Quelle Nummer 176

Rubrik 09 : WIRTSCHAFT   Unterrubrik 09.22 : WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFT

BOERSENORGANISATION
HARTMUT SCHMIDT
BOERSENORGANISATION ZUM SCHUTZE DER ANLEGER
J.C.B. MOHR (PAUL SIEBECK) TUEBINGEN 1970, S.80-


001  AKTUELLE BÖRSENAUFGABEN ALS
002  ERGEBNIS EINES PROZESSES
003  WECHSELSEITIGER BEEINFLUSSUNG. Die
004  Börseninteressen der Kreise, die maßgeblich für input und
005  output der Organisation Börse und damit auch entscheidend für
006  deren Existenz sind, wurden so eingehend erörtert, daß daraus
007  Rückschlüsse darauf gezogen werden können, welche Aufgaben
008  Börsen tatsächlich erfüllen. Es erhebt sich die Frage,
009  inwieweit der Katalog der Aufgaben, die Börsen üblicherweise
010  als gestellt angesehen werden, diese wirklichen Aufgaben enthält.
011  Zwischen Aufgaben bestehen verschiedenartige Beziehungen, deren
012  Kenntnis es erleichtert zu beurteilen, welche Aufgaben realisiert
013  werden und welche nicht. Diese Beziehungen sind durch die Mittel
014  bestimmt, mit denen die Aufgaben erfüllt werden können. Solche
015  Beziehungen werden im folgenden herausgearbeitet, und zwar sowohl
016  diejenigen zwischen den einzelnen Aufgaben des Katalogs, als auch
017  die zwischen diesen einzelnen Aufgaben und Aufgaben, die sich aus
018  den Interessen von Börsenmitgliedern, Anlegern und Emittenten
019  ergeben. Dabei wird besonders auf Antinomien zwischen diesen
020  Aufgaben geachtet, soweit diese nicht bereits in den Abschnitten
021  B und C deutlich wurden. Zwischen der Aufgabe, überhaupt
022  Effektenumsätze oder Bezugsrechtsumsätze zu ermöglichen und den
023  Aufgaben, überhaupt Kurse anzugeben und Kapitalkosten zu
024  indizieren, besteht Komplementarität bzw. Identität
025  (Aufgabengruppe " überhaupt Umsätze ermöglichen und Kurse
026  ermitteln "). Fast gleichermaßen evident ist die Identität bzw.
027  die Komplementarität der Aufgaben, Kurse als mustergültige
028  Indikatoren für die Qualität der zu den so bewerteten Titeln
029  gehörigen Gesellschaften hervorzubringen, Managements von
030  Börsen zu beurteilen und zu disziplinieren, Selbstfinanzierung
031  erleichtern zu helfen und Kurse herbeizuführen, die eine
032  bestmögliche Allokation des Kapitals sichern. Diese Aufgaben
033  schließen als Unteraufgaben die Versorgung der Anleger mit
034  Informationen über die Gesellschaft und die Verringerung der
035  Nachweisrisiken und auch von einigen Realisationsrisiken mit ein
036  (Gruppe: " Kurse besonderer Qualität ermitteln "). Ferner
037  stehen die Verringerung der Kosten pro Effektenumsatz für den
038  Anleger und die Verringerung der Kosten von Effektenhändlern pro
039  Effektenumsatz in einem Zusammenhang. Da eine Veringerung der
040  Händlertransaktionskosten nicht unmittelbar den Anlegern zugute
041  kommt, aber doch die Obergrenze der den Anlegern abverlangbaren
042  Provisionen verschiebt, ab der es für Außenseiter lukrativ wird,
043  aus dem Konditionenkartell der Effektenhändler auszubrechen,
044  besteht zwischen diesen beiden Aufgaben selbst bei kartellarischer
045  Fixierung der Anlegerprovision keine vollständige Neutralität.
046  Außenseiter brauchen nicht einmal die Provisionssätze zu senken,
047  es genügt, wenn sie auf eine Erweiterung der Spanne hin den
048  Nebenleistungswettbewerb aufnehmen oder verstärken. Neben
049  derartigen indirekten Wirkungen von Mitteln, die Einfluß auf die
050  Händlertransaktionskosten haben, auch auf die
051  Anlegertransaktionskosten, sind auch indirekte Effekte von
052  Mitteln auf die Händlertransaktionskosten denkbar, die eigentlich
053  nur auf die Anlegerprovisionen wirken sollen. Unter streng
054  gewinnorientierten Kaufleuten kann zwar nicht erwartet werden, daß,
055  werden die Provisionen verringert, eine Senkung der
056  Händlertransaktionskosten die Folge ist, weil solche Kaufleute
057  auch ohne dieses mögliche Stimulans alle sich bietenden
058  Gelegenheiten wahrnehmen, ihre Kosten zu mindern. Da es aber
059  nicht weniger realistisch sein dürfte, auch die Existenz anderer
060  Kaufleute in Rechnung zu stellen, sind derartige Rückwirkungen
061  nicht auszuschließen. Danach kann davon ausgegangen werden, daß
062  Komplementarität zwischen beiden Aufgaben besteht, wenn auch
063  gestört durch Wirkungsverzögerungen. Jedenfalls läßt sich die
064  eine Aufgabe immer erfüllen, ohne daß dies die Erfüllung der
065  anderen Aufgabe erschwert. Die Mittel, die geeignet sind, ein
066  zum Börsenhandel zugelassenes Ffekt als Titel besonders hoher
067  Qualität erscheinen zu lassen und dessen Liquidität zu erhöhen
068  Gütestempelfunktion der Börsenzulassung von Wertpapieren),
069  erweisen sich zugleich als Mittel zur Verringerung von
070  Transaktionsrisiken, sofern nicht dem betrachteten Titel immanente
071  Qualitäten angesprochen werden oder mit Mitteln wie Werbung und
072  Public Relations gearbeitet wird. Insoweit sind beide Aufgaben
073  komplementär (Aufgabengruppe " Gütestempeleffekt der
074  Börsenzulassung von Wertpapieren erhöhen "). Werden diese
075  vier Aufgabengruppen einzeln oder insgesamt teilweise ofer
076  vollständig erfüllt, wird dadurch zugleich die Unterbringung von
077  Emissionen erleichtert (und im oben herausgearbeiteten Sinne die
078  Stellung der nationalen Wirtschaft gestärkt). Die bisher
079  gebildeten Aufgabengruppen enthalten in sich miteinander
080  verträgliche Aufgaben und sind - abgesehen von der Gruppe
081  " Transaktionskosten senken " - praeter propter auch als Gruppen
082  miteinander vereinbar. Mit diesen Gruppen nicht kompatibel ist
083  jedoch der Aufgabenkomplex " Erhöhung des Orderaufkommens ".
084  Dies wäre höchstens in einer Welt der Fall, in der das
085  Spekulationsmotiv für das Halten und damit für den An kauf
086  und Verkauf von Effekten keine Rolle spielt. Anders ist es
087  in der Welt, in der wir leben. Informationen insbesondere über
088  den Geschäftsgang einer Gesellschaft koordinieren die Erwartungen
089  von Anlegern über die künftigen Gewinne z. B. pro Aktie
090  und damit die Ansichten über den Wert eines Titels. Je
091  unterschiedlicher und unsicherer diese Informationen sind, desto
092  heterogener sind auch die Erwartungen und desto höher ist
093  demzufolge das Aufkommen ausführbarer Orders. Ein Mittel zur
094  Erhöhung des Orderaufkommens ist demnach die Nichtinformation und
095  u. U. auch die Schlechtinformation der Anleger, die
096  Erhöhung von Nachweisrisiken. Wenigstens insoweit besteht auch
097  Konkurrenz zwischen den Aufgaben, einerseits das Orderaufkommen
098  zu vergrößern, und andererseits den Gütestempeleffekt der
099  Zulassung von Wertpapieren zu erhöhen oder kurse von besonderer
100  Qualität zu ermitteln. Konkurrenzbeziehungen bestehen aber auch
101  zwischen anderen Aufgaben. Mittel zur Verringerung der
102  Realisationsrisiken tragen zwar zum einen zur Erhöhung des oben
103  angeführten Gütestempeleffektes und regelmäßig auch zur
104  Ermittlung von Kursen besonderer Qualität bei, zum anderen
105  bringen sie Differenzierungen für den Börsenhandel mit sich, die
106  die Händlertransaktionskosten erhöhen. Da Anleger ihre
107  Aufträge bei weitem nicht so wie Börsenhändler der Situation
108  bei Geschäftsabschluß an der Börse anpassen können, gilt es,
109  Regeln aufzustellen, die dieses Handicap von Anlegern ausgleichen.
110  Durch diese Regeln wird die Ausführung komplizierter.
111  Demgegenüber sind die Händlertransktionskosten um so geringer,
112  je einfacher die Bestimmungen sind, nach denen gehandelt wird.
113  Auch hier ist es nicht möglich, die eine Aufgabe zugleich mit
114  oder neben der anderen zu bewältigen, sondern es kann nur die eine
115  insoweit erfüllt werden, als in gewissem Umfang darauf verzichtet
116  wird, der anderen nachzukommen. In beiden hier aufgezeigten
117  Konkurrenzbeziehungen zwischen Börsenaufgaben prallen
118  Mitgliederinteressen auf Interessen von Anlegern, aber auch von
119  Emittenten. Ein Börsenmanagement kann sich vor allem in diesen
120  Fällen nicht für die eine oder die andere Seite entscheiden,
121  sondern muß vielmehr einen allen Teilnehmern am Handel akzeptablen
122  Kompromiß suchen, da es sonst den Handel stillegt. So kann man
123  bezweifeln, daß die Komplementaritätsbeziehungen zu Interessen
124  der Anleger nach Verringerung von Transaktionsrisiken ausreichen,
125  um nur mehr als erste Schritte der Erfüllung der Aufgabe
126  näherzukommen, an der Börse für die Allokation des Kapitals
127  optimale Kurse festzustellen. Ein allokationsoptimaler Kurs kann
128  grundsätzlich nur an Märkten mit vollkommener Konkurrenz oder
129  diese simulierenden Märkten zustande kommen. Nachfrager und
130  Anbieter müssen auf solchen Märkten unter genau gleichen
131  Bedingungen handeln. Börsen dagegen gründen auf Spezialisierung,
132  wodurch Präferenzen gerade geschaffen werden. Kursmakler und
133  specialists kennen so z. B. Bereiche, innerhalb derer sie
134  Börsenkurse nach eigenem Ermessen bestimmen können und sind daher,
135  wenn sie zugleich für eigene Rechnung handeln, eher
136  Monopolisten oder Oligopolisten als Polypolisten vergleichbar.
137  Börsenhändler können schneller reagieren als Anleger.
138  Börsenhändler kennen auch gerade wegen ihrer Tätigkeit mehr
139  Marktdaten als andere und werden z. B. gerade nicht den
140  Kurs als Datum ansehen. Das Interesse am Abbau von
141  Transaktionsrisiken reicht nun freilich nicht soweit, vollkommene
142  Märkte zu installieren. Es impliziert zwar in gewisser Hinsicht,
143  daß ein System von Märkten mit vollkommener Konkurrenz
144  simuliert wird. Anlegerschutzbestimmungen sollen ja gerade die
145  Unterschiede in den Marktpositionen von Händlern und Anlegern
146  nivellieren, z. B. soll niemand Informationen über
147  Börsengesellschaften verwerten, bevor sie nicht allen zugänglich
148  sind, und es soll niemand die Auftragsbestände des Kursmaklers
149  oder des specialist erfahren und in Kenntnis dieser eigene
150  Geschäfte disponieren können. Trotzdem ist es fraglich, ob die
151  Egalisierung der Marktpositionen auf dem Niveau der
152  Letztinfomierten und Reaktionslangsamsten ein Schritt allein hin
153  auf das Ziel ist, im Börsenhandel der Allokation besonders
154  dienliche Kurse zu ermitteln, oder wegen Verringerung der
155  Anpassungsgeschwindigkeit auch zugleich ein Schritt zurück.
156  Welchen Interessen daher auch immer an Börsen Präponderanz
157  zukommt, Börsen werden recht unvollkemmene Märkte sein und nur
158  in Grenzen zur Ermittlung eines der Allokation des Kapitals
159  besonders dienlichen Kurses beisteuern können. Auch zur
160  Erfüllung anderer in der Gruppe " Kurse besonderer Qualität
161  ermitteln " zusammengefaßter Aufgaben können Börsen nur
162  Hilfestellung leisten. Den Aufgaben, Kurse als mustergültige
163  Indikatoren für die Qualität der zu den so bewerteten Titeln
164  gehörigen Gesellschaften hervorzubringen und gegebenenfalls
165  Selbstfinanzierung erleichtern zu helfen, sind Börsen nur in
166  gleichem Maße wie der gerade behandelten Allokationsaufgage
167  gewachsen, da es hier genau wie dort darum geht, möglichst genau
168  den auf alle anderen Kurse und anderen Preise bezogenen Kurs des
169  betrachteten Titels zu fixieren. Und wenn ohnehin bei
170  Kursänderungen unklar ist, ob sie Änderungen in den
171  Gewinnerwartungen und Änderungen subjektiver Diskontierungssätze
172  oder Marktunvollkommenheiten zuzurechnen sind, so ist es erst recht
173  schwierig, diejenigen Kursänderungen zu isolieren, die allein auf
174  solche Änderungen von Gewinnerwartungen zurückzuführen sind,
175  die Entscheidungen des Management der betrachteten Gesellschaft
176  hervorgerufen. Von Richtung und Ausmaß von Kursänderungen eine
177  Disziplinierung des Managements zu erwarten, kann daher nur unter
178  besonderen Voraussetzungen sinnvoll sein. Bei der Feststellung
179  von Börsenkursen wird zwar eine Vielzahl sehr ernstzunehmender,
180  da unter Einsatz meist eigenen Vermögens abgegebener Stimmen
181  berücksichtigt, doch weshalb so gestimmt wurde, spielt bei der
182  Auswertung der Stimmen keine Rolle. Die anderen Aufgabengruppen
183  - " überhaupt Umsätze ermöglichen und Kurse ermitteln ",
184  " Transaktionskosten senken ", " Gütestempeleffekt der
185  Börsenzulassung von Wertpapieren erhöhen " und
186  " Orderaufkommen erhöhen " - enthaltenen Elemente sind dagegen
187  eng mit den Interessen von Börsenmitgliedern oder anderer
188  Marktteilnehmer verknüpft und kennzeichnen die Endpunkte dieser
189  Interessen. Soweit diese Interessen nicht kompatibel sind,
190  werden Anwälte dieser Interessen selbst nach Kompromissen früher
191  oder später in dieser oder jener Form auf diese Elemente
192  zurückkommen und ihre Forderungen von neuem anmelden, es sei denn,
193  sie hätten sich in der letzten Runde der Auseinandersetzung
194  durchsetzen können. Von einer Seite erreichte, mit denen anderer
195  konkurrierende Ziele sind daher auch nur für begrenzte Dauer
196  realisiert oder wenigstens ständig von einer Revision bedroht.
197  Von der Börse wird immer verlangt werden, sowohl den Interessen
198  ihrer Mitglieder als auch den diesen widerstreitenden Interessen
199  von Anlegern, von Emittenten und gegebenenfalls auch von
200  irgendwelchen Dritten gerecht zu werden, Interessen, die im
201  Zeitablauf mit wechselnder Intensität, mit variierenden konkreten
202  Stoßrichtungen und von unterschiedlich starken Positionen aus
203  vorgetragen werden. Inwieweit diese potentiellen Aufgaben
204  aktualisiert und realisiert werden, hängt von dem Ergebnis eines
205  permanenten Prozesses wechselseitiger Beeinflussung ab. Soll eine
206  Börse als Organisation von Effektenhändlern zur Kostensenkung
207  im Effektengeschäft Bestand haben, müssen diese
208  Effektenhändler einen Akkord mit ihrer Umwelt finden - heute
209  insbesondere mit den Anlegern und mit den ihre Interessen
210  vertretenden Institutionen. Diesen Akkord immer wieder
211  herbeizuführen ist Sache des Börsenmanagements. Durch ihn wird
212  der aktuelle Aufgabensatz einer Börse bestimmt. Als Mittel,
213  diesen Akkord herbeizuführen, nennen Thompson und McEwen
214  Wettbewerb, Koalition, Aushandeln (bargaining) und Kooptation.
215  Wettbewerb zwischen Börsen besteht nur in so geringer
216  Intensität, daß den anderen Mitteln zur Anpassung an
217  Umweltanforderungen mehr Bedeutung zukommt, wie gleich deutlich
218  werden wird. Nicht selten inhibieren Kartelle den Wettbewerb
219  unter Börsen. Für bestimmte Titel haben Börsen auch Monopole,
220  da viele Titel nur an einer einzigen Börse zugelassen sind.
221  Überdies ist eine Zurechnung von Änderungen von
222  Börsenumsätzen zur Veränderung oder Nichtveränderung der
223  Qualität oder des Preises von Börsenhandelsleistungen angesichts
224  der Komplexität der Determinanten dieser Umsätze höchstens in
225  Ausnahmefällen möglich und ein anderes Maß für die Folgen
226  solcher Änderungen kaum denkbar. Die vom Wettbewerb ausgehenden
227  Impulse zu einem Ausgleich der Interessen sind nicht zuletzt
228  deshalb gering, viel geringer sicherlich als bei anderen Anbietern,
229  in deren Absatzentwicklung - z. B. von Zahnpasta,
230  Margarine, Zeitungen, Autos - regelmäßig sehr klar zum
231  Ausdruck kommt, ob das Produkt konveniert. Koalitionen zwischen
232  Effektenhändlern und anderen am Borsenhandel interessierten
233  Kreisen als Mittel, durch wechselseitige Beeinflussung einen
234  Consensus zu erwirken, sind durchaus bekannt. Hier sei nur auf
235  die Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz hingewiesen, die von
236  stark im Effektengeschäft engagierten Banken nicht unabhängig ist.
237  Auch des Aushandelns bedienen sich Effektenhändler sowohl
238  gegenüber einzelnen Personen als auch gegenüber Organisationen,
239  um einen bestehenden Akkord nicht zu gefähredn oder um zu einem
240  neuen zu gelangen. Der diffizilen Materie ist dieses Vorgehen oft
241  adaequat. Kooptation als Mittel zur Abwehr von Gefahren für die
242  Existenz oder Stabilität einer Organisation durch Übernahme
243  neuer Elemente auf organisationsexterne Impulse hin spielt für
244  Börsen eine besondere Rolle. Vorstößen gegen Börsen in ihrem
245  jeweiligen Zustand wird durch Kooptation die Spitze genommen. So
246  betonten Effektenhändler im Hinblick auf den Referentenentwurf
247  vom 14.Dezember 1967 hin nachdrücklich, daß es keines
248  Gesetzes bedürfe, da man die sinnvollen Regelungen besser und
249  schneller freiwillig einführen könne. Und in der Tat kam es mit
250  Wirkung vom 1.Juli 1968 zu einem den Vorstellungen der Banken
251  entsprechenden sogenannten freiwilligen Börsenzwang, um 1 des
252  Referentenentwurfs gegenstandslos zu machen. Geradezu Prinzip ist
253  Kooptation als Mittel zur Wiederherstellung des Akkords infolge
254  des Securities Exchange Act (SEA) vom 6.Juni 1934 in den
255  USA geworden, insbesondere wegen Sec. 19 (b) und 6 (b)
256  dieses Gesetzes. Börsen haben danach die Möglichkeit, entweder
257  zu kooptieren und selbständig von der SEC als für den
258  Anlegerschutz ausreichend angesehene Regelungen herbeizuführen
259  oder dies zu unterlassen, und sich damit einem Diktat der SEC
260  auszusetzen, die dann einschlägige Änderungen der
261  Börsenbestimmungen verordnen kann. Dieses Prinzip kooptativer
262  Selbstordnung und Selbstanpassung in erster Instanz und des -
263  wie Wolverton es ausdrückte - " big stick " hat sich in den
264  USA fast uneingeschränkt bewährt. Aber nicht nur in der
265  Auseinandersetzung mit Behörden ist Kooptation geeignet. Auch
266  um eine - von wem auch immer mobilisierte - feindliche
267  öffentliche Meinung oder bestimmte Kreise zu besänftigen, kann
268  Kooptation ein probates Mittel sein.

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