Kant: AA IV, Grundlegung zur Metaphysik der ... , Seite 434

     
           
 

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Text (Kant):

 

 

 

 
  01 Das vernünftige Wesen muß sich jederzeit als gesetzgebend in einem      
  02 durch Freiheit des Willens möglichen Reiche der Zwecke betrachten, es mag      
  03 nun sein als Glied, oder als Oberhaupt. Den Platz des letztern kann es      
  04 aber nicht bloß durch die Maxime seines Willens, sondern nur alsdann,      
  05 wenn es ein völlig unabhängiges Wesen ohne Bedürfniß und Einschränkung      
  06 seines dem Willen adäquaten Vermögens ist, behaupten.      
           
  07 Moralität besteht also in der Beziehung aller Handlung auf die Gesetzgebung,      
  08 dadurch allein ein Reich der Zwecke möglich ist. Diese Gesetzgebung      
  09 muß aber in jedem vernünftigen Wesen selbst angetroffen werden      
  10 und aus seinem Willen entspringen können, dessen Princip also ist: keine      
  11 Handlung nach einer andern Maxime zu thun, als so, daß es auch mit ihr      
  12 bestehen könne, daß sie ein allgemeines Gesetz sei, und also nur so, daß      
  13 der Wille durch seine Maxime sich selbst zugleich als allgemein      
  14 gesetzgebend betrachten könne. Sind nun die Maximen mit diesem      
  15 objectiven Princip der vernünftigen Wesen, als allgemein gesetzgebend,      
  16 nicht durch ihre Natur schon nothwendig einstimmig, so heißt die Nothwendigkeit      
  17 der Handlung nach jenem Princip praktische Nöthigung, d. i.      
  18 Pflicht. Pflicht kommt nicht dem Oberhaupte im Reiche der Zwecke, wohl      
  19 aber jedem Gliede und zwar allen in gleichem Maße zu.      
           
  20 Die praktische Nothwendigkeit nach diesem Princip zu handeln, d. i.      
  21 die Pflicht, beruht gar nicht auf Gefühlen, Antrieben und Neigungen,      
  22 sondern bloß auf dem Verhältnisse vernünftiger Wesen zu einander, in      
  23 welchem der Wille eines vernünftigen Wesens jederzeit zugleich als gesetzgebend      
  24 betrachtet werden muß, weil es sie sonst nicht als Zweck an sich      
  25 selbst denken könnte. Die Vernunft bezieht also jede Maxime des Willens      
  26 als allgemein gesetzgebend auf jeden anderen Willen und auch auf      
  27 jede Handlung gegen sich selbst und dies zwar nicht um irgend eines andern      
  28 praktischen Bewegungsgrundes oder künftigen Vortheils willen, sondern      
  29 aus der Idee der Würde eines vernünftigen Wesens, das keinem      
  30 Gesetze gehorcht als dem, das es zugleich selbst giebt.      
           
  31 Im Reiche der Zwecke hat alles entweder einen Preis, oder eine      
  32 Würde. Was einen Preis hat, an dessen Stelle kann auch etwas anderes      
  33 als Äquivalent gesetzt werden; was dagegen über allen Preis erhaben      
  34 ist, mithin kein Äquivalent verstattet, das hat eine Würde.      
           
  35 Was sich auf die allgemeinen menschlichen Neigungen und Bedürfnisse      
  36 bezieht, hat einen Marktpreis; das, was, auch ohne ein Bedürfniß      
  37 vorauszusetzen, einem gewissen Geschmacke, d. i. einem Wohlgefallen am      
           
     

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