Quelle Nummer 076

Rubrik 07 : POLITIK   Unterrubrik 07.12 : KOMMUNALPOLITIK

DER OSNABRUECKER BUERGER
HANS-FRIEDRICH SEEMANN: DIE ERNEUERUNG DER INNEN-
STADT VON OSNABRUECK, S.3-5
ANONYMUS: PLANUNGSPROGRAMM FUER DEN 1. SANIERUNGS-
ABSCHNITT, S.5-7
HEINZ SALLAND: AUS DEM STADTTEIL NORDWEST, S.8
IN: DER OSNABRUECKER BUERGER, NR.28, OKTOBER 1970,
OSNABRUECK 1970, ED. ARBEITSGEMEINSCHAFT DER OSNA-
BRUECKER BUERGERVEREINE


001  Die Erneuerung der Innenstadt von Osnabrück. Für
002  die Arbeitsgemeinschaft der Osnabrücker Bürgervereine und somit
003  eines Großteils der Bürgerschaft macht die vorliegende Ausgabe
004  des " Osnabrücker Bürgers " unter der Schriftleitung des 1.
005  Vorsitzenden des Bürgervereins von 1880 mit einer Reihe von
006  aktuellen wie bedeutsamen Anliegen aus den verschiedenen
007  Osnabrücker Stadtteilen bekannt. In den Beiträgen der
008  einzelnen Bürgervereine schlagen sich nieder die Sorgen und
009  Anregungen hinsichtlich der Abstellung von öffentlichen
010  Mißständen, aber auch die Erwartung baldiger Verbesserungen auf
011  den Gebieten des Wohnwesens, des Verkehrs und anderer wichtiger
012  kommunaler Dinge. Dabei geht es den Bürgervereinen nicht nur um
013  berechtigte kritische Anmerkungen, um Wünsche und Forderungen an
014  Rat und Verwaltung. Die Bürgervereine möchten - und das ist
015  eine ihrer wesentlichen Aufgaben - durch Vorträge und
016  Diskussionen in ihren Versammlungen sowie durch anregende
017  Publikationen dazu beitragen, daß manches derzeitig Gegebene zum
018  Besseren gewandelt und künftige Planungen vor ihrer
019  Realisierung durch entsprechende Beteiligung der Öffentlichkeit
020  auf dem Wege rechtzeitiger und umfassender Informationen einer
021  fruchtbaren Diskussion zugänglich gemacht werden. Das ist
022  wichtiger und nützlicher, als nachher, wenn sich an dem Konzept
023  nichts mehr ändern läßt, zu dem Mittel der Kritik zu greifen.
024  Es geht um das nächste Jahrhundert. Eines der wichtigsten
025  Vorhaben der Stadt Osnabrück für die Zukunft ist die Sanierung
026  der Innenstadt. Dieses Thema, das stärkstes Interesse der
027  Öffentlichkeit verdient, weil es um die Bedürfnisse des
028  nächsten Jahrhunderts geht, ist bisher schon oft Gegenstand von
029  Vorträgen und Publikationen von fachkundiger Seite gewesen. Das
030  ist dankbar anzuerkennen, denn nichts ist abwegiger, als
031  Geheimniskrämerei zu betreiben. Im Gegensatz dazu hat
032  erfreulicherweise die Stadtverwaltung ein Büro " Beratung und
033  Information Stadtsanierung " im Erdgeschoß der Stadtsteuerkasse
034  an der Krahnstraße, das von jedermann aufgesucht werden kann und
035  das auch Auskünfte erteilt. Zudem befindet sich ein
036  vielbeachtetes Modell der " neuen Innenstadt " in der
037  Ausstellungsvitrine vor dem Beratungsbüro und
038  Auskunftsbüro. Außerdem wird eine bebilderte Broschüre, die
039  über Grundsatzfragen der Stadtsanierung informiert, im Büro
040  kostenlos an Interessenten abgegeben. Das Gesicht der
041  Zielplanung. Nach einer gründlichen Strukturuntersuchung hat
042  die GEWOS (Gesellschaft für Wohnungswesen und
043  Siedlungswesen, Hamburg) ein Konzept entwickelt, das vom Rat
044  als Grundlage für die Sanierung gebilligt wurde. Der zweite
045  Schritt war ein Vertrag der Stadt Osnabrück mit der
046  Gemeinnützigen Wohnungsgesellschaft und
047  Siedlungsgesellschaft " Neue Heimat ", Bremen, die als
048  Träger des umfangreichen Vorhabens treuhänderisch für die Stadt
049  Osnabrück tätig ist. Deren Zielplanung sieht im wesentlichen
050  folgendes vor: Die Funktionstüchtigkeit der Stadt zu erhöhen
051  und mehr Möglichkeiten der Begegnung, Bildung, Unterhaltung
052  und Freizeitgestaltung zu schaffen; die Bedeutung der Stadt als
053  Mittelpunkt eines Verdichtungsraumes von 250000 bis 300000
054  Einwohnern und eines von 2 Millionen Menschen bewohnten
055  Großraumes zu verstärken, sie fähig zu halten, Impulse für
056  das Wachstum der Gremien und ihrer Wirtschaft zu geben, eine
057  Entwicklung als attraktives Zentrum für Einkauf, Dienstleistung
058  und Verwaltung zu fördern und eine Verlagerung des Einkaufens in
059  die Randgebiete zu vermeiden; den Wohnungsbestand zu erneuern und
060  die Anzahl der Wohnungen in der Innenstadt zu vermehren; die
061  Leistungsfähigkeit und damit die Attraktivität des Nahverkehrs
062  zu erhöhen; ein funktionsgerechtes und übersichtliches
063  Straßennetz für den Individualverkehr, besonders für Käufer,
064  Besucher und Beschäftigte der Innenstadt, entsprechend den
065  Bedarfsprognosen auszubauen; ausreichende Flächen für den
066  ruhenden Verkehr an den richtigen Standorten zu schaffen; die
067  Herstellung eines Fußwegsystems, das die zentralen Bereiche
068  Einkauf, Verwaltung und die kulturellen Einrichtungen günstig
069  verbindet. Sanierungsbeirat besonders beteiligt. Der Rat
070  der Stadt Osnabrück hat am 12.Mai 1970 wichtige Beschlüsse
071  zur Erneuerung der Innenstadt gefaßt. So hat er die
072  städtebauliche Grundkonzeption für die nördliche Innenstadt und
073  den ersten Sanierungsabschnitt einschließlich der Kosten
074  übersichten und Finanzierungsübersichten gebilligt und
075  außerdem die Aufstellung von drei Bebauungsplänen beschlossen,
076  die den größten Teil des ersten Sanierungsabschnitts umfassen.
077  Dabei handelt es sich um die Bebauungspläne Nr. 200 (1)
078  Dielungerstraße Nr. 200 (3) Möser-Realschule
079  /Kamp Nr. 200 (4) Alte Münze Die
080  Gesamtkonzeption und die drei Bebauungspläne wurden vom
081  Sanierungsträger zusammen mit zahlreichen Fachstellen und der
082  Stadtverwaltung erarbeitet. Eine besondere Funktion zur Lösung
083  aller anstehenden Fragen und Probleme erfüllt der
084  Sanierungsbeirat, dessen Aufgabe u. a. korrigierender und
085  regulierender Art ist. Dem Beirat gehören maßgebende
086  Vereinigungen und Institutionen, so auch die Arbeitsgemeinschaft
087  der Bürgervereine durch Architekt Hans-Friedrich Seemann an.
088  Zwei Parkhäuser für 1000 Fahrzeuge. Wie Dipl.n-
089  Ing. Keune von der " Neuen Heimat " vor dem
090  Sanierungsbeirat erklärte, wird der städtebauliche Vorentwurf
091  für das erste Sanierungsgebiet in etwa umgrenzt von Nikolaiort,
092  Dielingerstraße, Wall, Neuer Graben, Neumarkt und Großer
093  Straße. Hier müssen an einigen Stellen die Kreuzungen größer
094  dimensioniert werden, als bisher geplant, so die Kreuzung der
095  Dielingerstraße mit dem Parkring und die Kreuzung des Parkringes
096  mit dem Neuen Graben. Die Südseite der Dielingerstraße soll
097  abgerissen und völlig neu gestaltet werden, um so ein attraktives
098  Eingangstor zur Innenstadt zu schaffen. Später soll die
099  Nordseite folgen. In dem Geschäftserweiterungsbereich sollen im
100  allgemeinen das Erdgeschoß und das 1.Obergeschoß für Firmen
101  vorgesehen werden, während die übrigen Geschosse Wohnungen
102  aufnehmen sollen. Die Planung sieht außerdem zwei Parkhäuser
103  für je 5oo Fahrzeuge vor zur Lösung der Probleme des ruhenden
104  Verkehrs im nördlichen und südlichen Bereich. Seitens der
105  Architekten wurde die Forderung vorgebracht, soviel Wohnungen wie
106  nur eben möglich im Sanierungsgebiet unterzubringen, um die
107  gewünschte Urbanisierung des Lebens in der Innenstadt zu
108  erreichen. Enges Netz von Fußgängerbereichen. Mit den
109  drei Bebauungsplänen Nr. 200 (1), (3), (4) werden
110  wesentliche Voraussetzungen für eine Integrierung der wichtigen
111  angrenzenden Bereiche, wie Neumarkt, Große Straße,
112  Jürgensort, Nikolaiort, Katharinenkirche und Ledenhof,
113  geschaffen durch ein enges Netz von Fußgängerbereichen, die zu
114  Rundgängen einladen. Besonders hervorzuheben ist, daß der
115  Bereich um die Möser-Realschule, die Pestalozzi-Schule
116  und die Altstädter Volksschule vom Fahrverkehr freigehalten
117  werden kann, so daß dort ein verkehrssicherer und ruhiger
118  Schulbereich entsteht. Die Hakenstraße wird als durchgehende
119  Fahrstraße aufgehoben. Die für die Altstädter Volkschule und
120  die Pestalozzi-Schule vorgesehene Sportfläche soll um die
121  geplante Sporthalle der Möser-Realschule erweitert werden.
122  Dadurch wird ein zusammenhängender Spielbereich und
123  Sportbereich geschaffen, der allen Schulen gleichermaßen zur
124  Verfügung steht. Für die nördliche Seite des Bereichs der
125  Katharinenkirche wird durch die Aufgabe der Turnhalle die
126  Voraussetzung zu einer der Kirche gemäßen neuen Bebauung
127  geschaffen. Große Bedeutung des Parkringes. Die
128  Linienführung des anzulegenden Parkringes verläuft, wie Dr.
129  Ing. Schubert vor dem Sanierungsbeirat ausführte, über die
130  Kommenderiestraße in Richtung auf den Neuen Graben und von hier
131  in Richtung Redlingerstraße, Dielingerstraße, Lortzingstraße,
132  Domsfreiheit und Möserstraße. Der Parkring wird im
133  Endzustand vierspurig ausgewiesen und stellt zusammen mit dem
134  Neumarkt eine entscheidende Bedeutung bei der Verkehrsplanung für
135  die Sanierung der Innenstadtbereiche dar. Sie hat davon
136  auszugehen, daß durch die Einrichtung eines Fußgängerbereiches
137  im Stadtzentrum (von der Johanniskirche bis zum Domhoftheater)
138  eine Verkehrsverlagerung herbeigeführt wird, die durch eine
139  leistungsfähige Parkringstraße aufgefangen werden muß. Die
140  Verkehrsplanung muß zur Grundlage haben, daß vom Neumarkt als
141  " Nahverkehrs-Umschlagplatz " aus, wo täglich etwa 34000
142  Einstiege und Ausstiege bei etwa 70000 Busfahrten
143  stattfinden, die Einkaufsbereiche schnell von den Fußgängern
144  erreicht werden können. Auch muß sich die Stadtverwaltung
145  endlich dazu entschließen, Vorrichtungen zum risikolosen
146  Transport von Kinderwagen in den Tunnel einzubauen.
147  Maßnahmen zur Bodenordnung. Zur Erneuerung der Innenstadt
148  sind zu ihrer Verwirklichung selbstverständlich Umlegungen und
149  Grenzregelungen erforderlich. Derartige bodenordnende Maßnahmen,
150  soweit nicht durch freiwillige privatgeschäftliche Vereinbarungen
151  der Grundstückseigentümer erreichbar, sind im Wege eines
152  förmlichen Verfahrens nach den Vorschriften im vierten Teil des
153  Bundesbaugesetzes vorgesehen. Stadterneuerung bedeutete nicht nur
154  Gewinn von besserem Wohnraum, sondern eine innere, soziale und
155  wirtschaftliche Umstrukturierung überalteter, aber
156  lebenskräftiger Räume der Innenstadt. Daher zurück: " Die
157  Bevölkerung strebt wieder zum Stadtkern. " " Alles für
158  Osnabrück " Planungsprogramm für den 1.
159  Sanierungsabschnitt. Die drei Bebauungspläne 200 (1) (3)
160  (4) umfassen den größten Teil des ersten Sanierungsabschnittes
161  für die Innenstadt Osnabrück. Mit diesen Plänen sollen die
162  rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung
163  im größten Teil des ersten Abschnittes der Innenstadtsanierung
164  geschaffen werden. Hier soll die Sanierung der Innenstadt ihren
165  praktischen Anfang nehmen; hier soll die " Initialzündung "
166  für die Erneuerung des gesamten Bereiches der Innenstadt zwischen
167  Petersburger Wall und Hasetor, zwischen Berliner Platz und
168  Schloßwall erfolgen. Am Anfang steht also die Sanierung eines
169  Teilbereiches; Ziel aber ist die Erneuerung der Innenstadt
170  insgesamt. Die Bedeutung der Innenstadt als Kernbereich einer
171  Region von 300000-500000 Menschen ist zu stärken. Sie ist
172  fähig, zu erhalten, Impulse für das Wachstum der Region und
173  deren Wirschaft zu geben. Ihre Entwicklung als attraktives
174  Zentrum für Einkauf, Dienstleistungen, Verwaltung, Kultur
175  usw. ist zu fördern. Die Funktion des Wohnens in der
176  Innenstadt ist zu erhalten und zu verbessern. Vorhandene
177  Wohnungen sind - wenn erforderlich - zu erneuern, und
178  qualitativ hochwertige Wohnungen sollen neu angeboten werden.
179  Gleichzeitig ist das Angebot an Wohnfolgeeinrichtungen zu
180  verbessern. Historische Festpunkte (Dom, Marktplatz,
181  Katharinenkirche) sind zu erhalten und zu pflegen. Vorhandene
182  Gemeinbedarfsflächen sind als Festpunkte anzusehen und in die
183  Planung einzubeziehen. Die Hase-Uferzone (Herrenteichswall)
184  ist in ihrem Bestand zu erhalten und zu pflegen. Sie ist
185  Bestandteil eines zu schaffenden Grünsystems und
186  Fußgängersystems der Innenstadt. In der Hauptgeschäftszone
187  sind geeignete Straßenbereiche als Fußgängerstraßen auszubauen.
188  Rückwärtige Andienungsmöglichkeiten sind zu schaffen oder zu
189  erhalten. Der Teilbereich Nikolaiort-Krahnstraße-
190  Lortzingstraße soll diesem hervorragenden Standort gemäß
191  attraktiv neu gestaltet werden. Der Bereich Hegerstraße-
192  Marienstraße ist als baugeschichtliche Schutzzone anzusehen. Die
193  Struktur dieses Gebietes sollte in Maßstab und äußerer
194  Gestaltung erhalten und gepflegt werden. Darüber hinaus ist eine
195  Verbesserung der Nutzungsstruktur anzustreben. Der Bereich
196  Ledenhof ist als Bindeglied zwischen Schloß und Katharinenkirche
197  gestalterisch mit besonderer Sorgfalt zu behandeln. Er ist an das
198  zu schaffende zusammenhängende System von Fußgängerzonen
199  anzubinden. Ein funktionsgerechtes und übersichtliches
200  Straßennetz für den Individualverkehr ist entsprechend den
201  Bedarfsprognosen auszubauen. Hierbei ist insbesondere der
202  Schaffung von Stellplätzen Rechnung zu tragen. Der Bereich
203  Hasestraße ist als Entwicklungszone anzusehen und sollte ausgebaut
204  und gefördert werden. Das Gebiet westlich der Großen Straße
205  muß als Schwerpunkt für den Ansatz der dringlichsten
206  Neuordnungsmaßnahmen angesehen werden, weil hier aufgrund der
207  zentralen Lage und der gegebenen Flächenreserven die
208  Initialzündung zur Stärkung und Neubelebung der gesamten
209  Innenstadt erfolgen kann. Für den ruhenden Verkehr wurden im
210  Bereich der Bebauungspläne 200 (1) (3) (4) Einstellplätze
211  für ca. 1000 Pkw in Hochgaragen festgesetzt. Die privaten
212  Parkplätze werden zum Teil in Tiefgaragen unter den Gebäuden
213  angeordnet. Die eigentlichen Einkaufsbereiche müssen dem
214  Besucher mehr als nur eine verkehrsfreie Bewegungsfläche bieten.
215  Sie sollen durch gestalterische Maßnahmen einen intimeren
216  Charakter erhalten, zum Bummeln und Verweilen einladen. Dazu
217  müssen diese Flächen z. B. durch Straßencaf‚s,
218  Bepflanzungen, Bänke, Spieleinrichtungen für Kinder,
219  Wetterschutz usw. belebt und optisch unterteilt werden. Die
220  Bauflächen im Geltungsbereich der Bebauungspläne 200 (1) (3)
221  (4) sind überwiegend als Kerngebiete festgesetzt. Eine
222  Mischung der gewerblich genutzten Geschoßfläche und der Flächen
223  für Wohnungen wird durch eine horizontale Schichtung der
224  Nutzungen erreicht. Das Erdgeschoß bleibt vorwiegend der
225  gewerblichen Nutzung für Einzelhandel und Dienstleistungen
226  vorbehalten. Das erste Obergeschoß kann wahlweise als
227  Erweiterungsfläche für den Handel oder für Dienstleistungen
228  angeboten werden. Die darüber liegenden Geschoßflächen sollen
229  vorwiegend durch Wohnungen genutzt werden. Für den Einzelhandel
230  können max. ca. 11032 qm Brutto-Geschoßfläche mehr als
231  bisher zur Verfügung gestellt werden, wenn davon ausgegangen wird,
232  daß sowohl die Erdgeschoße als auch die ersten Obergeschoße
233  und ein viergeschossiges Geschäftshaus (etwa auf dem Grundstück
234  der Taubstummen-Anstalt) dem Einzelhandel zur Verfügung
235  stehen. Da die GEWOS allerdings nur einen Bedarf von 8000 qm
236  für den Einzelhandel und für artverwandte Dienstleistungen
237  prognostiziert, ergibt sich dann ein darüber hinausgehendes
238  Angebot von 3032 qm. Eine Einschränkung der
239  Einzelhandelsfläche um ca. 3032 qm ist jedoch dann möglich,
240  wenn für den Einzelhandel lediglich das Erdgeschoß in allen
241  vorgesehenen Geschäftsbereichen zur Verfügung gestellt wird.
242  Die Fläche von 3032 qm könnte dann für Dienstleistungen oder
243  für Gemeinbedarfseinrichtungen zur Verfügung gestellt werden.
244  Um eine differenzierte städtebauliche Gestaltung mit einem
245  infolgedessen auch stark differenzierten Maß der baulichen Nutzung
246  für einzelne Grundstücke zu ermöglichen, soll unter
247  Ausschöpfung der baunutzungsverordnung (16) auf eine
248  Festsetzung von Geschoßflächenzahlen verzichtet werden. Das
249  Maß der baulichen Nutzung ergibt sich dann als Summe der
250  Einzelprodukte aus der zulässigen Grundfläche und der für den
251  jeweiligen Grundstücksteil festgesetzten Zahl der Vollgeschoße.
252  Das hat aber in vielen Fällen eine Überschreitung des
253  zulässigen Maßes der baulichen Nutzung zur Folge (17[ 1
254  ]BauNVO). Diese Überschreitung ist jedoch gem 17 Abs.
255  8 und Abs. 9 der BauNVO aus städtebaulichen Gründen
256  gerechtfertigt. Zur Verwirklichung des Bebauungsplanes sind
257  Umlegungen und Grenzregelungen erforderlich; diese sind, soweit
258  sie nicht durch freiwillige privatgeschäftliche Vereinbarungen der
259  Grundstückseigentümer erreichbar sind, im Wege eines förmlichen
260  Verfahrens nach den Vorschriften im vierten Teil des
261  Bundesbaugesetzes vorgesehen. Aus dem Stadtteil Nordwest.
262  Bürger des Stadtteils Nord-West fühlen sich
263  vernachlässigt Lebhafte Hauptversammlung des
264  Bürgervereins Nord-West Der Bürgerverein Nord-
265  West hatte in den letzten Mai-Wochen seine Mitglieder und
266  alle interessierten Bürger des Stadtteils zu seiner diesjährigen
267  Hauptversammlung in die Staatl. Ingenieurakademie eingeladen.
268  Vorsitzender Dipl.n-Ing. Carl Möller konnte seiner
269  Freude Ausdruck geben über den außerordentlich guten Besuch der
270  Veranstaltung, den er als lebendigen Beweis wachen Bürgersinns
271  und regen kommunalpolitischen Interesses wertete.

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