Quelle Nummer 180
Rubrik 02 : RELIGION Unterrubrik 02.24 : PRAKTISCHE
PROGRAMM ZUR BEKAEMPFUNG DES RASSISMUS
ANONYMUS
EVANGELISCHE KOMMENTARE 1, 1971, S. 45-47
UNTERTITEL: EMPFEHLUNG FUER EIN OEKOMENISCHES PRO-
GRAMM ZUR BEKAEMPFUNG DES RASSISMUS
MONATSSCHRIFT ZUM ZEITGESCHEHEN IN KIRCHE UND GE-
SELLSCHAFT, KRANZ-VERLAG, STUTTGART
001 Programm zur Bekämpfung des Rassismus. Die
002 Diskussion über das " Programm zur Bekämpfung des Rassismus "
003 begann nach dem 3.September letzten Jahres, als das
004 Exekutivkomitee des Ökumenischen Rates der Kirchen (ÖRK)
005 auf seiner Tagung in Arnoldshain die Verteilung von 200000 Dollar
006 an 19 Organisationen, vorwiegend im südlichen Afrika, beschloß,
007 die - teilweise nicht nur gewaltlos - gegen
008 Rassendiskriminierung und Kolonialismus kämpfen. Eigentlich
009 hätte die Diskussion schon ein Jahr zuvor beginnen müssen, als
010 dieses " Programm zur Bekämpfung des Rassismus " am 21.
011 August 1969 vom Zentralausschuß des Ökumenischen Rates auf
012 seiner Jahrestagung in Canterbury (England) ohne Gegenstimme
013 bei nur sechs Stimmenthaltungen angenommen wurde. Aber der Text,
014 der damals beschlossen wurde, stieß seinerzeit auf wenig Interesse
015 und Beachtung. Heute jedoch könnte seine Kenntnis dazu beitragen,
016 die Diskussion aus ihrer Einseitigkeit herauszuführen. Deshalb
017 drucken wir ihn im folgenden mit Ausnahme von kurzen
018 Etataufstellungen ungekürzt ab. Seine Vorgeschichte begann 1968
019 auf der Weltkirchenkonferenz in Uppsala, die zum entschlossenen
020 Kampf gegen den Rassismus aufrief. Das " Programm zur
021 Bekämpfung des Rassismus " wurde sodann beraten und vorbereitet
022 auf der Internationalen Studientagung über den Rassismus, die
023 vom 19.bis 24.Mai 1969in Notting Hill, London,
024 stattfand, und über die die EvKomm im Redaktionsteil des Heftes
025 7/1969, S. 372 ff. (Rassismus und christliches
026 Gewissen) ausführlich berichtet haben. Weil das Programm weit
027 hinter den Empfehlungen dieser Tagung zurückbleibe und nicht
028 radikal genug sei, wurde es vom Exekutivkomitee des Ökumenischen
029 Rates nur mit 11 gegen 7 Stimmen gebilligt. Empfehlung
030 für ein ökumenisches Programm zur Bekämpfung des Rassismus.
031 Von Anfang an hat der ÖRK den Rassismus konsequent als
032 Sünde angeprangert. Das Problem ist uns also nicht neu. Aber
033 heute stellt es sich erneut mit bestürzender Dringlichkeit. Zwar
034 hat der ÖRK in der Vergangenheit auf diesem Gebiet bahnbrechend
035 gewirkt, doch hat er es mit all seinen Studien und Erklärungen
036 bislang nicht vermocht, das Problem entsprechend bewußt zu machen,
037 noch ist es ihm gelungen, wirksame Maßnahmen auszulösen.
038 Andererseits haben Studium und Dialog in letzter Zeit bisher
039 unbekannte Dimensionen eröffnet und das Problem erstmals in seiner
040 ganzen Tragweite erkennen lassen. Je intensiver der Kampf gegen
041 den Rassismus wird, desto stärker sind die Kirchen aufgerufen,
042 zu einem tieferen Problemverständnis vorzustoßen, sich neu zu
043 engagieren und beträchtlichen Wiedergutmachungsforderungen
044 nachzukommen. In ihrer Empfehlung an den ÖRK und dessen
045 Mitgliedskirchen hat die Studientagung Richtlinien für ein
046 ökumenisches Programm zur Bekämpfung des Rassismus aufgestellt.
047 Wichtiger als alle Empfehlungen ist jedoch die Tatsache, daß die
048 Tagung für ein neues, rückhaltloses Engagement der Kirchen -
049 und insbesondere des ökumenischen Rates der Kirchen -
050 eingetreten ist, damit sie in dieser großen, sich zuspitzenden
051 Krise unserer Zeit ein sittlich überzeugendes Beispiel geben.
052 Um dieses Engagement im Leben des Ökumenischen Rates der
053 Kirchen wirklich werden zu lassen, wird die Annahme folgender
054 Erklärung empfohlen. Ziel und Zweck des neuen
055 ökumenischen Programms zur Bekämpfung des Rassismus. Der
056 Rassismus ist kein unabänderlicher Wesenszug des Menschen.
057 Ebenso wie die Sklaverei und andere gesellschaftliche
058 Manifestationen menschlicher Sünde kann und muß er bekämpft
059 werden. Vom Evangelium, von seinen Grundsätzen und Methoden
060 her, müssen sich die Christen in diesem Kampf engagieren und
061 dabei, wo immer möglich, mit allen Menschen, die guten Willens
062 sind, zusammengehen. Der Rassismus ist heute nicht auf
063 bestimmte Länder oder Kontinente beschränkt. Er ist ein
064 Weltproblem. Der weiße Rassismus ist nicht seine einzige
065 Spielart. In manchen Teilen der Welt, beispielsweise in Asien
066 und Afrika, werfen zur Zeit bekanntlich andere Formen des
067 Rassismus und Ethnozentrismus die größten Probleme auf. Den
068 gängigen Formen des Antisemitismus und der Diskreminierung der
069 niederen Kasten in Indien liegt ein stark rassistisches Element
070 zugrunde. Weil sich aber nach 400 Jahren geschichtlichen und
071 wirtschaftlichen Fortschrittes Macht und Reichtum in den Händen
072 der weißen Völker des Westens konzentrieren, stehen in den
073 verschiedenen Teilen der Welt gerade die mannigfachen
074 Erscheinungsformen, unter denen der weiße Rassismus
075 auftritt, im Brennpunkt des Intresses. Auf allen Kontinenten
076 leiden Menschen verschiedener Hautfarbe unter diesem Rassismus.
077 Betroffen sind z. B. die Ureinwohner Australiens, die
078 Maori in Neuseeland, die schwarzen Mehrheiten in Südafrika,
079 die Indianer, die Afroamerikaner und Hispanoamerikaner in den
080 USA, die Indianer und Eskimos in Kanada, die Indios in
081 verschiedenen lateinamerikanischen Ländern, die farbigen
082 Einwanderer und Studenten im Vereinigten Königreich und in
083 Kontinentaleuropa. (Diese Liste ist keineswegs vollständig.)
084 Es gab eine Zeit, da war der " Kolonialismus " das
085 eigentliche Kennzeichen des weißen Rassismus, und noch heute
086 leiden manche Gebiete an ihm. Während zahlreiche ehemalige
087 Kolonialvölker die Unabhängigkeit erlangt haben, leiden jene
088 Gebiete unter den Folgen des " Kolonialismus ", und dazu
089 gehören auch die Machtkämpfe zwischen Staaten und Stämmen.
090 Fünftens stellen wir fest, daß der Kampf gegen alle Formen des
091 Rassismus nicht vom Kampf um Weltgemeinschaft und somit auch um
092 Weltentwicklung zu trennen ist. Begründung eines
093 ökumenischen Programms zu Bekämpfung des Rassismus. Die
094 wachsenden Spannungen und Konflikte zwischen den Rassen verlangen
095 nach Taten: die Zeit drängt. Die Verbreitung,
096 Hartnäckigkeit und Bosheit des Rassismus hat viele Christen
097 aufgerüttelt; doch die augenscheinliche Ohnmacht der Kirchen,
098 Versöhnung zu stiften, hat manche andere gelähmt. Und viele
099 haben gar resigniert. Wir müssen betroffen erkennen, daß die
100 Bedrohung durch den Rassismus - ungeachtet des Kampfes, den
101 Kirchen, Missionsgesellschaften und Kirchenräte unter oft
102 heroischem, persönlichem Einsatz gegen ihn geführt haben -
103 heute größer ist als je zuvor. Wir müssen weiter betroffen
104 erkennen, daß sich Kirchen an der Rassendiskriminierung beteiligt
105 haben. Viele religiöse Institutionen in der weißen, nördlichen
106 Hemisphäre haben von rassenausbeuterischen Wirtschaftssystemen
107 profitiert. Viele Kirchenglieder merkten nichts vom Rassismus und
108 sind sich auch nicht bewußt, daß ihre kirchlichen und sonstigen
109 Einrichtungen zur Konsolidierung des Rassismus beitragen. Weil
110 den Christen Informationen über den institutionalisierten
111 Rassismus und die Möglichkeiten fehlen, differenzierte Stategien
112 zur Sicherung der Gleichberechtigung der Rassen zu entwickeln,
113 machen sie häufig nur unbedeutende und zaghafte Versuche, die
114 Beziehungen zwischen den Rassen zu verbessern. Sie tun zu wenig
115 und das Wenige zu spät. Unserer ökumenischen Gemeinschaft
116 gehören Kirchen aus aus allen Teilen der Welt an; einige von
117 Ihnen haben von den rasseausbeuterischen Wirtschaftssystemen
118 profitiert, andere haben unter ihnen gelitten. Es bedarf eines
119 ökumenischen Solidaritätsbeweises, der dazu beitragen kann, der
120 Verschlechterung der Beziehungen zwischen den Rassen Einhalt zu
121 gebieten. Wenn dieses Ziel erreicht werden soll, müssen wir uns
122 unsere Aktion etwas kosten lassen; sie muß konstruktiv, sichtbar
123 und beispielhaft sein. Von einigen Gruppen in den Vereinigten
124 Staaten und auf der ÖRK-Studientagung in Notting Hill ist
125 die Frage nach Wiedergutmachungsleistungen aufgeworfen worden.
126 Sie läßt sich deshalb nicht umgehen. Viele der Kirchen, die
127 mit dieser Forderung konfrontiert sind, gehören unserer
128 ökumenischen Gemeinschaft an und sind aufgerufen, eine wirkliche
129 Antwort auf diese Frage zu geben. Der Begriff der
130 " Wiedergutmachung " ist jedoch unangemessen, denn er soll nur dazu
131 dienen, die Schuld für Vergangenes zu messen, und er steht
132 lediglich für eine Handlungsweise, die die Notwendigkeit von
133 Akten der Solidarität, Brüderlichkeit und Gemeinschaft, die
134 über finanzielle Leistungen hinausgehen, verkennt. Denen, die
135 gelitten haben, und denen, die Leid zugefügt haben, sagt das
136 Evangelium, daß es keine billige Versöhnung gibt. Wir
137 rufen die Kirchen auf, über Wohltätigkeit, Zuwendungen und die
138 üblichen Programme hinaus zu sachgerechtem und opferbereitem
139 Handeln zu finden, um damit menschenwürdige und gerechte
140 Beziehungen der Menschen untereinander zu schaffen und einen
141 radikalen Neuaufbau der Gesellschaft voranzutreiben. Ohne daß
142 wirtschaftliche Mittel bereitgestellt werden, um damit die
143 Neuverteilung der politischen Macht auf ein festes Fundament zu
144 stellen und kulturelle Eigenständigkeit sinnvoll zu machen, wird
145 es in unserer Welt keine Gerechtigkeit geben. Bei der
146 Beschaffung der finanziellen Mittel kann ein gemeinsamer Akt der
147 ökumenischen Gemeinschaft der Kirchen ein leuchtendes sittliches
148 Beispiel geben. Aufruf an die Mitgliedskirchen, sich
149 selbst zu prüfen und Mittel freizugeben. Wir rufen die
150 Kirchen auf zu bekennen, daß sie mit dazu beigetragen haben, den
151 Rassismus zu festigen. Die Kirchen sollten ihre fianzielle
152 Situation überprüfen, um festzustellen, in welchem Maße ihr
153 Finanzgebaren im eigenen Lande und auf internationaler Ebene
154 Regierungen, die bestimmte Rassen unterdrücken, diskriminierende
155 Industriezweige und unmenschliche Arbeitsbedingungen unterstützt
156 hat. Die Wirkung wäre größer, wenn dies in einem ökumenischen
157 Akt geschähe. Die Kräfte, die danach trachten, die
158 Angehörigen nichtweißer Rassen von dem Joch des weißen
159 Rassismus zu befreien, haben zu Recht gefordert, daß sich
160 kirchliche Institutionen daran beteiligen, den Menschen Reichtum
161 und Macht zurückzugeben. Wir ermahnen die Kirchen dringend,
162 unentgeltlich oder zu niedrigen Preisen für rassisch unterdrückte
163 Gruppen Grund und Boden für den Aufbau von Gemeinwesen und für
164 Entwicklungsprojekte zur Verfügung zu stellen. Die Kirchen,
165 die von den rassenausbeuterischen Wirtschaftssystemen profitiert
166 haben, sollten unverzüglich - und ohne sich paternalistische
167 Kontrollmechanismen vorzubehalten - einen bedeutenden Anteil
168 ihrer Finanzmittel an Organisationen rassisch unterdrückter
169 Gruppen oder an Hilfsorganisationen für die Opfer der
170 Rassendiskriminierung überweisen. Entwurf eines
171 Fünfjahresprogramm des Ökumenischen Rates der Kirchen. Der
172 ÖRK und seine Abteilungen und Referate müssen einen
173 entschlossenden Kampf gegen den Rassismus führen, und zwar durch
174 Forschungsgruppen, die sich auf die Analyse ausgewählter
175 Gebiete in Lateinamerika, Nordamerika, Asien, Australasien,
176 im Pazifischen Raum, in Europa, Südafrika usw.
177 konzentrieren, um ökumenische Mitverantwortung zu praktizieren und
178 Maßstäbe für ökumenisches Verstehen und Handeln zu setzen;
179 Studientagungen über ausgewählte Fragen, die das gemeinsame
180 Handeln zur Herstellung rassischer Gerechtigkeit verhindern,
181 beispielsweise über die Frage der Beteiligung an der Ausübung
182 von ökonomischer und politischer Macht, einschließlich der
183 Forderung nach " Wiedergutmachung ", die von verschiedenen
184 Seiten vorgebracht worden ist, und anderer Vorschläge zur
185 Überwindung der wirtschaftlichen Benachteiligungen durch den
186 Rassismus in Vergangenheit und Gegenwart; ferner
187 Studientagungen über die Bedeutung der rassischen Identität,
188 über Antisemitismus und Mischehen; mehr Möglichkeiten zur
189 Begenung zwischen denen, die verschiedene Auffassungen über die
190 Gleichberechtigung der Rassen vertreten, und denen, die
191 verschiedene Methoden zur Erreichung dieses Ziels befürworten;
192 die Prüfung der Mittel, die zur Förderung politischer
193 Aktionen zwecks Herstellung der Gleichheit unter den Rassen
194 eingesetzt werden können; hierzu gehören auch wirtschaftliche
195 Sanktionen seitens der Mitgliedskirchen und der Regierung;
196 die Unterstützung der Mitgliedskirchen bei der Ausarbeitung von
197 Strategien zur Bekämpfung rassischer Ungerechtigkeit; eine
198 Untersuchung darüber, wie die Kirchen die Rechte der Opfer des
199 Rassismus verteidigen und wie sie ihnen helfen können; eine
200 Überprüfung der Programme Budgets und Strukturen des
201 Ökumenischen Rates der Kirchen, um festzustellen, wie sie die
202 Bemühungen um rassische Gerechtigkeit fördern können;
203 Zusammenstellung und Verbreitung der besten Studien über den
204 Rassismus - einschließlich theologischer Untersuchungen - und
205 sonstigen, für die Kirchen zur Information und Aufklärung ihrer
206 Glieder zweckdienlichen Informationsmaterials; Ermutigung der
207 Mitgliedskirchen und der nationalen und regionalen Kirchenräte,
208 die Frage des Rassismus in ihrem eigenen Gebiet in ihren
209 Programmen vorrangig behandeln. Struktur des ÖRK.
210 Es müssen geeignete Maßnahmen zur Beseitigung des rassischen und
211 kulturellen Ungleichgewichts, das Strukturen, Mitarbeiterstab
212 und Entscheidungesgremien des ÖRK gegenwärtig kennzeichnet,
213 ergriffen werden. Der Strukturausschuß soll sich bei der
214 Erarbeitung der Strukturreform um entsprechende
215 Änderungsvorschläge bemühen. Mitarbeiterstab und
216 Programm. Das Programm setzt eine koordinierte Aktion
217 aller Referate und Abteilungen voraus. Deshalb wird es mindestens
218 bis zu der für Januar 1972 geplanten Strukturreform des ÖRK
219 unmittelbar dem Generalsekretariat unterstellt. Zur
220 Unterstützung des Generalsekretärs bei dieser Aufgabe sind
221 mindestens drei Mitarbeiter erforderlich: ein Exekutivsekretär,
222 ein Sachbearbeiter für internationale und ökumenische Beziehungen
223 und ein Referent für Forschung und Dokumentation. Sie wären
224 für Vorbereitung, Durchführung und Koordination des oben
225 skizzierten Programms verantwortlich und würden eigene Anregungen
226 beisteuern; ferner wäre es ihre Aufgabe, Informationen
227 zusammenzustellen und die für die Durchführung des gesamten
228 Vorhabens erforderlichen Gutachten beizubringen. Zwecks
229 Beratung und Leitung der geplanten Struktureinheit wird
230 vorgeschlagen, aus zwanzig Sachveständigen (einschließlich
231 mehrerer Mitglieder des Zentralausschusses) einen Internationalen
232 Beratungsausschuß zu bilden. Aus Vertretern der
233 verschiedenen Abteilungen und Referate bestehende
234 Koordinierungsgruppe des Stabes wäre dafür verantwortlich, die
235 Mitarbeit der Sachverständigen im Rahmen des Gesamtprogramms zu
236 koordinieren. Finanzen. (...)
237 Programmprojekte. Der Stab soll ermächtigt werden, gemäß
238 den üblichen Verfahren zur Finanzierung von Programmprojekten
239 weitere Einnahmen aus Quellen für Projekte zu erschließen, die
240 gegebenenfalls im Rahmen der Einheit entwickelt werden. Dabei
241 kann es sich u. a. um Vorhaben zur Ausbildung und
242 Unterstützung von Opfern rassischer Unterdrückung oder zur
243 Zerschlagung von Strukturen des Rassismus handeln. Die Projekte
244 können direkt aus der Arbeit hervorgehen oder von anderen
245 eingeleitet werden, die der Ökumenische Rat zu unterstützen
246 wünscht Sonderfonds. Ferner wird vorgeschlagen,
247 einen Sonderfonds zu bilden durch die Übertragung von 200000
248 Dollar auf den Sonderfonds (...); einen Appell an die
249 Mitgliedskirchen, mindestens 300000 Dollar für den Sonderfonds
250 aufzubringen; die Gelder des Sonderfonds an Organisationen
251 zu verteilen, die von unterdrückten Rassengruppen errichtet oder
252 zur Unterstützung der Opfer der Rassendiskriminierung gebildet
253 worden sind und deren Zielsetzung mit den allgemeinen Zielen des
254 Ökumenischen Rates bzw. - soweit es sich um Gelder aus den
255 Reserven der Abteilung für zwischenkirchliche Hilfe,
256 Flüchtlingsdienst und Weltdienst und der Abteilung für
257 Weltmission und Evangelisation handelt - auch mit den
258 Zielsetzungen dieser beiden Abteilungen vereinbar sind. Durch
259 diese Maßnahme sollen die Gruppen in ihrem Kampf um
260 wirtschaftliche, soziale und politische Gerechtigkeit unterstützt
261 werden;
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