Kant: Briefwechsel, Brief 612, Von Iohanna Eleonora Schultz.

     
           
 

 

 

 

 

 
  Von Iohanna Eleonora Schultz.      
           
  22. Dec. 1793.      
           
  Ew Wohlgebohrnen verzeihen, ich behellige Sie mit einigen Zeilen      
  "nur es ist Pflicht, Ew Wohlgebohrnen, die getreueste Nachricht, von      
  dem Erfolg, Ihr Haus, mit einer redlichen guten Köchin zu versorgen"      
  zu ertheilen. Die person, welche ich für Ew Wohlgebohrnen      
  ersahe, dörffte die eintzige seyn, die ich wagen darf, Ew Wohlgebohrn      
  zu nennen, weil außer ihren Kochkentnißen sie auch eine willige,      
  und redliche Seele hat welche solche personen, sehr schätzbar machen.      
  wenn ich noch so glücklich wäre, für meinen Vaater wählen zu      
  können, so würde ich diese und keine andere gewählt haben. innig,      
  und redlich ist mein Wunsch, außer Ihrem biedern Lampe, noch      
  ein weibliches Geschöpf, in Ihrem Dienste zu wißen, die dieses Glücks      
  werth wäre Das "was Ew Wohlgebohrnen in Ansehung des Lohns      
  bestimt haben, habe ihr alles angezeigt sie ist damit zufrieden, die      
  Arbeiten, welche in Ew Wohlgebohrnen Hause zu verrichten sind,      
  habe ihr nach der Anzeige des guten Lehmans, im allgemeinen bestimt,      
  auch dieses war ihr gantz recht, das Ew Wohlgebohrnen eine Frau,      
  in ihrem Hause haben, die Waßer trägt, die so mancherley Sachen      
  besorgt, welches sie auch in dem jetzigen Hause genießt war ihr      
  sehr recht. Nur jetzt wagt sie es Ew Wohlgebohrnen, Bedingungen      
  vorzuschreiben die ich nach der Kentniß, welche ich von dieser      
           
  person habe, innigst wünschte, wenn Ew Wohlgebohrnen, sie erfülleten.      
  ich glaube Ew Wohlgebohrnen, würden dabey einer Ruhe      
  genießen, die für Sie, mein Theurester und bester Vater" so wesentlich      
  ist      
           
  Verzeihen mir Ew Wohlgebohrnen diese Herzens Sprache die      
  person wünscht, alles das, welches zu Ihrer Kocherey gehört, sich      
  natürlich erst selbst zu besorgen, dann aber, und dieses ist der      
  2te punckt, ohne deßen Bewilligung sie nicht zu Ew Wohlgebohrnen      
  Hause einziehen will dieses alles unter ihrer gewahrsam zu haben,      
  und nicht es aus den Händen des Lampe zu empfangen, Madame      
  Barckley, in deren Hause sie jetzt seit 4 Iahren ist überläßt, ihr, so      
  wie ihre übrigen Herrschafften dieses alles und da diese person, nichts      
  als einen Sohn hat, der in dem Hause des HE Schubert lebt, der      
  ihn mit allem versorgt, so ist nichts für sie zu fürchten, sie ist in      
  meinem Hause viele Wochen zu Lebzeiten ihres Mannes gewesen, ich      
  habe ihr alles anvertrauet nie habe ich eine beßere einkäuferin, nie      
  eine redlichere person gefunden, die alles sehr treu, und gut benützte.      
  Dieses ist das Zeugniß, welches sie verdient und Ew Wohlgebohrnen,      
  werden dieses am besten wißen wie es in Ihrem Hause eingerichtet      
  werden kan, ohne vielleicht den guten Lampe zu vernachläßigen      
           
  ich wage also, Ew. Wohlgebohrnen zu bitten, mir doch Ihre      
  meinung hierüber, schriftlich zu sagen die ich aber gehorsamst, bis      
  heute nachmittag erbitten muß, weil sie heute Abend, nach der letzten      
  Antwort kömt, um sich alsdann bey der morgenden Anfrage der      
  madame Barkley richten zu können, ich wage es, Ew Wohlgebohrnen      
  darum zu bitten, wenn es seyn könte, diese Wünsche zu erfüllen ich      
  glaube vest, Ew Wohlgebohrnen würden manchen Ärger ersparen, und      
  Ihr uns so kostbares Leben würde verlängert, Ew Wohlgebohrn werden,      
  so bald Sie die person wählen, doch zu bestimmen belieben, wann sie      
  zu Ihnen kommen soll, wann es seyn könte, daß Ew Wohlgebohrn sie      
  zu sich kommen ließen, wann diese jetzige Köchin abwesend wäre, denn      
  die Schwätzereyen solcher Leute sind unerträglich. Nichts muß die      
  Verehrung und zärtlichste Achtung übertreffen, mit der ich so gantz bin      
           
    Ew Wohlgebohrnen      
  den 22 december ergebenstverpflichteste I E Schultz      
  1793. gebohrne Büttner      
           
           
           
           
     

[ abgedruckt in : AA XI, Seite 481 ] [ Brief 611 ] [ Brief 612a ] [ Gesamtverzeichnis des Briefwechsels ]