Kant: Briefwechsel, Amtl. Schriftverkehr 1, An die philosophische Facultät. |
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| An die philosophische Facultät. | |||||||
| 7. Febr. 1780. | |||||||
| Venerande Senior | |||||||
| summe reverende, Excellentissimi Amplissimi | |||||||
| Fautores et Collegae aestumatissimi | |||||||
| Es kommt, meinem Bedünken nach ietzt nicht darauf an, wie wir | |||||||
| die in die vocation des design: Prof. Diederichs eingeflossene nicht | |||||||
| statutenmäßige Einkünfte, durch Vorstellung unserer Rechtsame, strittig | |||||||
| machen, sondern wie wir sie ihm anderweitig ersetzen sollen; denn er | |||||||
| wird ohne Zweifel auf das ihm Zugesagte dringen. Ich habe daher | |||||||
| in beyliegendem Project einer Vorstellung an Sen. Acad: angenommen: | |||||||
| der Wille Sr. Maiestät, in den communicirten rescriptis , sey nicht, die | |||||||
| unserer Facultaet zum Grunde liegende Anordnung abzuändern, sondern | |||||||
| lediglich aus einer Misdeutung des, wegen der Einkünfte des seel. | |||||||
| Prof: Kypke eingeschickten Anschlags, entsprungen. In diesem Gesichtspuncte | |||||||
| halte ich nicht vor rathsam, in die deduction der Rechtsame der | |||||||
| Phil: Fac:, gleich als wenn die Absicht wäre solche anzufechten, zu | |||||||
| entriren, sondern ein Mittel in Vorschlag zu bringen (welches auch im | |||||||
| letzteren Consessu Senatus beliebet ward) wodurch der aus einem Misverstande | |||||||
| entsprungenen inconvenientz vorgebeugt werden könte. Solte | |||||||
| indessen Fac Amplissima darauf beharren, sich auf Ihr Recht zu stützen | |||||||
| und diesen Punkt umständlich erörtert zu verlangen, so bitte ergebenst | |||||||
| mir, der ich hierinn noch wenig routinirt bin, mit Dero größerer Erfahrenheit | |||||||
| zu Hülfe zu kommen und einige darüber ergangene Verordnungen | |||||||
| anzuzeigen, wie wohl ich vermuthe daß manches auf bloßer | |||||||
| Usance beruhe und wenn es nicht gesetzliche Kraft hat uns nur in Gefahr | |||||||
| bringen könne Änderungen zu veranlassen. Ich habe die Ehre | |||||||
| mit der größten Hochachtung zu seyn | |||||||
| E: Fac. Amplissimae | |||||||
| Königsberg | gantz ergebenster Diener | ||||||
| den 7 ten Febr: | I. Kant | ||||||
| 1780. | |||||||
| [Beilage.] | |||||||
| Rector Academiae Magnifice | |||||||
| Illustris Cancellarie ac Director | |||||||
| Amplissimi Senatores | |||||||
| Von Ew: Magnific:, Wohlgeb: und Ampl: Senatu sind uns zwei Königl: | |||||||
| Rescripta d. d. Berlin d. 28 Nov: 1799 und Königsberg d 10 Jan: 1780, betreffend | |||||||
| die Introduction, Besoldung und alle Emolumente des Prof. designati Lingu: | |||||||
| Orient HEn M. Diederichs, so fern solche von seinem academischen Posten abhängen, | |||||||
| gütigst communicirt und darüber unser pflichtmäßiger Bericht verlanget | |||||||
| worden. | |||||||
| Wir finden darinn, zu unserem großen Befremden, den Anschlag so angesetzt, | |||||||
| als der verstorbene Prof. Kypke in den letzteren Iahren seines Lebens gestanden, | |||||||
| nämlich auf 305 rthlr 65 gl: 17 à Pf. da doch, nach den Verordnungen und | |||||||
| iederzeit beobachteten Gewonheiten der Universitaet, ein Theil derselben nicht so | |||||||
| gleich Anfangs sondern allererst bey eintreffender tour, von einem angehenden Professore | |||||||
| Ordinario percipirt werden kan, auch, im entgegen stehenden Falle, denen | |||||||
| Professoribus Ordinariis , die nach ihrer tour darauf Anspruch machen, diese gegründete | |||||||
| Aussicht genommen und dadurch nicht wenig praeiudicirt werden würde. | |||||||
| Es betrift dieses erstlich das Emolument von den signis initiationis , welches | |||||||
| der Prof. Ord: nur von der Zeit an genießt, als er das erste Decanat geführt hat | |||||||
| und welches auf 25 rthlr angeschlagen ist. Da indessen den ietzt designirten Professorem | |||||||
| die Reihe dazu bald treffen wird, auch die Befolgung der hierinn angenommenen | |||||||
| Regel ihm selbsten künftig hin zum Vortheil gereichet, so ist kein Zweifel | |||||||
| er werde sich gefallen lassen in Ansehung dieses Emoluments seine tour abzuwarten. | |||||||
| Was aber das zweyte betrift, nämlich dasjenige, was ein Professor der | |||||||
| philos. Facultaet genießt, wenn er in den Senatum Academicum , nachdem ihn die | |||||||
| Reihe trift, gekommen und welches auf 27 rthlr 75 gl 10 7/10 Pf. angesetzt ist, so findet | |||||||
| sich dabey mehrere Bedenklichkeit. | |||||||
| Nicht allein würde der ietzige Quartus von der phil. Facultaet, der Senat | |||||||
| Sitz und Stimme hat, die ihm, qua Senatori perpetuo, gebührende emolumenta | |||||||
| verliehren, wenn HEr Prof: Diederichs dieselbe zugeschlagen werden solten, sondern | |||||||
| die übrige Professores würden ihre auf Statuta und Gesetze sich gründende billige | |||||||
| Erwartungen einbüssen und so ihre ohnedem sehr mäßige Vortheile verkürzt werden. | |||||||
| Da nun keineswegs vermuthet werden kan, daß Ihro Königl: Maiestät die | |||||||
| ihren Professoren bey hiesiger philosophischen Facultaet zugestandene emolumente | |||||||
| zu schmälern gemeinet seyn solten, sondern, allem Ansehen nach, eine aus der zufälligen | |||||||
| Undeutlichkeit des Ausdrucks entsprungene Misdeutung die Bestimmung | |||||||
| der Einkünfte vor den designirten Professor in der Königl: vocation veranlaßt hat, | |||||||
| gleichwohl gedachter HE. Diederichs auf das ihm stipulirte Qvantum beharren kan, | |||||||
| so ersuchen wir E. Senatum Amplissimum in geziemender Ergebenheit, doch unmasgeblich, | |||||||
| zu Ausfüllung der Lücke in seinen Einkünften allenfals eine jährliche | |||||||
| Bezahlung von 27 rthlr 75 gl. 10 7/10 Pf. aus dem Aerario Academico höheren Orts | |||||||
| in Vorschlag zu bringen, so lange bis er selbst in den Senat gelanget seyn wird. | |||||||
| als wodurch die bisherige, auf alte gesetzmäßige Verfügungen gegründete Ordnung, | |||||||
| die Rechte der ietzt subsistirenden Professoren, und die Ansprüche des nun berufenen | |||||||
| zugleich erhalten und mit einander vereinigt werden können und beharren übrigens | |||||||
| mit der vollkommensten Hochachtung | |||||||
| Ew: Magnificenz, Wohlgeb | |||||||
| u. E. Senatus Amplissimi | |||||||
| Dienstschuldigste | |||||||
| Decanus, Senior, und sämmtliche | |||||||
| Professores Ordinarii der | |||||||
| Philosophischen Facultaet. | |||||||
| [ abgedruckt in : AA XII, Seite 421 ] [ Stammbuchblätter 1-12 ] [ Amtl. Schriftverkehr 2 ] [ Gesamtverzeichnis des Briefwechsels ] |
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