Kant: AA XV, Entwürfe zu dem Colleg über ... , Seite 871

   
         
 

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  01 Man muß der Würde eines des Menschen (s in seiner Person )    
  02 nichts vergeben, um die eingebildete des Bürgers zu erkaufen.    
         
  03 6. Sich nicht an die Nachrede, das seichte oder boshafte Urtheil    
  04 anderer zu kehren. Wenn man immer in demselben untadelhaften    
  05 Character erscheint, so verändert sich das Urtheil anderer unsertwegen.    
         
  06 Ohne das ist er ein guter gemeiner Mensch. Die Lehren der Gutherzigkeit,    
  07 des Mitleidens, des Gro Wohlthuns vertilgen allen Character.    
  08 Gellert. Die der Achtung vor die Menschheit in seiner eignen Person,    
  09 vor das Recht anderer Menschen gründen einen warhaft guten Character.    
  10 Nicht immer Liebe (g Neigung ), sondern Pflicht muß der Grund der    
  11 Handlungen seyn.    
         
  12 Religion (s Cultus ), auf Furcht der Strafen (g Furcht Gottes )    
  13 gegründet und mit Gunstbewerbung statt wohlverhalten als Mittel gegen    
  14 jene Furcht versehen, corrumpirt gar den Character. Sie bringt die ärgste    
  15 Verstellung, nämlich die Gegen das hochste Wesen hervor.    
         
  16 Sie muß auf die principien der guten Denkungsart gebauet seyn,    
  17 sonst wird sie keine hervorbringen. Denn das Gute muß um seyn selbst    
  18 willen von uns hochgeschätzt werden.    
         
  19 Wie Stände (g und Geschaften ) mehr zu Gründung des einen    
  20 als anderen Characters Anlas geben. Poeten sind ohne Character,    
     

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