Kant: AA VI, Die Metaphysik der Sitten. ... , Seite 443

     
           
 

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Text (Kant):

 

 

 

 
  01
§ 17.
     
           
  02 In Ansehung des Schönen, obgleich Leblosen in der Natur ist ein      
  03 Hang zum bloßen Zerstören ( spiritus destructionis ) der Pflicht des Menschen      
  04 gegen sich selbst zuwider: weil es dasjenige Gefühl im Menschen      
  05 schwächt oder vertilgt, was zwar nicht für sich allein schon moralisch ist,      
  06 aber doch diejenige Stimmung der Sinnlichkeit, welche die Moralität sehr      
  07 befördert, wenigstens dazu vorbereitet, nämlich etwas auch ohne Absicht      
  08 auf Nutzen zu lieben (z. B. die schöne Krystallisationen, das unbeschreiblich      
  09 Schöne des Gewächsreichs).      
           
  10 In Ansehung des lebenden, obgleich vernunftlosen Theils der Geschöpfe      
  11 ist die Pflicht der Enthaltung von gewaltsamer und zugleich grausamer      
  12 Behandlung der Thiere der Pflicht des Menschen gegen sich selbst      
  13 weit inniglicher entgegengesetzt, weil dadurch das Mitgefühl an ihrem      
  14 Leiden im Menschen abgestumpft und dadurch eine der Moralität im Verhältnisse      
  15 zu anderen Menschen sehr diensame natürliche Anlage geschwächt      
  16 und nach und nach ausgetilgt wird; obgleich ihre behende (ohne Qual verrichtete)      
  17 Tödtung, oder auch ihre, nur nicht bis über Vermögen angestrengte      
  18 Arbeit (dergleichen auch wohl Menschen sich gefallen lassen      
  19 müssen) unter die Befugnisse des Menschen gehören; da hingegen die      
  20 martervolle physische Versuche zum bloßen Behuf der Speculation, wenn      
  21 auch ohne sie der Zweck nicht erreicht werden könnte, zu verabscheuen sind.      
  22 Selbst die Dankbarkeit für lang geleistete Dienste eines alten Pferdes oder      
  23 Hundes (gleich als ob sie Hausgenossen wären) gehört indirect zur      
  24 Pflicht des Menschen, nämlich in Ansehung dieser Thiere, direct aber      
  25 betrachtet ist sie immer nur Pflicht des Menschen gegen sich selbst.      
           
  26
§ 18.
     
           
  27 In Ansehung dessen, was ganz über unsere Erfahrungsgränze hinaus      
  28 liegt, aber doch seiner Möglichkeit nach in unseren Ideen angetroffen      
  29 wird, z. B. der Idee von Gott, haben wir eben so wohl auch eine Pflicht,      
  30 welche Religionspflicht genannt wird, die nämlich " der Erkenntniß      
  31 aller unserer Pflichten als ( instar ) göttlicher Gebote." Aber dieses ist      
  32 nicht das Bewußtsein einer Pflicht gegen Gott. Denn da diese Idee      
  33 ganz aus unserer eigenen Vernunft hervorgeht und von uns, es sei in      
  34 theoretischer Absicht, um sich die Zweckmäßigkeit im Weltganzen zu erklären,      
  35 oder auch um zur Triebfeder in unserem Verhalten zu dienen,      
           
     

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