Kant: AA XVIII, Metaphysik Zweiter Theil , Seite 634 |
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| 01 | S. II: | |||||||||
| 02 | Von der Seele in der Geburt, dem Leben und dem Tode des Mensc hen. | |||||||||
| 03 | Darüber wir keine Erfahrung haben, also nur entweder aus Erfahr ung | |||||||||
| 04 | schließen oder a priori es aus dem bloßen Vrrmögen zu den ken im Leben | |||||||||
| 05 | oder aus der Freyheit als Voraussetzung zum practischen Verhalt Gebrauch | |||||||||
| 06 | der Vernunft beweisen müßten. Da aber das erste immer aus dem | |||||||||
| 07 | sinnlichen geschlossen seyn würde und das letztere blos aus dem Ubersinnlichen, | |||||||||
| 08 | welches uns gegebne ist bricht ab? | |||||||||
| 09 | Die Identität der Person betift das Intelligibele Subject bey aller | |||||||||
| 10 | Verschiedenheit des empirischen Bewustseyns. Das letztere kan sehr verandert | |||||||||
| 11 | werden. Aber so fern es zusammenhangend bleibt, ist es die Erkentnis | |||||||||
| 12 | seiner selbst als derselben Person und wird zur imputation erfordert. | |||||||||
6320. ω2. L Bl. E 43. S. I—IV. R II 164—169. |
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| 15 | S. I: | |||||||||
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| 17 | Er gründet sich darauf, daß (g der Begrif von ) einem nothwendigen | |||||||||
| 18 | Wesen ein einzelner Begrif sey, eben so wie der des entis realissimi; daher | |||||||||
| 19 | sich diese Begriffe begegnen und auch begegnen müssen, wenn es wahr ist, | |||||||||
| 20 | daß der Begrif eines nothwendigen Wesens nicht der Begrif von einer | |||||||||
| 21 | Species von Dingen, sondern von einem einzelnen sey und durchgän gig | |||||||||
| 22 | bestimmet. Der Beweis soll dieser seyn: daß, wenn es mehrere ge be, so | |||||||||
| 23 | würde sie auf ein nothwendiges Wesen auf eine gewiße Art bestimmt | |||||||||
| 24 | seyn, ein anderes auf andere, d. i. eitgegengesetzte Art, also könnte auch | |||||||||
| 25 | das erste unbeschadet seiner Nothwendigkeit auf entgegengesetzte Art bestimmt | |||||||||
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