Quelle Nummer 034

Rubrik 09 : WIRTSCHAFT   Unterrubrik 09.13 : UEBRIGE

UNSER ANLAGETIP ZUM JAHRESENDE: NUTZEN SIE DIE
VERBESSERTEN CHANCEN DER VERMOEGENSBILDUNG AUS!
DR. LX
MEIN EIGENHEIM 6/1970, NOVEMBER/DEZEMBER 1970
HAUSZEITSCHRIFT DER BAUSPARKASSE GDF WUESTENROT
LUDWIGSBURG, S. 213-215
JAHRESSCHLUSS-HINWEISE, DIE IHNEN HELFEN, GELD
ZU SPAREN
ANONYMUS
ERSCH. S.O., S. 216


001  Unser Anlagetip zum Jahresende: Nutzen Sie die
002  verbesserten Chancen der Vermögensbildung aus!. Etwa
003  zwei Drittel unserer Bausparer sind Arbeitnehmer. Sie alle
004  können von 1970 ab beim Bausparen noch mehr profitieren als bisher:
005  Nach der schon 1969 eingeführten Zusatzprämie von 30 % ist
006  in diesem Jahr der Höchstbetrag begünstigter vermögenswirksamer
007  Leistungen einheitlich auf 624 DM erhöht worden. Das bedeutet
008  mehr Grundprämie, für sehr viele auch eine Zusatzprämie und
009  dieses Jahr noch erhebliche Einsparungen dadurch, daß für die
010  vermögenswirksam gesparten Beträge keine Steuern und
011  Sozialabgaben zu entrichten sind. Ein großer Teil unserer
012  Bausparer erhält als Arbeitnehmer tariflich verankerte Leistungen
013  zur Vermögensbildung, meist allerdings nur bis zu 312 DM im
014  Jahr; sie alle sollten gerade jetzt prüfen, ob sie den neuen
015  Begünstigungsrahmen von 624 DM schon ganz ausfüllen, und wo das
016  nicht der Fall ist, durch freiwillige Zuzahlungen über den
017  Arbeitgeber noch in diesem Jahr die ihnen vom Staat gebotenen
018  Vorteile voll ausnutzen So viel Prämien gab's noch nie
019  Nach der Anhebung geförderter vermögenswirksamer Leistungen
020  auf 624 DM im Jahr ist es dabei geblieben, daß für
021  vermögenswirksame Leistungen zusätzliche Wohnungsbauprämien
022  (wie auch Sparprämien) erlangt werden können. Mit anderen
023  Worten, der Arbeitnehmer kann seine prämienbegünstigten
024  Sparleistungen - z. B. 1600 DM nach dem Wohnungsbau-
025  Prämiengesetz, wenn keine Kinder vorhanden sind - um die
026  vermögenswirksamen Leistungen aufstocken, vom Jahre 1970 an also
027  um maximal 624 DM. Verheiratete Bausparer, die beide
028  Arbeitnehmer sind, können sogar zweimal bis zu je 624 DM
029  zusätzlich prämienbegünstigt sparen. Eine Gesamtübersicht gibt
030  die Tabelle auf der nächsten Seite. Darin sind die zur
031  Erzielung der höchstmöglichen Wohnungsbauprämie erforderlichen
032  Sparleistungen zusammengestellt, und zwar in Abhängigkeit von den
033  Prämienprozentsätzen, die für die verschiedenen Familienstands
034  gruppen und Einkommensgruppen unterschiedlich hoch sind.
035  Wichtig erscheint uns auch der Hinweis, daß es nach wie vor
036  möglich ist, im Falle von vermögenswirksamen Leistungen Spar
037  Prämien und Wohnungsbauprämien gleichzeitig zu
038  beantragen. Insofern ist das sogenannte Kumulierungsverbot
039  aufgehoben. Besteht beispielsweise schon ein Sparvertrag nach dem
040  Spar-Prämiengesetz, so können die vermögenswirksamen
041  Leistungen einem Wüstenrot-Bausparvertrag prämienbegünstigt
042  - unabhängig vom Vertragsbeginn der beiden Verträge -
043  zugeführt werden. Umgekehrt kann ein Bausparer, der auf seinen
044  Bausparvertrag Sparbeiträge nur im Rahmen der normalen
045  Höchstsparleistungen prämienbegünstigt erbringt, die
046  vermögenswirksamen Leistungen einem Vertrag nach dem Spar-
047  Prämiengesetz zuleiten. Bei der Bausparkasse Wüstenrot können
048  ebenfalls solche Kontensparverträge nach dem Spar-
049  Prämiengesetz geführt werden, auch soweit ihnen ausschließlich
050  vermögenswirksame Leistungen zufließen. Vom Jahre 1971 an
051  gibt es für vermögenswirksame Leistungen eine Arbeitnehmer-
052  Sparzulage in Höhe von 30 bzw. 40 Prozent. Bislang hatte
053  der Gesetzgeber vermögenswirksame Leistungen dadurch gefördert,
054  daß er sie von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen
055  freistellte. Dabei verbleibt es auch noch im Jahre 1970 bis zu dem
056  neuen Höchstbetrag von 624 DM je Arbeitnehmer. Die Befreiung
057  von der Steuerabgabenpflicht und Sozialabgabenpflicht
058  wirkte sich aber für die einzelnen Arbeitnehmer je nach der Höhe
059  ihres Verdienstes sehr unterschiedlich aus. Darum wurde diese
060  Begünstigungsmethode mit Wirkung vom 1.1.1971 grundlegend
061  umgestaltet. Während die vermögenswirksamen Leistungen von da ab
062  wie normales Arbeitsentgelt zu versteuern und dafür
063  Sozialversicherungsbeiträge abzuführen sind, erhält der
064  Arbeitnehmer eine sogenannte Sparzulage, die ihm vom Arbeitgeber
065  im Monat der vermögenswirksamen Leistung bar ausgezahlt wird.
066  Die Arbeitnehmer-Sparzulage beträgt 30 % (Abb.) der
067  vermögenswirksamen Leistung - das sind 187,20 DM beim
068  Höchstbetrag von 624 DM - und erhöht sich bei
069  Kinderfreibeträgen für 3 und mehr Kinder auf 40 %, das sind
070  im Höchstfalle 249,60 DM. Die Sparzulagen ihrerseits sind
071  selbstverständlich frei von Steuern und
072  Sozialversicherungsbeiträgen. Anspruch auf die Arbeitnehmer-
073  Sparzulage besteht allerdings nur dann, wenn im Kalenderjahr der
074  vermögenswirksamen Leistung der zu versteuernde Einkommensbetrag
075  im Sinne des Einkommensteuergesetzes 24000 DM bzw. - bei
076  zusammenveranlagten Ehegatten - 48000 DM nicht übersteigt.
077  Damit sind also nur wenige Arbeitnehmer mit sehr hohem Verdienst
078  von den Vergünstigungen des Vermögenbildungsgesetzes -
079  einschließlich der Aufstockung des prämienbegünstigten
080  Sparvolumens um die vermögenswirksamen Leistungen -
081  ausgeschlossen. Welche Spargewinne sich aus Wohnungsbauprämien
082  und Arbeitnehmer-Sparzulagen insgesamt erzielen lassen, haben
083  wir in einer Tabelle mitgeteilt, die in Heft 4/1970 von
084  " mein Eigenheim " wiedergegeben ist. Jeder Arbeitnehmer sollte
085  prüfen, ob er die ihm gebotenen Möglichkeiten bereits optimal
086  ausschöpft. Der Ihnen bekannte Vertreter unseres Hauses steht
087  Ihnen dazu beratend gern zur Verfügung. Gegebenenfalls können
088  Sie sich auch direkt an unsere Hauptverwaltung in 714 Ludwigsburg
089  wenden. Auch vermögensbildende Lebensversicherung mit
090  Wüstenrot. Zu den wichtigsten Änderungen des
091  Vermögensbildungsgesetzes gehört die Aufnahme der
092  Versicherungsbeiträge zu einem besonderen Vertragstyp der
093  Lebensversicherung in den Katalog begünstigter vermögenswirksamer
094  Leistungen. Die neugegründete Wüstenrot Lebensversicherungs
095  -AG. (vgl. auch Heft 3/1970 von " mein Eigenheim ")
096  hat die vermögenswirksame Lebensversicherung, auch
097  Vermögensbildungspolice genannt, ebenfalls in ihr Tarifangebot
098  aufgenommen. Am Beispiel ihres Tarifes 2 VL - darin steht das
099  VL für vermögenswirksame Leistungen - können die
100  Besonderheiten und Vorteile der neuen Vertragsform aufgezeigt
101  werden. Vorauszuschicken ist, daß Lebensversicherungsbeiträge
102  nach dem Dritten Vermögensbildungsgesetz nicht schlechthin
103  begünstigt sind. Bestehende Lebensversicherungsverträge und auch
104  zu den Normaltarifen der Versicherungsgesellschaften neu
105  abgeschlossene Verträge können hierfür nicht herangezogen werden.
106  Zugelassen sind allein Neuabschlüsse vom 1.10.1970 an
107  nach einer besonderen Vertragsform, die den gesetzlich festgelegten
108  Forderungen entspricht. Das ist bei dem Tarif 2 VL der
109  Wüstenrot Lebensversicherungs-AG. in vollem Umfang der
110  Fall. Nach den Gesetzesbestimmungen muß es sich um eine
111  Kapitalversicherung gegen laufenden - d. h. z. B.
112  monatlich oder jährlich gezahlten - Beitrag auf den Todes
113  fall und Erlebensfall handeln. Der Tarif 2 VL stellt eine
114  gemischte Versicherung dar, bei der die Versicherungssumme beim
115  Tod, spätestens beim Erleben des vereinbarten Ablauftermins
116  fällig wird und der Beitrag bis zum Tod, längstens bis zum
117  Ablauftermin zu entrichten ist. Derartige gemischte
118  Versicherungen sind im Lebensversicherungsgeschäft vorherrschend,
119  da sie einen sinnvollen Beitrag zur Altersversorgung und
120  Hinterbliebenenversorgung bilden. Die Vermögensbildungspolice
121  muß über eine Mindestversicherungsdauer von 12 Jahren lauten.
122  Infolgedessen kommt die Vermögensbildungspolice weniger für
123  Arbeitnehmer in fortgeschrittenem Alter (von etwa 50 und mehr
124  Jahren), als vielmehr für jüngere Arbeitnehmer in Betracht,
125  für die sich einerseits besonders hohe Versicherungsleistungen
126  ergeben und die andererseits oft einen hohen Versorgungsbedarf, z.B.
127  nach der Familiengründung haben. Die längerfristige
128  Kapitalbildung, von Anfang an unter Todesfallschutz stehend,
129  zeigt sich auch darin, daß vermögenswirksame Lebensversicherungen
130  bis zur Dauer von 35 Jahren eingegangen werden können. Die
131  erfreuliche Kehrseite dieser längerfristigen Bindung besteht darin,
132  daß sich unter der Voraussetzung gleichbleibender
133  Versicherungsbeiträge die Versicherungssumme mit anwachsender
134  Versicherungsdauer kräftig erhöht. Versicherungssummen für
135  52 DM Monatsbeitrag. Wir können an dieser Stelle das
136  vollständige Tabellenmaterial des Tarifes 2 VL der Wüstenrot
137  Lebensversicherungs-AG. nicht wiedergeben. Dennoch
138  möchten wir für ausgewählte Eintrittsalter und
139  Versicherungsdauern diejenigen Versicherungssummen nennen, die
140  sich aus einem Monatsbetrag der vermögenswirksamen Leistung in
141  Höhe von 52 DM ergeben. Die vom Vertragsbeginn an versicherten
142  Summen, die sich späterhin noch erheblich um die anfallenden
143  Überschußanteile erhöhen, betragen, wie die Tabelle auf Seite
144  215 oben zeigt, beispielsweise (Abb.). Aus den Beispielen geht
145  hervor, daß sich ein Monatsbeitrag von 52 DM je nach der
146  gewählten Versicherungsdauer in respektable Versicherungssummen
147  ummünzen läßt. Und noch eins ist zu erkennen: Bei gleicher
148  Dauer ist die Versicherungssumme umso höher, je niedriger das
149  Eintrittsalter ist; ein Tatbestand, der dafür spricht, schon
150  in jungem Alter für den Aufbau eines ausreichenden
151  Versicherungsschutzes zu sorgen. Besonderheiten der
152  Vermögensbildungspolice. Um die langfristige
153  Sparkapitalbildung über die Vermögensbildungspolice
154  sicherzustellen, hat der Gesetzgeber für sie weitere Bedingungen
155  gefordert. Dazu gehört, daß der Sparanteil schon im ersten
156  Versicherungsjahr mindestens 50 % des gezahlten Beitrages
157  ausmachen muß. Ferner dürfen die Versicherungsbeiträge keine
158  Anteile für Zusatzversicherungen mit reinem Risikocharakter (z.B.
159  für die Unfall-Zusatzversicherung) enthalten.
160  Der vermögenswirksame Lebensversicherungsvertrag unterliegt auch
161  einem Auszahlungsverbot, Rückzahlungsverbot,
162  Abtretungsverbot und Beleihungsverbot. Danach dürfen
163  während der 12jährigen Mindestvertragsdauer die
164  Versicherungssumme weder ganz noch zum Teil ausgezahlt, die
165  Beiträge nicht zurückgezahlt und Ansprüche aus dem
166  Versicherungsvertrag weder ganz noch zum Teil abgetreten oder
167  beliehen werden. Die genannten Verbote sind aufgehoben für den
168  Fall des Todes oder der völligen Erwerbsunfähigkeit des
169  Arbeitnehmers oder seines Ehegatten. Schließlich dürfen die
170  anfallenden Überschußanteile der vermögenswirksamen
171  Lebensversicherung nur zur Erhöhung der Versicherungsleistung
172  verwendet werden. Der Tarif 2 VL der Wüstenrot Leben
173  berücksichtigt alle diese Besonderheiten. Ein Hauptvorteil des
174  vermögenswirksamen Lebensversicherungsvertrages ist darin zu
175  erblicken, daß vom 1.1.1971 an für die aus
176  vermögenswirksamen Leistungen herrührenden Beiträge hierzu die
177  Arbeitnehmer-Sparzulage beansprucht werden kann. Hinzu kommt,
178  daß auch vermögenswirksame Lebensversicherungsbeiträge
179  Sonderausgaben im Rahmen der allgemeinen Höchstbeträge nach
180  10 des Einkommensteuergesetzes darstellen. Geht man davon aus,
181  daß durch den Sonderausgabenabzug eine Steuerersparnis von
182  wenigstens 20 % der vermögenswirksamen Leistung zu erzielen ist,
183  so ergibt sich zusammen mit der Sparzulage eine Kürzung des zu
184  tragenden Aufwandes um mindestens 50 % des
185  Lebensversicherungsbeitrags. Diese Ersparnis kann sich noch
186  beträchtlich erhöhen, wenn im Falle von 3 und mehr
187  Kinderfreibeträgen die Sparzulage 40 % und im Falle höheren
188  Arbeitseinkommens die Steuerbelastung in der Spitze mehr als 20
189  % ausmacht. Nur durch einen Lebensversicherungsvertrag kann
190  schon nach der Zahlung des ersten Beitrags das angestrebte
191  Sparziel auf den Todesfall abgesichert werden. Bei der
192  Wüstenrot-Vermögensbildungspolice kann man mit Recht von
193  einer " versicherten Vermögensbildung " sprechen. Der
194  vermögenswirksame Lebensversicherungsvertrag gewährleistet also
195  eine Altersvorsorge und Hinterbliebenenvorsorge in
196  Ergänzung zur gesetzlichen Rentenversicherung, die - auch
197  zusammen mit einer eventuellen betrieblichen Altersversorgung -
198  eine Vollversorgung zur Aufrechterhaltung des Lebenssstandards im
199  Ruhestand nicht sichern kann. Neben den staatlichen
200  Vergünstigungen der Sparzulage und der Steuerersparnis durch den
201  Sonderausgabenabzug ist schließlich noch anzumerken, daß auch
202  vermögensbildende Lebensversicherungen an der geschäftsplanmäßig
203  festgelegten Überschußbeteiligung teilnehmen. Dadurch erhöhen
204  sich die garantierten Versicherungssummen um so mehr, je länger
205  die Versicherung läuft. Fachliche Beratung unerläßlich.
206  Wir haben mit diesem Beitrag die wichtigsten Neuerungen aufgezeigt.
207  Weitere Einzelheiten über das vermögenswirksame Bausparen und
208  die vermögenswirksame Lebensversicherung lassen sich am besten in
209  einem persönlichen Gespräch darlegen, in dem der Gesamtplan für
210  Vorsorge, Sparen und Finanzierung unter bestmöglicher Nutzung
211  der gesetzlichen Sparhilfen erörtert werden kann. Wüstenrot
212  steht Ihnen überall mit seinen fachlich besonders geschulten
213  Außendienstmitarbeitern für eine unverbindliche und kostenlose
214  Beratung zur Verfügung. Jetzt Kurzantrag für
215  Zusatzverträge. Benutzen Sie die beiliegende
216  Postkarte. Man kann heute davon ausgehen, daß im Schnitt
217  jeder Bausparer 1,3 Bausparverträge besitzt. Für Zweit
218  verträge und weitere Verträge gibt es vielerlei Gründe
219  und Anlässe. Nicht nur die wünschenswerte Anpassung der
220  Bausparsumme an die veränderte Preissituation. Häufig werden
221  auch während der Sparzeit und Tilgungszeit zusätzliche
222  Ziele angesteuert, etwa der Anbau oder Umbau eines
223  Hauses oder seine Modernisierung, der nachträgliche Bau einer
224  Garage. Nicht selten möchte der Bauherr für zu erwartende
225  Anliegerleistungen vorsorgen. Einen breiteren Umfang nehmen auch
226  Verträge ein, die abgeschlossen werden, um zur Zinsentlastung
227  Hypotheken (auch Bauspardarlehen), die für Wohnzwecke
228  aufgenommen wurden, ganz oder teilweise abzulösen. Dieser
229  Verwendungszweck des Bausparvertrages ist ja ebenfalls prämien
230  begünstigt oder steuerbegünstigt. Oft sind auch
231  vorhandene Bausparverträge schon so weitgehend mit Einzahlungen
232  bedient, daß für die volle Ausnutzung der
233  Bausparvergünstigungen kein Raum mehr bleibt. Hier bietet sich
234  ebenfalls ein weiterer Vertrag an. Da Zusatzabschlüsse einen
235  beträchtlichen Teil unserer Neuzugänge ausmachen, haben wir uns
236  überlegt, wie wir unseren Bausparern die Anpassung ihrer
237  Bausparsumme an die heutigen Erfordernisse und an veränderte
238  Wünsche vereinfachen können. Unsere Lösung ist ein Antrag
239  in Kartenform, den wir diesem Heft beilegen. Füllen Sie bitte
240  diesen Antrag im Bedarfsfalle aus und schicken Sie ihn an unsere
241  Hauptverwaltung in Ludwigsburg. Sie können ihn aber auch unserem
242  Ihnen bekannten Mitarbeiter übergeben. Wünschen Sie zu dem
243  Neuabschluß oder in anderen Fragen noch eine mündliche Beratung,
244  dann kreuzen Sie bitte das dafür in dem Antrag vorgesehene Feld
245  an. Unser Mitarbeiter steht Ihnen gern zur Verfügung.
246  Jahresschluß-Hinweise, die Ihnen helfen, Geld zu sparen
247  Prüfen Sie bitte vor Jahresende, ob Sie 1970 alle
248  Bausparvergünstigungen ausgeschöpft haben. Im Dezember können
249  Sie Versäumtes noch nachholen. Wer jetzt nicht aufpaßt, kann
250  die 30 % ige Zusatzprämie, die der Staat Klein
251  verdienern und Mittelverdienern zur Bauspargrundprämie
252  gewährt, für sieben Jahre verlieren. Es lohnt sich auf jeden
253  Fall, die folgenden Hinweise aufmerksam zu lesen.
254  Einzahlungen zum Jahresende 1970. Wohnungsbauprämie oder
255  Steuerermäßigung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen kann
256  für 1970 nur für Bausparbeiträge beansprucht werden, die im
257  laufenden Kalenderjahr auch geleistet werden. Diese Voraussetzung
258  wird erfüllt, wenn: Barauszahlungen bei
259  der Bausparkasse, ihren Filialen oder den inkassoberechtigten
260  Mitarbeitern im Außendienst. einer Postanstalt zur
261  Überweisung mit Zahlkarte oder Postanweisung,
262  einer Sparkasse oder Bank zur Überweisung auf ein Konto der
263  Bausparkasse noch bis Jahresschluß 1970 geleistet werden.
264  Unsere Mitarbeiter im Außendienst sind bis Jahresende stark
265  beansprucht. Um Wartezeiten zu vermeiden, sollte mit
266  Einzahlungen bei unseren Beratungsstellen bzw.
267  inkassoberechtigten Mitarbeitern im Außendienst nicht bis zuletzt
268  gewartet werden. Überweisungen durch Bank,
269  Sparkasse oder Postscheckamt noch im Kalenderjahr 1970 dem Konto
270  des Auftraggebers belastet werden. Es genügt dabei nach
271  einem Urteil des Bundesfinanzhofes (6 58/61 v. 20.7.
272  1962) nicht, daß der Auftrag zur Überweisung bis zum
273  Jahresende erteilt wird; er muß spätestens im alten Jahr auch
274  ausgeführt sein. Schecks am 31.Dezember
275  1970 bei der Bausparkasse, ihren Filialen oder den
276  inkassoberechtigten Mitarbeitern im Außendienst vorliegen.
277  Schecks werden am Tag der Übergabe (Tag des Eingangs)
278  gutgeschrieben. Damit der Tag der Übergabe festgehalten
279  wird, dürfen Schecks den inkassoberechtigten Mitarbeitern im
280  Außendienst nur gegen Inkassoquittung ausgehändigt werden.

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