Kant: AA III, Kritik der reinen Vernunft ... , Seite 183 |
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| 01 | Wahrnehmung unserer Stelle möglich mache, und diese nur vermittelst | ||||||
| 02 | ihres wechselseitigen Einflusses ihr Zugleichsein und dadurch bis zu den | ||||||
| 03 | entlegensten Gegenständen die Coexistenz derselben (obzwar nur mittelbar) | ||||||
| 04 | darthun kann. Ohne Gemeinschaft ist jede Wahrnehmung (der Erscheinung | ||||||
| 05 | im Raume) von der andern abgebrochen, und die Kette empirischer Vorstellungen, | ||||||
| 06 | d. i. Erfahrung, würde bei einem neuen Object ganz von vorne | ||||||
| 07 | anfangen, ohne daß die vorige damit im geringsten zusammenhängen oder | ||||||
| 08 | im Zeitverhältnisse stehen könnte. Den leeren Raum will ich hiedurch gar | ||||||
| 09 | nicht widerlegen: denn der mag immer sein, wohin Wahrnehmungen gar | ||||||
| 10 | nicht reichen, und also keine empirische Erkenntniß des Zugleichseins stattfindet; | ||||||
| 11 | er ist aber alsdann für alle unsere mögliche Erfahrung gar kein | ||||||
| 12 | Object. | ||||||
| 13 | Zur Erläuterung kann folgendes dienen. In unserm Gemüthe müssen | ||||||
| 14 | alle Erscheinungen, als in einer möglichen Erfahrung enthalten, in Gemeinschaft | ||||||
| 15 | ( communio ) der Apperception stehen; und so fern die Gegenstände | ||||||
| 16 | als zugleich existirend verknüpft vorgestellt werden sollen, so müssen | ||||||
| 17 | sie ihre Stelle in einer Zeit wechselseitig bestimmen und dadurch ein Ganzes | ||||||
| 18 | ausmachen. Soll diese subjective Gemeinschaft auf einem objectiven Grunde | ||||||
| 19 | beruhen, oder auf Erscheinungen als Substanzen bezogen werden, so mu | ||||||
| 20 | die Wahrnehmung der einen als Grund die Wahrnehmung der andern | ||||||
| 21 | und so umgekehrt möglich machen, damit die Succession, die jederzeit in | ||||||
| 22 | den Wahrnehmungen als Apprehensionen ist, nicht den Objecten beigelegt | ||||||
| 23 | werde, sondern diese als zugleich existirend vorgestellt werden können. | ||||||
| 24 | Dieses ist aber ein wechselseitiger Einfluß, d. i. eine reale Gemeinschaft | ||||||
| 25 | ( commercium ) der Substanzen, ohne welche also das empirische Verhältniß | ||||||
| 26 | des Zugleichseins nicht in der Erfahrung stattfinden könnte. Durch dieses | ||||||
| 27 | Commercium machen die Erscheinungen, so fern sie außer einander und | ||||||
| 28 | doch in Verknüpfung stehen, ein Zusammengesetztes aus ( compositum | ||||||
| 29 | reale ), und dergleichen Composita werden auf mancherlei Art möglich. Die | ||||||
| 30 | drei dynamischen Verhältnisse, daraus alle übrige entspringen, sind daher | ||||||
| 31 | das der Inhärenz, der Consequenz und der Composition. | ||||||
| 32 | Dies sind denn also die drei Analogien der Erfahrung. Sie sind | ||||||
| 33 | nichts andres, als Grundsätze der Bestimmung des Daseins der Erscheinungen | ||||||
| 34 | in der Zeit nach allen drei modis derselben, dem Verhältnisse zu | ||||||
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