprobe berechnet wird. Liegt
186  der beobachtete Stichprobenmittelwert innerhalb des
187  Vertrauensbereiches, so kann die aufgestellte Hypothese (Formel) nicht
188  mit der vorgegebenen Irrtumswahrscheinlichkeit verworfen werden.
189  Liegt dagegen der empirische Stichprobenmittelwert außerhalb des
190  Vertrauensbereiches, so muß (Formel) zugunsten von (Formel) aufgegeben
191  werden. Das rechnerische Vorgehen kann jedoch vereinfacht werden,
192  wenn durch Umformung obiger Ungleichung die Prüfgröße (Formel)
193  gebildet wird. Die den einzelnen (Formel)-Werten entsprechenden
194  Wahrscheinlichkeiten beziehen sich auf das Auftreten der Differenz
195  (Formel) unter der aufgestellten Hypothese (Formel) und können der Tabelle
196  auf Seite 142 entnommen werden. Da (Formel) in der Regel
197  unbekannt sein wird, ist es durch die Streuung der Grundgesamtheit,
198  und zwar im Falle " mit Zurücklegen " durch (Formel) und im Falle
199  " ohne Zurücklegen " durch (Formel) zu ersetzen. Soweit auch (Formel)
200  nicht bekannt ist, kann es durch die Varianz (Formel) der Stichprobe
201  als Schätzwert ersetzt werden. Als Prüfgröße für den
202  heterograden Fall " mit Zurücklegen " ergibt sich somit (Formel) bzw.
203  (Formel) Zur Vervollständigung sei noch vermerkt, daß nicht nur
204  ein empirischer Stichprobenwert gegenüber einem hypothetischen
205  Mittelwert der Grundgesamtheit, sondern auch ein bekannter
206  Mittelwert der Grundgesamtheit gegenüber einem hypothetischen
207  Stichprobenmittelwert überprüft werden kann. Letzter Fall ist
208  insbesondere in der Qualitätskontrolle geläufig, wenn z.B.
209  der Ausschußanteil der Grundgesamtheit bekannt ist und die
210  Fragestellung sich auf den Ausschußanteil von Lieferungen
211  erstreckt, die in ihrer Zusammensetzung als Stichproben aus dieser
212  Grundgesamtheit betrachtet werden können. Für den homograden
213  Fall gilt ein analoges Vorgehen. Als Prüfgröße kommt jedoch
214  allein (Formel) in Betracht, da mit der Vorgabe eines hypothetischen
215  Wertes für (Formel) zugleich auch die Varianz (Formel) der Grundgesamtheit
216  festgelegt ist. Die aufgestellte Nullhypothese ist im homograden
217  als auch heterograden Fall zu verwerfen, wenn der empirisch
218  ermittelte (Formel)-Wert im Ablehnungsbereich liegt, dieser also
219  größer als der der vorgegebenen Irrtumswahrscheinlichkeit (Formel)
220  entsprechende Wert von (Formel) ist. Beispiel 1:. Zwischen
221  einem Hersteller und seinem Abnehmer wurde vereinbart, daß eine
222  Lieferung abgelehnt werden kann, wenn sich in einer Stichprobe,
223  die jeweils 5 % einer Lieferung umfaßt, mehr als 3 %
224  Ausschuss befinden. Der Ausschußanteil der Produktion wird vom
225  Hersteller mit 2 % angegeben. Wie groß ist die
226  Wahrscheinlichkeit, daß eine Lieferung von 2000 Stück
227  zurückgewiesen wird. Lösung:. (Formel). (Formel). Einem (Formel)-
228  Wert von 0,71 entspricht eine Wahrscheinlichkeit von 51,
229  60 %, die die Annahmewahrscheinlichkeit der Lieferung
230  darstellt. Da die Lieferung nur abgelehnt wird, soweit sie mehr
231  als 3 % Ausschuß enthält (einseitige Fragestellung!),
232  beträgt somit die Wahrscheinlichkeit für eine Ablehnung der
233  Sendung 24,20 %. Beispiel 2:. Ein
234  Versicherungsunternehmen hat für ein bestimmtes Risiko die
235  Prämie unter der Annahme von 550 -l DM Kosten pro
236  Schadensfall kalkuliert. Nach Ablauf mehrerer Monate ergab eine
237  aus den angefallenen Schadensfällen gezogene Stichprobe vom
238  Umfang (Formel) einen durchschnittlichen Betrag von 562 -l DM pro
239  Schadensfall, wobei die Varianz 100 -l DM betrug. Kann mit
240  einer Irrtumswahrscheinlichkeit von (Formel) immer noch angenommen werden,
241  daß der Durchschnittsschaden bei 550 -l DM liegt?
242  Lösung:. (Formel): Der Durchschnittsschaden beträgt 550 -l
243  DM. (Formel): Der Durchschnittsschaden beträgt nicht 550 -l DM.
244  (Formel). (Formel). Die Nullhypothese kann nicht aufrecht gehalten werden.
245  Mit einer Irrtumswahrscheinlichkeit von (Formel) kann somit nicht
246  angenommen werden, daß der Durchschnittsschaden bei 550 -l DM
247  liegt. Beispiel 3:. Ein Meinungsforschungsinstitut
248  stellte vierzehn Tage vor einer Landtagswahl bei insgesamt 1600
249  zufällig ausgewählten und befragten Personen fest, daß hiervon
250  720 Personen der Partei A ihre Stimme zu geben beabsichtigen.
251  Die Partei A selbst rechnete zu diesem Zeitpunkt mit einem
252  Stimmenanteil von 51 %. Kann diese Annahme auf Grund des
253  Stichprobenergebnisses weiterhin mit einer
254  Irrtumswahrscheinlichkeit von (Formel) aufrecht erhalten werden?
255  Lösung:. (Formel): Der Anteil der Stimmen beträgt 51 %.
256  (Formel): Der Stimmenanteil beträgt keine 51 %. (Formel). (Formel). Die
257  Hypothese (Formel) kann nicht verworfen werden. Die Partei A kann
258  somit auf Grund dieses Stichprobenergebnisses mit einer
259  Irrtumswahrscheinlichkeit von höchstens 1 % weiterhin annehmen,
260  daß ihr Stimmenanteil 51 % betrage. Beispiel 4:.
261  Bei einer Fertigung betrage die Ausschußquote auf Grund
262  langjähriger Erfahrung 10 %. Die unsortierten Produkte
263  dieser Fertigung werden in Behälter zu je 160 Stück abgepackt.
264  Der Inhalt jeden Behälters kann als Stichprobe aus der gesamten
265  Produktion betrachtet werden. In einem nach einem Zufallsmodus
266  entnommenen Behälter wurden insgesamt 24 Ausschußstücke
267  festgestellt. Kann auf Grund dieses Ergebnisses mit einer
268  Irrtumswahrscheinlichkeit von (Formel) auf eine Veränderung in der
269  Fertigung geschlossen werden? Wieviel Ausschußstücke
270  müßten in einem Behälter mindestens aufgefunden werden, um mit
271  einer Irrtumswahrscheinlichkeit von (Formel) auf eine Verschlechterung
272  in der Fertigung schließen zu können? Lösung:.
273  (Formel): Die Ausschußquote hat sich nicht geändert. (Formel): Die
274  Ausschußquote hat sich verändert. (Formel). (Formel). Die Nullhypothese
275  kann nicht beibehalten werden. Mit der vorgegebenen
276  Irrtumswahrscheinlichkeit kann somit nicht länger angenommen werden,
277  daß sich die Fertigung qualitätsmäßig nicht geändert hat.
278  Inklusionsschluß. Einseitige Fragestellung. (Formel).(Formel).
279  Soweit in einem Behälter mindestens 23 schlechte Stücke gefunden
280  werden, kann mit einer Irrtumswahrscheinlichkeit von höchstens 5
281  % auf eine Verschlechterung in der Fertigung geschlossen werden.
282  Beispiel 5:. Ein Marktforschungsinstitut stellte in
283  einer 900 Haushalte umfassenden Stichprobe fest, daß hiervon 162
284  Haushalte ständig einen bestimmten Artikel verbrauchen, für den
285  sie monatlich einen Durchschnittsbetrag von 5,20 DM aufwenden.
286  Die Varianz betrug 4 -l DM. Kann der Hersteller dieses
287  Artikels mit einer Irrtumswahrscheinlichkeit von höchstens 5 %
288  annehmen, daß 20 % aller Haushalte zu seinen Abnehmern
289  zählen und die monatliche Durchschnittsausgabe für den Artikel 5,
290  50 DM beträgt? Lösung:. Die Aufgabe zerfällt
291  in einer homograde und eine heterograde Fragestellung. (Formel):
292  Der Artikel wird von 20 % der Haushalte gekauft. (Formel): Der
293  Artikel wird nicht von 20 % der Haushalte gekauft. (Formel). (Formel).
294  Mit einer höchstzulässigen Irrtumswahrscheinlichkeit von 5
295  % kann somit die Annahme, daß der fragliche Anteil 20 %
296  betrage, nicht verworfen werden. (Formel): Die
297  Durchschnittsausgabe beträgt 5,50 DM. (Formel): Die
298  Durchschnittsausgabe beträgt nicht 5,50 DM. (Formel). (Formel).

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