Quelle Nummer 022

Rubrik 07 : POLITIK   Unterrubrik 07.02 : TAGESPOLITIK

NORDRHEIN-WESTFALEN-PROGRAMM 1975
9. REGIERUNG UND VERWALTUNG
DUESSELDORF 1970, S. 143-148


001  Regierung und Verwaltung. Regierung und Verwaltung
002  dienen der Bevölkerung und der Wirtschaft. Organisation und
003  Arbeitsweise der öffentlichen Verwaltung sowie die Form des
004  staatlichen Aufbaues beeinflussen die Güte der Leistungen der
005  Verwaltung. Gebietsreform der Verwaltung. Die
006  Anpassung der Verwaltung an die heutige und zukünftige
007  Entwicklung der Bevölkerung, des Verkehrs, der Technik und der
008  Wirtschaft macht einen Gebietszuschnitt für die
009  Verwaltungseinheiten notwendig, der sicherstellt, daß die
010  öffentlichen Aufgaben gut erfüllt werden können. Erstes
011  Neugliederungsprogramm. Die Landesregierung hat mehrfach zum
012  Ausdruck gebracht, daß eine Gebietsreform im kommunalen und
013  staatlichen Bereich " von unten nach oben " durchgeführt werden
014  muß. Seit Herbst 1967 ist daher zunächst die Neugliederung der
015  damals 2335 Gemeinden mit dem Ziel in Angriff genommen worden,
016  die Gebiete der kleinen Gemeinden wesentlich zu vergrößern und
017  auf die Ämter zu verzichten. Das erste Neugliederungsprogramm
018  wird bis Mitte 1970 abgeschlossen sein. Es umfaßt insgesamt 1435
019  kreisangehörige Gemeinden, zwei Kreise und sechs kreisfreie
020  Städte. Das Schwergewicht der Neugliederung lag zunächst in
021  solchen Kreisen, in denen die gebietliche Zersplitterung in Klein
022  gemeinden und Kleinstgemeinden einen besonders hohen Grad
023  erreicht hatte (Unna, Siegen, Lemgo, Herford, Soest,
024  Kleve, Geldern, Euskirchen, Detmold). Daneben wurden
025  Gebiete erfaßt, in denen die Raumnot von Kernstädten und
026  unorganische Grenzziehungen gesunde kommunale Entwicklungen hemmten
027  oder verhinderten (Lüdenscheid/Altena, Bonn/Siegkreis,
028  Oberbergischer Kreis, Olpe, Wiedenbrück). Schließlich
029  wurden die Gemeinden solcher Kreise neu geordnet, in denen das
030  Leistungsgefälle gegenüber den großen Städten des Umlandes
031  besonders augenfällig in Erscheinung trat (Ennepe-Ruhr-
032  Kreis, Kempen-Krefeld). In drei Fällen (Herford,
033  Lüdenscheid, Viersen) wurde zugleich das Problem der
034  Wiedereingliederung bisher kreisfreier Städte in den sie
035  umgebenden Kreis gelöst. Durch das erste Neugliederungsprogramm
036  wird die Zahl der Gemeinden um etwa die Hälfte verringert.
037  Zweites Neugliederungsprogramm. Die Landesregierung
038  beabsichtigt, in der Legislaturperiode ab 1970 ein zweites
039  Neugliederungsprogramm durchzuführen. Es soll in einem jeweils
040  geschlossenen Verfahren die Gemeindeneugliederung und
041  Kreisneugliederung für abgegrenzte Teilräume des Landes zum
042  Abschluß gebracht werden. Da die Kreisreform nur in großen
043  Räumen möglich ist, soll das Land - unabhängig von
044  Regierungsbezirksgrenzen - in acht Neugliederungsgebiete
045  eingeteilt werden, die in jeweils einem Verfahren untersucht werden
046  und für die jeweils ein geschlossener Gesetzentwurf ausgearbeitet
047  werden soll. Es handelt sich um folgende Neugliederungsgebiete:
048  Raum Aachen: Kreisfreie Stadt Aachen, Kreise
049  Aachen, Geilenkirchen-Heinsberg, Erkelenz, Jülich,
050  Düren, Monschau, Schleiden, Euskirchen. Raum Bielefeld:
051  Kreisfreie Stadt Bielefeld, Kreise Bielefeld, Herford,
052  Halle, Minden, Lübbecke, Detmold, Lemgo, Wiedenbrück.
053  Raum Münster/Hamm: Kreisfreie Städte Münster,
054  Hamm, Kreise Münster, Warendorf, Steinfurt, Tecklenburg,
055  Coesfeld, Ahaus, Recklinghausen, Lüdinghausen, Beckum,
056  Unna, Soest, Lippstadt. Ruhrgebiet: 16 Städte des
057  Ballungskernes. Raum Niederrhein: Kreisfreie Stadt
058  Bocholt, Kreise Borken, Rees, Kleve, Geldern, Dinslaken,
059  Moers. Raum Mönchengladbach/Düsseldorf/Wuppertal:
060  Kreisfreie städte Düsseldorf, Wuppertal, Solingen,
061  Remscheid, Neuss, Mönchengladbach, Rheydt, Krefeld,
062  Kreise Düsseldorf-Mettmann, Grevenbroich, Kempen-
063  Krefeld. Raum Sauerland/Paderborn: Kreisfreie
064  Stadt Hagen, Kreise Ennepe-Ruhr, Iserlohn, Lüdenscheid,
065  Arnsberg, Olpe, Meschede, Brilon, Siegen, Wittgenstein,
066  Paderborn, Büren, Höxter, Warburg. Raum Köln:
067  Kreisfreie Städte Köln, Leverkusen, Kreise Rhein-
068  Wupper-Kreis, Rheinisch-Bergischer Kreis,
069  Oberbergischer Kreis, Köln, Bergheim. Die Abgrenzung
070  der Neuordnungsräume zeigt Abbildung 63. Die neuen Kreise
071  müssen sich in das System der Entwicklungsachsen und
072  Entwicklungsschwerpunkte des Landesentwicklungsplanes 2 einfügen
073  und eigenständige, mit dem Großraum abgestimmte
074  Entwicklungsziele haben. Wie die Kreisreform weitgehend von der
075  Durchführung der Gemeindereform abhängig ist, so ist eine
076  Reform der regionalen Verwaltungseinheiten (Landschaftsverbände,
077  Regierungsbezirke) weitgehend abhängig von der Durchführung
078  der Kreisreform. Als besonders schwierig wird sich die
079  Gebietsreform im Ruhrgebiet und im Umland der großen Städte
080  herausstellen. Hier fallen nämlich örtliche, überörtliche und
081  regionale Probleme weitgehend zusammen. Das Problem der
082  kommunalen Neugliederung innerhalb des Ruhrgebietes wird deshalb
083  gesondert untersucht. Bei der Reform der regionalen
084  Verwaltungseinheiten darf der Zusammenhang mit der notwendigen
085  Neugliederung der Länder und mit der weiteren Entwicklung der
086  bundesstaatlichen Ordnung nicht außer Betracht bleiben. In allen
087  Bundesländern sollte ein möglichst einheitlicher Typ der
088  regionalen Verwaltungseinheiten angestrebt werden.
089  Langfristiges Ziel Rationeller und übersichtlicher Aufbau
090  der Gesamtverwaltung mit einer wesentlich herabgesetzten Zahl der
091  Verwaltungseinheiten. Maßnahmen bis 1975 Wegfall der
092  Ämter; Auflösung von mehr als drei Viertel der Gemeinden,
093  mehreren Kreisen und sonstigen Verwaltungseinheiten; Rückkehr
094  kleinerer kreisfreier Städte in die Kreise. Landesausgaben
095  im Programmzeitraum Keine. Justiz Materielle
096  Änderungen des Zivilrechts, Strafrechts und
097  Prozeßrechts gehören nahezu ausschließlich in die Zuständigkeit
098  des Bundes. Der Wirkungsbereich des Landes auf dem Gebiet des
099  Rechts ist fast vollständig auf Organisationsfragen und die
100  Justizverwaltung beschränkt. Im Programmzeitraum wird die
101  Reform der Gerichtsorganisation und die Reform des Strafvollzugs
102  von besonderer Bedeutung sein. Gerichtsorganisation
103  Verwaltungsbezirke und Gerichtsbezirke sollen sich nicht
104  überschneiden. Mit der Veränderung der Verwaltungsgrenzen
105  müssen daher auch die Grenzen der Gerichtsbezirke geändert werden.
106  Amtsgerichte, die wegen ihrer geringen Größe oder aus
107  sonstigen Gründen nicht den Anforderungen der modernen
108  Rechtspflege genügen, müssen aufgehoben werden. Eine
109  leistungsfähige und hinreichend spezialisierte Rechtsprechung ist
110  auf weite Sicht nur bei solchen Amtsgerichten gewährleistet, die
111  mit wenigstens drei, möglichst jedoch mit fünf oder mehr Richtern
112  besetzt sind. Um soviel Richter einsetzen zu können, muß ein
113  Amtsgerichtsbezirk möglichst mehr als 60000, zumindest nicht
114  weniger als 40000 Einwohner haben. Nur in weitläufigen, dünn
115  besiedelten Gebieten (z. B. Eifel, Hochsauerland) ist
116  die Beibehaltung von Amtsgerichten mit einer geringeren Zahl von
117  Einwohnern vertretbar. Mit den erforderlichen Maßnahmen ist
118  bereits begonnen worden. Nachdem bis Ende 1969 17 Amtsgerichte
119  aufgehoben worden sind, wird künftig noch die Aufhebung weiterer
120  30 bis 40 Amtsgerichte notwendig sein. Die Bezirke der 29
121  Arbeitsgerichte sind in Nordrhein-Westfalen verhältnismäßig
122  klein. Bayern hat nur 11 Arbeitsgerichte, während in Rheinland
123  -Pfalz vor kurzem die Zahl der Arbeitsgerichte von 18 auf 4
124  reduziert worden ist. Etwa 10 bis 15 Arbeitsgerichte, die wegen
125  ihrer geringen Größe eine rationelle Arbeit nicht zulassen,
126  sollen daher in Nordrhein-Westfalen im Programmzeitraum
127  aufgehoben und zu größeren Gerichtseinheiten zusammengefaßt
128  werden. Die neuen Arbeitsgerichtsbezirke sollen dabei an die
129  veränderten kommunalen Grenzen angepaßt werden. Nach
130  Möglichkeit ist eine Übereinstimmung mit Kreisgrenzen
131  herzustellen. Kosten werden nur dadurch entstehen, daß in einer
132  Reihe von Fällen bauliche Maßnahmen für eine angemessene
133  Unterbringung der in einem vergrößerten Bezirk beizubehaltenden
134  Gerichte getroffen werden müssen. Diese Kosten werden für den
135  Programmzeitraum bei Amtsgerichten auf 11 Mio DM und bei
136  Arbeitsgerichten auf 5 Mio DM geschätzt. Auf lange Sicht
137  werden diese Kosten durch die Rationalisierungsvorteile mehr als
138  Langfristiges Ziel Schaffung funktionstüchtiger
139  Amtsgerichte und Arbeitsgerichte in Maßnahmen bis 1975
140  Aufhebung von 30 bis 40 Amtsgerichten und 10 bis 15
141  Arbeitsgerichten. Landesausgaben im Rogrammzeitraum 16
142  Mio DM. Wirtschaftskriminalität Zahl und Umfang
143  der Wirtschaftsdelikte haben in einem bedenklichen Maße zugenommen.
144  Die Ursachen für diese Entwicklung liegen vor allem darin,
145  daß die wirtschaftlichen Vorgänge und die Steuergesetze immer
146  komplizierter werden. Der Gesamtschaden wirtschaftskriminellen
147  Verhaltens wird für die Bundesrepublik auf auf einige Milliarden
148  DM geschätzt. In dem hochindustrialisierten Nordrhein-
149  Westfalen hat die Wirtschaftskriminalität besonderes Gewicht.
150  Im Interesse einer schnelleren und wirksameren Bekämpfung der
151  Wirtschaftsdelikte sind seit 1968 bei den Staatsanwaltschaften
152  Bielefeld, Bochum, Düsseldorf und Köln Schwerpunkte für die
153  Bearbeitung von Wirtschaftsstrafsachen gebildet worden. Es wird
154  angestrebt, daß alle bedeutsamen Wirtschaftsdelikte künftig von
155  diesen vier Schwerpunkt-Staatsanwaltschaften bearbeitet werden.
156  Die staatsanwaltlichen Sondersachbearbeiter müssen auf den
157  Gebieten des Buchführungswesens und Bilanzwesens, des
158  Steuerrechts und der Wirtschaftskriminalität laufend fortgebildet
159  werden. Den Schwerpunkt-Staatsanwaltschaften sind weitere
160  Wirtschaftsfachkräfte und Buchhalter zuzuweisen. Es muß ein
161  ständiger Erfahrungsaustausch der Sondersachbearbeiter gefördert
162  werden. Diese Maßnahmen werden dazu führen, daß die
163  Straftaten auf dem Gebiet der Wirtschaftskriminalität wirksam
164  bekämpft werden können. Langfristiges Ziel Wirksame
165  Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität. Maßnahmen bis 1975
166  Personelle Verstärkung der Schwerpunkt-
167  Staatsanwaltschaften und Intensivierung der Fortbildung der
168  Richter und Staatsanwälte auf diesem Spezialgebiet.
169  Landesausgaben im Programmzeitraum 3 Mio DM.
170  Strafvollzug Der Strafvollzug ist reformbedürftig. Die
171  Reform hat bereits begonnen und wird energisch fortgeführt.
172  Künftig soll die Einweisung der Gefangenen in einzelne Anstalten
173  nicht mehr in erster Linie von der Art und Höhe der Strafe und
174  der Zeit der Verbüßung abhängig sein; vielmehr soll sie sich
175  nach dem Ergebnis einer sorgfältigen Persönlichkeitsdiagnose
176  richten. Um die angestrebte differenzierte Unterbringung der
177  Gefangenen zu erreichen, sind nach ihrer Größe überschaubare
178  Vollzugsanstalten, insbesondere für den Jugendstrafvollzug, zu
179  schaffen. Es sollen sozialtherapeutische Anstalten für
180  Verurteilte eingerichtet werden, deren Resozialisierung durch den
181  allgemeinen Vollzug nicht erreicht werden kann und die deshalb einer
182  besonderen Behandlung bedürfen. Da Großanstalten dem
183  Anstaltszweck nicht entsprechen und auch hier nach Alter,
184  Ausbildungsbereitschaft und Beeinflußbarkeit der Häftlinge
185  unterschiedliche Gruppen zu bilden sind, werden im
186  Programmzeitraum entsprechende Einrichtungen zu schaffen sein. Um
187  das Personal besser auszubilden, sind insbesondere
188  Ausbildungslehrgänge einzurichten. Zu diesem Zweck wird das
189  bisherige Amtsgerichtsgebäude in Wuppertal-Barmen zu einer
190  zusätzlichen Schulungsstätte umgebaut. Zur medizinischen
191  Versorgung der Gefangenen bedarf es des Neubaus eines
192  Zentralkrankenhauses, das den heutigen und zukünftigen
193  Erfordernissen entspricht. Für Verurteilte, die psychiatrisch
194  oder psychologisch zu behandeln sind, sind Spezialisten zur
195  Verfügung zu stellen. Die vorgesehenen Baumaßnahmen werden
196  Kosten in Höhe von 190 Mio DM verursachen. Für die Aus
197  bildung und Fortbildung sind 2,5 Mio DM erforderlich.
198  Die Strafgefangenen und Verwahrten genießen bisher - von
199  Arbeitsunfällen abgesehen - nicht den Schutz der
200  Sozialversicherung. Ein Unterausschuß des
201  Strafvollzugsausschusses der Länder befaßt sich unter dem
202  Vorsitz von Nordrhein-Westfalen mit der Frage, wie die
203  Gefangenen in die Sozialversicherung einbezogen werden können.
204  Dieses Problem muß im Programmzeitraum gelöst werden.
205  Langfristiges Ziel Bessere Ausbildung der Vollzugsbeamten
206  und Differenzierung des Strafvollzugs. Maßnahmen bis 1975
207  Errichtung sozialtherapeutischer Anstalten, eines
208  Zentralkrankenhauses, weiterer Strafvollzugsanstalten und einer
209  Schulungsstätte für Strafvollzugspersonal. Landesausgaben
210  im Programmzeitraum 192,5 Mio DM. Polizei
211  Die Ziele des Nordrhein-Westfalen-Programms können nur
212  verwirklicht werden, wenn die öffentliche Sicherheit und Ordnung
213  gewährleistet bleiben. Die Stabilität der inneren Verhältnisse
214  ist die Grundvoraussetzung für ein gedeihliches Zusammenarbeiten
215  aller Kräfte und für eine möglichst weitgehende Ausschaltung von
216  Reibungsverlusten. Soweit die Erhaltung der inneren Sicherheit
217  den Einsatz staatlicher Macht erfordert, hängt ihr Erfolg in
218  erster Linie von dem Wirkungsgrad der Polizei ab. Die Polizei
219  wird ihre Tätigkeit auch bis 1975 auf drei Aufgaben zu
220  konzentrieren haben: die Verbrechensbekämpfung. die
221  Sicherheit und Überwachung des Straßenverkehrs. die
222  Sicherung der verfassungsmäßigen Ordnung gegen Angriffe extremer
223  und revolutionärer Gruppen.. Es ist damit zu rechnen, daß
224  in allen drei Bereichen größere Anforderungen als bisher an die
225  Polizei gestellt werden. Die Leistungskraft der Polizei ist
226  demgemäß zu steigern. Dies erfordert verstärkte Bemühungen um
227  eine bessere personelle und technische Ausstattung der Polizei.
228  Die Leistungskraft der Polizei hängt entscheidend von ihrer
229  zahlenmäßigen Stärke und der Qualität ihres Personals ab.
230  Das Problem der personellen Aufstockung der Polizei liegt nicht
231  in der Festlegung bestimmter Zuwachsraten, sondern in der
232  Schwierigkeit, überhaupt Personal für die Polizei zu gewinnen.
233  Die Schwierigkeiten werden sich in Zukunft verstärken. Dies
234  ergibt sich nicht nur aus dem zu erwartenden vermehrten
235  Arbeitsanfall, sondern auch schon auf Grund der Tatsache, daß
236  mit einer weiteren Arbeitszeitverkürzung gerechnet werden muß.
237  Allein die Verkürzung der Arbeitszeit um eine Stunde in der
238  Woche bedeutet für die Polizei den Fortfall der Arbeitskraft von
239  rund 650 Polizeibeamten. Diese Verluste können durch die
240  Übertragung polizeilicher Aufgaben auf andere Verwaltungszweige
241  (wie z. B. die Übertragung der Überwachung des ruhenden
242  Verkehrs auf Kräfte der Ordnungsbehörden) nicht annähernd
243  ausgeglichen werden. Bis 1975 wird - jährlich steigend - eine
244  Personalvermehrung um etwa 10 Prozent gegenüber dem Stand von
245  1970 angestrebt werden müssen. Die Personalvermehrung wird
246  zusätzliche Kosten verursachen, und zwar nicht nur wegen der
247  Unterhaltung eines vergrößerten Personalkörpers, sondern auch
248  wegen der aus Werbungsgründen möglicherweise erforderlich
249  werdenden Schaffung erhöhter Anreize im Bereich des Laufbahn
250  rechts und Besoldungsrechts. Die Kosten der
251  Personalvermehrung werden mit 233 Mio DM im Programmzeitraum
252  angesetzt. Die qualitative Verbesserung des Personals hängt von
253  zwei Faktoren ab: von der Gewinnung eines besser vorgebildeten
254  Nachwuchses und einer weiter intensivierten Ausbildung
255  und Fortbildung. Auch die Polizei muß an den Ergebnissen der
256  verstärkten Bemühungen im allgemeinen Bildungssektor beteiligt
257  werden. Dies folgt nicht nur aus dem Zwang zur
258  Leistungssteigerung, sondern auch aus der Notwendigkeit, den
259  Absolventen weiterbildender Schulen (wie z. B. Realschulen)
260  eine berufliche Betätigung zu eröffnen, die ihrem
261  Bildungsstand angemessen ist. Die Eigenart der polizeilichen
262  Einsatzmethoden und ihrer technischen Mittel erfordert zur
263  Entfaltung ihrer vollen Wirksamkeit möglichst großräumige
264  organisatorische Lösungen. Kleine Polizeibezirke stellen nicht
265  nur den Erfolg der polizeilichen Tätigkeit in Frage, sondern
266  beeinträchtigen auch die Wirtschaftlichkeit der
267  Polizeiorganisation. Wie die Erfahrung gezeigt hat, sind
268  Rationalität und Wirtschaftlichkeit einer Kreispolizeibehörde im
269  allgemeinen erst dann gewahrt, wenn die Bevölkerungszahl des
270  Kreispolizeibezirkes 150000 Einwohner übersteigt. Es ist daher
271  anzustreben, im Rahmen der Gebietsreform der Kreise und
272  kreisfreien Städte auch der Polizeiorganisation einen größeren
273  Zuschnitt zu geben. Dabei ist vor allem im Hinblick auf die
274  kriminologischen Zusammenhänge gerade in den Verdichtungsgebieten
275  den Kreispolizeibehörden eine Form zu geben, die den
276  zusammengefaßten Einsatz der Schutzpolizei und
277  Kriminalpolizei unter einheitlicher Führung und die volle Nutzung
278  der technischen Mittel der Polizei ermöglicht. Die Ausstattung
279  der Polizeidienststellen mit technischem Gerät ist weiter zu
280  modernisieren und zu ergänzen. Nur eine mit den modernsten
281  technischen Hilfsmitteln ausgerüstete Polizei kann personelle
282  Engpässe ausgleichen und durch einen besseren Wirkungsgrad die
283  Sicherheit und Ordnung im Lande gewährleisten.

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