Kant: AA XV, Entwürfe zu dem Colleg über ... , Seite 898

   
         
 

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  01 S. II:    
         
  02 (g Das letzte Mittel: ein gutes Volckerrecht. ius gentium. St.    
  03 Pierre. )    
         
  04 Die Mittel der Verbesserung sind Erziehung (g Cultivirung ), Gesetzgebung    
  05 (g Civilisirung ) und Religion (g moral ). Alle drey öffentlich,    
  06 damit das Ganze in Vollkommenheit zunehme. Alle drey frey, weil alles    
  07 nichts erzwungenes Bestand hat. Alle drey der Natur angemessen, folglich    
  08 negativ.    
         
  09 (g Alle drey müssen auf die moralisirung angelegt werden. )    
         
  10 1. Die negative Erziehung setzt voraus, daß der Mensch als    
  11 Kind gut sey, daß wir vorzüglich darauf sehen müssen, ihm nicht seine    
  12 Talente durch Nachahmung, seine Neigung und Wahl durch Zwang und    
  13 seine Sitten nicht durch Beyspiele und Anreitzungen zu verderben.    
         
  14 2. Die negative Gesetzgebung sucht nicht gleichsam Kinder    
  15 passiv zu erhalten und vor sie zu sorgen (g wie Jesuiten in paraguay ),    
  16 sondern (g läßt sich selbst machen ) besorgt nur ihre Freyheit unter einfachen    
  17 und aus der natürlichen Vernunft geschöpften Gesetzen. Vornemlich    
  18 solchen, die Sittlichkeit befördern.    
         
  19 3. Die negative Religion bringt alles auf den einfaltigen    
  20 Begrif eines gott wohlgefälligen lebenswandels zurük. Hebt die Priester    
  21 auf und läßt nur die Geistlichen. Nimmt die Satzungen weg und läßt    
  22 nur die Vorschrift der Vernunft übrig und ist dem Einfältigsten eben so    
  23 klar als dem gelehrtesten.    
         
  24 (g In drey Verhaltnissen Kinder. 1. Kinder eines Hausvaters,    
  25 2, eines Landesvaters, 3, eines Beichtvaters. Kommt nicht heraus. )    
         
  26 Wir sind in einer dreyfachen Unmündigkeit: 1. der häuslichen    
  27 als Kinder und werden so erzogen, daß als wenn wir Zeitlebens unmündig    
  28 bleiben sollen, nicht selbst zu denken, sondern all anderer Urtheile    
  29 Folge zu leisten, nicht selbst zu wählen, sondern nach Beyspielen (nicht    
  30 durchs Urtheil unseres eigenen Gewissens, sondern durch die Sententz der    
  31 Geistlichen verurtheilt oder losgesprochen zu werden.)    
         
     

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