Kant: AA XX, Bemerkungen zur ... , Seite 454

     
           
 

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Text (Kant):

 

 

 

 
  01 gedacht werden kann (denn umgekehrt ein Recht gegen eine Sache gleich      
  02 als einer Person läßt sich nicht denken)      
           
  03 Ob diese neue Erscheinung am juristischen Himmel ein neuer Stern      
  04 oder eine bloße Sternschnuppe sey ist nun auszumachen      
           
  05 Ein auf dingliche Art persönliches Recht würde kurz und gut      
  06 den rechtlichen Besitz einer Person ausser mir erklärt werden können;      
  07 nicht daß ich bloß Inhaber einer anderen Person bon sondern diese als      
  08 das Meine habe, d.i. befugt bin von dieser nicht blos Dienstleistungen      
  09 als von einer Person zu fordern sondern sie unmittelbar thätlich in meine      
  10 Gewalt zu bringen, um als Mittel zu irgend einem meiner Zwecke zu      
  11 brauchen wenn gleich nicht zu jedem mir beliebigen Zwek (denn alsdann      
  12 wäre ich Eigenthümer einer Person welches ein Wiederspruch ist). Das      
  13 Subject aber was sich mir zum unmittelbaren Gebrauch unterwirft      
  14 macht sich dadurch zur Sache daß es das Seine eines anderen wird.      
           
  15 Dieses Recht ist ein auf der Einwilligung einer Person gegründetes      
  16 Recht sich ihrer als einer Sache zu gebrauchen.*      
           
  17 Die Frage ist ob ein Mensch das Seine eines anderen Menschen      
  18 seyn könne: so daß man sagen kan er sey im blos// rechtlichen (intelligiblen)      
  19 Besitz desselben und gehöre zu seiner Habe es sey der Handhabung      
           
           
  20 *) Das zehnte Geboth des Catechisms stellt (nachdem vom Sachen//      
  21 und personlichen Rechte die Pflichten aufgesählt worden) noch jenes das aus      
  22 beiden vereinigt entspringt auf: du sollst nicht begehren deines Nächsten      
  23 Weib, Kind und Knecht (Magd) und rechnet diese Personen zu dem was Sein      
  24 ist und in deren leiblichen Besitz (der Substanz nach) also gleich als Sachen er      
  25 sich nach Rechtsprincipien setzen kann. — Hiebey kann angemerkt werden daß das      
  26 Wort Mein adjective gebraucht nicht die Bedeutung hat an welche hier gedacht      
  27 wird nämlich des Meinen. Wenn ich sage mein Vater so wird darunter nicht      
  28 verstanden daß er zu dem Meinen gehore wiewohl dieser es von seinem Sohne      
  29 so lange dieser noch Kind ist sagen kann. Luther hat es daher in seine Bibelübersetzung      
  30 mit dem Ausdruck Vater Unser (da Menschen sich in Ansehung      
  31 Gottes alle als Kinder ansehen können) besser als andere mit ihrem u.V. getroffen. —      
           
    03 neue g.Z. ein δ Ster      
    05 würde δ den gan einz (?)      
    07 daß ich g.Z. anderen g.Z. Person δ zu seyn      
    08 bin δ nicht bl      
    10 bringen Kommapunkt?      
    14 daß δ sie Links abgewinkelt      
    15-16 Dieser Absatz s.Z., zwischen den vorigen und nächsten Absatz eingeschoben.      
    18 könne: δ d.i. ob er      
    19 Besitz g.Z. desselben δ: ob dieser gleich eine Person ist Haabe (so auch ferner).      
    20 stellt g.Z., erst: enthalt      
    21 jenes g.Z.      
    22 vereinigt entspringende (Ct.)      
    23 Kind δ Kne Personen δ und ih      
    24 Von Besitz an Fortsetzung rechts daneben, am unteren Rande des Textes der Rezension. also — Sachen g.Z.      
    26 hat welche      
    31 u.V.? (Abkürzung für: unser Vater?) abgerieben.      
           
           
     

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