Kant: AA VI, Die Metaphysik der Sitten. ... , Seite 322

     
           
 

Zeile:

 

Text (Kant):

 

 

 

 
  01 Reform, aber nicht vom Volk, mithin durch Revolution verrichtet werden,      
  02 und wenn sie geschieht, so kann jene nur die ausübende Gewalt,      
  03 nicht die gesetzgebende treffen. - In einer Staatsverfassung, die so beschaffen      
  04 ist, daß das Volk durch seine Repräsentanten (im Parlament)      
  05 jener und dem Repräsentanten derselben (dem Minister) gesetzlich widerstehen      
  06 kann - welche dann eine eingeschränkte Verfassung heißt -, ist      
  07 gleichwohl kein activer Widerstand (der willkürlichen Verbindung des Volks      
  08 die Regierung zu einem gewissen thätigen Verfahren zu zwingen, mithin      
  09 selbst einen Act der ausübenden Gewalt zu begehen), sondern nur ein negativer      
  10 Widerstand, d. i. Weigerung des Volks (im Parlament), erlaubt,      
  11 jener in den Forderungen, die sie zur Staatsverwaltung nöthig      
  12 zu haben vorgiebt, nicht immer zu willfahren; vielmehr wenn das letztere      
  13 geschähe, so wäre es ein sicheres Zeichen, daß das Volk verderbt, seine Repräsentanten      
  14 erkäuflich und das Oberhaupt in der Regierung durch seinen      
  15 Minister despotisch, dieser selber aber ein Verräther des Volks sei.      
           
  16 Übrigens, wenn eine Revolution einmal gelungen und eine neue      
           
     

[ Seite 321 ] [ Seite 323 ] [ Inhaltsverzeichnis ]