Kant: AA XX, Vorredeentwürfe zur ... , Seite 431

     
           
 

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Text (Kant):

 

 

 

 
  01 fürs Heil der Wissenschaften zu sorgen hat und der pilosophischen Facultät      
  02 deren Vernunft// Sprach// und Geschichtsforschungen sie oft zu      
  03 benutzen nöthig findet schlechterdings keine Einschränkungen auferlegen      
  04 kan wie weit sie sich ausbreiten dürfe, weil es die Natur derselben mit      
  05 sich bringt sich über alles auszubreiten. — Würde die letztere als philosophische      
  06 sich anmaßen mit ihren Vernunft// und Schriftauslegungen      
  07 Gemeinden zu stiften und Geistliche zu öffentlichen Lehren der Kirche      
  08 zu bilden so würde das ein Eingrif in die biblische Theologie (und die      
  09 Rechte der für sie bestimmten Facultät) heissen können als die allein dazu      
  10 priviligirt ist. Giebt sie dieser aber nur zu bedenken was Vernunft und      
  11 historische Wissenschaft für oder wieder die in Schwang gekommene Auslegungen      
  12 derselben anzuführen hat so geschieht dieses nach dem Rechte      
  13 das alle Wissenschaften haben welches nicht anzuerkennen sondern sich      
  14 auf ein Privilegium zu berufen den biblischen Theologen von der      
  15 Stufe eines Gelehrten zu der eines Krämers      
           
  16 Wenn man hievon abgeht und der geistlichen Genossenschaft      
           
    02 sie δ sich      
    04 ausbreiten δ soll wie — dürfe, g.Z. am Rande.      
    05 bringt δ daß sie      
    05-06 als philosophische g.Z.      
    06 Schriftauslegungen δ (g.Z. am Rande): öffentliche      
    07 Geistliche zu zu g.Z., erst: als öffentlichen δ: zu bez (?) der (?) Lehrern δ des Glau      
    07-08 und — bilden g.Z. am Rande.      
    08 so — Eingrif erste Fassung: so würden diese den Eingrif      
    09 heissen können g.Z., erste Fassung: seyn dazu g.Z., erst: dafür      
    10 nur δ ihre      
    13 nicht g.Z.      
    14-15 der Stufe erst: dem Range      
    15 Bricht ab. Die Worte: welches — Krämers (13 — 15) g.Z., der auf den Rand übergreift. Es folgt ein längerer δ-Passus:      
    15 Wenn also ein1) sich als bloße philosophische Theologie ankündigendes Product2) unter Vorschützung gewisser einschränkender Landesverordnungen als in die biblische Theologie eingreifend in Beschlag genommen wird so ist die erste Frage (quaestio fori) wer darüber richten solle. Denn sollte3) der Theolog ' als Geistlicher dazu berechtigt seyn so würden wir bald dahin kommen wo es zur Zeit des Galilei4) war nämlich daß wir auch nur mit ihrer Erlaubnis eine Astronomie haben würden. Also5) kan nur die6) biblische theologische Facultät hierüber7) als competenter Richter betrachtet werden der aber sehr daran gelegen ist daß die philosophische in voller Freyheit den Stoff den die erstere es sey blos8) zum Seelen// oder auch zum9) vermuthlichen Staatsbesten benutzen will bearbeiten dürfe: Denn eine Theologie die sich kein Bedenken macht aller Vernunft10) oder auch historischen Wissenschaft Trotz zu bieten wird es gegen sie auf die Länge nicht aushalten.      
    16 der — Genossenschaft erst: den Beamten      
           
           
    1) ein v.a. einer      
    2) Product δ gewi      
    3) sollte δ es      
    4) Galilei erste Silbe verbessert.      
    5) Also A v.a.?      
    6) die δ Theolo      
    7) hierüber g.Z.      
    8) es — blos g.Z.      
    9) auch zum g.Z.      
    10) Vernunft δ und oder auch g.Z.?      
           
           
     

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