Kant: Briefwechsel, Handschriftliche Erklärung 4, Testament. |
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| Testament. | |||||||
| 27. Febr. 1798. | |||||||
| Dies ist mein letzter Wille. | |||||||
| Zuvörderst erkläre ich mein älteres, beim Stadtgericht den 29. August | |||||||
| 1791 deponirtes Testament durch das gegenwärtige für aufgehoben und | |||||||
| will, daß das gegenwärtige allein nur, sowohl in Ansehung der Erbeseinsetzung, | |||||||
| als in Ansehung der Vermächtnisse gelten solle. | |||||||
| Ich erkläre also zu Erben meine noch lebende nächste Verwandte, | |||||||
| nemlich: | |||||||
| 1. meine im St. Georgen Hospital versorgte einzige Schwester, | |||||||
| die geborene Barbara Kantin, verwittwete Theuerin, | |||||||
| 2. die Kinder meiner zuletzt verstorbenen Schwester, der verheirathet | |||||||
| gewesenen nachher von ihrem Manne geschiedenen Kröhnertin, so weit | |||||||
| sie an meinem Todestage noch am Leben sind, | |||||||
| 3. meinen einzigen noch lebenden Bruder Johann Heinrich Kant, | |||||||
| Pfarrer in Altrahden in Curland. Iedoch will ich, | |||||||
| daß meine sämmtliche Schwesterkinder, die eine Hälfte und mein | |||||||
| Bruder oder dessen vor meinem Todestage vorhandenen Leibeserben, | |||||||
| die andere Hälfte meines Nachlasses erhalten sollen. | |||||||
| Denen Erbnehmern insgesammt lege ich Pflicht auf, aus der | |||||||
| Nutzung der Erbschaftsmasse folgenden benannten Personen die von | |||||||
| mir bestimmten jährlichen Renten auszuzahlen und insofern sie es verlangen, | |||||||
| gesetzliche Sicherheit zu stellen, und diese Sicherheit nachzuweisen. | |||||||
| Nemlich | |||||||
| a. Meine Schwester die verwittwete Theuerin erhält mit Ablauf | |||||||
| jeden Iahres, so vom Sterbetage an zu rechnen, 100 fl. schreibe Einhundert | |||||||
| Gulden pr. aus den Zinsen meiner Kapitalien und werden | |||||||
| ihr solche bis dahin, daß sie selbst verstirbt, ausgezahlt; auch die Kosten | |||||||
| meines Begräbnisses von meinen Erben übernommen. | |||||||
| b. Mein Bedienter Martin Lampe erhält aus meinem Nachlaß, | |||||||
| wegen seiner vieljährigen, redlich geleisteten Dienste auf den Fall, da | |||||||
| er mich überlebt, bis zu seinem eigenen Ableben jährlich 400 fl. sage | |||||||
| Vierhundert Gulden pr. welche ihm doch in vierteljährigen Theilzahlungen | |||||||
| ausbezahlet werden, wovon aber die erste Zahlung sogleich mit | |||||||
| meinem Sterbetage anhebt, mithin jede Zahlung pränumerirt werden | |||||||
| muß. | |||||||
| Stirbt er hiernächst mit Hinterlassung seiner gegenwärtigen Frau | |||||||
| Anna Charlotte Lampin geborne Kogelin, so soll auch letztere die Hälfte | |||||||
| gedachter Pension mit 200 fl. sage Zweihundert Gulden pr. jährlich | |||||||
| auch auf den Fall, daß Lampe vor mir stürbe, lebenswierig genießen. | |||||||
| Im Falle endlich Lampe und dessen jetzige Ehefrau aus ihrer Ehe | |||||||
| bei ihrem beiderseitigen Absterben Kinder hinterlassen sollten, so soll | |||||||
| den letzteren gesammt ein Kapital von 1000 fl. sage Eintausend Gulden | |||||||
| pr. überhaupt zufallen und aus meinem Nachlaß ausgezahlt werden. | |||||||
| 4. Damit nun dieser mein letzter Wille gehörig vollzogen und | |||||||
| meinen Erben sowie den Legatarien ihre Erbtheile und Vermächtnisse | |||||||
| richtig und sicher ausgeantwortet werden, so ernenne ich zum Executor | |||||||
| Testamenti den Herrn Professor Gensichen und im Fall der Verweigerung | |||||||
| oder Absterben desselben den Herrn Professor Poerschke und | |||||||
| vermache ihm für diese zu übernehmende Mühewaltung 1500 fl. sage | |||||||
| Eintausend fünfhundert Gulden pr. die dieser Exekutor gleich nach | |||||||
| meinem Tode aus der Erbschaftsmasse zu heben befugt ist, - und | |||||||
| trage ihm in Voraussetzung, daß er diese meine Bitte erfüllen will, | |||||||
| hierdurch auf, über meinen Nachlaß die Aufsicht und Verwaltung so | |||||||
| lange zu führen, bis den Erben selbst derselbe ausgehändigt werden | |||||||
| kann - mit der Befugniß meinen Nachlaß, in so fern ich nicht über | |||||||
| einzelne Vermögensstücke besonders verfügt habe, oder die Erben ihre | |||||||
| Conservation wünschen, zu versilbern, die Capitalien sicher auszuthun, | |||||||
| Gelder zu erheben und überhaupt den Nachlaß so gut als möglich zu | |||||||
| nutzen und hiernächst denselben mit Nachweisung der daran erhobenen | |||||||
| Nutzungen auszuantworten. Mein gegenwärtiges Vermögen besteht, | |||||||
| was das immobile betrifft: | |||||||
| I. in meinem schuldenfreien Hause nebst Gehöft und Garten auf | |||||||
| dem Prinzessin Platz | |||||||
| II. das Mobile besteht jetzt aus einem an das Handlungshaus Green | |||||||
| Motherby & Comp. ausgethanenen mit 6 Prozent verzinseten | |||||||
| Kapital, in einem den 1. Iuli 1798 fälligen Wechsel auf gedachtes | |||||||
| Haus auf 42930 fl. sage Zwei und vierzig tausend neunhundert | |||||||
| und dreißig Gulden pr. courant. - Von der Vererbung | |||||||
| meines übrigen Hausgeräthes nehme ich doch meinen ganzen Büchervorrath | |||||||
| aus als den ich dem Herrn Professor Gensichen vermache. | |||||||
| Geschrieben den 26. Februar 1798 von | |||||||
| Immanuel Kant | |||||||
| Hierin ist mein letzter wohlüberlegter Wille enthalten. | |||||||
| Königsberg den 27 Febr 1798 | |||||||
| Immanuel Kant | |||||||
| praesent. den 28. Febr. 1798 Vormittags um 11 Uhr | |||||||
| Metzger | |||||||
| h. t. Rector. | |||||||
| Daß hierin die letztwillige Disposition des Herrn Professors Philosophiae | |||||||
| Immanuel Kant enthalten sei, welche dasselbe unter dem heutigen dato vor versammeltem | |||||||
| Akademischen Senat verschlossen überreicht hat, wird attestirt. | |||||||
| Königsberg den 28. Februar 1798 | |||||||
| Metzger | Holtzhauer | ||||||
| h. t. Rector | |||||||
| Actum Königsberg in Senatorio coram pleno Senatu den 28. Februar 1798 | |||||||
| des Morgens um 11 Uhr. | |||||||
| Auf vorhergegangenes Ansuchen des Herrn Professor Immanuel Kant, da | |||||||
| derselbe seinen letzten bereits abgefaßten Willen vor dem versammelten Akademischen | |||||||
| Senat niederlegen wolle, war in dem heutigen Termin vor versammelten Senat | |||||||
| Herr Professor Immanuel Kant in Person erschienen und so wenig in Ansehung | |||||||
| dessen Identität ein Bedenken obwaltet ebenso wenig ist in Ansehung der persönlichen | |||||||
| Fähigkeit, des Herrn Testators und dessen befundenen Freiheit des Willens | |||||||
| etwas zu erinnern. Herr Testator überreicht ein Convolut mit der Ueberschrift: | |||||||
| Hierin ist mein letzter wohlüberlegter Wille enthalten. Königsberg den | |||||||
| 27. Februar 1798. | |||||||
| und erkläret, wie er versichert sei, daß hierin sein letzter Wille wirklich enthalten | |||||||
| sei. | |||||||
| Hierauf wurde das Testament nachdem nun noch Herr Testator erklärt | |||||||
| 1. daß alles Rechtliche wegen der Erbeseinsetzung darin enthalten | |||||||
| 2. daß er keine Notherben habe, | |||||||
| 3. daß er das Testament eigenhändig sowohl ge= als unterschrieben habe, | |||||||
| 4. daß der gesetzmäßige Stempel von 2 rthlr. adhibiret worden, | |||||||
| 5. daß er zwar bei E. hiesigen Stadtgericht ein anderweitiges früheres Testament | |||||||
| niedergelegt habe, indessen solches hiemit ausdrücklich aufhebe und | |||||||
| dasselbe zurücknehmen werde | |||||||
| 6. daß er das auf dem exhibirten Convolut befindliche Eine Privatsiegel für | |||||||
| das seinige anerkenne; | |||||||
| so wurde das Testament in ein besonderes Convolut in Gegenwart des Herrn | |||||||
| Testatoris eingehüllt, sogleich mit dem gerichtlichen Commissionssiegel versiegelt und | |||||||
| mit der gewöhnlichen in der Gerichts=Ordnung Th. 2 Tit. 4. §. 3 vorgeschriebenen | |||||||
| Registratur überschrieben. | |||||||
| Worauf dieses Annahme=Protokoll dem Herrn Testator deutlich vorgelesen | |||||||
| von demselben überall genehmigt und eigenhändig unterschrieben. | |||||||
| Immanuel Kant | |||||||
| und hierauf geschlossen wurde | |||||||
| Metzger | Holtzhauer | ||||||
| h. t. Rector | |||||||
| Meinem im Iahr 1798 den 28 Februar angefertigten und den | |||||||
| 2. Maerz d. Iahres beim Akademischen Senat niedergelegten Testamente | |||||||
| füge ich folgende Disposition als Nachtrag hinzu, dergestalt, daß jenes | |||||||
| Testament, insofern es durch diesen späteren Nachtrag nicht aufgehoben | |||||||
| wird, in seiner vollen Kraft bleiben soll. Also | |||||||
| § 1. | |||||||
| Ich vermache dem Herrn Diaconus Wasiansky meinem Freunde | |||||||
| die Summe von Zweitausend Thaler. | |||||||
| § 2. | |||||||
| Meiner Köchin Louise Nietschin, wenn sie bei meinem Tode [noch] | |||||||
| im Dienste ist], sonst aber nichts, die Summe von Zweitausend Gulden. | |||||||
| Es sind aber alle in meinem Testament meiner Köchin etwa bestimmte | |||||||
| Legat in diesem enthalten. | |||||||
| § 3. | |||||||
| Constituire ich den Herrn Diaconus Wasiansky zum Curator funeris | |||||||
| und executor testamenti , daß er gleich nach meinem Tode ohne alle | |||||||
| Versiegelung meinen Nachlaß in Besitz nimmt, darüber ein Verzeichni | |||||||
| anfertigt, dessen Vollständigkeit die Erben, so wie es ihnen die Substanz | |||||||
| des Nachlasses bezeichnet, anerkennen müssen, ohne Defecte und Monita | |||||||
| deshalb gegen ihn machen zu können Er ist allein befugt, Nachlaßstücke | |||||||
| zu veräußern, Gelder einzuziehen, zu quittiren, den Nachlaß in | |||||||
| baar Geld umzusetzen und bis zur Vertheilung so zu verwalten, wie | |||||||
| ich es angeordnet habe Er legt bei der Vertheilung über sein Verfahren | |||||||
| Rechnung ab und regulirt die Vertheilung, so wie ich es bestimmt | |||||||
| habe, oder in Ermangelung dessen, wie er es für zweckmäßig | |||||||
| achtet. Sollte (wie ich mich jetzt mit Sicherheit nicht erinnere) in | |||||||
| meinem Testamente ein Executor testamenti benannt sein, so soll ihm | |||||||
| das in demselben vermachte Legat bleiben und er, wenn es Herr Diaconus | |||||||
| Wasiansky für nöthig findet, mit diesem gemeinschaftliche Sache | |||||||
| machen | |||||||
| Dieses ist mein freier eigenhändig geschriebener letzter Wille. | |||||||
| Königsberg den 14. Decbr. 1801 | |||||||
| Immanuel Kant | |||||||
| Hierin ist ein Nachtrag zu meinem Testamente eigenhändig von | |||||||
| mir geschrieben und von mir selbst versiegelt befindlich. | |||||||
| Da ich in Ansehung der Aufsicht über meinen Nachlaß verordnet | |||||||
| habe, so verbitte ich gerichtliche Siegelung und Inventur | |||||||
| Königsberg den 14. December 1801. | |||||||
| Immanuel Kant | |||||||
| Hierin ist der Nachtrag zum Testament des Herrn Professor und Senioris | |||||||
| der philosophischen Fakultät Immanuel Kant, welchen derselbe unterm heutigen | |||||||
| dato gemäß Protokoll den Deputirten des Akademischen Senats mit drei Privatsiegeln | |||||||
| verschlossen zur Aufbewahrung übergeben hat. | |||||||
| Königsberg den 16. Decbr. 1801. | |||||||
| Iohann Gottlieb Neumann | Fenkohl | ||||||
| Universitäts Syndicus | Acad. Secret. | ||||||
| Actum Königsberg in der Behausung des Herrn Professor Kant den | |||||||
| 16. Decbr. 1801 V. M. 9 Uhr. | |||||||
| Auf Ansuchen des Herrn Professor Kant begaben sich endesunterschriebene | |||||||
| Deputirte des Akademischen Senats in die obgedachte Behausung, woselbst gegen | |||||||
| wärtig und beim vollständigen Gebrauch seiner Seelenkräfte angetroffen wird; | |||||||
| Herr Professor Immanuel Kant in Ansehung dessen Identität und Dispositionsfähigkeit | |||||||
| gar kein Bedenken obwaltet. Herr Comparent bemerkt zuvörderst, | |||||||
| daß es wirklich sein Wille ist, einen Nachtrag zu seinem bereits unterm 28ten Febr. | |||||||
| 1798 ad deposita übergebenen Testament nunmehr gleichfalls zum gerichtlichen | |||||||
| Gewahrsam des Akademischen Senats zu übergeben. Diesemnach überreicht derselbe | |||||||
| ein mit drei Privatsiegeln verschlossenes Convolut, wovon Herr Testator bebemerkt, | |||||||
| daß wirklich hierin dieser Nachtrag zum Testament, welchen er eigenhändig | |||||||
| unterschrieben und selbst eingeschlossen habe, enthalten sei. | |||||||
| Dieses Convolut enthält die Ueberschrift: Hierin ist ein Nachtrag zu meinem | |||||||
| Testamente eigenhändig von mir geschrieben und von mir selbst versiegelt, befindlich. | |||||||
| Da ich in Ansehung der Aufsicht über meinen Nachlaß verordnet habe, so | |||||||
| verbitte ich gerichtliche Versiegelung und Inventur. | |||||||
| Königsberg den 14. Decbr. 1801. | |||||||
| Immanuel Kant. | |||||||
| Herr Testator recognoscirt diese vorstehende Unterschrift als von ihm eigenhändig | |||||||
| ge = und unterschrieben, sowie die drei das Convolut verschließenden Siegel | |||||||
| für sein Privat=Pettschaft und bemerkt, daß er diesen Nachtrag ebenso aus eigenem | |||||||
| freien Willen angefertigt habe, als sein Testament selbst. | |||||||
| Hierauf trägt derselbe an: | |||||||
| Diesen Nachtrag zu seinem Testament gleichfalls ad depositum des Senats | |||||||
| zu nehmen und in dem ihm zu ertheilenden Depositenschein das Verbot der gerichtlichen | |||||||
| Versiegelung und Inventur zu vermerken. | |||||||
| Es wird hiernächst der überreichte Testaments=Nachtrag in Gegenwart des | |||||||
| Herrn Testatoris mit dem gerichtlichen beigedruckten Commissionssiegel versehen | |||||||
| und mit der gewöhnlichen Annahme=Registratur überschrieben, hierauf aber, da | |||||||
| Herr Testator nichts mehr zu bemerken hatte, dieses Annahme=Protokoll demselben | |||||||
| deutlich vorgelesen, von demselben genehmiget, eigenhändig wie folgt unterschrieben. | |||||||
| Immanuel Kant | |||||||
| und hiemit geschlossen | |||||||
| a. u. s. | |||||||
| Ioh. Gottl. Neumann | Fenkohl | ||||||
| Universitäts=Syndikus | Dep. Acad. Secret. | ||||||
| Die aus gegründeten Ursachen erfolgte Abschaffung meines ehemaligen | |||||||
| Bedienten Lampe macht die Aufhebung des in meinem, von | |||||||
| mir selbst den 2. Maerz 1798 beim Akademischen Senat deponirten | |||||||
| Testamente bestimmten Legati remunerationis nothwendig; welches hiemit | |||||||
| für ihn, seine Frau und Kinder für vernichtet erklart wird. | |||||||
| An dessen Stelle setze ich hiemit fest daß wenn kein von meiner | |||||||
| Hand unterzeichneter Widerruf vorgefunden wird, er seine jetzige jährliche | |||||||
| Pension von Vierzig Thaler jährlich in halbjährigen Zahlungen | |||||||
| pränumerando nach meinem Tode bis zu dem seinigen genießen soll, | |||||||
| mit dem dann alles aufhöret. | |||||||
| Meine Schwester Theuerin im St George Hospital soll eine erhöhte | |||||||
| Pension von Einhundert Thaler jährlich lebenslang erhalten. | |||||||
| Der zu beiden Pensionen in der Landschaft deponirte Fond von | |||||||
| 3500 rthlr. fällt nach dem Ableben beider Pensionaire an meine Schwesterkinder, | |||||||
| die eine, an meine Bruderkinder die andere Hälfte zurück. | |||||||
| Wegen meines jetzigen Bedienten, der bei meinem Absterben in | |||||||
| meinem Dienste ist, behalte ich mir schriftliche oder mündliche Verfügungen | |||||||
| an meinen Executor testamenti vor, die sowie alle meine | |||||||
| mündliche Aufträge an ihn dieselbe Gültigkeit haben sollen, als wenn | |||||||
| sie in meinem Testamente verzeichnet wären. | |||||||
| Endlich bestätige ich hiemit die in meinem ersten Nachtrage zu | |||||||
| meinem Testamente den Wasianskischen Eheleuten und meiner Köchin, | |||||||
| wenn sie bei meinem Tode noch im Dienste ist, bestimmte Legate. | |||||||
| Dieses ist mein letzter Wille, eigenhändig von mir geschrieben. | |||||||
| Königsberg den 22. Februar Anno Achtzehnhundertzwei: | |||||||
| Immanuel Kant. | |||||||
| Hierinnen ist ein zweiter Nachtrag zu meinem Testament von mir | |||||||
| selbst geschrieben und versiegelt. | |||||||
| Königsberg den 22. Februar 1802. | |||||||
| Immanuel Kant. | |||||||
| Hierin ist ein zweiter Nachtrag zu dem vom Herrn Professor Kant beim | |||||||
| Akademischen Senat deponirten Testament, welchen derselbe zufolge des hierüber | |||||||
| aufgenommenen Protokolls unterm heutigen dato den Deputirten des Akademischen | |||||||
| Senats versiegelt übergeben hat. | |||||||
| Königsberg den 25. Februar 1802 | |||||||
| I. G. Neumann | J. H. Fenkohl | ||||||
| akad. Synd. | Acad. Secret. | ||||||
| Actum Königsberg in der Behausung des Herrn Professor Kant den | |||||||
| 25 Februar 1802. | |||||||
| Auf Ansuchen des Herrn Professor Kant sind Endesunterschriebene commitiret | |||||||
| worden, einen zweiten Nachtrag zu seinem unterm 28. Februar 1798 ad depositum | |||||||
| Senatus Academici übergebenen Testament anzunehmen. | |||||||
| Der von Person sehr wohl bekannte und bei noch gesunden Seelen, und | |||||||
| Leibeskräften gegenwärtig gefundene Herr Professor Immanuel Kant erklärt, da | |||||||
| der oben bemerkte Zweck der Deputation wirklich sein Wille sei, und übergiebt ein | |||||||
| mit drei Privatsiegeln eingeschlossenes Convolut mit der Ueberschrift: | |||||||
| Hierin ist mein zweiter Nachtrag zu meinem Testament von mir selbst | |||||||
| geschrieben und versiegelt. | |||||||
| Königsberg den 22 Februar 1802 | |||||||
| Immanuel Kant | |||||||
| Herr Testator erkennet diese Ueberschrift des Convoluts als von ihm eigenhändig | |||||||
| ge= und unterschrieben, sowie die beigedruckten drei Siegel mit seinem | |||||||
| Privatpettschaft versehen an. Hiernächst erklärt derselbe, daß er den Inhalt des | |||||||
| in diesem Convolut enthaltenen und von ihm selbst eingeschlossenen Nachtrages zu | |||||||
| seinem oben erwähnten Testament eigenhändig ge= und unterschrieben auch denselben | |||||||
| ohne allen äußern Zwang blos aus freiem überlegten Willen niedergeschrieben | |||||||
| habe, ohne daß darin in der Erbeseinsetzung eine Veränderung geschehen sei. | |||||||
| Das überreichte Convolut wird hierauf in Gegenwart des Herr Testatoris | |||||||
| mit der gewöhnlichen Annahme Registratur überschrieben und demselben das gerichtliche | |||||||
| Commissionssiegel beigedruckt. | |||||||
| Herr Testator richtet hierauf seinen Antrag dahin, diesen Testaments=Nachtrag | |||||||
| zu einem bereits übergebenen Testament ad deposito Senatus zu nehmen und ihm | |||||||
| einen Depositionsschein ertheilen zu lassen. | |||||||
| Worauf dieses vorgelesene und genehmigte Protokoll vom Herrn Testatore | |||||||
| eigenhändig unterschrieben. | |||||||
| Immanuel Kant | |||||||
| und hiernächst geschlossen wurde. | |||||||
| a. u. s. | |||||||
| Ioh. Gottl. Neumann | Fenkohl. | ||||||
| akad. Synd. | |||||||
| Für meinen Bedienten Johann Kaufmann bestimme ich die Summa | |||||||
| von Einhundert Thaler nach meinem Tode, wenn er bis zu demselben | |||||||
| in meinem Dienste ist. Auch soll derselbe noch drei Monate sein Gehalt | |||||||
| bekommen und dafür meinem Exekutor Testamenti behülflich sein. | |||||||
| Königsberg den 3. Mai 1802 | |||||||
| Immanuel Kant. | |||||||
| Ich füge zu diesen 100 rthlr. für meinen Bedienten Johann Kaufmann | |||||||
| noch für jedes Dienstjahr fünfzig Thaler hinzu vom 1 ten Januar | |||||||
| 1802 den Anfang des Iahres für ein volles gerechnet. | |||||||
| Königsberg den 7. Februar 1803 | |||||||
| Immanuel Kant. | |||||||
| Ich erkläre hiemit, daß es mein Wille sei, daß der Herr Diaconus | |||||||
| Wasiansky nach meinem Tode aus meinem Nachlaß den zwanzigsten | |||||||
| Theil desselben für seine Bemühung außer demjenigen was ich anderweitig | |||||||
| für ihn ausgesetzt habe, vorwegnehme und daß meine Erben und | |||||||
| Legatarien dieses gestatten sollen. Ich habe dies eigenhändig ge= und | |||||||
| unterschrieben. | |||||||
| Immanuel Kant. | |||||||
| Königsberg den 29. Mai 1803. | |||||||
| Nach meinem Tode zu erbrechen. | |||||||
| Immanuel Kant. | |||||||
| [ abgedruckt in : AA XII, Seite 382 ] [ Handsch. Erkl. 3 ] [ Handsch. Erkl. 5 ] [ Gesamtverzeichnis des Briefwechsels ] |
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