Quelle Nummer 026

Rubrik 09 : WIRTSCHAFT   Unterrubrik 09.21 : WIRTSCHAFTSPOLITIK

NORDRHEIN-WESTFALEN-PROGRAMM 1975
5. PLANUNG, BAU UND VERKEHR
DUESSELDORF 1970, S. 79-86


001  Planung, Bau und Verkehr. Den überwiegenden
002  Teil Planung, Bau und Verkehr. Den überwiegenden
003  Teil seines täglichen Lebens verbringt der Mensch in einer
004  gebauten Umwelt, sei es in der Wohnung, in der Wohnumgebung, am
005  Arbeitsplatz oder auf den Verkehrswegen. Diese Umwelt
006  mitzugestalten, ist ihm meistens verwehrt. Er findet sie vor und
007  unterliegt ihren Bedingungen. Daran wird deutlich, wie
008  entscheidend vorausschauende Planung ist und welche Verantwortung
009  sie zunehmend zu tragen hat; denn je dichter sich Nutzungen im
010  Raum konzentrieren, um so schwerer wird ein Ausgleich
011  unterschiedlicher Interessen. Landesplanung. Die
012  räumliche Entwicklung in der Bundesrepublik Deutschland und in
013  Nordrhein-Westfalen ist im wesentlichen gekennzeichnet durch:
014  das weitere Wachsen der Verdichtungsräume. den
015  fortschreitenden Verstädterungsprozeß in Schwerpunkten der
016  übrigen Räume. den Rückgang der Landwirtschaft.
017  das räumliche Ungleichgewicht in der wirtschaftlichen und
018  sozialen Entwicklung des Bundesgebietes und
019  Landesgebietes. die Zunahme des Dienstleistungssektors.
020  die zunehmende Belastung der Landschaft. Dies sind
021  die wichtigsten Ansatzpunkte der Landesplanung bei ihrem Bestreben,
022  eine den sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen
023  Erfordernissen entsprechende Raumordnung zu schaffen.
024  Geltende Ziele der Landesplanung. Ziele der Landesplanung
025  sind bisher in drei Stufen dargestellt: Im
026  Landesentwicklungsprogramm. In den
027  Landesentwicklungsplänen 1 und 2. In
028  Gebietsentwicklungsplänen der Landesplanungsgemeinschaften.
029  Landesentwicklungsplan 1 (Abbildung 22, S. 80) grenzt die
030  Ballungskerne, Ballungsrandzonen und ländlichen Zonen
031  gegeneinander ab; er stellt die Gemeinden und städtischen (Abb.)
032  Verflechtungsgebiete mit zentralörtlicher Bedeutung dar. Der
033  Landesentwicklungsplan 2 (Abbildung 23) stellt das System von
034  Entwicklungsschwerpunkten und Entwicklungsachsen dar, auf das die
035  gesamte Entwicklung des Landes auszurichten ist. Die
036  Landesplanungsgemeinschaft Siedlungsverband Ruhrkohlenbezirk hat
037  im Jahre 1966 einen Gebietsentwicklungsplan für ihr
038  Planungsgebiet aufgestellt. Von den bisher erarbeiteten
039  räumlichen Teilabschnitten der Gebietsentwicklungspläne der
040  Landesplanungsgemeinschaften Rheinland und Westfalen sind
041  inzwischen die Gebietsentwicklungspläne Selfkantkreis
042  Geilenkirchen-Heinsberg. Kreis Grevenbroich.
043  Biggetalsperre. Arnsberger Wald rechtswirksam.
044  (Abb.)Zeitplan für die Aufstellung weiterer Pläne. Im
045  Programmzeitraum werden von der Landesplanungsbehörde und von den
046  Landesplanungsgemeinschaften weitere Pläne erstellt. Der
047  Landesentwicklungsplan 3 wird sich mit der Freiraum-
048  Infrastruktur befassen. In ihm ist die Darstellung von
049  Vorranggebieten, z. B. für die Wasserwirtschaft und die
050  Erholung, vorgesehen. Auf Grund der bereits eingeleiteten
051  Vorarbeiten wird der Landesentwicklungsplan 3 in den Jahren
052  1971/72 aufgestellt werden. Zur Ordnung der durch die
053  Auswirkungen der Flughäfen und Flugplätze betroffenen Gebiete
054  wird ein Landesentwicklungsplan 4 " Verkehrsflughafen
055  bereiche und Flugplatzbereiche " aufgestellt. In einem
056  Landesentwicklungsplan 5 sollen die größeren Lagerstätten an
057  Mineralien, Steinen und Erden mit ihren vorgesehenen
058  Abbaubereichen dargestellt werden, soweit sie unter
059  Berücksichtigung volkswirtschaftlicher Gesichtspunkte abbauwürdig
060  sind. Das Landesentwicklungsprogramm soll im Jahre 1971 neu
061  aufgestellt werden. Mit den Vorarbeiten wird unverzüglich
062  begonnen. Der Landesentwicklungsplan 1 wird in den Jahren 1970/71
063  neu aufgestellt. Dies ist wegen der kommunalen Neuordnung und
064  wegen der inzwischen von der Ministerkonferenz für Raumordnung
065  für die Bundesrepublik neu abgegrenzten Verdichtungsräumen
066  notwendig. Im übrigen sollen auch Gemeinden mit zentral-
067  örtlicher Bedeutung in den Ballungsrandzonen und Ballungskernen
068  dargestellt werden. Bis zum Jahre 1971 werden etwa für die
069  Hälfte des Planungsgebietes der Landesplanungsgemeinschaft
070  Westfalen räumliche Teilabschnitte des Gebietsentwicklungsplanes
071  aufgestellt sein; die restlichen werden bis zum Jahre 1973
072  vorliegen. Bis dahin werden auch für das Planungsgebiet der
073  Planungsgemeinschaft Rheinland die noch nicht vorliegenden
074  Teilabschnitte des Gebietsentwicklungsplans fertiggestellt sein.
075  Darüber hinaus soll bis 1975 ein sachlicher Teilabschnitt
076  " Freizonen " aufgestellt werden. Die Landesplanungsgemeinschaft
077  Siedlungsverband Ruhrkohlenbezirk beabsichtigt, ihren
078  Gebietsentwicklungsplan bis 1971 zu ergänzen. Diese Ergänzung
079  soll sich auf den Bereich der regionalen Infrastruktur erstrecken
080  und um Ziele der Landesplanung für Verkehr, Freizonen,
081  Siedlungsschwerpunkte und sonstige Einrichtungen der regionalen
082  Grundausstattung (z. B. Wassergewinnungsanlagen
083  und Abwasserbeseitigungsanlagen) erweitert werden. Darüber
084  hinaus ist bis 1975 beabsichtigt, den Inhalt der beiden
085  Gebietsentwicklungspläne 1966 und 1971 zusammenzufassen und in
086  einem neuen Gebietsentwicklungsplan geschlossen darzustellen. Die
087  personelle Ausstattung der Landesplanungsbehörde und der
088  Landesplanungsgemeinschaften wird verstärkt. Es entstehen für
089  die Landesplanungsbehörde ab 1971 jährlich 0,3 Mio DM und
090  für die Landesplanungsgemeinschaften ab 1971 jährlich 0,2
091  Mio DM Mehrkosten. Dies ist im Programmzeitraum ein
092  Mehrbedarf an Verwaltungskosten von insgesamt 2 Mio DM.
093  Langfristiges Ziel. Das gesamte Landesgebiet muß unter
094  ständiger Erweiterung und Vertiefung der Zielaussagen durch
095  landesplanerische Pläne abgedeckt werden. Maßnahmen bis
096  1975. Die Landesentwicklungspläne 3, 4 und 5 werden
097  erstmalig aufgestellt; das Landesentwicklungsprogramm und der
098  Landesentwicklungsplan 1 werden überarbeitet. Außerdem werden
099  rund 30 Gebietsentwicklungspläne erstmalig oder neu aufgestellt.
100  Landesausgaben im Programmzeitraum. 2 Mio DM.
101  Städtebau. Das Ziel des Städtebaues ist ein
102  Verbesserung der baulichen Entwicklung durch geordnetere und
103  intensivere Nutzung vorhandener Bauflächen und Freiräume.
104  Dabei muß mehr als bisher der Zersiedlung der Landschaft
105  entgegengetreten und bei Entscheidungen über die bauliche Nutzung
106  der langfristig wirtschaftlichen Lösung der Vorzug gegeben werden.
107  Die Landesplanung wird hierfür die Ziele entwickeln und
108  vorhandene Zieldarstellungen überprüfen und ergänzen. Die
109  Gemeinden müssen ihre Bauleitpläne diesen Zielen anpassen.
110  Dabei sollten Bauflächen, für die noch keine Baurechte
111  entstanden sind und für deren Bebauung in absehbarer Zeit kein
112  Bedarf besteht, möglichst wieder eingezogen werden. Für Fälle
113  einer Überlagerung von verschiedenen Arten der baulichen Nutzung
114  müssen die planungsrechtlichen Vorschriften des Bundes dahin
115  ergänzt werden, daß entsprechende städtebauliche Konzeptionen in
116  den gemeindlichen Bauleitplänen festgesetzt werden können. Bei
117  der Konzentration der Bebauung sind ausgleichende Maßnahmen
118  vorzusehen, wie zum Beispiel durch zusätzliche Freiflächen für
119  Spieleinrichtungen, Erholungseinrichtungen und
120  Freizeiteinrichtungen. Der Immissionsschutz im Städtebau,
121  insbesondere der Lärmschutz, ist besonders zu beachten. Für die
122  in den Abschnitten 5.21 und 5.22 genannten Standorte
123  hält die Landesregierung einen beschleunigten Ausbau für
124  besonders förderungswürdig. Ob und in welchem Umfang diese
125  Standorte gefördert werden können, wird sich erst bei der
126  Durchführung dieses Programms entscheiden lassen. Gegebenenfalls
127  wird auch eine Überprüfung der Standortauswahl vorgenommen. Die
128  Landesregierung wird im Programmzeitraum Städtebaumittel mit
129  Vorrang einsetzen in: Entwicklungsschwerpunkten nach dem
130  Landesentwicklungsplan 2 außerhalb der Ballunsgkerne, Stadt
131  zentren und Stadtteilzentren an S-Bahnhaltestellen
132  und Stadtbahnhaltestellen, besonders geeigneten Gemeinden mit
133  zentralörtlicher Bedeutung nach dem Landesentwicklungsplan 1.
134  Unberührt bleibt, soweit wirtschaftlich und städtebaulich
135  vertretbar, die Weiterförderung bereits begonnener Maßnahmen an
136  anderen Standorten. Es wird erwartet, daß die Beteiligung des
137  Bundes an der Städtebauförderung zu spürbaren zusätzlichen
138  Investitionen führt. Städtebauförderung in den
139  Verdichtungsgebieten. In den Verdichtungsgebieten des Landes
140  sollen Schnellbahnnetze aufgebaut und an den Haltestellen Stadt
141  zentren und Stadtteilzentren weiter entwickelt und
142  ausgebaut werden. Für einen möglichst großen Teil der
143  Wohnbevölkerung wird eine bessere regionale Mobilität angestrebt.
144  Leicht erreichbare und leistungsfähige öffentliche
145  Verkehrsmittel mildern die durch den Pkw-Verkehr und
146  Lkw-Verkehr verursachten Verkehrsengpässe. Die hohen
147  Investitionen für diese Schnellbahnen sind aber nur verantwortbar,
148  wenn Städtebau und Verkehrswegebau räumlich so koordiniert
149  werden, daß möglichst viele Einwohner die Haltestellen am Wohn
150  ort und Beschäftigungsort zu Fuß erreichen können.
151  Deshalb sollen um Knotenpunkte und wichtige Haltestellen der
152  Schnellbahnnetze bis zu etwa 15 Minuten Fußwegentfernung (etwa
153  1000 m Radius) vorwiegend Arbeitsplätze des tertiären Sektors
154  und Wohnungen so konzentriert werden, daß sie etwa 40000
155  Einwohner aufnehmen können. Citynahe Standorte mit regionalem
156  Einzugsbereich sollten so ausgebaut werden, daß sie auch für
157  Hotels und Wirtschaftsverwaltungen attraktiv sind und aus dem
158  inneren Citybereich abwandernde Dienstleistungsbetriebe aufnehmen
159  können. Öffentliche Einrichtungen mit Publikumsverkehr sollten
160  ebenfalls in der Nähe der Knotenpunkte und Haltestellen der S
161  -Bahn und Stadtbahn errichtet werden. Die angestrebten
162  Konzentrationen baulicher Anlagen für Gewerbe, öffentliche
163  Einrichtungen und sonstige Grundausstattungen sowie Wohnungen
164  erfordern neue Lösungen für ihre bauliche Gestaltung. Das gilt
165  auch für die Integration der Bahnanlagen in die allgemeine
166  bauliche Gestaltung der Knotenpunktbereiche und
167  Haltestellenbereiche. Bei der Planung der zukünftigen
168  Gestaltung der Bahnhöfe und ihrer Umgebung, insbesondere bei
169  einer Überbauung der Gleisanlagen, muß bedacht werden, daß die
170  Langlebigkeit von Bauten gerade an diesen Standorten großzügige
171  und zum Teil flexible Lösungen verlangt. Dabei sollte die
172  Möglichkeit, die " Bahnhofsrückseite " aufzuwerten und als
173  Cityerweiterungsgebiet zu nutzen, wahrgenommen werden.
174  Verdichtungsgebiete Bielefed, Münster, Aachen. Die Räume
175  Bielefeld, Münster und Aachen haben wegen ihrer Lage an
176  wichtigen Eisenbahnstrecken und wegen ihrer günstigen Umgebung
177  gute Entwicklungschancen. Für die beiden westfälischen Gebiete
178  verbessert sich die Situation durch die Errichtung eines dritten
179  Verkehrsflughafens zwischen Dortmund und Münster in der Zeit
180  nach 1975 erheblich. Die zahlreichen vorhandenen Eisenbahnlinien
181  in diesen Räumen bieten langfristig die Chance, mindestens durch
182  einen Taktverkehr einen Teil der innerstädtischen und regionalen
183  Verkehrsbedürfnisse zu befriedigen. Die Chance, eine weitgehend
184  vorhandene Verkehrsinfrastruktur intensiver zu nutzen, besteht aber
185  nur dann, wenn eine konsequente Städtebaupolitik verfolgt wird.
186  Dazu gehört die Konzentration von zentralen Einrichtungen,
187  Arbeitsplätzen und Wohnungen an schon entwickelten Standorten
188  zunächst entlang einer Hauptachse, damit in absehbarer Zeit
189  zumindest auf dieser einen Strecke eine bessere Verkehrsbedienung
190  erreicht werden kann. Danach erst können weitere Achsen ausgebaut
191  werden. Zur Verwirklichung dieser Ziele wird der Ausbau
192  folgender Standorte empfohlen: Verdichtungsgebiet Bielefeld
193  Ausbau von acht Standorten an der Bundesbahnstrecke von Rheda
194  bis Minden: Rheda, Gütersloh, Bielefeld Hbf., Brake,
195  Herford, Bad Oeynhausen, Minden, Brackwede (Stadtbahn).
196  Der Ausbau von Löhne soll für 1976 bis 1980 vorgesehen werden.
197  Verdichtungsgebiet Münster. Ausbau von vier Stadt
198  zentren und Stadtteilzentren an der Bundesbahnstrecke von Hamm
199  nach Rheine: Greven, Münster Verwaltungszentrum Nord,
200  Münster Hbf., Hiltrup. Den nördlich Greven an dieser
201  Verkehrsachse gelegenen Gemeinden Emsdetten, Mesum und Rheine
202  wird eine entsprechende Konzentration der Bebauung um die
203  Haltepunkte empfohlen, damit die Verbesserung der
204  Verkehrsbedienung auch auf diesen Streckenabschnitt ausgedehnt
205  werden kann. Verdichtungsgebiet Aachen. Ausbau von zwei
206  Stadtzentren und Stadtteilzentren an der Bundesautobahn
207  strecke Aachen-Köln: Aachen-West, Aachen Hbf..
208  Die Einbeziehung weiterer Strecken und Stadt *nbz zentren *lez
209  oder Stadtteilzentren wird im Programmzeitraum geprüft.
210  Langfristiges Ziel. Verbesserung der
211  Leistungsfähigkeitder Verdichtungsgebiete Bielefeld, Münster
212  und Aachen durch regionale Schnellverkehrsmittel.
213  Maßnahmen bis 1975. Ausbau von 14 Stadtzentren
214  und Stadtteilzentren. Landesausgaben im Programmzeitraum
215  Sind in den Abschnitten 5.24 und 5.36 enthalten.
216  Verdichtungsgebiet Rhein-Ruhr. Die
217  Bedeutung Nordrhein-Westfalens wird weitgehend durch das
218  Rhein-Ruhr-Gebiet bestimmt; in dem Dreieck zwischen
219  Bonn, Wesel und Hamm wohnen zwei Drittel der Bevölkerung des
220  Landes. Nach New York, Tokio und London ist hier mit über 10
221  Mio Einwohnern der viertgrößte Verdichtungsraum der Welt und
222  ein bedeutendes europäisches Produktions *nbz zentrum *lez und
223  Verbraucherzentrum. Die Landesregierung mißt allen Maßnahmen,
224  die die Integration und die Funktionsfähigkeit dieses Gebietes im
225  Rahmen des Gesamtraumes stärken, hohe Bedeutung bei. Sie
226  strebt weder eine " Weltstadt " noch eine Vergrößerung dieses
227  Raumes, wohl aber die bestmögliche Verteilung seiner
228  Aktivitäten und ihrer Verbindung mit den anderen Landesteilen an.
229  Hierzu gehört der beschleunigte Ausbau der Verkehrsnetze. Nur
230  so wird es gelingen, das Rhein-Ruhr-Gebiet gegenüber
231  wesentlich kleineren, aber attraktiveren Verdichtungsgebieten
232  konkurrenzfähig zu machen. Im Programmzeitraum wird daher der
233  Ausbau von S-Bahnen und Stadtbahnen (5.63) und.
234  von Stadtzentren und Stadtteilzentren an S-
235  Bahnhaltestellen und Stadtbahnhaltestellen vorrangig
236  gefördert. Die Lage der Zentren an den Schnellbahnen zeigt
237  Abbildung 24. Seite 84. Da die Netzplanungen noch nicht
238  abgeschlossen sind, können sich Änderungen ergeben. Die
239  dargestellten Stadtzentren und Stadtteilzentren müssen
240  noch weiter mit den Gemeinden beraten werden. Es können auch
241  Stadtzentren und Stadtteilzentren gefördert werden, die
242  an noch festzulegenden Strecken mit S-Bahn-ähnlichem
243  Ausbau liegen. Folgende Stadtzentren und
244  Stadtteilzentren erscheinen vorrangig für einen Ausbau geeignet:
245  (Abb.). Städtebauförderung und Dorferneuerung in den
246  ländlichen Gebieten. Die öffentliche Grundausstattung
247  ländlicher Gebiete muß an die in Verdichtungsgebieten
248  angestrebten Maßstäbe heranreichen. Aus den in den
249  Landesentwicklungsplänen dargestellten Entwicklungsschwerpunkten
250  und Gemeinden mit zentralörtlicher Bedeutung müssen sich
251  Standorte mit der Tragfähigkeit hochdifferenzierter privater und
252  öffentlicher Dienstleistungen entwickeln. Die Standorte sollen
253  vielseitige Angebote des gehobenen Warenbedarfs und
254  Dienstleistungsbedarfs aufweisen und mit dem
255  Entwicklungsschwerpunkt nächsthöherer Stufe durch gute
256  Verkehrsverbindungen verknüpft sein. In Gemeinden mit mehreren
257  Siedlungsteilen, besonders in neugebildeten Gemeinden kommt es
258  darauf an, ein kommunales Zentrum auszubauen und darauf die
259  öffentlichen Einrichtungen und die künftige bauliche Entwicklung
260  zu konzentrieren. Der Ausbau sollte möglichst so gelenkt werden,
261  daß die Grenzen der Bebauung bei den kleineren
262  Entwicklungsschwerpunkten nicht über eine Fußwegentfernung von 15
263  Minuten hinausgehen. Attraktivität ist dabei wichtiger als
264  Größe. Die besonderen Eigenarten vieler kleiner Orte im
265  ländlichen Raum sollten nicht durch willkürlichen Ausbau
266  zerstört werden. Störend sind an den dafür nicht geeigneten
267  Plätzen Industriebetriebe, wenn sie durch ihren Flächenbedarf
268  den örtlichen Maßstab sprengen und durch den Lieferverkehr
269  und Berufsverkehr zu Engpässen im Straßenverkehr führen,
270  sowie hohe, oft nicht rentabel ausnutzbare
271  Infrastrukturinvestitionen der Gemeinden erfordern. An Stelle
272  verstreuter Industrieansiedlungen sollen daher zusammenhängende
273  größere Industrieflächen an günstig gelegenen Standorten
274  entwickelt werden. Eine derartige Konzentration der
275  Industrieansiedlung erlaubt es, die Investitionen für Gleis
276  anschlüsse und Straßenanschlüsse, Energieversorgung,
277  Wasser und Abwasser besser auszunutzen. Gleichzeitig könnten
278  hierfür die erforderlichen Dienstleistungen, wie Zubringerverkehr,
279  gemeinsame Kantinen, Reparaturdienste und
280  Pflegedienste, vorgehalten werden, deren Vorhandensein für
281  Standortentscheidungen der Industrie immer wichtiger wird. Die
282  Strukturverbesserung im ländlichen Raum kann nur über eine
283  zeitweilige Konzentration der Förderungsmittel erreicht werden.
284  Aus den in den Landesentwicklungsplänen genannten
285  Entwicklungsschwerpunkten und zentralen Orten des ländlichen
286  Raumes wird die Landesregierung unter dem Gesichtspunkt der
287  Entwicklungschancen, des regionalen Ausgleichs, des örtlichen
288  Vorbereitungsstandes und der verfügbaren Mittel eine begrenzte
289  Anzahl vorrangig und konzentriert zu fördernder Standorte
290  auswählen. Dazu gehören auch noch auszuwählende Gemeinden in
291  den Bundesausbaugebieten der Kreise Warburg, Büren, Monschau
292  und Schleiden sowie die Bundesausbauorte Alsdorf, Gronau und
293  Warburg. Dieser Vorrang soll im Planungszeitraum für den
294  Einsatz der Mittel der regionalen Wirtschaftsförderung, des
295  Städtebaues und Wohnungsbaues und des kommunalen
296  Verkehrsbaues gelten.

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