Kant: AA VI, Die Metaphysik der Sitten. ... , Seite 258 |
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| 05 | Ich erwerbe etwas, wenn ich mache ( efficio ), daß etwas mein werde. | ||||||
| 06 | - Ursprünglich mein ist dasjenige Äußere, was auch ohne einen rechtlichen | ||||||
| 07 | Act mein ist. Eine Erwerbung aber ist ursprünglich diejenige, | ||||||
| 08 | welche nicht von dem Seinen eines Anderen abgeleitet ist. | ||||||
| 09 | Nichts Äußeres ist ursprünglich mein; wohl aber kann es ursprünglich, | ||||||
| 10 | d. i. ohne es von dem Seinen irgend eines Anderen abzuleiten, erworben | ||||||
| 11 | sein. - Der Zustand der Gemeinschaft des Mein und Dein | ||||||
| 12 | ( communio ) kann nie als ursprünglich gedacht, sondern muß (durch einen | ||||||
| 13 | äußeren rechtlichen Act) erworben werden; obwohl der Besitz eines | ||||||
| 14 | äußeren Gegenstandes ursprünglich nur gemeinsam sein kann. Auch | ||||||
| 15 | wenn man sich (problematisch) eine ursprüngliche Gemeinschaft ( communio | ||||||
| 16 | mei et tui originaria ) denkt: so muß sie doch von der uranfänglichen | ||||||
| 17 | ( communio primaeva ) unterschieden werden, welche als in der | ||||||
| 18 | ersten Zeit der Rechtsverhältnisse unter Menschen gestiftet angenommen | ||||||
| 19 | wird und nicht wie die erstere auf Principien, sondern nur auf Geschichte | ||||||
| 20 | gegründet werden kann: wobei die letztere doch immer als erworben und | ||||||
| 21 | abgeleitet ( communio derivativa ) gedacht werden müßte. | ||||||
| 22 | Das Princip der äußeren Erwerbung ist nun: Was ich (nach dem | ||||||
| 23 | Gesetz der äußeren Freiheit) in meine Gewalt bringe, und wovon als | ||||||
| 24 | Object meiner Willkür Gebrauch zu machen ich (nach dem Postulat der | ||||||
| 25 | praktischen Vernunft) das Vermögen habe: endlich, was ich (gemäß der | ||||||
| 26 | Idee eines möglichen vereinigten Willens) will, es solle mein sein, das | ||||||
| 27 | ist mein. | ||||||
| 28 | Die Momente ( attendenda ) der ursprünglichen Erwerbung sind | ||||||
| 29 | also: 1. Die Apprehension eines Gegenstandes, der Keinem angehört, | ||||||
| 30 | widrigenfalls sie der Freiheit Anderer nach allgemeinen Gesetzen widerstreiten | ||||||
| 31 | würde. Diese Apprehension ist die Besitznehmung des Gegenstandes | ||||||
| 32 | der Willkür im Raum und der Zeit; der Besitz also, in den ich | ||||||
| 33 | mich setze, ist ( possessio phaenomenon ). 2. Die Bezeichnung ( declaratio ) | ||||||
| 34 | des Besitzes dieses Gegenstandes und des Acts meiner Willkür | ||||||
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