Quelle Nummer 026
Rubrik 09 : WIRTSCHAFT Unterrubrik 09.21 : WIRTSCHAFTSPOLITIK
NORDRHEIN-WESTFALEN-PROGRAMM 1975
5. PLANUNG, BAU UND VERKEHR
DUESSELDORF 1970, S. 79-86
001 Planung, Bau und Verkehr. Den überwiegenden
002 Teil Planung, Bau und Verkehr. Den überwiegenden
003 Teil seines täglichen Lebens verbringt der Mensch in einer
004 gebauten Umwelt, sei es in der Wohnung, in der Wohnumgebung, am
005 Arbeitsplatz oder auf den Verkehrswegen. Diese Umwelt
006 mitzugestalten, ist ihm meistens verwehrt. Er findet sie vor und
007 unterliegt ihren Bedingungen. Daran wird deutlich, wie
008 entscheidend vorausschauende Planung ist und welche Verantwortung
009 sie zunehmend zu tragen hat; denn je dichter sich Nutzungen im
010 Raum konzentrieren, um so schwerer wird ein Ausgleich
011 unterschiedlicher Interessen. Landesplanung. Die
012 räumliche Entwicklung in der Bundesrepublik Deutschland und in
013 Nordrhein-Westfalen ist im wesentlichen gekennzeichnet durch:
014 das weitere Wachsen der Verdichtungsräume. den
015 fortschreitenden Verstädterungsprozeß in Schwerpunkten der
016 übrigen Räume. den Rückgang der Landwirtschaft.
017 das räumliche Ungleichgewicht in der wirtschaftlichen und
018 sozialen Entwicklung des Bundesgebietes und
019 Landesgebietes. die Zunahme des Dienstleistungssektors.
020 die zunehmende Belastung der Landschaft. Dies sind
021 die wichtigsten Ansatzpunkte der Landesplanung bei ihrem Bestreben,
022 eine den sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen
023 Erfordernissen entsprechende Raumordnung zu schaffen.
024 Geltende Ziele der Landesplanung. Ziele der Landesplanung
025 sind bisher in drei Stufen dargestellt: Im
026 Landesentwicklungsprogramm. In den
027 Landesentwicklungsplänen 1 und 2. In
028 Gebietsentwicklungsplänen der Landesplanungsgemeinschaften.
029 Landesentwicklungsplan 1 (Abbildung 22, S. 80) grenzt die
030 Ballungskerne, Ballungsrandzonen und ländlichen Zonen
031 gegeneinander ab; er stellt die Gemeinden und städtischen (Abb.)
032 Verflechtungsgebiete mit zentralörtlicher Bedeutung dar. Der
033 Landesentwicklungsplan 2 (Abbildung 23) stellt das System von
034 Entwicklungsschwerpunkten und Entwicklungsachsen dar, auf das die
035 gesamte Entwicklung des Landes auszurichten ist. Die
036 Landesplanungsgemeinschaft Siedlungsverband Ruhrkohlenbezirk hat
037 im Jahre 1966 einen Gebietsentwicklungsplan für ihr
038 Planungsgebiet aufgestellt. Von den bisher erarbeiteten
039 räumlichen Teilabschnitten der Gebietsentwicklungspläne der
040 Landesplanungsgemeinschaften Rheinland und Westfalen sind
041 inzwischen die Gebietsentwicklungspläne Selfkantkreis
042 Geilenkirchen-Heinsberg. Kreis Grevenbroich.
043 Biggetalsperre. Arnsberger Wald rechtswirksam.
044 (Abb.)Zeitplan für die Aufstellung weiterer Pläne. Im
045 Programmzeitraum werden von der Landesplanungsbehörde und von den
046 Landesplanungsgemeinschaften weitere Pläne erstellt. Der
047 Landesentwicklungsplan 3 wird sich mit der Freiraum-
048 Infrastruktur befassen. In ihm ist die Darstellung von
049 Vorranggebieten, z. B. für die Wasserwirtschaft und die
050 Erholung, vorgesehen. Auf Grund der bereits eingeleiteten
051 Vorarbeiten wird der Landesentwicklungsplan 3 in den Jahren
052 1971/72 aufgestellt werden. Zur Ordnung der durch die
053 Auswirkungen der Flughäfen und Flugplätze betroffenen Gebiete
054 wird ein Landesentwicklungsplan 4 " Verkehrsflughafen
055 bereiche und Flugplatzbereiche " aufgestellt. In einem
056 Landesentwicklungsplan 5 sollen die größeren Lagerstätten an
057 Mineralien, Steinen und Erden mit ihren vorgesehenen
058 Abbaubereichen dargestellt werden, soweit sie unter
059 Berücksichtigung volkswirtschaftlicher Gesichtspunkte abbauwürdig
060 sind. Das Landesentwicklungsprogramm soll im Jahre 1971 neu
061 aufgestellt werden. Mit den Vorarbeiten wird unverzüglich
062 begonnen. Der Landesentwicklungsplan 1 wird in den Jahren 1970/71
063 neu aufgestellt. Dies ist wegen der kommunalen Neuordnung und
064 wegen der inzwischen von der Ministerkonferenz für Raumordnung
065 für die Bundesrepublik neu abgegrenzten Verdichtungsräumen
066 notwendig. Im übrigen sollen auch Gemeinden mit zentral-
067 örtlicher Bedeutung in den Ballungsrandzonen und Ballungskernen
068 dargestellt werden. Bis zum Jahre 1971 werden etwa für die
069 Hälfte des Planungsgebietes der Landesplanungsgemeinschaft
070 Westfalen räumliche Teilabschnitte des Gebietsentwicklungsplanes
071 aufgestellt sein; die restlichen werden bis zum Jahre 1973
072 vorliegen. Bis dahin werden auch für das Planungsgebiet der
073 Planungsgemeinschaft Rheinland die noch nicht vorliegenden
074 Teilabschnitte des Gebietsentwicklungsplans fertiggestellt sein.
075 Darüber hinaus soll bis 1975 ein sachlicher Teilabschnitt
076 " Freizonen " aufgestellt werden. Die Landesplanungsgemeinschaft
077 Siedlungsverband Ruhrkohlenbezirk beabsichtigt, ihren
078 Gebietsentwicklungsplan bis 1971 zu ergänzen. Diese Ergänzung
079 soll sich auf den Bereich der regionalen Infrastruktur erstrecken
080 und um Ziele der Landesplanung für Verkehr, Freizonen,
081 Siedlungsschwerpunkte und sonstige Einrichtungen der regionalen
082 Grundausstattung (z. B. Wassergewinnungsanlagen
083 und Abwasserbeseitigungsanlagen) erweitert werden. Darüber
084 hinaus ist bis 1975 beabsichtigt, den Inhalt der beiden
085 Gebietsentwicklungspläne 1966 und 1971 zusammenzufassen und in
086 einem neuen Gebietsentwicklungsplan geschlossen darzustellen. Die
087 personelle Ausstattung der Landesplanungsbehörde und der
088 Landesplanungsgemeinschaften wird verstärkt. Es entstehen für
089 die Landesplanungsbehörde ab 1971 jährlich 0,3 Mio DM und
090 für die Landesplanungsgemeinschaften ab 1971 jährlich 0,2
091 Mio DM Mehrkosten. Dies ist im Programmzeitraum ein
092 Mehrbedarf an Verwaltungskosten von insgesamt 2 Mio DM.
093 Langfristiges Ziel. Das gesamte Landesgebiet muß unter
094 ständiger Erweiterung und Vertiefung der Zielaussagen durch
095 landesplanerische Pläne abgedeckt werden. Maßnahmen bis
096 1975. Die Landesentwicklungspläne 3, 4 und 5 werden
097 erstmalig aufgestellt; das Landesentwicklungsprogramm und der
098 Landesentwicklungsplan 1 werden überarbeitet. Außerdem werden
099 rund 30 Gebietsentwicklungspläne erstmalig oder neu aufgestellt.
100 Landesausgaben im Programmzeitraum. 2 Mio DM.
101 Städtebau. Das Ziel des Städtebaues ist ein
102 Verbesserung der baulichen Entwicklung durch geordnetere und
103 intensivere Nutzung vorhandener Bauflächen und Freiräume.
104 Dabei muß mehr als bisher der Zersiedlung der Landschaft
105 entgegengetreten und bei Entscheidungen über die bauliche Nutzung
106 der langfristig wirtschaftlichen Lösung der Vorzug gegeben werden.
107 Die Landesplanung wird hierfür die Ziele entwickeln und
108 vorhandene Zieldarstellungen überprüfen und ergänzen. Die
109 Gemeinden müssen ihre Bauleitpläne diesen Zielen anpassen.
110 Dabei sollten Bauflächen, für die noch keine Baurechte
111 entstanden sind und für deren Bebauung in absehbarer Zeit kein
112 Bedarf besteht, möglichst wieder eingezogen werden. Für Fälle
113 einer Überlagerung von verschiedenen Arten der baulichen Nutzung
114 müssen die planungsrechtlichen Vorschriften des Bundes dahin
115 ergänzt werden, daß entsprechende städtebauliche Konzeptionen in
116 den gemeindlichen Bauleitplänen festgesetzt werden können. Bei
117 der Konzentration der Bebauung sind ausgleichende Maßnahmen
118 vorzusehen, wie zum Beispiel durch zusätzliche Freiflächen für
119 Spieleinrichtungen, Erholungseinrichtungen und
120 Freizeiteinrichtungen. Der Immissionsschutz im Städtebau,
121 insbesondere der Lärmschutz, ist besonders zu beachten. Für die
122 in den Abschnitten 5.21 und 5.22 genannten Standorte
123 hält die Landesregierung einen beschleunigten Ausbau für
124 besonders förderungswürdig. Ob und in welchem Umfang diese
125 Standorte gefördert werden können, wird sich erst bei der
126 Durchführung dieses Programms entscheiden lassen. Gegebenenfalls
127 wird auch eine Überprüfung der Standortauswahl vorgenommen. Die
128 Landesregierung wird im Programmzeitraum Städtebaumittel mit
129 Vorrang einsetzen in: Entwicklungsschwerpunkten nach dem
130 Landesentwicklungsplan 2 außerhalb der Ballunsgkerne, Stadt
131 zentren und Stadtteilzentren an S-Bahnhaltestellen
132 und Stadtbahnhaltestellen, besonders geeigneten Gemeinden mit
133 zentralörtlicher Bedeutung nach dem Landesentwicklungsplan 1.
134 Unberührt bleibt, soweit wirtschaftlich und städtebaulich
135 vertretbar, die Weiterförderung bereits begonnener Maßnahmen an
136 anderen Standorten. Es wird erwartet, daß die Beteiligung des
137 Bundes an der Städtebauförderung zu spürbaren zusätzlichen
138 Investitionen führt. Städtebauförderung in den
139 Verdichtungsgebieten. In den Verdichtungsgebieten des Landes
140 sollen Schnellbahnnetze aufgebaut und an den Haltestellen Stadt
141 zentren und Stadtteilzentren weiter entwickelt und
142 ausgebaut werden. Für einen möglichst großen Teil der
143 Wohnbevölkerung wird eine bessere regionale Mobilität angestrebt.
144 Leicht erreichbare und leistungsfähige öffentliche
145 Verkehrsmittel mildern die durch den Pkw-Verkehr und
146 Lkw-Verkehr verursachten Verkehrsengpässe. Die hohen
147 Investitionen für diese Schnellbahnen sind aber nur verantwortbar,
148 wenn Städtebau und Verkehrswegebau räumlich so koordiniert
149 werden, daß möglichst viele Einwohner die Haltestellen am Wohn
150 ort und Beschäftigungsort zu Fuß erreichen können.
151 Deshalb sollen um Knotenpunkte und wichtige Haltestellen der
152 Schnellbahnnetze bis zu etwa 15 Minuten Fußwegentfernung (etwa
153 1000 m Radius) vorwiegend Arbeitsplätze des tertiären Sektors
154 und Wohnungen so konzentriert werden, daß sie etwa 40000
155 Einwohner aufnehmen können. Citynahe Standorte mit regionalem
156 Einzugsbereich sollten so ausgebaut werden, daß sie auch für
157 Hotels und Wirtschaftsverwaltungen attraktiv sind und aus dem
158 inneren Citybereich abwandernde Dienstleistungsbetriebe aufnehmen
159 können. Öffentliche Einrichtungen mit Publikumsverkehr sollten
160 ebenfalls in der Nähe der Knotenpunkte und Haltestellen der S
161 -Bahn und Stadtbahn errichtet werden. Die angestrebten
162 Konzentrationen baulicher Anlagen für Gewerbe, öffentliche
163 Einrichtungen und sonstige Grundausstattungen sowie Wohnungen
164 erfordern neue Lösungen für ihre bauliche Gestaltung. Das gilt
165 auch für die Integration der Bahnanlagen in die allgemeine
166 bauliche Gestaltung der Knotenpunktbereiche und
167 Haltestellenbereiche. Bei der Planung der zukünftigen
168 Gestaltung der Bahnhöfe und ihrer Umgebung, insbesondere bei
169 einer Überbauung der Gleisanlagen, muß bedacht werden, daß die
170 Langlebigkeit von Bauten gerade an diesen Standorten großzügige
171 und zum Teil flexible Lösungen verlangt. Dabei sollte die
172 Möglichkeit, die " Bahnhofsrückseite " aufzuwerten und als
173 Cityerweiterungsgebiet zu nutzen, wahrgenommen werden.
174 Verdichtungsgebiete Bielefed, Münster, Aachen. Die Räume
175 Bielefeld, Münster und Aachen haben wegen ihrer Lage an
176 wichtigen Eisenbahnstrecken und wegen ihrer günstigen Umgebung
177 gute Entwicklungschancen. Für die beiden westfälischen Gebiete
178 verbessert sich die Situation durch die Errichtung eines dritten
179 Verkehrsflughafens zwischen Dortmund und Münster in der Zeit
180 nach 1975 erheblich. Die zahlreichen vorhandenen Eisenbahnlinien
181 in diesen Räumen bieten langfristig die Chance, mindestens durch
182 einen Taktverkehr einen Teil der innerstädtischen und regionalen
183 Verkehrsbedürfnisse zu befriedigen. Die Chance, eine weitgehend
184 vorhandene Verkehrsinfrastruktur intensiver zu nutzen, besteht aber
185 nur dann, wenn eine konsequente Städtebaupolitik verfolgt wird.
186 Dazu gehört die Konzentration von zentralen Einrichtungen,
187 Arbeitsplätzen und Wohnungen an schon entwickelten Standorten
188 zunächst entlang einer Hauptachse, damit in absehbarer Zeit
189 zumindest auf dieser einen Strecke eine bessere Verkehrsbedienung
190 erreicht werden kann. Danach erst können weitere Achsen ausgebaut
191 werden. Zur Verwirklichung dieser Ziele wird der Ausbau
192 folgender Standorte empfohlen: Verdichtungsgebiet Bielefeld
193 Ausbau von acht Standorten an der Bundesbahnstrecke von Rheda
194 bis Minden: Rheda, Gütersloh, Bielefeld Hbf., Brake,
195 Herford, Bad Oeynhausen, Minden, Brackwede (Stadtbahn).
196 Der Ausbau von Löhne soll für 1976 bis 1980 vorgesehen werden.
197 Verdichtungsgebiet Münster. Ausbau von vier Stadt
198 zentren und Stadtteilzentren an der Bundesbahnstrecke von Hamm
199 nach Rheine: Greven, Münster Verwaltungszentrum Nord,
200 Münster Hbf., Hiltrup. Den nördlich Greven an dieser
201 Verkehrsachse gelegenen Gemeinden Emsdetten, Mesum und Rheine
202 wird eine entsprechende Konzentration der Bebauung um die
203 Haltepunkte empfohlen, damit die Verbesserung der
204 Verkehrsbedienung auch auf diesen Streckenabschnitt ausgedehnt
205 werden kann. Verdichtungsgebiet Aachen. Ausbau von zwei
206 Stadtzentren und Stadtteilzentren an der Bundesautobahn
207 strecke Aachen-Köln: Aachen-West, Aachen Hbf..
208 Die Einbeziehung weiterer Strecken und Stadt *nbz zentren *lez
209 oder Stadtteilzentren wird im Programmzeitraum geprüft.
210 Langfristiges Ziel. Verbesserung der
211 Leistungsfähigkeitder Verdichtungsgebiete Bielefeld, Münster
212 und Aachen durch regionale Schnellverkehrsmittel.
213 Maßnahmen bis 1975. Ausbau von 14 Stadtzentren
214 und Stadtteilzentren. Landesausgaben im Programmzeitraum
215 Sind in den Abschnitten 5.24 und 5.36 enthalten.
216 Verdichtungsgebiet Rhein-Ruhr. Die
217 Bedeutung Nordrhein-Westfalens wird weitgehend durch das
218 Rhein-Ruhr-Gebiet bestimmt; in dem Dreieck zwischen
219 Bonn, Wesel und Hamm wohnen zwei Drittel der Bevölkerung des
220 Landes. Nach New York, Tokio und London ist hier mit über 10
221 Mio Einwohnern der viertgrößte Verdichtungsraum der Welt und
222 ein bedeutendes europäisches Produktions *nbz zentrum *lez und
223 Verbraucherzentrum. Die Landesregierung mißt allen Maßnahmen,
224 die die Integration und die Funktionsfähigkeit dieses Gebietes im
225 Rahmen des Gesamtraumes stärken, hohe Bedeutung bei. Sie
226 strebt weder eine " Weltstadt " noch eine Vergrößerung dieses
227 Raumes, wohl aber die bestmögliche Verteilung seiner
228 Aktivitäten und ihrer Verbindung mit den anderen Landesteilen an.
229 Hierzu gehört der beschleunigte Ausbau der Verkehrsnetze. Nur
230 so wird es gelingen, das Rhein-Ruhr-Gebiet gegenüber
231 wesentlich kleineren, aber attraktiveren Verdichtungsgebieten
232 konkurrenzfähig zu machen. Im Programmzeitraum wird daher der
233 Ausbau von S-Bahnen und Stadtbahnen (5.63) und.
234 von Stadtzentren und Stadtteilzentren an S-
235 Bahnhaltestellen und Stadtbahnhaltestellen vorrangig
236 gefördert. Die Lage der Zentren an den Schnellbahnen zeigt
237 Abbildung 24. Seite 84. Da die Netzplanungen noch nicht
238 abgeschlossen sind, können sich Änderungen ergeben. Die
239 dargestellten Stadtzentren und Stadtteilzentren müssen
240 noch weiter mit den Gemeinden beraten werden. Es können auch
241 Stadtzentren und Stadtteilzentren gefördert werden, die
242 an noch festzulegenden Strecken mit S-Bahn-ähnlichem
243 Ausbau liegen. Folgende Stadtzentren und
244 Stadtteilzentren erscheinen vorrangig für einen Ausbau geeignet:
245 (Abb.). Städtebauförderung und Dorferneuerung in den
246 ländlichen Gebieten. Die öffentliche Grundausstattung
247 ländlicher Gebiete muß an die in Verdichtungsgebieten
248 angestrebten Maßstäbe heranreichen. Aus den in den
249 Landesentwicklungsplänen dargestellten Entwicklungsschwerpunkten
250 und Gemeinden mit zentralörtlicher Bedeutung müssen sich
251 Standorte mit der Tragfähigkeit hochdifferenzierter privater und
252 öffentlicher Dienstleistungen entwickeln. Die Standorte sollen
253 vielseitige Angebote des gehobenen Warenbedarfs und
254 Dienstleistungsbedarfs aufweisen und mit dem
255 Entwicklungsschwerpunkt nächsthöherer Stufe durch gute
256 Verkehrsverbindungen verknüpft sein. In Gemeinden mit mehreren
257 Siedlungsteilen, besonders in neugebildeten Gemeinden kommt es
258 darauf an, ein kommunales Zentrum auszubauen und darauf die
259 öffentlichen Einrichtungen und die künftige bauliche Entwicklung
260 zu konzentrieren. Der Ausbau sollte möglichst so gelenkt werden,
261 daß die Grenzen der Bebauung bei den kleineren
262 Entwicklungsschwerpunkten nicht über eine Fußwegentfernung von 15
263 Minuten hinausgehen. Attraktivität ist dabei wichtiger als
264 Größe. Die besonderen Eigenarten vieler kleiner Orte im
265 ländlichen Raum sollten nicht durch willkürlichen Ausbau
266 zerstört werden. Störend sind an den dafür nicht geeigneten
267 Plätzen Industriebetriebe, wenn sie durch ihren Flächenbedarf
268 den örtlichen Maßstab sprengen und durch den Lieferverkehr
269 und Berufsverkehr zu Engpässen im Straßenverkehr führen,
270 sowie hohe, oft nicht rentabel ausnutzbare
271 Infrastrukturinvestitionen der Gemeinden erfordern. An Stelle
272 verstreuter Industrieansiedlungen sollen daher zusammenhängende
273 größere Industrieflächen an günstig gelegenen Standorten
274 entwickelt werden. Eine derartige Konzentration der
275 Industrieansiedlung erlaubt es, die Investitionen für Gleis
276 anschlüsse und Straßenanschlüsse, Energieversorgung,
277 Wasser und Abwasser besser auszunutzen. Gleichzeitig könnten
278 hierfür die erforderlichen Dienstleistungen, wie Zubringerverkehr,
279 gemeinsame Kantinen, Reparaturdienste und
280 Pflegedienste, vorgehalten werden, deren Vorhandensein für
281 Standortentscheidungen der Industrie immer wichtiger wird. Die
282 Strukturverbesserung im ländlichen Raum kann nur über eine
283 zeitweilige Konzentration der Förderungsmittel erreicht werden.
284 Aus den in den Landesentwicklungsplänen genannten
285 Entwicklungsschwerpunkten und zentralen Orten des ländlichen
286 Raumes wird die Landesregierung unter dem Gesichtspunkt der
287 Entwicklungschancen, des regionalen Ausgleichs, des örtlichen
288 Vorbereitungsstandes und der verfügbaren Mittel eine begrenzte
289 Anzahl vorrangig und konzentriert zu fördernder Standorte
290 auswählen. Dazu gehören auch noch auszuwählende Gemeinden in
291 den Bundesausbaugebieten der Kreise Warburg, Büren, Monschau
292 und Schleiden sowie die Bundesausbauorte Alsdorf, Gronau und
293 Warburg. Dieser Vorrang soll im Planungszeitraum für den
294 Einsatz der Mittel der regionalen Wirtschaftsförderung, des
295 Städtebaues und Wohnungsbaues und des kommunalen
296 Verkehrsbaues gelten.
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