Kant: AA V, Kritik der Urtheilskraft ... , Seite 176 |
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Text (Kant):
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| 01 | als dem Übersinnlichen, befestigt ist, so daß von dem ersteren | ||||||
| 02 | zum anderen (also vermittelst des theoretischen Gebrauchs der Vernunft) | ||||||
| 03 | kein Übergang möglich ist, gleich als ob es so viel verschiedene Welten | ||||||
| 04 | wären, deren erste auf die zweite keinen Einfluß haben kann: so soll doch | ||||||
| 05 | diese auf jene einen Einfluß haben, nämlich der Freiheitsbegriff soll den | ||||||
| 06 | durch seine Gesetze aufgegebenen Zweck in der Sinnenwelt wirklich machen; | ||||||
| 07 | und die Natur muß folglich auch so gedacht werden können, daß die Gesetzmäßigkeit | ||||||
| 08 | ihrer Form wenigstens zur Möglichkeit der in ihr zu bewirkenden | ||||||
| 09 | Zwecke nach Freiheitsgesetzen zusammenstimme. - Also muß es doch | ||||||
| 10 | einen Grund der Einheit des Übersinnlichen, welches der Natur zum | ||||||
| 11 | Grunde liegt, mit dem, was der Freiheitsbegriff praktisch enthält, geben, | ||||||
| 12 | wovon der Begriff, wenn er gleich weder theoretisch noch praktisch zu einem | ||||||
| 13 | Erkenntnisse desselben gelangt, mithin kein eigenthümliches Gebiet hat, | ||||||
| 14 | dennoch den Übergang von der Denkungsart nach den Principien der | ||||||
| 15 | einen zu der nach Principien der anderen möglich macht. | ||||||
| 16 | III |
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| 17 | Von der Kritik der Urtheilskraft, als einem Verbindungsmittel |
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| 18 | der zwei Theile der Philosophie zu einem Ganzen. |
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| 19 | Die Kritik der Erkenntnißvermögen in Ansehung dessen, was sie a | ||||||
| 20 | priori leisten können, hat eigentlich kein Gebiet in Ansehung der Objecte: | ||||||
| 21 | weil sie keine Doctrin ist, sondern nur, ob und wie nach der Bewandtniß, | ||||||
| 22 | die es mit unseren Vermögen hat, eine Doctrin durch sie möglich sei, zu | ||||||
| 23 | untersuchen hat. Ihr Feld erstreckt sich auf alle Anmaßungen derselben, | ||||||
| 24 | um sie in die Gränzen ihrer Rechtmäßigkeit zu setzen. Was aber nicht in | ||||||
| 25 | die Eintheilung der Philosophie kommen kann, das kann doch als ein | ||||||
| 26 | Haupttheil in die Kritik des reinen Erkenntnißvermögens überhaupt kommen, | ||||||
| 27 | wenn es nämlich Principien enthält, die für sich weder zum theoretischen | ||||||
| 28 | noch praktischen Gebrauche tauglich sind. | ||||||
| 29 | Die Naturbegriffe, welche den Grund zu allem theoretischen Erkenntniß | ||||||
| 30 | a priori enthalten, beruhten auf der Gesetzgebung des Verstandes. | ||||||
| 31 | der Freiheitsbegriff, der den Grund zu allen sinnlich=unbedingten praktischen | ||||||
| 32 | Vorschriften a priori enthielt, beruhte auf der Gesetzgebung der | ||||||
| 33 | Vernunft. Beide Vermögen also haben außer dem, daß sie der logischen | ||||||
| 34 | Form nach auf Principien, welchen Ursprungs sie auch sein mögen, angewandt | ||||||
| 35 | werden können, überdem noch jedes seine eigene Gesetzgebung | ||||||
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