Quelle Nummer 180

Rubrik 02 : RELIGION   Unterrubrik 02.24 : PRAKTISCHE

PROGRAMM ZUR BEKAEMPFUNG DES RASSISMUS
ANONYMUS
EVANGELISCHE KOMMENTARE 1, 1971, S. 45-47
UNTERTITEL: EMPFEHLUNG FUER EIN OEKOMENISCHES PRO-
GRAMM ZUR BEKAEMPFUNG DES RASSISMUS
MONATSSCHRIFT ZUM ZEITGESCHEHEN IN KIRCHE UND GE-
SELLSCHAFT, KRANZ-VERLAG, STUTTGART


001  Programm zur Bekämpfung des Rassismus. Die
002  Diskussion über das " Programm zur Bekämpfung des Rassismus "
003  begann nach dem 3.September letzten Jahres, als das
004  Exekutivkomitee des Ökumenischen Rates der Kirchen (ÖRK)
005  auf seiner Tagung in Arnoldshain die Verteilung von 200000 Dollar
006  an 19 Organisationen, vorwiegend im südlichen Afrika, beschloß,
007  die - teilweise nicht nur gewaltlos - gegen
008  Rassendiskriminierung und Kolonialismus kämpfen. Eigentlich
009  hätte die Diskussion schon ein Jahr zuvor beginnen müssen, als
010  dieses " Programm zur Bekämpfung des Rassismus " am 21.
011  August 1969 vom Zentralausschuß des Ökumenischen Rates auf
012  seiner Jahrestagung in Canterbury (England) ohne Gegenstimme
013  bei nur sechs Stimmenthaltungen angenommen wurde. Aber der Text,
014  der damals beschlossen wurde, stieß seinerzeit auf wenig Interesse
015  und Beachtung. Heute jedoch könnte seine Kenntnis dazu beitragen,
016  die Diskussion aus ihrer Einseitigkeit herauszuführen. Deshalb
017  drucken wir ihn im folgenden mit Ausnahme von kurzen
018  Etataufstellungen ungekürzt ab. Seine Vorgeschichte begann 1968
019  auf der Weltkirchenkonferenz in Uppsala, die zum entschlossenen
020  Kampf gegen den Rassismus aufrief. Das " Programm zur
021  Bekämpfung des Rassismus " wurde sodann beraten und vorbereitet
022  auf der Internationalen Studientagung über den Rassismus, die
023  vom 19.bis 24.Mai 1969in Notting Hill, London,
024  stattfand, und über die die EvKomm im Redaktionsteil des Heftes
025  7/1969, S. 372 ff. (Rassismus und christliches
026  Gewissen) ausführlich berichtet haben. Weil das Programm weit
027  hinter den Empfehlungen dieser Tagung zurückbleibe und nicht
028  radikal genug sei, wurde es vom Exekutivkomitee des Ökumenischen
029  Rates nur mit 11 gegen 7 Stimmen gebilligt. Empfehlung
030  für ein ökumenisches Programm zur Bekämpfung des Rassismus.
031  Von Anfang an hat der ÖRK den Rassismus konsequent als
032  Sünde angeprangert. Das Problem ist uns also nicht neu. Aber
033  heute stellt es sich erneut mit bestürzender Dringlichkeit. Zwar
034  hat der ÖRK in der Vergangenheit auf diesem Gebiet bahnbrechend
035  gewirkt, doch hat er es mit all seinen Studien und Erklärungen
036  bislang nicht vermocht, das Problem entsprechend bewußt zu machen,
037  noch ist es ihm gelungen, wirksame Maßnahmen auszulösen.
038  Andererseits haben Studium und Dialog in letzter Zeit bisher
039  unbekannte Dimensionen eröffnet und das Problem erstmals in seiner
040  ganzen Tragweite erkennen lassen. Je intensiver der Kampf gegen
041  den Rassismus wird, desto stärker sind die Kirchen aufgerufen,
042  zu einem tieferen Problemverständnis vorzustoßen, sich neu zu
043  engagieren und beträchtlichen Wiedergutmachungsforderungen
044  nachzukommen. In ihrer Empfehlung an den ÖRK und dessen
045  Mitgliedskirchen hat die Studientagung Richtlinien für ein
046  ökumenisches Programm zur Bekämpfung des Rassismus aufgestellt.
047  Wichtiger als alle Empfehlungen ist jedoch die Tatsache, daß die
048  Tagung für ein neues, rückhaltloses Engagement der Kirchen -
049  und insbesondere des ökumenischen Rates der Kirchen -
050  eingetreten ist, damit sie in dieser großen, sich zuspitzenden
051  Krise unserer Zeit ein sittlich überzeugendes Beispiel geben.
052  Um dieses Engagement im Leben des Ökumenischen Rates der
053  Kirchen wirklich werden zu lassen, wird die Annahme folgender
054  Erklärung empfohlen. Ziel und Zweck des neuen
055  ökumenischen Programms zur Bekämpfung des Rassismus. Der
056  Rassismus ist kein unabänderlicher Wesenszug des Menschen.
057  Ebenso wie die Sklaverei und andere gesellschaftliche
058  Manifestationen menschlicher Sünde kann und muß er bekämpft
059  werden. Vom Evangelium, von seinen Grundsätzen und Methoden
060  her, müssen sich die Christen in diesem Kampf engagieren und
061  dabei, wo immer möglich, mit allen Menschen, die guten Willens
062  sind, zusammengehen. Der Rassismus ist heute nicht auf
063  bestimmte Länder oder Kontinente beschränkt. Er ist ein
064  Weltproblem. Der weiße Rassismus ist nicht seine einzige
065  Spielart. In manchen Teilen der Welt, beispielsweise in Asien
066  und Afrika, werfen zur Zeit bekanntlich andere Formen des
067  Rassismus und Ethnozentrismus die größten Probleme auf. Den
068  gängigen Formen des Antisemitismus und der Diskreminierung der
069  niederen Kasten in Indien liegt ein stark rassistisches Element
070  zugrunde. Weil sich aber nach 400 Jahren geschichtlichen und
071  wirtschaftlichen Fortschrittes Macht und Reichtum in den Händen
072  der weißen Völker des Westens konzentrieren, stehen in den
073  verschiedenen Teilen der Welt gerade die mannigfachen
074  Erscheinungsformen, unter denen der weiße Rassismus
075  auftritt, im Brennpunkt des Intresses. Auf allen Kontinenten
076  leiden Menschen verschiedener Hautfarbe unter diesem Rassismus.
077  Betroffen sind z. B. die Ureinwohner Australiens, die
078  Maori in Neuseeland, die schwarzen Mehrheiten in Südafrika,
079  die Indianer, die Afroamerikaner und Hispanoamerikaner in den
080  USA, die Indianer und Eskimos in Kanada, die Indios in
081  verschiedenen lateinamerikanischen Ländern, die farbigen
082  Einwanderer und Studenten im Vereinigten Königreich und in
083  Kontinentaleuropa. (Diese Liste ist keineswegs vollständig.)
084  Es gab eine Zeit, da war der " Kolonialismus " das
085  eigentliche Kennzeichen des weißen Rassismus, und noch heute
086  leiden manche Gebiete an ihm. Während zahlreiche ehemalige
087  Kolonialvölker die Unabhängigkeit erlangt haben, leiden jene
088  Gebiete unter den Folgen des " Kolonialismus ", und dazu
089  gehören auch die Machtkämpfe zwischen Staaten und Stämmen.
090  Fünftens stellen wir fest, daß der Kampf gegen alle Formen des
091  Rassismus nicht vom Kampf um Weltgemeinschaft und somit auch um
092  Weltentwicklung zu trennen ist. Begründung eines
093  ökumenischen Programms zu Bekämpfung des Rassismus. Die
094  wachsenden Spannungen und Konflikte zwischen den Rassen verlangen
095  nach Taten: die Zeit drängt. Die Verbreitung,
096  Hartnäckigkeit und Bosheit des Rassismus hat viele Christen
097  aufgerüttelt; doch die augenscheinliche Ohnmacht der Kirchen,
098  Versöhnung zu stiften, hat manche andere gelähmt. Und viele
099  haben gar resigniert. Wir müssen betroffen erkennen, daß die
100  Bedrohung durch den Rassismus - ungeachtet des Kampfes, den
101  Kirchen, Missionsgesellschaften und Kirchenräte unter oft
102  heroischem, persönlichem Einsatz gegen ihn geführt haben -
103  heute größer ist als je zuvor. Wir müssen weiter betroffen
104  erkennen, daß sich Kirchen an der Rassendiskriminierung beteiligt
105  haben. Viele religiöse Institutionen in der weißen, nördlichen
106  Hemisphäre haben von rassenausbeuterischen Wirtschaftssystemen
107  profitiert. Viele Kirchenglieder merkten nichts vom Rassismus und
108  sind sich auch nicht bewußt, daß ihre kirchlichen und sonstigen
109  Einrichtungen zur Konsolidierung des Rassismus beitragen. Weil
110  den Christen Informationen über den institutionalisierten
111  Rassismus und die Möglichkeiten fehlen, differenzierte Stategien
112  zur Sicherung der Gleichberechtigung der Rassen zu entwickeln,
113  machen sie häufig nur unbedeutende und zaghafte Versuche, die
114  Beziehungen zwischen den Rassen zu verbessern. Sie tun zu wenig
115  und das Wenige zu spät. Unserer ökumenischen Gemeinschaft
116  gehören Kirchen aus aus allen Teilen der Welt an; einige von
117  Ihnen haben von den rasseausbeuterischen Wirtschaftssystemen
118  profitiert, andere haben unter ihnen gelitten. Es bedarf eines
119  ökumenischen Solidaritätsbeweises, der dazu beitragen kann, der
120  Verschlechterung der Beziehungen zwischen den Rassen Einhalt zu
121  gebieten. Wenn dieses Ziel erreicht werden soll, müssen wir uns
122  unsere Aktion etwas kosten lassen; sie muß konstruktiv, sichtbar
123  und beispielhaft sein. Von einigen Gruppen in den Vereinigten
124  Staaten und auf der ÖRK-Studientagung in Notting Hill ist
125  die Frage nach Wiedergutmachungsleistungen aufgeworfen worden.
126  Sie läßt sich deshalb nicht umgehen. Viele der Kirchen, die
127  mit dieser Forderung konfrontiert sind, gehören unserer
128  ökumenischen Gemeinschaft an und sind aufgerufen, eine wirkliche
129  Antwort auf diese Frage zu geben. Der Begriff der
130  " Wiedergutmachung " ist jedoch unangemessen, denn er soll nur dazu
131  dienen, die Schuld für Vergangenes zu messen, und er steht
132  lediglich für eine Handlungsweise, die die Notwendigkeit von
133  Akten der Solidarität, Brüderlichkeit und Gemeinschaft, die
134  über finanzielle Leistungen hinausgehen, verkennt. Denen, die
135  gelitten haben, und denen, die Leid zugefügt haben, sagt das
136  Evangelium, daß es keine billige Versöhnung gibt. Wir
137  rufen die Kirchen auf, über Wohltätigkeit, Zuwendungen und die
138  üblichen Programme hinaus zu sachgerechtem und opferbereitem
139  Handeln zu finden, um damit menschenwürdige und gerechte
140  Beziehungen der Menschen untereinander zu schaffen und einen
141  radikalen Neuaufbau der Gesellschaft voranzutreiben. Ohne daß
142  wirtschaftliche Mittel bereitgestellt werden, um damit die
143  Neuverteilung der politischen Macht auf ein festes Fundament zu
144  stellen und kulturelle Eigenständigkeit sinnvoll zu machen, wird
145  es in unserer Welt keine Gerechtigkeit geben. Bei der
146  Beschaffung der finanziellen Mittel kann ein gemeinsamer Akt der
147  ökumenischen Gemeinschaft der Kirchen ein leuchtendes sittliches
148  Beispiel geben. Aufruf an die Mitgliedskirchen, sich
149  selbst zu prüfen und Mittel freizugeben. Wir rufen die
150  Kirchen auf zu bekennen, daß sie mit dazu beigetragen haben, den
151  Rassismus zu festigen. Die Kirchen sollten ihre fianzielle
152  Situation überprüfen, um festzustellen, in welchem Maße ihr
153  Finanzgebaren im eigenen Lande und auf internationaler Ebene
154  Regierungen, die bestimmte Rassen unterdrücken, diskriminierende
155  Industriezweige und unmenschliche Arbeitsbedingungen unterstützt
156  hat. Die Wirkung wäre größer, wenn dies in einem ökumenischen
157  Akt geschähe. Die Kräfte, die danach trachten, die
158  Angehörigen nichtweißer Rassen von dem Joch des weißen
159  Rassismus zu befreien, haben zu Recht gefordert, daß sich
160  kirchliche Institutionen daran beteiligen, den Menschen Reichtum
161  und Macht zurückzugeben. Wir ermahnen die Kirchen dringend,
162  unentgeltlich oder zu niedrigen Preisen für rassisch unterdrückte
163  Gruppen Grund und Boden für den Aufbau von Gemeinwesen und für
164  Entwicklungsprojekte zur Verfügung zu stellen. Die Kirchen,
165  die von den rassenausbeuterischen Wirtschaftssystemen profitiert
166  haben, sollten unverzüglich - und ohne sich paternalistische
167  Kontrollmechanismen vorzubehalten - einen bedeutenden Anteil
168  ihrer Finanzmittel an Organisationen rassisch unterdrückter
169  Gruppen oder an Hilfsorganisationen für die Opfer der
170  Rassendiskriminierung überweisen. Entwurf eines
171  Fünfjahresprogramm des Ökumenischen Rates der Kirchen. Der
172  ÖRK und seine Abteilungen und Referate müssen einen
173  entschlossenden Kampf gegen den Rassismus führen, und zwar durch
174  Forschungsgruppen, die sich auf die Analyse ausgewählter
175  Gebiete in Lateinamerika, Nordamerika, Asien, Australasien,
176  im Pazifischen Raum, in Europa, Südafrika usw.
177  konzentrieren, um ökumenische Mitverantwortung zu praktizieren und
178  Maßstäbe für ökumenisches Verstehen und Handeln zu setzen;
179  Studientagungen über ausgewählte Fragen, die das gemeinsame
180  Handeln zur Herstellung rassischer Gerechtigkeit verhindern,
181  beispielsweise über die Frage der Beteiligung an der Ausübung
182  von ökonomischer und politischer Macht, einschließlich der
183  Forderung nach " Wiedergutmachung ", die von verschiedenen
184  Seiten vorgebracht worden ist, und anderer Vorschläge zur
185  Überwindung der wirtschaftlichen Benachteiligungen durch den
186  Rassismus in Vergangenheit und Gegenwart; ferner
187  Studientagungen über die Bedeutung der rassischen Identität,
188  über Antisemitismus und Mischehen; mehr Möglichkeiten zur
189  Begenung zwischen denen, die verschiedene Auffassungen über die
190  Gleichberechtigung der Rassen vertreten, und denen, die
191  verschiedene Methoden zur Erreichung dieses Ziels befürworten;
192  die Prüfung der Mittel, die zur Förderung politischer
193  Aktionen zwecks Herstellung der Gleichheit unter den Rassen
194  eingesetzt werden können; hierzu gehören auch wirtschaftliche
195  Sanktionen seitens der Mitgliedskirchen und der Regierung;
196  die Unterstützung der Mitgliedskirchen bei der Ausarbeitung von
197  Strategien zur Bekämpfung rassischer Ungerechtigkeit; eine
198  Untersuchung darüber, wie die Kirchen die Rechte der Opfer des
199  Rassismus verteidigen und wie sie ihnen helfen können; eine
200  Überprüfung der Programme Budgets und Strukturen des
201  Ökumenischen Rates der Kirchen, um festzustellen, wie sie die
202  Bemühungen um rassische Gerechtigkeit fördern können;
203  Zusammenstellung und Verbreitung der besten Studien über den
204  Rassismus - einschließlich theologischer Untersuchungen - und
205  sonstigen, für die Kirchen zur Information und Aufklärung ihrer
206  Glieder zweckdienlichen Informationsmaterials; Ermutigung der
207  Mitgliedskirchen und der nationalen und regionalen Kirchenräte,
208  die Frage des Rassismus in ihrem eigenen Gebiet in ihren
209  Programmen vorrangig behandeln. Struktur des ÖRK.
210  Es müssen geeignete Maßnahmen zur Beseitigung des rassischen und
211  kulturellen Ungleichgewichts, das Strukturen, Mitarbeiterstab
212  und Entscheidungesgremien des ÖRK gegenwärtig kennzeichnet,
213  ergriffen werden. Der Strukturausschuß soll sich bei der
214  Erarbeitung der Strukturreform um entsprechende
215  Änderungsvorschläge bemühen. Mitarbeiterstab und
216  Programm. Das Programm setzt eine koordinierte Aktion
217  aller Referate und Abteilungen voraus. Deshalb wird es mindestens
218  bis zu der für Januar 1972 geplanten Strukturreform des ÖRK
219  unmittelbar dem Generalsekretariat unterstellt. Zur
220  Unterstützung des Generalsekretärs bei dieser Aufgabe sind
221  mindestens drei Mitarbeiter erforderlich: ein Exekutivsekretär,
222  ein Sachbearbeiter für internationale und ökumenische Beziehungen
223  und ein Referent für Forschung und Dokumentation. Sie wären
224  für Vorbereitung, Durchführung und Koordination des oben
225  skizzierten Programms verantwortlich und würden eigene Anregungen
226  beisteuern; ferner wäre es ihre Aufgabe, Informationen
227  zusammenzustellen und die für die Durchführung des gesamten
228  Vorhabens erforderlichen Gutachten beizubringen. Zwecks
229  Beratung und Leitung der geplanten Struktureinheit wird
230  vorgeschlagen, aus zwanzig Sachveständigen (einschließlich
231  mehrerer Mitglieder des Zentralausschusses) einen Internationalen
232  Beratungsausschuß zu bilden. Aus Vertretern der
233  verschiedenen Abteilungen und Referate bestehende
234  Koordinierungsgruppe des Stabes wäre dafür verantwortlich, die
235  Mitarbeit der Sachverständigen im Rahmen des Gesamtprogramms zu
236  koordinieren. Finanzen. (...)
237  Programmprojekte. Der Stab soll ermächtigt werden, gemäß
238  den üblichen Verfahren zur Finanzierung von Programmprojekten
239  weitere Einnahmen aus Quellen für Projekte zu erschließen, die
240  gegebenenfalls im Rahmen der Einheit entwickelt werden. Dabei
241  kann es sich u. a. um Vorhaben zur Ausbildung und
242  Unterstützung von Opfern rassischer Unterdrückung oder zur
243  Zerschlagung von Strukturen des Rassismus handeln. Die Projekte
244  können direkt aus der Arbeit hervorgehen oder von anderen
245  eingeleitet werden, die der Ökumenische Rat zu unterstützen
246  wünscht Sonderfonds. Ferner wird vorgeschlagen,
247  einen Sonderfonds zu bilden durch die Übertragung von 200000
248  Dollar auf den Sonderfonds (...); einen Appell an die
249  Mitgliedskirchen, mindestens 300000 Dollar für den Sonderfonds
250  aufzubringen; die Gelder des Sonderfonds an Organisationen
251  zu verteilen, die von unterdrückten Rassengruppen errichtet oder
252  zur Unterstützung der Opfer der Rassendiskriminierung gebildet
253  worden sind und deren Zielsetzung mit den allgemeinen Zielen des
254  Ökumenischen Rates bzw. - soweit es sich um Gelder aus den
255  Reserven der Abteilung für zwischenkirchliche Hilfe,
256  Flüchtlingsdienst und Weltdienst und der Abteilung für
257  Weltmission und Evangelisation handelt - auch mit den
258  Zielsetzungen dieser beiden Abteilungen vereinbar sind. Durch
259  diese Maßnahme sollen die Gruppen in ihrem Kampf um
260  wirtschaftliche, soziale und politische Gerechtigkeit unterstützt
261  werden;

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