Kant: AA XXIII, Vorarbeiten zu Zum Ewigen ... , Seite 179

   
         
 

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  01 auf den Zweck den dem Menschen seine eigene Vernunft zur Pflicht    
  02 macht mithin zu Begünstigung seiner moralischer Absicht thue und wie    
  03 sie die Gewähr leiste daß dasjenige was der Mensch nach Freyheitsgesetzen    
  04 thun sollte, aber nicht thut, dieser moralischen Freyheit unbeschadet    
  05 auch durch einen Zwang der Natur daß er es thun werde    
  06 bevestigt sey, und zwar nach allen drey Verhältnissen des öffentlichen    
  07 Rechts des Staats- Völker- und weltbürgerlichen Rechts. - Wenn ich    
  08 von der Natur sage, sie will daß dieses oder jenes geschehe so heißt das    
  09 nicht so viel als sie legt uns eine Pflicht auf es zu thun (denn das kann    
  10 nur die zwangsfreye praktische Vernunft) sondern sie thut's selbst wir    
  11 mögen wollen oder nicht (fata volentem ducunt, nolentem trahunt)    
         
  12 1. Wenn ein Volk auch nicht durch innere Mishelligkeit genöthigt    
  13 würde sich unter den Zwang öffentlicher Gesetze zu begeben so würde es    
  14 doch der Krieg von außen thun indem nach der vorher erwähnten Naturanstalt    
  15 ein jedes ein anderes drängende Volk zum Nachbar vor sich findet    
  16 gegen das es sich innerlich zu einem Staat bilden muß, um, als Macht,    
  17 gegen diesen gerüstet zu seyn. Nun ist die republikanische Verfassung    
  18 die einzige welche dem Recht der Menschen vollkommen angemessen    
  19 aber auch die schwerste zu stiften vielmehr aber noch zu erhalten ist dermaßen    
  20 daß viele behaupten es müsse ein Staat von Engeln seyn weil    
  21 Menschen nach ihren selbstsüchtigen Neigungen einer Verfassung in solcher    
  22 sublimen Form nicht fähig wären. Aber nun kommt die Natur dem    
  23 verehrten aber zur Praxis ohnmächtigen Allgemeinen in der Vernunft    
  24 gegründeten Willen und zwar gerade durch diese selbstsüchtige Neigungen    
  25 zu Hülfe weil es nur auf eine gute Organisation des Staats ankommt    
  26 (die allerdings im Vermögen der Menschen ist) jener ihre Kräfte so gegen    
  27 einander zu richten daß eine die anderen in ihrer zerstöhrenden Wirkung    
  28 aufhält, oder diese aufhebt so daß der Erfolg für die Vernunft so ausfält    
  29 als wenn beyde garnicht da wären und der Mensch wenn gleich nicht    
  30 ein moralisch-guter Mensch dennoch ein guter Bürger zu seyn gezwungen    
  31 wird. Das Problem der Staatserrichtung (selbst, so hart wie es auch    
         
     

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