Kant: AA VI, Die Metaphysik der Sitten. ... , Seite 474 |
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| 01 | Manieren des Verkehrs mit geäußerten Verbindlichkeiten, dadurch | ||||||
| 02 | man zugleich Andere verbindet, die also doch zur Tugendgesinnung hinwirken, | ||||||
| 03 | indem sie die Tugend wenigstens beliebt machen. | ||||||
| 04 | Es frägt sich aber hiebei: ob man auch mit Lasterhaften Umgang | ||||||
| 05 | pflegen dürfe. Die Zusammenkunft mit ihnen kann man nicht vermeiden, | ||||||
| 06 | man müßte denn sonst aus der Welt gehen; und selbst unser Urtheil über | ||||||
| 07 | sie ist nicht competent. - Wo aber das Laster ein Skandal, d. i. ein öffentlich | ||||||
| 08 | gegebenes Beispiel der Verachtung strenger Pflichtgesetze, ist, mithin | ||||||
| 09 | Ehrlosigkeit bei sich führt: da muß, wenn gleich das Landesgesetz es nicht | ||||||
| 10 | bestraft, der Umgang, der bis dahin statt fand, abgebrochen, oder so viel | ||||||
| 11 | möglich gemieden werden: weil die fernere Fortsetzung desselben die Tugend | ||||||
| 12 | um alle Ehre bringt und sie für jeden zu Kauf stellt, der reich genug | ||||||
| 13 | ist, um den Schmarotzer durch die Vergnügungen der Üppigkeit zu bestechen. | ||||||
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