Kant: AA V, Kritik der Urtheilskraft ... , Seite 169

     
           
 

Zeile:

 

Text (Kant):

 

 

 

 
  01 Man kann aber aus der Natur der Urtheilskraft (deren richtiger Gebrauch      
  02 so nothwendig und allgemein erforderlich ist, daß daher unter dem      
  03 Namen des gesunden Verstandes kein anderes, als eben dieses Vermögen      
  04 gemeint wird) leicht abnehmen, daß es mit großen Schwierigkeiten begleitet      
  05 sein müsse, ein eigenthümliches Princip derselben auszufinden (denn      
  06 irgend eins muß sie a priori in sich enthalten, weil sie sonst nicht, als ein      
  07 besonderes Erkenntnißvermögen, selbst der gemeinsten Kritik ausgesetzt      
  08 sein würde), welches gleichwohl nicht aus Begriffen a priori abgeleitet sein      
  09 muß; denn die gehören dem Verstande an, und die Urtheilskraft geht nur      
  10 auf die Anwendung derselben. Sie soll also selbst einen Begriff angeben,      
  11 durch den eigentlich kein Ding erkannt wird, sondern der nur ihr selbst      
  12 zur Regel dient, aber nicht zu einer objectiven, der sie ihr Urtheil anpassen      
  13 kann, weil dazu wiederum eine andere Urtheilskraft erforderlich sein würde,      
  14 um unterscheiden zu können, ob es der Fall der Regel sei oder nicht.      
           
  15 Diese Verlegenheit wegen eines Princips (es sei nun ein subjectives      
  16 oder objectives) findet sich hauptsächlich in denjenigen Beurtheilungen, die      
  17 man ästhetisch nennt, die das Schöne und Erhabne der Natur oder der      
  18 Kunst betreffen. Und gleichwohl ist die kritische Untersuchung eines Princips      
  19 der Urtheilskraft in denselben das wichtigste Stück einer Kritik dieses      
  20 Vermögens. Denn ob sie gleich für sich allein zum Erkenntniß der Dinge      
  21 gar nichts beitragen, so gehören sie doch dem Erkenntnißvermögen allein      
  22 an und beweisen eine unmittelbare Beziehung dieses Vermögens auf das      
  23 Gefühl der Lust oder Unlust nach irgend einem Princip a priori, ohne es      
  24 mit dem, was Bestimmungsgrund des Begehrungsvermögens sein kann,      
  25 zu vermengen, weil dieses seine Principien a priori in Begriffen der Vernunft      
  26 hat. - Was aber die logische Beurtheilung der Natur anbelangt,      
  27 da, wo die Erfahrung eine Gesetzmäßigkeit an Dingen aufstellt, welche zu      
  28 verstehen oder zu erklären der allgemeine Verstandesbegriff vom Sinnlichen      
  29 nicht mehr zulangt, und die Urtheilskraft aus sich selbst ein Princip      
  30 der Beziehung des Naturdinges auf das unerkennbare Übersinnliche      
  31 nehmen kann, es auch nur in Absicht auf sich selbst zum Erkenntniß der      
  32 Natur brauchen muß, da kann und muß ein solches Princip a priori zwar      
  33 zum Erkenntniß der Weltwesen angewandt werden und eröffnet zugleich      
  34 Aussichten, die für die praktische Vernunft vortheilhaft sind: aber es hat      
  35 keine unmittelbare Beziehung auf das Gefühl der Lust und Unlust, die      
  36 gerade das Räthselhafte in dem Princip der Urtheilskraft ist, welches eine      
  37 besondere Abtheilung in der Kritik für dieses Vermögen nothwendig      
           
     

[ Seite 168 ] [ Seite 170 ] [ Inhaltsverzeichnis ]