Quelle Nummer 025
Rubrik 05 : KULTUR Unterrubrik 05.04 : SCHULBUCH
NORDRHEIN-WESTFALEN-PROGRAMM 1975
6. FREIZEIT UND KULTUR
DUESSELDORF 1970
001 Freizeit und Kultur. Freizeit und kulturelles
002 Leben gewinnen an Bedeutung. Mehr Menschen beteiligen sich in
003 größerem Umfang an Aktivitäten in diesen Bereichen. Das
004 äußert sich auch in der Bewertung von Standorten. Waren noch
005 vor wenigen Jahren die Arbeitsmöglichkeiten und
006 Verdienstmöglichkeiten für Zuzug und Seßhaftigkeit allein
007 maßgebend, so tritt heute immer mehr der " Freizeitwert " in den
008 Vordergrund. Freizeit. Die für den einzelnen frei
009 verfügbare Zeit nimmt zu. Im Durchschnitt wird die
010 Nettofreizeit bis 1980 um etwa ein Fünftel steigen. Damit wird
011 auch der Flächenbedarf für Freizeit und Erholung erheblich
012 wachsen. Der Bedarf für Wohnen und indurstrielle Produktion
013 wird dagegen nur langsam zunehmen. Für die Landwirtschaft wird
014 der notwendige Flächenbedarf sogar sinken. Der Freizeit
015 verkehr und Erholungsverkehr weitet sich stärker aus als der
016 Berufsverkehr; hier liegen heute bereits die absoluten
017 Verkehrsspitzen. Tageserholung. Der Hauptteil der
018 frei verfügbaren Zeit wird zu Hause und in Wohnungsnähe
019 verbracht; das gilt insbesondere für nichtberufstätige Ehefrauen,
020 für Kinder und für alte Menschen. Erholungsgerechte Umwelt
021 ist daher zunächst ein Problem der Stadtplanung und des
022 Wohnungsbaues. Kontaktmöglichkeiten, Fortbildungs
023 möglichkeiten und Hobbymöglichkeiten werden heute in der
024 Nähe der Wohnung erwartet. Über diesen engeren Bezirk hinaus
025 besteht Bedarf nach Anlagen, die Möglichkeiten für Sport,
026 Spiel und Muße für alle Altersgruppen und Jahreszeiten
027 vereinigen. Sie können nicht von einem Gemeindeteil, wohl aber
028 von einer oder mehreren großen Gemeinden getragen werden. Die
029 notwendigen Einrichtungen für Schwimmen, Spiel und Sport sowie
030 für " stille Erholung " müssen in zumutbarer Entfernung,
031 möglichst auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar sein.
032 Die mögliche Gestaltung einer solchen Tageserholungsanlage wird
033 durch das Schema der Abbildung 41 angedeutet (S. 108). (Abb.)
034 Die Zahl der Tageserholungsanlagen muß noch wesentlich erhöht
035 werden. Mit Tageserholungsmöglichkeiten ungenügend ausgestattet
036 sind zum Beispiel das nordöstliche und das innere Ruhrgebiet sowie
037 die Räume Duisburg und Düsseldorf. Abbildung 42 zeigt 37
038 Standorte, die für die Errichtung oder für den weiteren Ausbau
039 von Tageserholungsanlagen besonders geeignet sind. Der Bau von
040 drei weiteren Anlagen ist vorgesehen. Über ihren Standort wird
041 im Programmzeitraum entschieden werden. Der Zeitpunkt der
042 Errichtung von Tageserholungsanlagen hängt u. a. von der
043 Dringlichkeit des betreffenden Bedarfs sowie vom jeweiligen Stand
044 der Planung ab. Standorte, die durch den öffentlichen
045 Nahverkehr, etwa durch S-Bahn oder Stadtbahn, erschlossen
046 sind oder demnächst erschlossen werden, sind bevorzugt zu fördern.
047 Die Planung der Erholungsanlagen wird, unabhängig von der Art
048 der Trägerschaft, aus Mitteln des Landes gefördert werden.
049 Mit den Kosten für Grunderwerb und Einrichtungen ist im
050 Programmzeitraum nur für die 20 Anlagen erster Ausbaustufe zu
051 rechnen. Für die Anlagen der zweiten Ausbaustufe wird im
052 wesentlichen nur der Grunderwerb durchgeführt werden müssen. Es
053 ist davon auszugehen, daß zwei Drittel der entstehenden Kosten
054 von der öffentlichen Hand getragen werden müssen. Rund die
055 Hälfte dieser Beträge, nämlich 133 Mio DM, wird vom Lande
056 kommen; darin sind 60 Mio DM aus Abschnitt 5.24 enthalten.
057 Langfristiges Ziel. Die Verdichtungsgebiete müssen mit
058 ausreichenden Tageserholungsanlagen versorgt werden.
059 Maßnahmen bis 1975. Errichtung von 20 Tageserholungsanlagen;
060 Inangriffnahme von 20 weiteren Tageserholungsanlagen.
061 Landesausgaben im Programmzeitraum. 133 Mio DM.
062 Wochenenderholung und Ferienerholung. An einem
063 schönen Wochenende sind mehrere Millionen Einwohner des Landes
064 " unterwegs ". Sie suchen Erholung in der Landschaft. Zur
065 Erholung genügt jedoch nicht mehr allein das Angebot
066 " unberührter Natur ", sondern es ist notwendig, Anziehungspunkte
067 zu schaffen, die viele Betätigungsmöglichkeiten und
068 Unterhaltungsmöglichkeiten erlauben. So zum Beispiel Segeln,
069 Angeln, Wellenbaden, Tanzen, Reiten, Golfspielen oder
070 Schifahren. Der Verbund solcher Angebote steigert die
071 Attraktivität eines Zieles. Die mögliche Ausgestaltung einer
072 Wochenenderholungsanlage zeigt das Schema der Abbildung 43 (S.
073 110). Die Chance der Wahl zwischen verschiedenen
074 Möglichkeiten zum Ausspannen und zur Betätigung am gleichen
075 Zielort wird vom einzelnen als Erweiterung seines Freiheitsraumes
076 erlebt und gesucht. Die Zusammenfassung von Erholungs
077 möglichkeiten und Unterhaltungsmöglichkeiten hat zwei weitere
078 Vorzüge: Erst ein hinreichend breites Angebot macht eine
079 Freizeitanlage saisonunabhängig und wetterunabhängig und
080 ermöglicht damit Erholung über das ganze Jahr. Je
081 vielfältiger und reizvoller, und das heißt je kompakter, das
082 Angebot an Freizeitmöglichkeiten (Abb.) erfolgt, um so entfernter
083 von einem Verdichtungsgebiet kann das Ziel liegen. Neue
084 Ansatzpunkte einer solchen " weißen Industrie " können damit in
085 Gebiete gelegt werden, die neben ihren landschaftlichen Vorzügen
086 in besonderem Maße der regionalen Wirtschaftsförderung bedürfen.
087 Insgesamt 30 Standorte, die sich für die Errichtung oder
088 für den weiteren Ausbau von Wochenenderholungsanlagen besonders
089 gut eignen, sind nach zwei Ausbaustufen getrennt in Abbildung 44
090 aufgeführt (Seite 111). Der Bau von mindestens drei weiteren
091 Anlagen ist vorgesehen. Über ihre Standorte wird im
092 Programmzeitraum entschieden werden. Die Anlagen der ersten
093 Ausbaustufe sollen bis 1975 weitgehend fertiggestellt werden. Für
094 die Anlagen der zweiten Ausbaustufe wird im Programmzeitraum im
095 wesentlichen nur der Grunderwerb durchzuführen sein. Zwei
096 Drittel der entstehenden Kosten sind von der öffentlichen Hand,
097 davon die Hälfte vom Land zu (Abb.) tragen. An Landesmitteln sind
098 195 Mio DM vorgesehen; darin sind 94 Mio DM aus Abschnitt 5.
099 24 enthalten. Während die Wochenenderholung in nicht allzu
100 großer Entfernung vom Wohnort gesucht wird, ist die zunehmende
101 Nachfrage nach Ferienerholung in bezug auf ihre Reiseziele mobil
102 und nicht an eine Bedarfsdeckung innerhalb Nordrhein-
103 Westfalens gebunden. Im Interesse der agrarisch strukturierten
104 Gebiete des Landes ergibt sich die Aufgabe, der Nachfrage nach
105 Ferienerholung entsprechende Erholungsmöglichkeiten im Lande
106 anzubieten. Durch eine Weiterentwicklung des Fremdenverkehrs
107 lassen sich in den ländlichen Gebieten außerlandwirtschaftliche
108 Arbeitsplätze schaffen und weitere Zuerwerbsmöglichkeiten
109 eröffnen. Voraussetzung einer solchen Entwicklung ist eine
110 allgemeine Verbesserung der Infrastruktur. Dabei ist zu bedenken,
111 daß die Einrichtungen der Ferienerholungsgebiete vielfach
112 gleichzeitig der Tageserholung und Wochenenderholung
113 dienen. Die Straßen für Zielverkehr und Ringverkehr
114 (" Ferienstraßen "), die Parkplätze und
115 Übernachtungsmöglichkeiten der Ferienerholungsgebiete sind unter
116 Berücksichtigung der Wochenendbelastung zu dimensionieren bzw.
117 zu verbessern. Weiterhin wird die Landesregierung die
118 Errichtung von Fremdenzimmern in landwirtschaftlichen Betrieben
119 fördern, die Beschaffung von Flächen für Erholungs
120 anlagen und Freizeitanlagen im Rahmen von ländlichen
121 Neuordnungsmaßnahmen unterstützen, die Aufnahme von
122 für den Fremdenverkehr wichtigen Lehrstoffen in die Lehrpläne
123 der ländlichen Schulen und Berufsschulen veranlassen,
124 dem Bedarf nach neuen Fähigkeiten und Kenntnissen durch ein
125 entsprechendes Angebot von Ausbildungsmöglichkeiten und
126 Weiterbildungsmöglichkeiten im tertiären Bildungsbereich (z.B.
127 an Fachhochschulen) entgegenkommen. Der Effekt der
128 hierfür sowie für andere Infrastrukturmaßnahmen eingesetzten
129 Mittel aller Ressorts läßt sich durch Konzentration auf
130 räumliche Schwerpunkte steigern. Für eine solche
131 Schwerpunktbildung bieten sich vor allem auch die für die
132 Wochenenderholung ausgewiesenen Standorte an. Außerdem ist
133 innerhalb der Feriengebiete die Anlaufphase der Orte zu
134 unterstützen, die zu Fremdenverkehrsorten mit wetterunabhängigen
135 Freizeitgestaltungsmöglichkeiten aufsteigen wollen. Auch die
136 zunehmende Nachfrage nach Ferienhäusern und
137 Wochenendhäusern läßt sich auf bestimmte Gebiete lenken.
138 Ferienhäuser sollten ihren Platz insbesondere in der Nähe der
139 geförderten Wochenenderholungsstandorte finden. Auf diese Weise
140 würden sich die Förderungsmaßnahmen der öffentlichen Hand und
141 private Investitionen ergänzen. Die verkehrsmäßige
142 Erschließung und andere infrastrukturelle Einrichtungen, wie vor
143 allem die Erholungsanlagen selber, werden damit besser genutzt.
144 Eine solche Regionalisierung der Nachfrage nach Ferienhäusern
145 setzt voraus, daß hierfür bestimmte Gebiete besonders ausgewiesen
146 werden. Dabei darf jedoch der Naturschutz und
147 Landschaftsschutz nicht vernachlässigt werden. Für Wohnwagen
148 und Dauerzelte sind innerhalb der Ferienerholungsgebiete neue
149 Standorte auszuweisen und zu erschließen. Für einige
150 verdichtungsferne Erholungsgebiete wäre ein besonderer Anreiz
151 wünschenswert, wie er durch eine kommerzielle Freizeitgroßanlage
152 gegeben ist. Eine solche weitgehend wetterunabhängige Einrichtung
153 könnte z. B. in Ostwestfalen, im Sauerland oder in der
154 Eifel placiert werden. Die Lösung der Standortfrage bedarf
155 eingehender Untersuchungen. Diese sind eingeleitet. Die
156 Landesregierung wird sich an den Planungskosten für zwei
157 Großanlagen bis zur Höhe von 1,5 Mio DM beteiligen sowie
158 eine Ausfallbürgschaft für die Anlaufrisiken ihrer ersten beiden
159 Betriebsjahre übernehmen. Die Entwicklung der
160 Ferienerholungsgebiete ist durch verstärkte Werbung zu
161 unterstützen. Dafür sind neue Wege zu suchen. Gemeinsame
162 Veröffentlichungen der Fremdenverkehrsverbände für das gesamte
163 Landesgebiet sollen im Programmzeitraum mit 0,5 Mio DM
164 gefördert werden. Eine wachsende Zahl von Erholungssuchenden
165 wünscht ihre Freizeit am Wasser zu verbringen. Zusätzliche
166 erholungsgeeignete Wasserflächen können in Nordrhein-
167 Westfalen nur durch künstliche Seen geschaffen werden. In den
168 letzten Jahren sind durch die starke Bautätigkeit Wasserflächen
169 durch Abbaggerungen entstanden. Durch diese Auskiesungen sind
170 jedoch in vielen Fällen mehr oder weniger kleine Baggerseen
171 planlos verteilt in der Landschaft zurückgeblieben. Das Ziel der
172 Schaffung von mehr Wasserflächen für die Erholung würde
173 wesentlich leichter erreichbar werden, wenn sich Abbaggerungen an
174 geeigneten Plätzen zusammenlegen ließen. Dafür sollen 3 Mio
175 DM Landeszuschüsse eingesetzt werden. Die rechtlichen
176 Grundlagen zur Verhinderung von Abbaggerungen und Auskiesungen an
177 ungeeignet erscheinenden Orten müssen ebenfalls verbessert werden.
178 Langfristiges Ziel. Ausbau der Wochenend
179 erholung und Ferienerholung; Schaffung neuer
180 erholungsgeeigneter Wasserflächen. Maßnahmen bis 1975
181 Errichtung von 20 Anlagen der Wochenenderholung;
182 Inangriffnahme von 13 weiteren Anlagen; Konzentration von
183 Förderungsmaßnahmen der Ressorts auf Schwerpunkte der
184 Ferienerholung; Zusammenfassung der Ferienhausentwicklung auf
185 geeignete Bereiche; Förderung von zwei kommerziellen Freizeit
186 -Großanlagen. Landesausgaben im Programmzeitraum.
187 200 Mio DM. Verschönerung der Stadtlandschaft. Das
188 Leben in Städten und Dörfern wird mehr als notwendig durch den
189 Anblick ungepflegter oder verwahrloster Flächen und Bauten
190 beeinträchtigt. Die Stadtlandschaft der Industriegebiete ist
191 besonders betroffen. Die Gemeinden waren bisher durch Aufgaben
192 des Wiederaufbaues, des Verkehrs und der Wirtschaftsförderung
193 außerordentlich belastet. Die äußeren Verbesserungen der
194 Umweltbedingungen und Verschönerungen mußten zum Teil
195 zurücktreten. Auch das Land hat seine entsprechenden Mittel
196 bisher auf die Förderung der Wirtschaftskraft konzentriert. Die
197 Verschönerung der Umwelt des Menschen und eine energische
198 Verbesserung des Freizeitwertes der Städte im Industriegebiet
199 wird nunmehr unabweisbar zu einer Großaufgabe aller Beteiligten.
200 Sie schließt die folgenden Maßnahmen ein:
201 Landschaftspflege entlang von Schienenwegen und Straßen.
202 Durchgrünung der Stadtzentren. Anlage von Parks und
203 Liegewiesen, von Wasserläufen, Teichen und Fußwegen.
204 Einrichtung von öffentlichen Kinderspielplätzen, Spielwiesen,
205 Tennisplätzen und Ballsportplätzen.
206 Beseitigung entstandener Schäden in der Landschaft, z. B.
207 Rekultivierung von Kiesgruben und Steinbrüchen, Abdeckung von
208 Müllkippen, Bepflanzung von Halden und Lagerplätzen für
209 flüssige Abfallstoffe. Schaffung von freizeitnutzbaren
210 Dachflächen auf mehrgeschossigen öffentlich geförderten Bauten
211 mit Hilfe entsprechender Zuschüsse. Präsentation von
212 Kunstwerken (z. B. Plastiken) und Zeugen der
213 Vergangenheit und Gegenwart (z. B. alter Förderturm) an
214 öffentlichen Plätzen und Straßen. Ankauf oder
215 Anpachtung von Grundstücken, die als Blickfänger das Stadtbild
216 negativ belasten. Um den Bedarf im einzelnen und insgesamt
217 festzustellen, großzügige Lösungen der anstehenden Probleme
218 vorzubereiten und geeignete Verfahren der Kooperation aller an den
219 Verschönerungsmaßnahmen Beteiligten zu entwickeln und zu erproben,
220 werden an zwei besonders verschönerungsbedürftigen Standorten
221 Modellvorhaben durchgeführt werden. Die Landesregierung wird
222 sich an diesen Vorhaben beteiligen. Langfristiges Ziel.
223 Verschönerung der Stadtlandschaft. Maßnahmen bis
224 1975. Beteiligung des Landes an zwei Modellvorhaben.
225 Landesausgaben im Programmzeitraum. 20 Mio DM.
226 Einheitliche Zuständigkeit. Aus den Akzentverlagerungen durch
227 die Freizeit ergeben sich völlig neue Anforderungen, z. B.
228 muß ein ursprünglich nur auf Produktionsplätze Handels
229 plätze und Wohnpla*tze ausgerichtetes Verkehrsnetz auf
230 den neuen Bedarf hin erweitert werden. Den akuten wie vor allem
231 auch den langfristigen Anforderungen des Freizeitbereiches kann
232 häufig nur durch überörtliche Planung entsprochen werden. Ihre
233 Durchführung muß auch dann gewährleistet sein, wenn die
234 örtlichen Träger zunächst nicht in der Lage sind, die
235 notwendigen Maßnahmen zu ergreifen. Die Landesregierung wird
236 daher im Laufe des Jahres 1970 eine einheitliche Zuständigkeit
237 für alle wesentlichen Fragen der Freizeit und Erholung innerhalb
238 der Landesregierung schaffen. Das zuständige Ministerium wird
239 insbesondere auch die vorgesehenen Maßnahmen koordinieren und aus
240 einem Einzelplan fördern. Langfristiges Ziel.
241 " Freizeit " muß als expansiver Gesellschaftsbereich erkannt werden.
242 Maßnahmen bis 1975. Schaffung einer
243 einheitlichen Zuständigkeit für Freizeit und Erholung bei einer
244 obersten Landesbehörde. Landesausgaben im
245 Programmzeitraum. Keine. Sport. In einer arbeits
246 orientierten und leistungsorientierten Gesellschaft bietet
247 der Sport Möglichkeiten des körperlichen Ausgleichs und der
248 Erholung. Er motiviert auch besondere Leistungen. Die
249 Bedeutung des Sports liegt also einerseits in den gesundheitlich
250 -hygienischen Möglichkeiten, andererseits in dem Reiz,
251 Vitalität und Leistungskraft des einzelnen zu erhöhen. Der
252 Sport erfüllt damit eine humanitäre und gesellschaftspolitische
253 Aufgabe. Breitensport, Leistungssport und Spitzensport stehen
254 in wechselseitigen Beziehungen. Das gilt für den Sport in
255 Schule und Hochschule ebenso wie für den Sport in Vereinen und
256 Verbänden. Alle Bereiche sind vom Land und den Gemeinden zu
257 fördern. Der Breitensport soll sowohl von jungen als auch von
258 älteren Menschen in Schule, Verein und freier Gemeinschaft
259 betrieben werden. Aus der Teilnahme am Breitensport erwächst
260 eine ständige Aufgeschlossenheit für den Sport. Leistungssport
261 betreibt, wer persönliche Hochleistungen in einer selbstgewählten
262 Sportart erstrebt. Neben der Sport-Grundausbildung soll
263 künftig in den Schulen des Landes ein differenzierter Unterricht
264 in Neigungsgruppen und Leistungsgruppen,
265 Arbeitsgemeinschaften und freiwilligen Sportgemeinschaften
266 gefördert werden. In den Neigungsgruppen sollen sich
267 interessierte Schüler, unabhängig von Talent und Leistung,
268 zusammenfinden. In Leistungsgruppen, Arbeitsgemeinschaften und
269 in den von Schülern gestalteten freiwilligen Sportgemeinschaften
270 können talentierte und leistungswillige Schüler zu hohen
271 sportlichen Leistungen geführt werden. Spitzensport wird auf der
272 Ebene regionaler, nationaler und internationaler Wettbewerbe mit
273 dem Ziel der Höchstleistung betrieben. Leistung und sportliche
274 Haltung des Spitzensportlers sollen vorbildhaft auf den
275 Breitensport und Leistungssport wirken. In Leistungszentren
276 sollen Spitzensportler besonders gefördert werden. Das soll
277 möglichst in Zuordnung zu bestehenden Hochschulen geschehen.
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