Kant: AA V, Kritik der praktischen ... , Seite 045

     
           
 

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Text (Kant):

 

 

 

 
  01 des Willens , d. i. der Causalität des vernünftigen Wesens      
  02 in Ansehung der Wirklichkeit der Objecte, (blos durch den Gedanken der      
  03 Allgemeingültigkeit ihrer eigenen Maximen als Gesetzes) sein könne, sind      
  04 sehr verschieden.      
           
  05 Die erste, als zur Kritik der reinen speculativen Vernunft gehörig,      
  06 erfordert, daß zuvor erklärt werde, wie Anschauungen, ohne welche uns      
  07 überall kein Object gegeben und also auch keines synthetisch erkannt werden      
  08 kann, a priori möglich sind, und ihre Auflösung fällt dahin aus, daß      
  09 sie insgesammt nur sinnlich sind, daher auch kein speculatives Erkenntniß      
  10 möglich werden lassen, das weiter ginge, als mögliche Erfahrung reicht,      
  11 und daß daher alle Grundsätze jener reinen speculativen Vernunft nichts      
  12 weiter ausrichten, als Erfahrung entweder von gegebenen Gegenständen,      
  13 oder denen, die ins Unendliche gegeben werden mögen, niemals aber vollständig      
  14 gegeben sind, möglich zu machen.      
           
  15 Die zweite, als zur Kritik der praktischen Vernunft gehörig, fordert      
  16 keine Erklärung, wie die Objecte des Begehrungsvermögens möglich sind,      
  17 denn das bleibt als Aufgabe der theoretischen Naturerkenntniß der Kritik      
  18 der speculativen Vernunft überlassen, sondern nur, wie Vernunft die      
  19 Maxime des Willens bestimmen könne, ob es nur vermittelst empirischer      
  20 Vorstellungen als Bestimmungsgründe geschehe, oder ob auch reine Vernunft      
  21 praktisch und ein Gesetz einer möglichen, gar nicht empirisch erkennbaren      
  22 Naturordnung sein würde. Die Möglichkeit einer solchen übersinnlichen      
  23 Natur, deren Begriff zugleich der Grund der Wirklichkeit derselben      
  24 durch unseren freien Willen sein könne, Bedarf keiner Anschauung      
  25 a priori (einer intelligibelen Welt), die in diesem Falle, als übersinnlich,      
  26 für uns auch unmöglich sein müßte. Denn es kommt nur auf den Bestimmungsgrund      
  27 des Wollens in den Maximen desselben an, ob jener empirisch,      
  28 oder ein Begriff der reinen Vernunft (von der Gesetzmäßigkeit derselben      
  29 überhaupt) sei, und wie er letzteres sein könne. Ob die Causalität      
  30 des Willens zur Wirklichkeit der Objecte zulange, oder nicht, bleibt den      
  31 theoretischen Principien der Vernunft zu beurtheilen überlassen, als Untersuchung      
  32 der Möglichkeit der Objecte des Wollens, deren Anschauung      
  33 also in der praktischen Aufgabe gar kein Moment derselben ausmacht.      
  34 Nur auf die Willensbestimmung und den Bestimmungsgrund der Maxime      
  35 desselben als eines freien Willens kommt es hier an, nicht auf den Erfolg.      
  36 Denn wenn der Wille nur für die reine Vernunft gesetzmäßig ist,      
  37 so mag es mit dem Vermögen desselben in der Ausführung stehen, wie      
           
     

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