Quelle Nummer 076
Rubrik 07 : POLITIK Unterrubrik 07.12 : KOMMUNALPOLITIK
DER OSNABRUECKER BUERGER
HANS-FRIEDRICH SEEMANN: DIE ERNEUERUNG DER INNEN-
STADT VON OSNABRUECK, S.3-5
ANONYMUS: PLANUNGSPROGRAMM FUER DEN 1. SANIERUNGS-
ABSCHNITT, S.5-7
HEINZ SALLAND: AUS DEM STADTTEIL NORDWEST, S.8
IN: DER OSNABRUECKER BUERGER, NR.28, OKTOBER 1970,
OSNABRUECK 1970, ED. ARBEITSGEMEINSCHAFT DER OSNA-
BRUECKER BUERGERVEREINE
001 Die Erneuerung der Innenstadt von Osnabrück. Für
002 die Arbeitsgemeinschaft der Osnabrücker Bürgervereine und somit
003 eines Großteils der Bürgerschaft macht die vorliegende Ausgabe
004 des " Osnabrücker Bürgers " unter der Schriftleitung des 1.
005 Vorsitzenden des Bürgervereins von 1880 mit einer Reihe von
006 aktuellen wie bedeutsamen Anliegen aus den verschiedenen
007 Osnabrücker Stadtteilen bekannt. In den Beiträgen der
008 einzelnen Bürgervereine schlagen sich nieder die Sorgen und
009 Anregungen hinsichtlich der Abstellung von öffentlichen
010 Mißständen, aber auch die Erwartung baldiger Verbesserungen auf
011 den Gebieten des Wohnwesens, des Verkehrs und anderer wichtiger
012 kommunaler Dinge. Dabei geht es den Bürgervereinen nicht nur um
013 berechtigte kritische Anmerkungen, um Wünsche und Forderungen an
014 Rat und Verwaltung. Die Bürgervereine möchten - und das ist
015 eine ihrer wesentlichen Aufgaben - durch Vorträge und
016 Diskussionen in ihren Versammlungen sowie durch anregende
017 Publikationen dazu beitragen, daß manches derzeitig Gegebene zum
018 Besseren gewandelt und künftige Planungen vor ihrer
019 Realisierung durch entsprechende Beteiligung der Öffentlichkeit
020 auf dem Wege rechtzeitiger und umfassender Informationen einer
021 fruchtbaren Diskussion zugänglich gemacht werden. Das ist
022 wichtiger und nützlicher, als nachher, wenn sich an dem Konzept
023 nichts mehr ändern läßt, zu dem Mittel der Kritik zu greifen.
024 Es geht um das nächste Jahrhundert. Eines der wichtigsten
025 Vorhaben der Stadt Osnabrück für die Zukunft ist die Sanierung
026 der Innenstadt. Dieses Thema, das stärkstes Interesse der
027 Öffentlichkeit verdient, weil es um die Bedürfnisse des
028 nächsten Jahrhunderts geht, ist bisher schon oft Gegenstand von
029 Vorträgen und Publikationen von fachkundiger Seite gewesen. Das
030 ist dankbar anzuerkennen, denn nichts ist abwegiger, als
031 Geheimniskrämerei zu betreiben. Im Gegensatz dazu hat
032 erfreulicherweise die Stadtverwaltung ein Büro " Beratung und
033 Information Stadtsanierung " im Erdgeschoß der Stadtsteuerkasse
034 an der Krahnstraße, das von jedermann aufgesucht werden kann und
035 das auch Auskünfte erteilt. Zudem befindet sich ein
036 vielbeachtetes Modell der " neuen Innenstadt " in der
037 Ausstellungsvitrine vor dem Beratungsbüro und
038 Auskunftsbüro. Außerdem wird eine bebilderte Broschüre, die
039 über Grundsatzfragen der Stadtsanierung informiert, im Büro
040 kostenlos an Interessenten abgegeben. Das Gesicht der
041 Zielplanung. Nach einer gründlichen Strukturuntersuchung hat
042 die GEWOS (Gesellschaft für Wohnungswesen und
043 Siedlungswesen, Hamburg) ein Konzept entwickelt, das vom Rat
044 als Grundlage für die Sanierung gebilligt wurde. Der zweite
045 Schritt war ein Vertrag der Stadt Osnabrück mit der
046 Gemeinnützigen Wohnungsgesellschaft und
047 Siedlungsgesellschaft " Neue Heimat ", Bremen, die als
048 Träger des umfangreichen Vorhabens treuhänderisch für die Stadt
049 Osnabrück tätig ist. Deren Zielplanung sieht im wesentlichen
050 folgendes vor: Die Funktionstüchtigkeit der Stadt zu erhöhen
051 und mehr Möglichkeiten der Begegnung, Bildung, Unterhaltung
052 und Freizeitgestaltung zu schaffen; die Bedeutung der Stadt als
053 Mittelpunkt eines Verdichtungsraumes von 250000 bis 300000
054 Einwohnern und eines von 2 Millionen Menschen bewohnten
055 Großraumes zu verstärken, sie fähig zu halten, Impulse für
056 das Wachstum der Gremien und ihrer Wirtschaft zu geben, eine
057 Entwicklung als attraktives Zentrum für Einkauf, Dienstleistung
058 und Verwaltung zu fördern und eine Verlagerung des Einkaufens in
059 die Randgebiete zu vermeiden; den Wohnungsbestand zu erneuern und
060 die Anzahl der Wohnungen in der Innenstadt zu vermehren; die
061 Leistungsfähigkeit und damit die Attraktivität des Nahverkehrs
062 zu erhöhen; ein funktionsgerechtes und übersichtliches
063 Straßennetz für den Individualverkehr, besonders für Käufer,
064 Besucher und Beschäftigte der Innenstadt, entsprechend den
065 Bedarfsprognosen auszubauen; ausreichende Flächen für den
066 ruhenden Verkehr an den richtigen Standorten zu schaffen; die
067 Herstellung eines Fußwegsystems, das die zentralen Bereiche
068 Einkauf, Verwaltung und die kulturellen Einrichtungen günstig
069 verbindet. Sanierungsbeirat besonders beteiligt. Der Rat
070 der Stadt Osnabrück hat am 12.Mai 1970 wichtige Beschlüsse
071 zur Erneuerung der Innenstadt gefaßt. So hat er die
072 städtebauliche Grundkonzeption für die nördliche Innenstadt und
073 den ersten Sanierungsabschnitt einschließlich der Kosten
074 übersichten und Finanzierungsübersichten gebilligt und
075 außerdem die Aufstellung von drei Bebauungsplänen beschlossen,
076 die den größten Teil des ersten Sanierungsabschnitts umfassen.
077 Dabei handelt es sich um die Bebauungspläne Nr. 200 (1)
078 Dielungerstraße Nr. 200 (3) Möser-Realschule
079 /Kamp Nr. 200 (4) Alte Münze Die
080 Gesamtkonzeption und die drei Bebauungspläne wurden vom
081 Sanierungsträger zusammen mit zahlreichen Fachstellen und der
082 Stadtverwaltung erarbeitet. Eine besondere Funktion zur Lösung
083 aller anstehenden Fragen und Probleme erfüllt der
084 Sanierungsbeirat, dessen Aufgabe u. a. korrigierender und
085 regulierender Art ist. Dem Beirat gehören maßgebende
086 Vereinigungen und Institutionen, so auch die Arbeitsgemeinschaft
087 der Bürgervereine durch Architekt Hans-Friedrich Seemann an.
088 Zwei Parkhäuser für 1000 Fahrzeuge. Wie Dipl.n-
089 Ing. Keune von der " Neuen Heimat " vor dem
090 Sanierungsbeirat erklärte, wird der städtebauliche Vorentwurf
091 für das erste Sanierungsgebiet in etwa umgrenzt von Nikolaiort,
092 Dielingerstraße, Wall, Neuer Graben, Neumarkt und Großer
093 Straße. Hier müssen an einigen Stellen die Kreuzungen größer
094 dimensioniert werden, als bisher geplant, so die Kreuzung der
095 Dielingerstraße mit dem Parkring und die Kreuzung des Parkringes
096 mit dem Neuen Graben. Die Südseite der Dielingerstraße soll
097 abgerissen und völlig neu gestaltet werden, um so ein attraktives
098 Eingangstor zur Innenstadt zu schaffen. Später soll die
099 Nordseite folgen. In dem Geschäftserweiterungsbereich sollen im
100 allgemeinen das Erdgeschoß und das 1.Obergeschoß für Firmen
101 vorgesehen werden, während die übrigen Geschosse Wohnungen
102 aufnehmen sollen. Die Planung sieht außerdem zwei Parkhäuser
103 für je 5oo Fahrzeuge vor zur Lösung der Probleme des ruhenden
104 Verkehrs im nördlichen und südlichen Bereich. Seitens der
105 Architekten wurde die Forderung vorgebracht, soviel Wohnungen wie
106 nur eben möglich im Sanierungsgebiet unterzubringen, um die
107 gewünschte Urbanisierung des Lebens in der Innenstadt zu
108 erreichen. Enges Netz von Fußgängerbereichen. Mit den
109 drei Bebauungsplänen Nr. 200 (1), (3), (4) werden
110 wesentliche Voraussetzungen für eine Integrierung der wichtigen
111 angrenzenden Bereiche, wie Neumarkt, Große Straße,
112 Jürgensort, Nikolaiort, Katharinenkirche und Ledenhof,
113 geschaffen durch ein enges Netz von Fußgängerbereichen, die zu
114 Rundgängen einladen. Besonders hervorzuheben ist, daß der
115 Bereich um die Möser-Realschule, die Pestalozzi-Schule
116 und die Altstädter Volksschule vom Fahrverkehr freigehalten
117 werden kann, so daß dort ein verkehrssicherer und ruhiger
118 Schulbereich entsteht. Die Hakenstraße wird als durchgehende
119 Fahrstraße aufgehoben. Die für die Altstädter Volkschule und
120 die Pestalozzi-Schule vorgesehene Sportfläche soll um die
121 geplante Sporthalle der Möser-Realschule erweitert werden.
122 Dadurch wird ein zusammenhängender Spielbereich und
123 Sportbereich geschaffen, der allen Schulen gleichermaßen zur
124 Verfügung steht. Für die nördliche Seite des Bereichs der
125 Katharinenkirche wird durch die Aufgabe der Turnhalle die
126 Voraussetzung zu einer der Kirche gemäßen neuen Bebauung
127 geschaffen. Große Bedeutung des Parkringes. Die
128 Linienführung des anzulegenden Parkringes verläuft, wie Dr.
129 Ing. Schubert vor dem Sanierungsbeirat ausführte, über die
130 Kommenderiestraße in Richtung auf den Neuen Graben und von hier
131 in Richtung Redlingerstraße, Dielingerstraße, Lortzingstraße,
132 Domsfreiheit und Möserstraße. Der Parkring wird im
133 Endzustand vierspurig ausgewiesen und stellt zusammen mit dem
134 Neumarkt eine entscheidende Bedeutung bei der Verkehrsplanung für
135 die Sanierung der Innenstadtbereiche dar. Sie hat davon
136 auszugehen, daß durch die Einrichtung eines Fußgängerbereiches
137 im Stadtzentrum (von der Johanniskirche bis zum Domhoftheater)
138 eine Verkehrsverlagerung herbeigeführt wird, die durch eine
139 leistungsfähige Parkringstraße aufgefangen werden muß. Die
140 Verkehrsplanung muß zur Grundlage haben, daß vom Neumarkt als
141 " Nahverkehrs-Umschlagplatz " aus, wo täglich etwa 34000
142 Einstiege und Ausstiege bei etwa 70000 Busfahrten
143 stattfinden, die Einkaufsbereiche schnell von den Fußgängern
144 erreicht werden können. Auch muß sich die Stadtverwaltung
145 endlich dazu entschließen, Vorrichtungen zum risikolosen
146 Transport von Kinderwagen in den Tunnel einzubauen.
147 Maßnahmen zur Bodenordnung. Zur Erneuerung der Innenstadt
148 sind zu ihrer Verwirklichung selbstverständlich Umlegungen und
149 Grenzregelungen erforderlich. Derartige bodenordnende Maßnahmen,
150 soweit nicht durch freiwillige privatgeschäftliche Vereinbarungen
151 der Grundstückseigentümer erreichbar, sind im Wege eines
152 förmlichen Verfahrens nach den Vorschriften im vierten Teil des
153 Bundesbaugesetzes vorgesehen. Stadterneuerung bedeutete nicht nur
154 Gewinn von besserem Wohnraum, sondern eine innere, soziale und
155 wirtschaftliche Umstrukturierung überalteter, aber
156 lebenskräftiger Räume der Innenstadt. Daher zurück: " Die
157 Bevölkerung strebt wieder zum Stadtkern. " " Alles für
158 Osnabrück " Planungsprogramm für den 1.
159 Sanierungsabschnitt. Die drei Bebauungspläne 200 (1) (3)
160 (4) umfassen den größten Teil des ersten Sanierungsabschnittes
161 für die Innenstadt Osnabrück. Mit diesen Plänen sollen die
162 rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung
163 im größten Teil des ersten Abschnittes der Innenstadtsanierung
164 geschaffen werden. Hier soll die Sanierung der Innenstadt ihren
165 praktischen Anfang nehmen; hier soll die " Initialzündung "
166 für die Erneuerung des gesamten Bereiches der Innenstadt zwischen
167 Petersburger Wall und Hasetor, zwischen Berliner Platz und
168 Schloßwall erfolgen. Am Anfang steht also die Sanierung eines
169 Teilbereiches; Ziel aber ist die Erneuerung der Innenstadt
170 insgesamt. Die Bedeutung der Innenstadt als Kernbereich einer
171 Region von 300000-500000 Menschen ist zu stärken. Sie ist
172 fähig, zu erhalten, Impulse für das Wachstum der Region und
173 deren Wirschaft zu geben. Ihre Entwicklung als attraktives
174 Zentrum für Einkauf, Dienstleistungen, Verwaltung, Kultur
175 usw. ist zu fördern. Die Funktion des Wohnens in der
176 Innenstadt ist zu erhalten und zu verbessern. Vorhandene
177 Wohnungen sind - wenn erforderlich - zu erneuern, und
178 qualitativ hochwertige Wohnungen sollen neu angeboten werden.
179 Gleichzeitig ist das Angebot an Wohnfolgeeinrichtungen zu
180 verbessern. Historische Festpunkte (Dom, Marktplatz,
181 Katharinenkirche) sind zu erhalten und zu pflegen. Vorhandene
182 Gemeinbedarfsflächen sind als Festpunkte anzusehen und in die
183 Planung einzubeziehen. Die Hase-Uferzone (Herrenteichswall)
184 ist in ihrem Bestand zu erhalten und zu pflegen. Sie ist
185 Bestandteil eines zu schaffenden Grünsystems und
186 Fußgängersystems der Innenstadt. In der Hauptgeschäftszone
187 sind geeignete Straßenbereiche als Fußgängerstraßen auszubauen.
188 Rückwärtige Andienungsmöglichkeiten sind zu schaffen oder zu
189 erhalten. Der Teilbereich Nikolaiort-Krahnstraße-
190 Lortzingstraße soll diesem hervorragenden Standort gemäß
191 attraktiv neu gestaltet werden. Der Bereich Hegerstraße-
192 Marienstraße ist als baugeschichtliche Schutzzone anzusehen. Die
193 Struktur dieses Gebietes sollte in Maßstab und äußerer
194 Gestaltung erhalten und gepflegt werden. Darüber hinaus ist eine
195 Verbesserung der Nutzungsstruktur anzustreben. Der Bereich
196 Ledenhof ist als Bindeglied zwischen Schloß und Katharinenkirche
197 gestalterisch mit besonderer Sorgfalt zu behandeln. Er ist an das
198 zu schaffende zusammenhängende System von Fußgängerzonen
199 anzubinden. Ein funktionsgerechtes und übersichtliches
200 Straßennetz für den Individualverkehr ist entsprechend den
201 Bedarfsprognosen auszubauen. Hierbei ist insbesondere der
202 Schaffung von Stellplätzen Rechnung zu tragen. Der Bereich
203 Hasestraße ist als Entwicklungszone anzusehen und sollte ausgebaut
204 und gefördert werden. Das Gebiet westlich der Großen Straße
205 muß als Schwerpunkt für den Ansatz der dringlichsten
206 Neuordnungsmaßnahmen angesehen werden, weil hier aufgrund der
207 zentralen Lage und der gegebenen Flächenreserven die
208 Initialzündung zur Stärkung und Neubelebung der gesamten
209 Innenstadt erfolgen kann. Für den ruhenden Verkehr wurden im
210 Bereich der Bebauungspläne 200 (1) (3) (4) Einstellplätze
211 für ca. 1000 Pkw in Hochgaragen festgesetzt. Die privaten
212 Parkplätze werden zum Teil in Tiefgaragen unter den Gebäuden
213 angeordnet. Die eigentlichen Einkaufsbereiche müssen dem
214 Besucher mehr als nur eine verkehrsfreie Bewegungsfläche bieten.
215 Sie sollen durch gestalterische Maßnahmen einen intimeren
216 Charakter erhalten, zum Bummeln und Verweilen einladen. Dazu
217 müssen diese Flächen z. B. durch Straßencaf‚s,
218 Bepflanzungen, Bänke, Spieleinrichtungen für Kinder,
219 Wetterschutz usw. belebt und optisch unterteilt werden. Die
220 Bauflächen im Geltungsbereich der Bebauungspläne 200 (1) (3)
221 (4) sind überwiegend als Kerngebiete festgesetzt. Eine
222 Mischung der gewerblich genutzten Geschoßfläche und der Flächen
223 für Wohnungen wird durch eine horizontale Schichtung der
224 Nutzungen erreicht. Das Erdgeschoß bleibt vorwiegend der
225 gewerblichen Nutzung für Einzelhandel und Dienstleistungen
226 vorbehalten. Das erste Obergeschoß kann wahlweise als
227 Erweiterungsfläche für den Handel oder für Dienstleistungen
228 angeboten werden. Die darüber liegenden Geschoßflächen sollen
229 vorwiegend durch Wohnungen genutzt werden. Für den Einzelhandel
230 können max. ca. 11032 qm Brutto-Geschoßfläche mehr als
231 bisher zur Verfügung gestellt werden, wenn davon ausgegangen wird,
232 daß sowohl die Erdgeschoße als auch die ersten Obergeschoße
233 und ein viergeschossiges Geschäftshaus (etwa auf dem Grundstück
234 der Taubstummen-Anstalt) dem Einzelhandel zur Verfügung
235 stehen. Da die GEWOS allerdings nur einen Bedarf von 8000 qm
236 für den Einzelhandel und für artverwandte Dienstleistungen
237 prognostiziert, ergibt sich dann ein darüber hinausgehendes
238 Angebot von 3032 qm. Eine Einschränkung der
239 Einzelhandelsfläche um ca. 3032 qm ist jedoch dann möglich,
240 wenn für den Einzelhandel lediglich das Erdgeschoß in allen
241 vorgesehenen Geschäftsbereichen zur Verfügung gestellt wird.
242 Die Fläche von 3032 qm könnte dann für Dienstleistungen oder
243 für Gemeinbedarfseinrichtungen zur Verfügung gestellt werden.
244 Um eine differenzierte städtebauliche Gestaltung mit einem
245 infolgedessen auch stark differenzierten Maß der baulichen Nutzung
246 für einzelne Grundstücke zu ermöglichen, soll unter
247 Ausschöpfung der baunutzungsverordnung (16) auf eine
248 Festsetzung von Geschoßflächenzahlen verzichtet werden. Das
249 Maß der baulichen Nutzung ergibt sich dann als Summe der
250 Einzelprodukte aus der zulässigen Grundfläche und der für den
251 jeweiligen Grundstücksteil festgesetzten Zahl der Vollgeschoße.
252 Das hat aber in vielen Fällen eine Überschreitung des
253 zulässigen Maßes der baulichen Nutzung zur Folge (17[ 1
254 ]BauNVO). Diese Überschreitung ist jedoch gem 17 Abs.
255 8 und Abs. 9 der BauNVO aus städtebaulichen Gründen
256 gerechtfertigt. Zur Verwirklichung des Bebauungsplanes sind
257 Umlegungen und Grenzregelungen erforderlich; diese sind, soweit
258 sie nicht durch freiwillige privatgeschäftliche Vereinbarungen der
259 Grundstückseigentümer erreichbar sind, im Wege eines förmlichen
260 Verfahrens nach den Vorschriften im vierten Teil des
261 Bundesbaugesetzes vorgesehen. Aus dem Stadtteil Nordwest.
262 Bürger des Stadtteils Nord-West fühlen sich
263 vernachlässigt Lebhafte Hauptversammlung des
264 Bürgervereins Nord-West Der Bürgerverein Nord-
265 West hatte in den letzten Mai-Wochen seine Mitglieder und
266 alle interessierten Bürger des Stadtteils zu seiner diesjährigen
267 Hauptversammlung in die Staatl. Ingenieurakademie eingeladen.
268 Vorsitzender Dipl.n-Ing. Carl Möller konnte seiner
269 Freude Ausdruck geben über den außerordentlich guten Besuch der
270 Veranstaltung, den er als lebendigen Beweis wachen Bürgersinns
271 und regen kommunalpolitischen Interesses wertete.
Zum Anfang dieser Seite