Kant: AA V, Kritik der praktischen ... , Seite 048

     
           
 

Zeile:

 

Text (Kant):

 

 

 

 
  01 Diese Art von Creditiv des moralischen Gesetzes, da es selbst als ein      
  02 Princip der Deduction der Freiheit als einer Causalität der reinen Vernunft      
  03 aufgestellt wird, ist, da die theoretische Vernunft wenigstens die      
  04 Möglichkeit einer Freiheit anzunehmen genöthigt war, zu Ergänzung      
  05 eines Bedürfnisses derselben statt aller Rechtfertigung a priori völlig hinreichend.      
  06 Denn das moralische Gesetz beweiset seine Realität dadurch      
  07 auch für die Kritik der speculativen Vernunft genugthuend, daß es einer      
  08 blos negativ gedachten Causalität, deren Möglichkeit jener unbegreiflich      
  09 und dennoch sie anzunehmen nöthig war, positive Bestimmung, nämlich      
  10 den Begriff einer den Willen unmittelbar (durch die Bedingung einer allgemeinen      
  11 gesetzlichen Form seiner Maximen) bestimmenden Vernunft,      
  12 hinzufügt und so der Vernunft, die mit ihren Ideen, wenn sie speculativ      
  13 verfahren wollte, immer überschwenglich wurde, zum erstenmale objective,      
  14 obgleich nur praktische Realität zu geben vermag und ihren transscendenten      
  15 Gebrauch in einen immanenten (im Felde der Erfahrung durch      
  16 Ideen selbst wirkende Ursachen zu sein) verwandelt.      
           
  17 Die Bestimmung der Causalität der Wesen in der Sinnenwelt als      
  18 einer solchen konnte niemals unbedingt sein, und dennoch muß es zu aller      
  19 Reihe der Bedingungen nothwendig etwas Unbedingtes, mithin auch eine      
  20 sich gänzlich von selbst bestimmende Causalität geben. Daher war die      
  21 Idee der Freiheit als eines Vermögens absoluter Spontaneität nicht ein      
  22 Bedürfniß, sondern, was deren Möglichkeit betrifft, ein analytischer      
  23 Grundsatz der reinen speculativen Vernunft. Allein da es schlechterdings      
  24 unmöglich ist, ihr gemäß ein Beispiel in irgend einer Erfahrung zu geben,      
  25 weil unter den Ursachen der Dinge als Erscheinungen keine Bestimmung      
  26 der Causalität, die schlechterdings unbedingt wäre, angetroffen werden      
  27 kann, so konnten wir nur den Gedanken von einer freihandelnden Ursache,      
  28 wenn wir diesen auf ein Wesen in der Sinnenwelt, so fern es andererseits      
  29 auch als Noumenon betrachtet wird, anwenden, vertheidigen,      
  30 indem wir zeigten, daß es sich nicht widerspreche, alle seine Handlungen      
  31 als physisch bedingt, so fern sie Erscheinungen sind, und doch zugleich die      
  32 Causalität derselben, so fern das handelnde Wesen ein Verstandeswesen      
  33 ist, als physisch unbedingt anzusehen und so den Begriff der Freiheit zum      
  34 regulativen Princip der Vernunft zu machen, wodurch ich zwar den Gegenstand,      
  35 dem dergleichen Causalität beigelegt wird, gar nicht erkenne,      
  36 was er sei, aber doch das Hinderniß wegnehme, in dem ich einerseits in      
  37 der Erklärung der Weltbegebenheiten, mithin auch der Handlungen vernünftiger      
           
     

[ Seite 047 ] [ Seite 049 ] [ Inhaltsverzeichnis ]